Gründer-Lexikon

Steuertipp:

Existenzgründung
Steuertipp

In unserem Existenzgründungslexikon gibt es insgesamt 135 Begriffe.


Geschäftsidee

Die meisten Existenzgründer sind sich ihrer Fähigkeiten durchaus bewusst und suchen nach einer entsprechenden Geschäftsidee. Der Existenzgründer sollte branchenbezogen folgende Fragen beantworten können:

  • Wie aufnahmefähig ist der Markt?

  • Welche Mitbewerber gibt es?

  • Wohin gehen die aktuellen Trends, was wünschen die Kunden wirklich?

  • Wie wird sich der Markt, z.B. in den nächsten zehn Jahren entwickeln?

Die Realität zeigt, dass es keine Patentrezepte für eine erfolgreiche Unternehmenszukunft gibt und selbst eine lange Unternehmenstradition keine Bestandsgarantie bedeutet. Doch kreative Menschen finden immer wieder eine Nische, in der sie erfolgreich ihren Geschäften nachgehen können.

Oftmals haben potenzielle Existenzgründer jedoch nur eine vage Idee über die Geschäftsgründung. Die Erfahrung hat gezeigt, dass viele erfolgreiche Gründungsideen ihren Ursprung in den Vereinigten Staaten hatten. So lohnt sich ein Blick in das amerikanische Magazin "Inc-Magazine" (http://www.inc.com), das viele Anregungen bzw. Informationen über verwirklichte Geschäftsideen bietet.

Die Unternehmerpersönlichkeit zeichnet sich durch spezielle individuelle Merkmale aus (Persönliche Anforderungen). Entscheidend ist, dass Sie von Ihrer Idee überzeugt sind. Dabei sollten Sie beachten, dass es im Prinzip nichts gibt, was nicht noch besser gemacht werden könnte:

  • Produkte könnten verbessert werden

  • Märkte könnten weiterentwickelt werden

  • durch den Einsatz unterschiedlicher Vertriebswege könnten Kommunikationstechnologien effizienter gestaltet werden

  • welche Marktveränderung bestehen bzw. kommen in naher Zukunft auf die Gesellschaft zu? (Stichwort Veralterung der Gesellschaft)

Es bestehen immer wieder neue Marktnischen, die genutzt werden können.

Beispiel:

Aufgrund der Rechtsanwaltsschwemme können sich viele Rechtsanwälte kein Rechtsanwaltsfachangestellte leisten bzw. diese ist durch die zunehmende EDV-Nutzung der Arbeit in vielen Bereichen überflüssig. Dennoch ist der Rechtsanwalt nicht immer im Büro (Gerichtstermine, Besprechungen usw.).

Diese Marktlücke haben einige Existenzgründer erkannt und ein "virtuelles Büro" eingerichtet, zu dem die Telefonanrufe des Rechtsanwalts umgeschaltet werden können und dieser später über den Anruf informiert wird.

Hinweis:

In vielen größeren Städten finden jährlich Existenzgründer-Messen statt, auf denen man sich weitere wertvolle Informationen und Anregungen holen kann. Die verschiedenen Termine und Orte sind jeweils im Internet über eine Suchmaschine einsehbar.

Weitere Informationen zu diesem Thema aus dem Steuer-Blog:


BFH Urteile zu diesem Thema und weiteres:


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