Gründer-Lexikon

Steuertipp:

Existenzgründung
Steuertipp

In unserem Existenzgründungslexikon gibt es insgesamt 135 Begriffe.


Gewerbesteuer

Die Gewerbesteuer ist eine Gemeindesteuer und bildet in den meisten Gemeinden die wichtigste Einnahmequelle. Rechtsgrundlagen sind u.a. das Gewerbesteuergesetz und die Gewerbesteuer-Durchführungsverordnung.

Nach dem Gewerbesteuergesetz werden zwei Formen von Gewerbebetrieben unterschieden:

  • stehende Gewerbe

  • Reisegewerbe

Alle Gewerbebetriebe unterliegen der Gewerbesteuer. Ausnahmen bestehen nur für die in § 3 GewStG aufgeführten Unternehmen, von denen Existenzgründungen in den meisten Fällen jedoch nicht betroffen sein dürften. Kapitalgesellschaften (GmbH, AG usw.) gelten mit ihrer gesamten Tätigkeit als Gewerbebetrieb. Nicht unter die Gewerbesteuerpflicht fallen Freiberufler (z.B. Rechtsanwälte, Architekten, Steuerberater u.Ä.), es sei denn, sie führen ihre Tätigkeit in der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft aus. Besteuert wird der im Unternehmen erwirtschaftete Ertrag.

Die Gewerbesteuer wird von der für den Betriebssitz zuständigen Gemeinde erhoben, wobei die Höhe der Gewerbesteuer zwischen den einzelnen Gemeinden differenziert. Für die Erhebung erlässt das Finanzamt einen Gewerbesteuermessbescheid, der automatisch der Gemeinde zugestellt wird. Die Gemeinde erlässt dann auf der Grundlage des Gewerbesteuermessbescheides den Gewerbesteuerbescheid, in dem sie den für die zuständige Gemeinde gültigen Hebesatz auf den Messbetrag anwendet. Die Hebesätze variieren in den verschiedenen Bundesländern, sodass hier durchaus auch standortpolitische Kriterien eine Rolle spielen könnten.

Die Gewerbesteuer wird von der jeweiligen Gemeinde durch einen Steuerbescheid festgesetzt, nach dem die Finanzbehörde den Erhebungszeitraum ermittelt hat. Die Gewerbesteuer entsteht mit dem Ablauf des Erhebungszeitraums. Sie ist gemäß § 19 GewStG jeweis zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November als Vorauszahlung zu leisten. Die Höhe der Vorauszahlung bestimmt sich wie auch bei der Vorauszahlung der Einkommensteuer nach dem letzten Gewerbesteuerbescheid. Ist daher anzunehmen, dass der im laufenden Geschäftsjahr zu erzielende Gewinn niedriger ausfallen wird, so kann der Gewerbetreibende einen Antrag auf Herabsetzung der Gewerbesteuervorauszahlungen stellen.

Besteuerungsgrundlage ist der Gewerbeertrag. Dieser wird ermittelt, indem der erzielte Gewinn um die in § 9 GewStG aufgeführten Positionen zu kürzen ist und die in § 8 GewStG aufgeführten Positionen hinzuzurechnen sind. Für natürliche Personen und für Personengesellschaften besteht gemäß § 11 GewStG ein Freibetrag in Höhe von 24.500,00 EUR.

Die Steuerpflicht beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem alle Voraussetzungen für den Beginn der Gewerbetätigkeit erfüllt sind. Sie endet mit der Einstellung des Betriebes.

Weitere Informationen zu diesem Thema aus dem Steuer-Blog:


BFH Urteile zu diesem Thema und weiteres:


Haftungsausschluss: Die auf dieser Webseite bereitgestellten Informationen und Inhalte wurden mit großer Sorgfalt erstellt. Dennoch können wir keine Gewähr für die Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität übernehmen. Diese Informationen dienen ausschließlich der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine individuelle steuerliche Beratung. Für eine persönliche Beratung und maßgeschneiderte Lösungen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.




Die wahrscheinlich umfangreichste Steuerberaterseite in Deutschland


Steuer-Newsletter Steuer-Newsletter
Aktuelle Steuertipps zum Steuern sparen





Steuerberater Berlin

Dipl.-Kfm. Michael Schröder, Steuerberater
Schmiljanstraße 7, 12161 Berlin
(Tempelhof-Schöneberg/ Friedenau)

Termine nach Vereinbarung.
Anfragen bitte nur per E-Mail:
Steuerberater@steuerschroeder.de

Ich bin für Sie da, wenn es um Ihre Steuern geht.



Steuerberatung und Steuererklärung vom Steuerberater in Berlin

Impressum, Haftungsausschluss & Datenschutz | © Dipl.-Kfm. Michael Schröder, Steuerberater Berlin


Logo von SteuerschroederKI-Bot!

Willkommen bei Steuer-Robbi!

Hier erhalten Sie sofort Antworten auf Ihre Steuerfragen – und das völlig kostenlos! Unser KI-basierter Steuer-Robbi ist darauf programmiert, Ihnen nicht nur Antworten zu geben, sondern auch direkt auf die relevanten Steuerinformationen und Quellen zu verlinken.

Wie es funktioniert:

Einfach Ihre Frage in das untenstehende Feld eingeben und absenden. Der KI-Steuerbot analysiert Ihre Anfrage und liefert Ihnen eine Antwort, die auf aktuellem Wissen und Daten basiert.

Probieren Sie es jetzt aus und stellen Sie Ihre erste Frage!