Gründer-Lexikon

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Existenzgründung
Steuertipp

In unserem Existenzgründungslexikon gibt es insgesamt 135 Begriffe.


Information

Es werden verschiedene Formen des Controllings unterschieden.

Nach der Aufgabe wird zwischen folgenden Controllingformen unterschieden:

  • Unternehmenscontrolling:
    Das Controlling wird für das ganze Unternehmen durchgeführt. Die Ergebnisse dienen den Entscheidungen des obersten Managements.

  • Bereichscontrolling:
    Das Controlling beschränkt sich nur auf einen Bereich des Unternehmens. Die Ergebnisse dienen dem mittleren Management.

  • Gruppencontrolling:
    Das Controlling wird von einem Gruppenführer ausgeführt. Die Ergebnisse dienen dem unteren Management.

  • Individualcontrolling:
    Das Controlling wird von dem Mitarbeiter selbst ausgeführt, der die Ergebnisse selbst verwertet.

Je nach Reichweite von Entscheidungen und Maßnahmen wird zwischen operativem und strategischem Controlling unterschieden:

  • Operatives Controlling bezieht sich auf kurz- und mittelfristiges Handeln, d.h. auf einen Zeitraum von in der Regel ein bis zwei Jahren. Es ist vor allem auf die Gewinnerzielung ausgerichtet, die sich mit verschiedenen Berechnungsverfahren ermitteln und quantitativ erfassen lässt. Die übergeordneten Ziele (z.B. Produktpalette, zu erreichende Marktanteile) liegen fest. Hier sollen Teilziele erreicht werden.

  • Strategisches Controlling hat die längerfristige Ausrichtung des Unternehmens zum Gegenstand. Es berücksichtigt dabei auch verstärkt wirtschaftliche und gesellschaftliche Entwicklungen außerhalb des Unternehmens und bezieht sich demzufolge auch auf Zusammenhänge, die sich nicht zahlenmäßig ausdrücken lassen und die sich noch nicht in den Zahlen des Unternehmens niederschlagen.

Operatives und strategisches Controlling müssen parallel angewandt werden. Während Überlegungen angestellt werden, wie das Unternehmen längerfristig ausgerichtet werden soll, lassen sich gleichzeitig bestehende Bereiche optimal gestalten. Allerdings sind aufwendige Rationalisierungsmaßnahmen in einem Bereich wenig sinnvoll, wenn die strategische Ausrichtung des Unternehmens dahin geht, diesen Bereich, etwa eine Produktgruppe, abzubauen oder ganz aufzugeben.

  • Stabscontrolling:
    Der Controller hat keine Weisungsbefugnis. Er präsentiert die Ergebnisse der Arbeit und berät das Management bei der Planung und Steuerung.

  • Liniencontrolling:
    Der Controller selbst ist mit Weisungsbefugnissen ausgestattet. Er kann die Ergebnisse seiner Arbeit direkt umsetzen.

Siehe auch

Weitere Informationen zu diesem Thema aus dem Steuer-Blog:


BFH Urteile zu diesem Thema und weiteres:


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