Gründer-Lexikon

Steuertipp:

Existenzgründung
Steuertipp

In unserem Existenzgründungslexikon gibt es insgesamt 135 Begriffe.


Bürogemeinschaft

Autorin: Gabriele Thombansen
Information

Bei der Anmietung von Gewerbemietfläche im Rahmen der Existenzgründung ist es für den Existenzgründer oftmals ungewiss, wie viel Bürofläche er langfristig benötigen wird. Insofern bietet es sich an, zunächst eine Bürogemeinschaft einzugehen, wenn keine übergeordneten Gründe dagegenstehen.

Die Bürogemeinschaft ist keine eigene Rechtsform, sondern der Zusammenschluss mehrerer Selbstständiger zu einer Gesellschaft des Bürgerlichen Rechts (GbR) mit dem Zweck der gemeinsamen Nutzung einer Büroausstattung und/oder des Büropersonals.

Jeder Unternehmer arbeitet selbstständig, lediglich die Büroräume, das Personal u.Ä. werden gemeinsam genutzt.

Die Begründung einer Bürogemeinschaft kann in verschiedenen Konstellationen erfolgen:

  • Die beteiligten Unternehmer schließen den Gewerbemietvertrag gemeinsam ab;

  • Der Existenzgründer wird Untermieter in einem bestehenden Gewerbemietverhältnis;

  • Der Existenzgründer schließt den Gewerbemietvertrag allein ab und vermietet Teile der Büroräume zur Untervermietung an einen oder mehrere andere Unternehmer.

Im Falle der Untervermietung ist zu beachten, dass die Untervermietung nach dem Gewerbemietvertrag zulässig sein muss.

Eine Bürogemeinschaft ist wie folgt gekennzeichnet:

  • Der Vertrag wird nur mit der jeweiligen Firma geschlossen.

  • Es besteht keine gesamtschuldnerische Haftung zwischen den Vertragspartnern.

Bei dem Bürogemeinschaftsvertrag handelt es sich um eine Mischung aus einem Gesellschafts-, Miet- und Dienstvertrag.

Weitere Informationen zu diesem Thema aus dem Steuer-Blog:


BFH Urteile zu diesem Thema und weiteres:


Haftungsausschluss: Die auf dieser Webseite bereitgestellten Informationen und Inhalte wurden mit großer Sorgfalt erstellt. Dennoch können wir keine Gewähr für die Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität übernehmen. Diese Informationen dienen ausschließlich der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine individuelle steuerliche Beratung. Für eine persönliche Beratung und maßgeschneiderte Lösungen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.




Die wahrscheinlich umfangreichste Steuerberaterseite in Deutschland


Steuer-Newsletter Steuer-Newsletter
Aktuelle Steuertipps zum Steuern sparen





Steuerberater Berlin

Dipl.-Kfm. Michael Schröder, Steuerberater
Schmiljanstraße 7, 12161 Berlin
(Tempelhof-Schöneberg/ Friedenau)

Termine nach Vereinbarung.
Anfragen bitte nur per E-Mail:
Steuerberater@steuerschroeder.de

Ich bin für Sie da, wenn es um Ihre Steuern geht.



Steuerberatung und Steuererklärung vom Steuerberater in Berlin

Impressum, Haftungsausschluss & Datenschutz | © Dipl.-Kfm. Michael Schröder, Steuerberater Berlin


Logo von SteuerschroederKI-Bot!

Willkommen bei Steuer-Robbi!

Hier erhalten Sie sofort Antworten auf Ihre Steuerfragen – und das völlig kostenlos! Unser KI-basierter Steuer-Robbi ist darauf programmiert, Ihnen nicht nur Antworten zu geben, sondern auch direkt auf die relevanten Steuerinformationen und Quellen zu verlinken.

Wie es funktioniert:

Einfach Ihre Frage in das untenstehende Feld eingeben und absenden. Der KI-Steuerbot analysiert Ihre Anfrage und liefert Ihnen eine Antwort, die auf aktuellem Wissen und Daten basiert.

Probieren Sie es jetzt aus und stellen Sie Ihre erste Frage!