Gründer-Lexikon

Steuertipp:

Existenzgründung
Steuertipp

In unserem Existenzgründungslexikon gibt es insgesamt 135 Begriffe.


Finanzierungsplan

Autorin: Gabriele Thombansen
Information

Ein Finanzierungsplan besteht aus dem Kapitalbedarfsplan und der Liquiditätsplan.

Nach Fertigstellung des Kapitalbedarfsplans und somit der Ermittlung des Kapitalbedarfs ergibt sich die Frage nach der Finanzierung, d.h. nach Geldquellen für Ihre Existenzgründung (Formen der Existenzgründung).

Für die Sicherung der Unternehmensliquidität stehen Ihnen zwei Optionen für den Kapitalfluss zur Verfügung:

  • Eigenkapital und/oder

  • Fremdkapital (Bankkredite, öffentliche Förderkredite).

Analog ist hier auch von Außen- oder Innenfinanzierung die Rede. Es gibt eine Reihe von Interessenten, die wissen möchten, woher die Finanzmittel für Ihr Anlage- und Umlaufvermögen stammen. Ein Blick auf die rechte Seite der Bilanz (Aktiv-Seite) weist das Eigen- und Fremdkapital aus. Fremdkapital sind typischerweise Kredite oder Rückstellungen, während Eigenkapital typischerweise Einlagen, Rücklagen, Abschreibungen oder Gewinne darstellen.

Rückstellungen dienen der Finanzierungssicherung am Bilanzstichtag bestehender Verbindlichkeiten, z.B. der Steuerschuld. Die Bildung von Rückstellungen ist gesetzlich geregelt. Aufgrund des zu erwartenden Abflusses handelt es sich um Fremdkapital.

Weitere Informationen zu diesem Thema aus dem Steuer-Blog:


BFH Urteile zu diesem Thema und weiteres:


Haftungsausschluss: Die auf dieser Webseite bereitgestellten Informationen und Inhalte wurden mit großer Sorgfalt erstellt. Dennoch können wir keine Gewähr für die Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität übernehmen. Diese Informationen dienen ausschließlich der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine individuelle steuerliche Beratung. Für eine persönliche Beratung und maßgeschneiderte Lösungen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.




Die wahrscheinlich umfangreichste Steuerberaterseite in Deutschland


Steuer-Newsletter Steuer-Newsletter
Aktuelle Steuertipps zum Steuern sparen





Steuerberater Berlin

Dipl.-Kfm. Michael Schröder, Steuerberater
Schmiljanstraße 7, 12161 Berlin
(Tempelhof-Schöneberg/ Friedenau)

Termine nach Vereinbarung.
Anfragen bitte nur per E-Mail:
Steuerberater@steuerschroeder.de

Ich bin für Sie da, wenn es um Ihre Steuern geht.



Steuerberatung und Steuererklärung vom Steuerberater in Berlin

Impressum, Haftungsausschluss & Datenschutz | © Dipl.-Kfm. Michael Schröder, Steuerberater Berlin


Logo von SteuerschroederKI-Bot!

Willkommen bei Steuer-Robbi!

Hier erhalten Sie sofort Antworten auf Ihre Steuerfragen – und das völlig kostenlos! Unser KI-basierter Steuer-Robbi ist darauf programmiert, Ihnen nicht nur Antworten zu geben, sondern auch direkt auf die relevanten Steuerinformationen und Quellen zu verlinken.

Wie es funktioniert:

Einfach Ihre Frage in das untenstehende Feld eingeben und absenden. Der KI-Steuerbot analysiert Ihre Anfrage und liefert Ihnen eine Antwort, die auf aktuellem Wissen und Daten basiert.

Probieren Sie es jetzt aus und stellen Sie Ihre erste Frage!