Haben Sie Fragen? Hier erhalten Sie sofort kostenlose Antworten. KI-Kanzleibot: Sofort Antworten zu Steuern und Recht

Gründer-Lexikon

Steuertipp:

Existenzgründung
Steuertipp

In unserem Existenzgründungslexikon gibt es insgesamt 135 Begriffe.


Bilanzkennzahlen berechnen

Tragen Sie die Werte aus Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung ein. Der Rechner ermittelt Kennzahlen zur Vermögens-, Kapital-, Finanz-, Liquiditäts- und Ertragslage.

Eingabehinweis: Zulässig sind zum Beispiel 12.500,50 oder 12500,50. Leere Felder werden mit 0 Euro berücksichtigt. Jahresergebnis, EBIT und Eigenkapital dürfen negativ sein.
Vermögen

Gesamtwerte

Euro
Euro
Euro
Zum Beispiel eiserner Bestand für Deckungsgrad III.

Davon-Positionen des Umlaufvermögens

Euro
Euro
Euro
Euro
Euro
Kapital
Euro
Euro
Euro
Erfolg
Euro
Euro
Euro
Euro
Hinweise zur Aussagekraft der Kennzahlen

Kennzahlen sind Momentaufnahmen. Aussagekräftig werden sie vor allem im Zeitvergleich und im Vergleich mit Unternehmen derselben Branche. Bilanzierungswahlrechte, Sondereffekte und die Zusammensetzung einzelner Posten können das Ergebnis wesentlich beeinflussen.

Der Rechner ersetzt keine individuelle Bilanzanalyse. Insbesondere stellen allgemeine Richtwerte keine verbindlichen Sollwerte dar.



Kennzahlen

Für Sie als Existenzgründer erleichtern eine Reihe von Kennzahlen sowohl Ihre Argumentations- und Entscheidungsgrundlage. Kennzahlen (Indikatoren) dokumentieren die wirtschaftliche Entwicklung Ihres Unternehmens und geben Aufschluss über den aktuellen finanziellen Stand. Die Erfassung von Schlüsselzahlen gibt den Fachleuten eine Idee davon, ob sich ein finanzielles Engagement lohnt. Die Ermittlung von Kennzahlen kann als Frühwarnsystem zur Kontrolle der wirtschaftlichen Entwicklung des Unternehmens genutzt werden.

Kennzahlen stellen Vergleichsmaßstäbe zur Erfolgskontrolle und Planungsvorbereitung dar und verfügen in der Wirtschaft über einen hohen Stellenwert. Sie drücken - im Gegensatz zu den vielfältigen Daten der Buchführung - in konzentrierter Form tatsächlich entscheidungsrelevante Zusammenhänge (z.B. Wirtschaftlichkeit, Produktivität) aus und sind damit wichtige Instrumente des Controlling. Damit sie aussagefähig sein können, sollten Vergleichszahlen aus dem Vorjahr oder Zahlen anderer Unternehmen herangezogen werden.

Kennzahlen können z.B. zur Ermittlung folgender Werte genutzt werden:

  • Eigenkapitalanteil: Eigenkapital x 100 / Gesamtkapital

  • Verschuldungsanteil: Fremdkapital x 100 / Gesamtkapital

  • Liquidität 1. Grades: Liquide Mittel x 100 - Kurzfristige Verbindlichkeiten

  • Umsatzrentabilität: Gewinn x 100 - Umsatz

Da erst die vergleichende Analyse von Kennzahlenreihen im Rahmen eines Kennzahlensystems (bekannte Kennzahlensysteme: Du Pont, ZVEI, RL usw.) anzeigt, ob es eine positive oder negative Entwicklung zu verzeichnen gibt, besitzt eine isolierte Kennzahl nur einen geringen Aussagewert.

Kennzahlen müssen regelmäßig ermittelt werden. Bei einigen ist die jährliche Ermittlung ausreichend; in vielen Fällen ist es günstiger, pro Monat oder Vierteljahr zu berechnen, um zeitnah reagieren zu können. Daneben ist es wichtig, die Kennzahlen im Branchenvergleich zu sehen.

Weitere Informationen zu diesem Thema aus dem Steuer-Blog:


BFH Urteile zu diesem Thema und weiteres:


Haftungsausschluss: Die auf dieser Webseite bereitgestellten Informationen und Inhalte wurden mit großer Sorgfalt erstellt. Dennoch können wir keine Gewähr für die Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität übernehmen. Diese Informationen dienen ausschließlich der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine individuelle steuerliche Beratung. Für eine persönliche Beratung und maßgeschneiderte Lösungen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.




Die wahrscheinlich umfassendste Steuerberater-Website Deutschlands




Aktuelle Steuertipps finden Sie in meinem
Steuer-Newsletter Symbol Steuer-Newsletter.
Jetzt kostenlos anmelden.





Steuerberater in Berlin

Dipl.-Kfm. Michael Schröder, Steuerberater
Schmiljanstraße 7, 12161 Berlin
(Tempelhof-Schöneberg / Friedenau)

Termine: nach Vereinbarung
Kontakt: bitte nur per E-Mail an
Steuerberater@steuerschroeder.de

Ich bin für Sie da, wenn es um Ihre Steuern geht – persönlich, zuverlässig und kompetent.



Steuerberatung und Steuererklärung vom Steuerberater in Berlin

Impressum, Haftungsausschluss & Datenschutz | © Dipl.-Kfm. Michael Schröder, Steuerberater Berlin