Gründer-Lexikon

Steuertipp:

Existenzgründung
Steuertipp

In unserem Existenzgründungslexikon gibt es insgesamt 135 Begriffe.


Fremdkapital - öffentliche Förderkredite

Information

Bei einer Existenzgründung bietet insbesondere die Fremdkapitalbeschaffung durch öffentliche Förderkredite viele Vorteile. Unter bestimmten Voraussetzungen können Existenzgründer daher auf öffentliche Fördermittel von Bund, Ländern oder der Europäischen Union zurückgreifen.

Die Existenzgründerförderung ist in erster Linie eine personenbezogene Förderung, um eine tragfähige Existenz gründen zu können. Es bestehen für eine Existenzgründung in Deutschland derzeit ca. 170 nationale und internationale Förderprogramme.

Daneben werden bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen in der Gründungsphase auch von der Bundesagentur für Arbeit Zuschüsse gezahlt, vgl. Zuschüsse der Bundesagentur für Arbeit.

Vorteile:

  • Die Rückzahlung der Fördermittel beginnt erst einige Jahre nach der Auszahlung, sodass in der kritischen Startphase kein Geld aus dem Unternehmen abfließt.

  • Eine längere tilgungsfreie Zeit sorgt für eine akzeptable Belastung. Die Möglichkeit einer vorzeitigen Tilgung - z.B. bei schneller Gewinnerzielung, Erbschaft usw. - ist oftmals gegeben, also entfallen Vorfälligkeitszinsen.

1. Wichtige Förderprogramme

Die bekanntesten Förderprogramme kommen aus ERP-Mitteln (European Recovery Programm), von der Deutschen Ausgleichsbank und der Kreditanstalt für den Wiederaufbau (KfW). Dazu zählen u.a.

  • ERP-Eigenkapitalhilfe-Programm (EKH)

  • ERP-Existenzgründungsprogramm

  • DtA-Existenzgründungsprogramm

  • DtA-Betriebsmitteldarlehn

  • KfW-Mittelstandsprogramm

  • KfW-Liquiditätshilfe

Bei der Gewährung von Fördermitteln sind zahlreiche Formalkriterien zu beachten. Die Missachtung nur eines Kriteriums kann bereits die Vergabe von öffentlichen Fördermitteln verhindern.

2. Formalkriterien

Die Gewährung eines jeden Fördermittels unterliegt eigenen Voraussetzungen. Die Beantragung der meisten Fördermittel erfordert jedoch u.a. die folgenden Voraussetzungen:

  • Die Fördermittel sind vor der Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit zu beantragen.

  • Bei der Beantragung ist das Vorliegen eines Konzeptes für eine Erfolg versprechende und tragfähige Vollexistenz sowie einer der Tätigkeit entsprechenden fachlichen und kaufmännischen Qualifikation nachzuweisen.

  • Es muss ausreichend Eigenkapital bei der Finanzierung vorhanden sein.

  • Gefördert werden nur Vorhaben, bei denen eine Gesamtfinanzierung vorliegt

Praxistipp:

Öffentliche Fördermittel müssen Sie grundsätzlich beantragen. Gehen Sie keine finanziellen Bindungen ein, ohne sich über solche Förderprogramme und den Antragszeitpunkt zu informieren. Im Nachhinein werden keine Fördermittel bewilligt (Ausnahme: Investitionszulage).

Informieren Sie sich über das passende Förderprogramm z.B. durch eine Beratung bei der Industrie- und Handelskammer bzw. der Handwerkskammer.

3. Existenzgründungen aus der Hochschule

3.1 Allgemein

Für Hochschulabsolventen, die direkt nach dem Studium in die Selbstständigkeit gehen möchten, sind gesonderte Förderprogramme entwickelt worden. Der Förderbeginn liegt dabei teilweise noch in der Zeit des Studiums.
Als Beispiele sollen daher zwei Förderungen für sogenannte Existenzgründungen aus der Hochschule dargestellt werden:

  • Pfau

  • Exist-Seed

3.2 Pfau

Die Förderung mit dem Förderprogramm Pfau dient der finanziellen Absicherung der Existenzgründung. Träger ist das Wissenschaftsministerium Nordrhein-Westfalen. Förderberechtigt sind Absolventen einer nordrhein-westfälischen Hochschule/Fachhochschule, deren Abschluss (Hochschulabschluss, Promotion, Habilitation) nicht länger als zwei Jahre zurückliegt.

Gefördert werden:

  • technologisch innovative Produkt- oder Verfahrensideen

  • produktorientierte innovative Dienstleistungsideen.

Die Förderung besteht aus folgenden Leistungen:

  • der (höchstens) zweijährigen Zahlung eines Gehaltes, das in der Höhe 50 % des Entgelts der Vergütungsgruppe II bzw. IVb oder III BAT ausmacht

  • der Ausstellung eines Beratungs-Scheckheftes zur Inanspruchnahme von Existenzgründerberatungen bis zur Höhe von 5.000,00 EUR

  • Nutzung der Hochschul-Infrastruktur.

Der jeweilige Existenzgründer wird dabei Mitarbeiter der Hochschule, ohne jedoch eine Arbeitsleistung gegenüber der Hochschule zu haben. Der Antrag ist dabei von der jeweiligen Hochschule zu stellen. Anträge können jeweils nur zum 1. September bzw. 1. März gestellt werden. Weitere Informationen sind im Internet unter www.money-study-go.de einsehbar.

3.3 Exist-Seed

Mit Exist-Seed wird die Vorbereitungsphase einer Existenzgründung gefördert, die Existenzgründung darf noch nicht vollzogen sein. Träger ist das Bundesministerium für Bildung und Forschung. Die Förderung bezieht sich auf technologische und innovative Entwicklungen mit wirtschaftlichen Erfolgsaussichten.

Die Förderung kann von folgenden Personen beantragt werden:

  • Studierende

  • Wissenschaftliche Mitarbeiter bis 40 Jahre

  • Absolventen bis drei Jahre nach Studienabschluss.

Die Förderung umfasst für ein Jahr:

  • die (höchstens) zweijährige Zahlung eines Gehaltes, das in der Höhe der Vergütungsgruppe II entspricht, maximal jedoch bis 30.000,00 EUR bzw. 10.000,00 EUR für Studierende

  • Beratung und Sachmittel bis zur Höhe von 13.000,00 EUR

  • ggf. Kinderbetreuungskosten bis zur Höhe von 2.400,00 EUR

Auch hier erfolgt die Antragstellung durch die Hochschule. Weitere Informationen sind im Internet unter www.exist.de einsehbar.

Weitere Informationen zu diesem Thema aus dem Steuer-Blog:


BFH Urteile zu diesem Thema und weiteres:


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