Medien- + Filmfonds & Steuern

Medienfonds steuerliche Behandlung

Was sagt die Finanzverwaltung + Rechtsprechung zum Steuersparmodell Medienfonds bzw. Filmfonds?



Ein Medienfonds ist ein spezieller Investmentfonds, der in der Regel in die Film-, Fernseh-, Musik- oder Medienindustrie investiert. Medienfonds sammeln Kapital von Anlegern und investieren das Geld in verschiedene Film- und Medienprojekte. Die Anleger profitieren von den möglichen Renditen der Film- und Medienprojekte, an denen der Fonds beteiligt ist.

Medienfonds wurden in den 1990er Jahren in Deutschland populär und wurden oft als steuersparende Anlageformen beworben. Die Anleger konnten ihre Investitionen steuerlich geltend machen und von Abschreibungen auf die Produktionen profitieren. Aufgrund von Änderungen in der Steuergesetzgebung wurden viele Medienfonds später jedoch als Steuersparmodelle diskreditiert und verloren an Popularität.

Heutzutage gibt es immer noch Medienfonds, die in Film- und Medienprojekte investieren, aber sie werden nicht mehr so häufig als Steuersparmodelle beworben und sind oft an spezialisierte Investoren gerichtet.


Konzeption: Wie funktioniert ein Film- Medienfonds?

Ab einer Einlage von ca. 10.000 Euro können sich Anleger an einem Steuersparmodell Medienfonds bzw. Filmfonds (Filmproduktionen etc.) beteiligen. Die Einnahmen werden durch die Vermarktung von Verleih- und Senderechten sowie aus Merchandising erzielt. Die Medienfonds, die in der Regel als Co-Produzenten einen oder aber auch mehrere Filme finanzieren, laufen zwischen 5 und 20 Jahren.

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Ertragsteuerliche Behandlung von Filmfonds


Die Fonds mit Defeasance Struktur werden aufgrund ihrer Konzeption ihre Steuervorteile verlieren. Was können Anleger tun, um nicht auf ihrem Schaden sitzen zu bleiben?

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Ertragsteuerliche Behandlung von Film- und Fernsehfonds

Bezug: BMF-Schreiben v. 23.2.2001 - IV A 6 - S 2241 - 8/01 BStBl 2001 I S. 175

Bezug: BMF-Schreiben v. 29.11.2002 - IV C 3 - S 2253 a - 95/02 BStBl 2002 I S. 1388

Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder sind die Tzn. 9, 10 und 11 des BMF-Schreibens vom 23. Februar 2001 ( BStBl 2001 I S. 175 ) in folgender Fassung anzuwenden;

In Tz. 9 wird folgender Satz angefügt:

Ein geschlossener Fonds ist nach den Grundsätzen der BFH-Urteile zur ertragsteuerlichen Behandlung der Eigenkapitalvermittlungsprovision und anderer Gebühren vom 8. Mai 2001, BStBl 2001 II S. 720 und vom 28. Juni 2001, BStBl 2001 II S. 717 jedoch dann nicht als Hersteller, sondern als Erwerber anzusehen, wenn der Initiator der Gesellschaft ein einheitliches Vertragswerk vorgibt und die Gesellschafter in ihrer gesellschaftsrechtlichen Verbundenheit hierauf keine wesentlichen Einflussnahmemöglichkeiten besitzen.

Tz. 10 wird wie folgt gefasst:

Ist vom Fondsinitiator (i.d.R. Verleih-/Vertriebsunternehmen, Anlageberater, Leasingfirma) das Fonds-Vertragswerk (einschließlich Rahmen-Vereinbarungen mit Dienstleistern und/oder Koproduzenten) entwickelt worden, kommt es für die Herstellereigenschaft des Fonds darauf an, dass der Fonds (d.h. die Gesellschafter in ihrer gesellschaftsrechtlichen Verbundenheit) dennoch wesentliche Einflussnahmemöglichkeiten auf die Filmproduktion hat und die wirtschaftlichen Folgen verantwortet oder bei Koproduktionen mitverantwortet. Dies ist der Fall, wenn die Einflussnahmemöglichkeiten des Fonds unmittelbar Auswirkungen auf die gesamte Durchführung des Projekts bis zur Fertigstellung des Wirtschaftsguts haben und sich zeitlich über die Phase vor Beginn der Dreharbeiten, die Dreharbeiten selbst und die Phase nach Abschluss der Dreharbeiten (Post-Production) erstrecken. Diese Voraussetzungen sind für jeden Film gesondert zu prüfen.

Wegen der besonderen Konzeption der geschlossenen Fonds ist es erforderlich, dass die Mitwirkungsrechte der Gesellschafter über die zur Anerkennung der Mitunternehmereigenschaft nach § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG geforderte Initiative hinausgehen. Wesentliche Einflussnahmemöglichkeiten entstehen nicht bereits dadurch, dass der Initiator als Gesellschafter oder Geschäftsführer für den Fonds gehandelt hat oder handelt. Die Einflussnahmemöglichkeiten müssen den Gesellschaftern selbst gegeben sein, die sie innerhalb des Fonds im Rahmen der gesellschaftsrechtlichen Verbundenheit ausüben. Eine Vertretung durch bereits konzeptionell vorbestimmte Dritte (z.B. Treuhänder, Beiräte) reicht nicht aus. Einem von den Gesellschaftern selbst aus ihrer Mitte gewählten Beirat oder einem vergleichbaren Gremium dürfen weder der Initiator noch Personen aus dessen Umfeld angehören. Über die Einrichtung und Zusammensetzung eines Beirats dürfen allein die Gesellschafter frühestens zu einem Zeitpunkt entscheiden, in dem mindestens 50 % des prospektierten Kapitals eingezahlt sind.

Eine ausreichende Einflussnahmemöglichkeit ist gegeben, wenn der Fonds rechtlich und tatsächlich in der Lage ist, wesentliche Teile des Konzepts zu verändern. Das kann auch dann bejaht werden, wenn Entscheidungsalternativen für die wesentlichen Konzeptbestandteile angeboten werden; dies sind alle wesentlichen Maßnahmen der Filmproduktion, insbesondere die Auswahl des Filmstoffs, des Drehbuchs, der Besetzung, die Kalkulation der anfallenden Kosten, der Drehplan und die Finanzierung. Allein die Zustimmung zu den vom Initiator vorgelegten Konzepten oder Vertragsentwürfen bedeutet keine ausreichende Einflussnahme. Die Gesellschafter müssen vielmehr über die wesentlichen Vertragsgestaltungen und deren Umsetzung tatsächlich selbst bestimmen können.

Die Einflussnahmemöglichkeiten dürfen auch faktisch nicht ausgeschlossen sein.

Die Umsetzung der wesentlichen Konzeptbestandteile und Abweichungen hiervon sind durch geeignete Unterlagen vollständig zu dokumentieren.

Tz. 11 wird wie folgt gefasst:

Die o.g. Grundsätze gelten auch für Gesellschafter, die erst nach Beginn der Filmherstellung, aber vor Fertigstellung dieses Films beitreten. Treten Gesellschafter einem bestehenden Fonds bei, richtet sich die steuerliche Behandlung nach den Grundsätzen über die Einbringung i.S.v. § 24 UmwStG (vgl. Tz. 24.01 Buchstabe c des BMF-Schreibens vom 25. März 1998, BStBl 1998 I S. 268 ). Ob die Aufwendungen des später beitretenden Gesellschafters als Herstellungskosten oder insgesamt als Anschaffungskosten anzusehen sind, ist nach den Abgrenzungskriterien der Tz. 12 e bezogen auf den Eintrittszeitpunkt dieses Gesellschafters zu prüfen; dies gilt auch beim Gesellschafterwechsel. Ist eine sog. Gleichstellungsklausel vereinbart worden, können dem später beigetretenen Gesellschafter Verluste vorab zugewiesen werden, soweit der später beitretende Gesellschafter als (Mit-)Hersteller anzusehen ist (H 138 Abs. 3 EStH Vorabanteile). Die Herstellung eines Films beginnt grundsätzlich mit dem Abschluss der Verträge, mit denen gewährleistet ist, dass dem Fonds alle zur Herstellung und Auswertung des Films erforderlichen Rechte (Stoffrechte) zustehen. Hinzukommen muss, dass in zeitlichem Zusammenhang mit dem Abschluss der Verträge (üblicherweise innerhalb eines Zeitraums von drei Monaten) weitere auf die Filmherstellung gerichtete Handlungen erfolgen (z.B. Abschluss von Verträgen mit Schauspielern, Regisseuren, Produzenten, Anmietung von Studiokapazitäten, Beauftragung eines Dienstleisters usw.). Erfolgen die weiteren auf die Filmherstellung gerichteten Handlungen nicht im zeitlichen Zusammenhang mit dem Abschluss der Verträge, ist als Beginn der Filmherstellung der Zeitpunkt anzusehen, zu dem die oben genannten weiteren auf die Filmherstellung gerichteten Handlungen erfolgen. Die Herstellung eines Films endet, wenn das Produkt fertiggestellt ist, von dem die Kopien für die Vorführungen gezogen werden (einschließlich der Zeit der sog. Post-Production).

Bei mehrstöckigen Personengesellschaften ist den Gesellschaftern der Fondsobergesellschaft die Filmherstellung der Produktionsuntergesellschaft zuzurechnen.

An speziellen Erfordernissen zur Bejahung der Herstellereigenschaft sind bei den einzelnen Gestaltungen zu nennen:

Dieses Schreiben ist in allen Fällen anzuwenden, in denen ein bestandskräftiger Steuerbescheid noch nicht vorliegt. Soweit die Anwendung dieser Grundsätze zu einer Verschärfung der Besteuerung gegenüber der bisher geltenden Verwaltungspraxis führt, sind die Grundsätze nicht anzuwenden, wenn der Außenvertrieb der Fondsanteile vor dem 1. September 2002 begonnen hat und der Steuerpflichtige dem Fonds vor dem 1. Januar 2004 beitritt. Der Außenvertrieb beginnt in dem Zeitpunkt, in dem die Voraussetzungen für die Veräußerung der konkret bestimmbaren Fondsanteile erfüllt sind und die Gesellschaft selbst oder über ein Vertriebsunternehmen mit Außenwirkung an den Markt herangetreten ist.

Fundstelle: Bundesministerium der Finanzen v. 05.08.2003 - IV A 6 – S 2241 – 81/03, BStBl 2003 I Seite 406

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Steuervorteil

Selbst hergestellte Filme sind immaterielle Wirtschaftsgüter, die nicht aktiviert werden dürfen. Somit ist der gesamte Aufwand einer Filmproduktion sofort abzugsfähiger Aufwand. Dadurch ergeben sich hohe Verlustzuweisungen. Der Steuervorteil könnte daher vom Finanzamt gestrichen werden. Aufgrund von Ausnahmen bei der Anwendung des § 2b EStG werden die Medienfonds zum Teil verschont bleiben. Solange die Beteiligung ausreichend hohe Erträge abwirft, also nicht als reines Steuersparmodell dient, bleiben die Verlustzuweisungen erhalten. Anleger können mit Verlustzuweisungen von bis zu 100 Prozent ihrer Einlage rechnen.


Hinweis: Das Steuersparmodell der Medienfonds gibt es so nicht mehr. Allerdings beschäftigen die Medienfonds noch die Finanzämter. Durch Betriebsprüfungen bei den Fonds werden oftmals die Verluste steuerlich nicht anerkannt. Streitpunkt ist der sog. Medienerlass, in dem die steuerliche Behandlung der Medienfonds geregelt ist. Hier erfahren Sie mehr über das damalige Steuersparmodell.

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Ertragsteuerliche Behandlung von Film- und Fernsehfonds;
Zahlungen an den Lizenznehmer für Filmvermarktung

Es sind zwei neue Medienfonds-Modelle bekanntgeworden, die wie folgt gestaltet sind:

Modell 1

Die Fondsgesellschaft erwirbt von einem Produzenten die Filmrechte an Filmen zum Zweck der Verwertung. Mit der Vermarktung wird eine andere Gesellschaft (= Lizenznehmer) beauftragt, die hierfür von, der Fondsgesellschaft einen hohen Betrag als Ersatz der Vermarktungsaufwendungen erhält. Der Lizenznehmer wiederum verpflichtet sich zur Zahlung laufender fixer Lizenzzahlungen sowie eines festen Kaufpreises nach Ablauf der Laufzeit des Fonds (z.B. 10 Jahre). Zweck der Konstruktion ist es, mit der Zahlung der Vermarktungskosten sofort abzugsfähigen Aufwand und damit entsprechende Verluste beim Fonds zu generieren, den dieser dann seinen Anlegern zuweisen kann.

Modell 2

Anstelle eines Zuschusses zu Werbemaßnahmen, die der Lizenznehmer im eigenen Namen und auf eigene Rechnung erbringt, beauftragt der Fonds den Lizenznehmer, die Werbemaßnahmen auf Rechnung des Fonds, durchzuführen. Es wird zwischen dem Fonds und dem Lizenznehmer ein (vom Lizenzvertrag getrennter) Dienstleistervertrag – Marketingdienstleistungsvertrag – abgeschlossen, wonach der Vermarktungsaufwand im Auftrag und für Rechnung des Fonds betrieben wird. Der Lizenznehmer erstellt für die Werbemaßnahmen ein detailliertes Budget, das vom Fonds genehmigt wird; ebenso bestehen Weisungs- und Kontrollrechte des Fonds. Der Lizenznehmer hat die vertragsgemäße Verwendung nachzuweisen und ist zur Rechnungslegung verpflichtet.


Steuerliche Beurteilung

Die Vertreter der Länder sind mehrheitlich der Auffassung, dass in beiden Sachverhaltsgestaltungen der Marketingzuschuss keine sofort abzugsfähige Betriebsausgabe darstellt. Ob es sich um verdeckte Anschaffungskosten, ein Darlehen oder um einen Rechnungsabgrenzungsposten handelt, kann dahin gestellt bleiben.

OFD Frankfurt am Main v. 19.04.2004 - S 2241 A - 64 - St II 2.02


Medienerlass

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Rehtsprechung

BGH, Beschluss v. 22.01.2019 - II ZB 18/17


Rechtsprechung Prospekthaftung bei Kapitalanlagegeschäften: Prospektverantwortlichkeit einer Bank unter dem Gesichtspunkt der Garantenstellung


BGH, Urteil v. 16.11.2017 - III ZR 382/15


Rechtsprechung 1Der Kläger nimmt den Beklagten als Mittelverwendungskontrolleur eines Filmfonds auf Ersatz des Zeichnungsschadens in Anspruch.2Am 9. ...


das Konto ausdrücklich noch einmal als Treuhandkonto bezeichnet hat. Ob darüber hinaus wie bei anderen B. -Filmfonds der den Begrüßungsschreiben beigefügte Überweisungsträger - so der Kläger - bei der Angabe des Begünstigten nach der Erwähnung des Filmfonds (8. B. KG) den Zusatz "Th....1 Der Kläger nimmt den Beklagten als Mittelverwendungskontrolleur eines Filmfonds auf Ersatz des Zeichnungsschadens in


BGH, Urteil v. 09.11.2017 - III ZR 610/16


Rechtsprechung Beteiligung an einem geschlossenen Filmfonds: Auskunfts- und Rechenschaftspflicht des Mittelverwendungskontrolleurs gegenüber den ...


610/16 Beteiligung an einem geschlossenen Filmfonds : Auskunfts- und Rechenschaftspflicht...Zur Auskunfts- und Rechenschaftspflicht eines Mittelverwendungskontrolleurs gegenüber den Anlegern eines geschlossenen Filmfonds .


BGH, Urteil v. 08.02.2018 - III ZR 65/17


Rechtsprechung Voraussetzungen eines auf Treu und Glauben gestützten Auskunftsanspruchs; Zugriff auf andere Erkenntnismöglichkeiten


Beklagten Auskunft über die Mittelverwendungskontrolle im Zusammenhang mit seiner Beteiligung an einem geschlossenen Filmfonds . Mit Beitrittserklärung vom


BGH, Urteil v. 23.11.2017 - III ZR 411/16


Rechtsprechung 1Der Kläger nimmt den Beklagten als Mittelverwendungskontrolleur zweier Filmfonds auf Ersatz der Zeichnungsschäden in Anspruch.2Am 2. ...


1 Der Kläger nimmt den Beklagten als Mittelverwendungskontrolleur zweier Filmfonds auf Ersatz der Zeichnungsschäden in


BGH, Urteil v. 16.11.2017 - III ZR 407/16


Rechtsprechung Mittelverwendungsvertrag: Haftung des Mittelverwendungskontrolleurs für Handlungs- und Aufklärungspflichtverletzung; Vertrag mit ...


1 Der Kläger nimmt den Beklagten als Mittelverwendungskontrolleur eines Filmfonds auf Ersatz des Zeichnungsschadens in


Verfahrensverlauf | BFH - IV R 20/18 - anhängig seit 20.09.2018


Rechtsprechung Entschädigung; Fonds; Kommanditanteil; Rückabwicklung; Sonderbetriebseinnahme


Führt die Zug um Zug gegen Rückübertragung des Kommanditanteils an einem gewerblich tätigen geschlossenen Fonds (Filmfonds in der Rechtsform einer GmbH & Co.


Verfahrensverlauf | BFH - IV R 21/18 - anhängig seit 20.09.2018


Rechtsprechung Entschädigung; Fonds; Kommanditanteil; Rückabwicklung; Sonderbetriebseinnahme


Führt die Zug um Zug gegen Rückübertragung des Kommanditanteils an einem gewerblich tätigen geschlossenen Fonds (Filmfonds in der Rechtsform einer GmbH & Co.


Verfahrensverlauf | BFH - IV R 22/18 - anhängig seit 20.09.2018


Rechtsprechung Entschädigung; Fonds; Kommanditanteil; Rückabwicklung; Sonderbetriebseinnahme


Führt die Zug um Zug gegen Rückübertragung des Kommanditanteils an einem gewerblich tätigen geschlossenen Fonds (Filmfonds in der Rechtsform einer GmbH & Co.


Verfahrensverlauf | BFH - IV R 23/18 - anhängig seit 20.09.2018


Rechtsprechung Entschädigung; Fonds; Kommanditanteil; Rückabwicklung; Sonderbetriebseinnahme


Führt die Zug um Zug gegen Rückübertragung des Kommanditanteils an einem gewerblich tätigen geschlossenen Fonds (Filmfonds in der Rechtsform einer GmbH & Co.


Verfahrensverlauf | BFH - IV R 24/18 - anhängig seit 20.09.2018


Rechtsprechung Entschädigung; Fonds; Kommanditanteil; Rückabwicklung; Sonderbetriebseinnahme


Führt die Zug um Zug gegen Rückübertragung des Kommanditanteils an einem gewerblich tätigen geschlossenen Fonds (Filmfonds in der Rechtsform einer GmbH & Co.


BGH, Beschluss v. 26.10.2016 - XII ZB 560/15


Rechtsprechung Leitsatz:FamFG § 61 Abs. 1Zur Bemessung des Werts der Beschwer bei einer Verpflichtung zur Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung ...


und die zu versichernde Auskunft zu aktualisieren, "insbesondere um den am 21.12.2000 erworbenen Anteil an einem Filmfonds und die Werte der Immobilien"....Wert des Beschwerdegegenstands als Bruchteil der Zugewinnausgleichsforderung festzusetzen sei. Für die Bewertung des Filmfonds sei eine gutachterliche Stellungnahme


BGH, Beschluss v. 09.02.2010 - XI ZR 140/09


Rechtsprechung Auf die Nichtzulassungsbeschwerde des Klägers wird das Urteil des 17. Zivilsenats des Oberlandesgerichts München vom 23. März 2009 ...


Mitarbeiterin der Beklagten, aufmerksam gemacht worden. Bei dem Gespräch war dem Kläger auch der Verkaufsprospekt des Filmfonds ausgehändigt worden. In der Folgezeit erhielt der Kläger Ausschüttungen des Fonds in Höhe von 1.533,88 €. Im Jahr 2002 geriet der Filmfonds in eine wirtschaftliche Schieflage....Bank (im Folgenden: Beklagte), Schadensersatz im Zusammenhang mit einer Kapitalanlage bei der V. KG, (im Folgenden: Filmfonds ). Der Kläger ist langjähriger


BGH, Beschluss v. 09.02.2010 - XI ZR 70/09


Rechtsprechung Auf die Nichtzulassungsbeschwerde der Klägerin wird das Urteil des 21. Zivilsenats des Oberlandesgerichts München vom 2. Februar 2009 ...


verlangt von der beklagten Bank Schadensersatz im Zusammenhang mit einer Kapitalanlage bei der V. KG (im Folgenden: Filmfonds ). Die Klägerin und ihr Ehemann...Beratungsgespräch stellte ein Mitarbeiter der Beklagten dem Ehemann der Klägerin anhand des Verkaufsprospekts den Filmfonds vor. Mit zwei Zeichnungsscheinen vom


BGH, Urteil v. 16.09.2010 - III ZR 14/10


Rechtsprechung Leitsatz: Zum Umfang der Nachforschungspflichten eines Anlageberaters im Hinblick auf den im Emissionsprospekt eines Filmfonds ...


Der Beklagte hatte sich vor den Beratungsgesprächen mit der Klägerin auf einer Schulung über das Konzept des Filmfonds kundig gemacht sowie in Fachzeitschriften über den Ruf der Filmfonds der ApolloMedia GmbH & Co. KG...von Privatflugzeugen durchgeführt hatte. Eine solche inländische Tätigkeit der im Prospekt als Spezialversicherer für Filmfonds angesprochenen NEIS musste der Beklagte aber nicht in Rechnung stellen. Dass der vorgesehene Abschluss von Erlösversicherungen des Filmfonds unter das


BGH, Beschluss v. 28.02.2008 - III ZR 92/06


Rechtsprechung Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des 5. Zivilsenats des Oberlandesgerichts München vom ...


sie gegen die Beklagte zu 1 gerichtet ist, zurückgewiesen. Die maßgebenden Fragen sind durch die denselben Filmfonds betreffenden


BGH, Beschluss v. 25.03.2010 - III ZR 301/08


Rechtsprechung Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des 7. Zivilsenats des Oberlandesgerichts München vom ...


der Aufklärungspflicht über die der I. GmbH gezahlten Provisionen nicht für die Beteiligung des Klägers an dem Filmfonds (mit-)ursächlich gewesen sei. Dabei


BGH, Beschluss v. 25.03.2010 - III ZR 50/09


Rechtsprechung Die Beschwerde der Klägerin gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des 23. Zivilsenats des Oberlandesgerichts München ...


der Aufklärungspflicht über die der I. GmbH gezahlten Provisionen nicht für die Beteiligung der Klägerin an dem Filmfonds (mit-)ursächlich gewesen sei. Dabei


BGH, Urteil v. 11.05.2006 - III ZR 205/05


Rechtsprechung Nimmt der Zeichner einer Vermögensanlage den Anlagevermittler auf Schadensersatz wegen unzureichender Risikoaufklärung in Anspruch, so ...


mit einem Betrag von 35.000 DM zuzüglich 5 % Agio an der F. F. C. T. GmbH & Co. 1. Produktions KG (im folgenden: Filmfonds ). Sie nehmen den Beklagten mit...Vorwurf, dieser habe sie nicht über die mit der Zeichnung des - nach ihrer Behauptung wirtschaftlich notleidenden - Filmfonds verbundenen Risiken aufgeklärt, auf


BGH, Beschluss v. 16.09.2010 - III ZR 59/09


Rechtsprechung Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des 25. Zivilsenats des Oberlandesgerichts München vom ...


zu 2, mitverklagt worden ist. Wie dem Senat aus zahlreichen Rechtmittelverfahren zu den hier in Rede stehenden Filmfonds bekannt ist, bezog sich die vom


BGH, Beschluss v. 16.09.2010 - III ZR 58/09


Rechtsprechung Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des 25. Zivilsenats des Oberlandesgerichts München vom ...


zu 2, mitverklagt worden ist. Wie dem Senat aus zahlreichen Rechtmittelverfahren zu den hier in Rede stehenden Filmfonds bekannt ist, bezog sich die vom


BGH, Beschluss v. 16.09.2010 - III ZR 60/09


Rechtsprechung Die Beschwerde der Klägerin gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des 25. Zivilsenats des Oberlandesgerichts München ...


zu 2, mitverklagt worden ist. Wie dem Senat aus zahlreichen Rechtmittelverfahren zu den hier in Rede stehenden Filmfonds bekannt ist, bezog sich die vom


BGH, Beschluss v. 28.02.2008 - III ZR 65/07


Rechtsprechung Der Senat beabsichtigt, die Revision des Klägers gegen das Urteil des 17. Zivilsenats des Oberlandesgerichts München vom 22. Januar ...


Gründe I. Der Kläger beteiligte sich über die Beklagte als Treuhandkommanditistin an drei Filmfonds . Zur Begrenzung des wirtschaftlichen...Beträge nebst Zinsen sowie die Feststellung begehrt, dass die Beklagte ihn von allen Steuernachforderungen für diese Filmfonds freizustellen habe. Er hat seinen


BGH, Urteil v. 21.08.2012 - 1 StR 257/12


Rechtsprechung Auf die Revision der Staatsanwaltschaft wird das Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main vom 3. November 2011 im ...


1. Geschäftszweck der Unternehmensgruppe um die I. AG war ein Steuersparmodell durch die Auflage von Filmfonds . Die Fonds traten als Auftraggeber...mit den Fonds abgeschlossenen Produktionsdienstleistungsverträgen. Danach führte die I. AG die Geschäfte für die Filmfonds , organisierte die Filmproduktionen im


BGH, Urteil v. 22.10.2015 - III ZR 264/14


Rechtsprechung Leitsatz:Zu den Anforderungen an die in einem Prospekt eines Filmfonds enthaltene Aufklärung über die Risiken der steuerlichen ...


Leitsatz Leitsatz: Zu den Anforderungen an die in einem Prospekt eines Filmfonds enthaltene Aufklärung über die Risiken...- wie dem Senat aus einer großen Zahl von vergleichbaren Fällen bekannt ist - einer häufig geübten Praxis von Filmfonds . Sie steht der steuerrechtlichen


BGH, Urteil v. 28.02.2008 - III ZR 151/06


Rechtsprechung Der Kläger zeichnete am 14. Dezember 2000 - unter Einschaltung der D. GmbH als Treuhänderin - eine Kommanditeinlage über 200.000 DM ...


- unter Einschaltung der D. GmbH als Treuhänderin - eine Kommanditeinlage über 200.000 DM zuzüglich 5 v.H. Agio an dem Filmfonds V. Dritte KG. Die Fondsgesellschaft...er in einigen Parallelsachen, in denen Anleger über ihnen später bekannt gewordene Vorgänge aus einem einen anderen Filmfonds betreffenden Verfahren gegen die


BGH, Urteil v. 28.02.2008 - III ZR 86/06


Rechtsprechung Der Kläger zeichnete am 11. September 2000 eine Kommanditeinlage über 100.000 DM zuzüglich 5 v.H. Agio an dem Filmfonds V. Dritte ...


11. September 2000 eine Kommanditeinlage über 100.000 DM zuzüglich 5 v.H. Agio an dem Filmfonds V. Dritte KG. Die Fondsgesellschaft...er in einigen Parallelsachen, in denen Anleger über ihnen später bekannt gewordene Vorgänge aus einem einen anderen Filmfonds betreffenden Verfahren gegen die


BGH, Urteil v. 06.03.2008 - III ZR 87/06


Rechtsprechung Der Kläger zeichnete am 20. Dezember 2000 eine Kommanditeinlage über 50.000 DM zuzüglich 5 v.H. Agio an dem Filmfonds V. Dritte KG, ...


20. Dezember 2000 eine Kommanditeinlage über 50.000 DM zuzüglich 5 v.H. Agio an dem Filmfonds V. Dritte KG, die er teilweise durch...er in einigen Parallelsachen, in denen Anleger über ihnen später bekannt gewordene Vorgänge aus einem einen anderen Filmfonds betreffenden Verfahren gegen die


BGH, Urteil v. 28.02.2008 - III ZR 90/06


Rechtsprechung Der Kläger zeichnete am 16. November 2000 (nicht: 18. September 2000) - unter Einschaltung der D. GmbH als Treuhänderin - eine ...


- unter Einschaltung der D. GmbH als Treuhänderin - eine Kommanditeinlage über 100.000 DM zuzüglich 5 v.H. Agio an dem Filmfonds V. Dritte KG. Die Fondsgesellschaft...er in einigen Parallelsachen, in denen Anleger über ihnen später bekannt gewordene Vorgänge aus einem einen anderen Filmfonds betreffenden Verfahren gegen die


BGH, Urteil v. 28.02.2008 - III ZR 85/06


Rechtsprechung Der Kläger zeichnete am 19. Dezember 2000 - unter Einschaltung der D. GmbH als Treuhänderin - eine Kommanditeinlage über 50.000 DM ...


- unter Einschaltung der D. GmbH als Treuhänderin - eine Kommanditeinlage über 50.000 DM zuzüglich 5 v.H. Agio an dem Filmfonds V. Dritte KG. Die Fondsgesellschaft...er in einigen Parallelsachen, in denen Anleger über ihnen später bekannt gewordene Vorgänge aus einem einen anderen Filmfonds betreffenden Verfahren gegen die


BGH, Urteil v. 28.02.2008 - III ZR 91/06


Rechtsprechung Der Kläger zeichnete am 22. September 2000 - unter Einschaltung der D. GmbH als Treuhänderin - eine Kommanditeinlage über 100.000 DM ...


- unter Einschaltung der D. GmbH als Treuhänderin - eine Kommanditeinlage über 100.000 DM zuzüglich 5 v.H. Agio an dem Filmfonds V. Dritte KG. Die Fondsgesellschaft...er in einigen Parallelsachen, in denen Anleger über ihnen später bekannt gewordene Vorgänge aus einem einen anderen Filmfonds betreffenden Verfahren gegen die


BGH, Urteil v. 19.05.2015 - XI ZR 27/14


Rechtsprechung Leitsatz:Die internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte gemäß Art. 24 Satz 1 EuGVVO aF wird durch eine rügelose Einlassung in der ...


1 Der Kläger nimmt die Beklagten im Zusammenhang mit dem Erwerb einer Beteiligung an einem Filmfonds auf Schadensersatz in Anspruch....eines Mitarbeiters der Beklagten zu 1), der Fondsinitiatorin, eine Kommanditeinlage in Höhe von 160.000 € an dem Filmfonds "S. " Fonds-Nr. . Die Beteiligung


BGH, Urteil v. 09.05.2017 - II ZR 344/15


Rechtsprechung Prospekthaftung im weiteren Sinne bei der Publikumspersonengesellschaft: Haftung des nach Gründung der Gesellschaft als Anleger ...


11 Darüber hinaus werde im Prospekt das bei einem Filmfonds erhöhte Risiko des Totalverlusts bei unternehmerischem Misserfolg verharmlost. Das Risiko eines Verlusts des Anlagevermögens sei bei einem Filmfonds anders zu beurteilen als bei anderen...Während es bei Immobilienfonds Sachwerte gebe, die dem Anlagekapital gegenüberstünden, hänge der Erfolg eines Filmfonds letztlich allein davon ab, ob die produzierten Filme den Publikumsgeschmack träfen. Das damit verbundene erhöhte Risiko müsse im Prospekt eines Filmfonds in angemessener Weise dargestellt


BGH, Urteil v. 09.05.2017 - II ZR 345/15


Rechtsprechung Beitritt zu einer Publikumsgesellschaft: Prospekthaftung des Treuhandkommanditisten gegenüber dem beigetretenen Anleger als Treugeber; ...


11 Darüber hinaus werde im Prospekt das bei einem Filmfonds erhöhte Risiko des Totalverlusts bei unternehmerischem Misserfolg verharmlost. Das Risiko eines Verlusts des Anlagevermögens sei bei einem Filmfonds anders zu beurteilen als bei anderen...Während es bei Immobilienfonds Sachwerte gebe, die dem Anlagekapital gegenüberstünden, hänge der Erfolg eines Filmfonds letztlich allein davon ab, ob die produzierten Filme den Publikumsgeschmack träfen. Das damit verbundene erhöhte Risiko müsse im Prospekt eines Filmfonds in angemessener Weise dargestellt


BGH, Urteil v. 14.06.2007 - III ZR 125/06


Rechtsprechung a) Zur Prospekthaftung bei einem Filmfonds, bei dem in dem Emissionsprospekt der Abschluss von Erlösausfallversicherungen als ...


Leitsatz [1] a) Zur Prospekthaftung bei einem Filmfonds , bei dem in dem Emissionsprospekt der...5. November 2000 eine Kommanditeinlage über 100.000 DM zuzüglich 5.000 DM Agio an dem Filmfonds Vif Babelsberger Filmproduktion GmbH


BGH, Urteil v. 28.02.2008 - III ZR 149/07


Rechtsprechung Die Klägerin zeichnete am 6. Dezember 2000 - unter Einschaltung der D. GmbH als Treuhänderin - eine Kommanditeinlage über 180.000 DM ...


- unter Einschaltung der D. GmbH als Treuhänderin - eine Kommanditeinlage über 180.000 DM zuzüglich 5 v.H. Agio an dem Filmfonds V. Dritte KG, die sie durch Aufnahme...sei nicht nur als Berater bei der Auswahl und Heranziehung potentieller Vertragspartner in das Geschäft des Filmfonds involviert, sondern bereits im Vorfeld


BGH, Urteil v. 26.02.2013 - XI ZR 318/10


Rechtsprechung Tatbestand 1 Der Kläger nimmt die beklagte Bank auf Rückabwicklung einer ...


4 Bereits zuvor hatte sich der Kläger durch Vermittlung der Beklagten an den Filmfonds " Erste A. GmbH & Co. KG"...ankam. Als weiteren Anhaltspunkt hat die Beklagte vorgetragen, der Kläger habe bereits zuvor eine Beteiligung an den Filmfonds A I und A II in Kenntnis von


BGH, Urteil v. 28.05.2013 - XI ZR 450/10


Rechtsprechung Tatbestand 1 Der Kläger nimmt die beklagte Bank als Rechtsnachfolger seines während ...


in der Vergangenheit in Kenntnis einer von der Beklagten vereinnahmten Vertriebsprovision bereits einen anderen Filmfonds gezeichnet habe, keine tragfähige...sei. Als weiteren Anhaltspunkt hat die Beklagte vorgetragen, der Erblasser habe bereits zuvor eine Beteiligung an den Filmfonds A I und A II in Kenntnis von


BGH, Urteil v. 04.06.2013 - XI ZR 188/11


Rechtsprechung Tatbestand 1 Die Kläger nehmen die beklagte Bank auf Rückabwicklung ihrer ...


4 Bereits zuvor hatte der Kläger zu 2 durch Vermittlung der Beklagten den Filmfonds " Zweite A. GmbH & Co. KG"...bb) Rechtsfehlerhaft hat das Berufungsgericht des Weiteren der Tatsache, dass der Kläger zu 2 bereits zuvor den Filmfonds A II gezeichnet hatte, für dessen


BGH, Beschluss v. 03.06.2014 - XI ZR 435/12


Rechtsprechung Auf die Nichtzulassungsbeschwerde der Beklagten wird das Urteil des 31. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Hamm vom 24. Oktober 2012 ...


Parteien streiten um Schadensersatzansprüche wegen fehlerhafter Anlageberatung hinsichtlich einer Beteiligung an zwei Filmfonds ....durch zwei Mitarbeiter einer Rechtsvorgängerin der Beklagten (nachfolgend: Beklagte) am 10. Dezember 2001 einen Filmfonds mit der Kurzbezeichnung K. Nr. 6.


BGH, Urteil v. 22.10.2015 - III ZR 265/14


Rechtsprechung Tatbestand 1Die Klägerin nimmt die Beklagten unter anderem auf Schadensersatz wegen ...


- wie dem Senat aus einer großen Zahl von vergleichbaren Fällen bekannt ist - einer häufig geübten Praxis von Filmfonds . Sie steht der steuerrechtlichen...- "Geldkreislaufs" berechtigt wären, kann daher offen bleiben (zur steuerrechtlichen Bewertung von Zahlungsflüssen vom Filmfonds über den Produktionsdienstleister und


BGH, Urteil v. 14.06.2007 - III ZR 185/05


Rechtsprechung Die Klägerin zeichnete am 29. November 2000 eine Kommanditeinlage über 100.000 DM zuzüglich 5.000 DM Agio an dem Filmfonds Vif ...


29. November 2000 eine Kommanditeinlage über 100.000 DM zuzüglich 5.000 DM Agio an dem Filmfonds Vif Babelsberger Filmproduktion GmbH...vorgelegte Urkunden nicht würdigt und Beweisvorbringen der Klägerin über die Arbeitsteilung bei der Etablierung dieses Filmfonds und bei der tatsächlichen


BGH, Beschluss v. 25.06.2009 - III ZR 223/08


Rechtsprechung Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des 7. Zivilsenats des Oberlandesgerichts München vom ...


Einschaltung der D. T. GmbH als Treuhänderin - eine Kommanditeinlage über 100.000 DM zuzüglich 5 v.H. Agio an dem Filmfonds V. B. F. GmbH & Co. Dritte KG. Die...lediglich eines begrenzten Verlustes unterliegt, und hat darin einen Prospektmangel gesehen (vgl. auch die denselben Filmfonds betreffenden


BGH, Beschluss v. 25.06.2009 - III ZR 222/08


Rechtsprechung Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des 7. Zivilsenats des Oberlandesgerichts München vom ...


11. Dezember 2000 eine Kommanditeinlage über 100.000 DM zuzüglich 5 v.H. Agio an dem Filmfonds V. B. F. GmbH & Co. Dritte KG. Die...lediglich eines begrenzten Verlustes unterliegt, und hat darin einen Prospektmangel gesehen (vgl. auch die denselben Filmfonds betreffenden


BGH, Beschluss v. 24.06.2010 - III ZR 262/09


Rechtsprechung Auf die Beschwerde der Beklagten zu 5 wird die Revision gegen das Urteil des 7. Zivilsenats des Brandenburgischen Oberlandesgerichts ...


Einschaltung der D. GmbH, der früheren Beklagten zu 6, als Treuhänderin - eine Kommanditeinlage von 200.000 DM an dem Filmfonds V. Dritte KG, der früheren...und 3. Juli 2000 , in denen von dem "von uns aufgelegte(n) Filmfonds " die Rede sei, sei für die


BGH, Beschluss v. 31.10.2007 - III ZR 258/05


Rechtsprechung Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des 5. Zivilsenats des Oberlandesgerichts München vom ...


unter Einschaltung der D. GmbH als Treuhänderin - eine Kommanditeinlage über 100.000 DM zuzüglich 5.000 DM Agio an dem Filmfonds V. KG. Die Fondsgesellschaft geriet im


BGH, Beschluss v. 31.10.2007 - III ZR 298/05


Rechtsprechung Beruht die Annahme einer Schutzwirkung auf einer Verlautbarung im Emissionsprospekt, wonach der angekündigte Prospektprüfungsbericht ...


Einschaltung der D. GmbH als Treuhänderin - eine Kommanditeinlage über 200.000 DM zuzüglich 10.000 DM Agio an dem Filmfonds V. KG. Die Fondsgesellschaft geriet im


BGH, Urteil v. 26.02.2013 - XI ZR 345/10


Rechtsprechung Tatbestand 1 Der Kläger nimmt die beklagte Bank aus abgetretenem Recht auf ...


4 Bereits zuvor hatte sich der Zedent über die Beklagte an dem Filmfonds " Zweite A. GmbH & Co. KG"...ankam. Als weiteren Anhaltspunkt hat die Beklagte vorgetragen, der Zedent habe bereits zuvor eine Beteiligung an dem Filmfonds A II in Kenntnis von


BGH, Urteil v. 14.06.2007 - III ZR 300/05


Rechtsprechung Zur Haftung einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft für einen fehlerhaften Prospektprüfungsbericht, wenn der Prospekt die Prüfung ...


unter Einschaltung der D. GmbH als Treuhänderin - eine Kommanditeinlage über 100.000 DM zuzüglich 5.000 DM Agio an dem Filmfonds Vif Babelsberger Filmproduktion GmbH...ein begrenztes Risiko eingehe. a) Geht man von verschiedenen Einzelaussagen des Prospekts zu den Risiken des Filmfonds aus, gewinnt eine positive


BGH, Urteil v. 28.02.2008 - III ZR 297/05


Rechtsprechung Der Kläger zeichnete am 13. Dezember 2000 - unter Einschaltung der D. GmbH als Treuhänderin - eine Kommanditeinlage über 50.000 DM ...


- unter Einschaltung der D. GmbH als Treuhänderin - eine Kommanditeinlage über 50.000 DM zuzüglich 5 v.H. Agio an dem Filmfonds V. Dritte KG. Die Fondsgesellschaft...ergibt sich aus den Feststellungen des Berufungsgerichts, dass die Beklagte im Zusammenhang mit der Auflegung dieses Filmfonds wesentliche Aufgaben wahrzunehmen


BGH, Urteil v. 06.03.2008 - III ZR 256/06


Rechtsprechung Die Klägerin zeichnete am 15. November 2000 - unter Einschaltung der D. GmbH als Treuhänderin - eine Kommanditeinlage über 100.000 ...


- unter Einschaltung der D. GmbH als Treuhänderin - eine Kommanditeinlage über 100.000 DM zuzüglich 5 v.H. Agio an dem Filmfonds V. Dritte KG. Die Fondsgesellschaft...ergibt sich aus den Feststellungen des Berufungsgerichts, dass die Beklagte im Zusammenhang mit der Auflegung dieses Filmfonds wesentliche Aufgaben wahrzunehmen


BGH, Urteil v. 06.03.2008 - III ZR 89/06


Rechtsprechung Der Kläger zeichnete am 8. November 2000 eine Kommanditeinlage über 100.000 DM zuzüglich 5 v.H. Agio an dem Filmfonds V. Dritte KG. ...


8. November 2000 eine Kommanditeinlage über 100.000 DM zuzüglich 5 v.H. Agio an dem Filmfonds V. Dritte KG. Die Fondsgesellschaft...ergibt sich aus den Feststellungen des Berufungsgerichts, dass die Beklagte im Zusammenhang mit der Auflegung dieses Filmfonds wesentliche Aufgaben wahrzunehmen


BGH, Urteil v. 06.11.2008 - III ZR 231/07


Rechtsprechung a) Der Prozessbevollmächtigte einer Partei ist nicht verpflichtet, um dem Vorwurf nachlässigen Verhaltens zu entgehen, umfangreiche ...


die nach dem bisherigen Sachstand nicht im Raum stehen. b) Zur Pflicht der Treuhandkommanditistin eines Filmfonds , den Anleger bei Annahme seines...vom 29. Mai 2008 (aaO S. 1131 ff Rn. 17-26) zu demselben Filmfonds entschieden hat, war die Beklagte nach


BGH, Urteil v. 20.12.2011 - VI ZR 309/10


Rechtsprechung Leitsatz: Zur Abgrenzung bedingten Vorsatzes von Fahrlässigkeit.


Kläger nimmt die Beklagte zu 1 (nachfolgend: Beklagte) auf Schadensersatz im Zusammenhang mit einer Beteiligung an dem Filmfonds Vif Babelsberger Filmproduktion GmbH...den Abschluss von Erlösausfallversicherungen abgesichert werden. Die Beklagte hatte im Rahmen der Konstituierung des Filmfonds verschiedene Aufgaben übernommen,


BGH, Urteil v. 26.02.2013 - XI ZR 498/11


Rechtsprechung Leitsatz:Weiß ein Anleger, dass die ihn beratende Bank für den Vertrieb der empfohlenen Kapitalanlage eine Rückvergütung erhält, deren ...


die beklagte Bank auf Schadensersatz wegen Aufklärungspflichtverletzungen im Zusammenhang mit der Beteiligung an dem Filmfonds V. 3 in Anspruch....Beklagten am 15. September 2003 eine Beteiligung an dem Filmfonds (im Folgenden: V 3) im Nennwert von


BGH, Beschluss v. 20.12.2007 - III ZR 123/07


Rechtsprechung Der Senat beabsichtigt, die Revision des Klägers gegen das Urteil des 13. Zivilsenats des Oberlandesgerichts München vom 30. Januar ...


des Bankhauses L. , dessen Mitarbeiter er ist, eine Kommanditeinlage über 50.000 DM zuzüglich 5 v.H. Agio an dem Filmfonds V. KG. Die Fondsgesellschaft geriet im


BGH, Beschluss v. 20.12.2007 - III ZR 25/07


Rechtsprechung Auf die Beschwerde des Klägers wird die Revision gegen das Urteil des 7. Zivilsenats des Oberlandesgerichts München vom 13. Dezember ...


- unter Einschaltung der D. GmbH als Treuhänderin - eine Kommanditeinlage über 100.000 DM zuzüglich 5 v.H. Agio an dem Filmfonds V. KG. Die Fondsgesellschaft geriet im


BGH, Urteil v. 06.03.2008 - III ZR 219/06


Rechtsprechung Die Klägerin zeichnete am 15. Dezember 2000 eine Kommanditeinlage über 100.000 DM zuzüglich 5 v.H. Agio an dem Filmfonds V. Dritte ...


Die Klägerin zeichnete am 15. Dezember 2000 eine Kommanditeinlage über 100.000 DM zuzüglich 5 v.H. Agio an dem Filmfonds V. Dritte KG. Die Fondsgesellschaft


BGH, Urteil v. 06.03.2008 - III ZR 39/07


Rechtsprechung Der Kläger zeichnete am 13. Dezember 2000 - unter Einschaltung der D. GmbH als Treuhänderin - eine Kommanditeinlage über 60.000 DM ...


- unter Einschaltung der D. GmbH als Treuhänderin - eine Kommanditeinlage über 60.000 DM zuzüglich 5 v.H. Agio an dem Filmfonds V. Dritte KG. Die Fondsgesellschaft


BGH, Beschluss v. 09.04.2013 - XI ZR 325/10


Rechtsprechung Auf die Nichtzulassungsbeschwerde der Beklagten wird das Urteil des 17. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 31. ...


Beweisantritt vorgetragen, dass der Zedent vor Zeichnung von Anteilen an V 3 und V 4 bereits eine Beteiligung an dem Filmfonds M. GmbH & Co. KG gezeichnet hatte.


BGH, Urteil v. 09.05.2017 - II ZR 10/16


Rechtsprechung Publikumspersonengesellschaft: Haftung eines Treuhandkommanditisten wegen Aufklärungspflichtverletzung gegenüber nach ihm eintretenden ...


BGH, Urteil v. 06.03.2008 - III ZR 298/05


Rechtsprechung Auch ein Anleger mit grundlegenden Kenntnissen, der eine "chancenorientierte" Anlagestrategie verfolgt, darf im Rahmen einer ...


- unter Einschaltung der D. GmbH als Treuhänderin - eine Kommanditeinlage über 200.000 DM zuzüglich 5 v.H. Agio an dem Filmfonds V. Dritte KG. Die Fondsgesellschaft...sich aus den Feststellungen des Berufungsgerichts, dass die Beklagte zu 1 im Zusammenhang mit der Auflegung dieses Filmfonds wesentliche Aufgaben wahrzunehmen


BGH, Urteil v. 08.05.2012 - XI ZR 262/10


Rechtsprechung Leitsatz:a) Derjenige, der vertragliche oder vorvertragliche Aufklärungspflichten verletzt hat, ist beweispflichtig dafür, dass der ...


4 Bereits zuvor, im Jahr 2002, hatte sich der Kläger durch Vermittlung der Beklagten an dem Filmfonds " A. GmbH & Co. KG" (nachfolgend:...Die Kausalitätsvermutung sei auch nicht dadurch widerlegt, dass der Kläger bereits zu einem früheren Zeitpunkt den Filmfonds A. II gezeichnet habe. Zwar habe die


BGH, Urteil v. 12.02.2009 - III ZR 90/08


Rechtsprechung a) Zur Pflicht der Treuhandkommanditistin eines Filmfonds, den Anleger bei Annahme seines Vertragsangebots zum Abschluss eines ...


[1] a) Zur Pflicht der Treuhandkommanditistin eines Filmfonds , den Anleger bei Annahme seines...6. November 2008 (III ZR 231/07 - WM 2008, 2355; III ZR 81/07, 82/07 und 290/07, jeweils [...]) zu demselben Filmfonds entschieden hat, war die Beklagte nach


BGH, Urteil v. 22.11.2007 - III ZR 210/06


Rechtsprechung Der Kläger zu 6 zeichnete am 4. November 2000 - unter Einschaltung der D. GmbH, der früheren Beklagten zu 6, als Treuhänderin - eine ...


Einschaltung der D. GmbH, der früheren Beklagten zu 6, als Treuhänderin - eine Kommanditeinlage von 200.000 DM an dem Filmfonds V. KG, der früheren Beklagten zu 1 (im


BGH, Urteil v. 06.03.2008 - III ZR 188/06


Rechtsprechung Der Kläger zeichnete am 21. Dezember 2000 - unter Einschaltung der D. GmbH als Treuhänderin - eine Kommanditeinlage über 200.000 DM ...


- unter Einschaltung der D. GmbH als Treuhänderin - eine Kommanditeinlage über 200.000 DM zuzüglich 5 v.H. Agio an dem Filmfonds V. Dritte KG. Die Fondsgesellschaft


BGH, Urteil v. 17.04.2008 - III ZR 227/06


Rechtsprechung Der Kläger zu 8 zeichnete am 7. Dezember 1999 - unter Einschaltung der I. Treuhandgesellschaft mbH, der früheren Beklagten zu 6, als ...


mbH, der früheren Beklagten zu 6, als Treuhänderin - eine Kommanditeinlage von 200.000 DM zuzüglich 3 v.H. Agio an dem Filmfonds V. Zweite KG, der früheren Beklagten


BGH, Beschluss v. 29.01.2009 - III ZR 100/08


Rechtsprechung Die Beschwerde der Klägerin gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des 18. Zivilsenats des Oberlandesgerichts München ...


- unter Einschaltung der D. GmbH als Treuhänderin - eine Kommanditeinlage über 100.000 DM zuzüglich 5 v.H. Agio an dem Filmfonds V. Dritte KG. Die Fondsgesellschaft


BGH, Beschluss v. 29.01.2009 - III ZR 99/08


Rechtsprechung Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des 18. Zivilsenats des Oberlandesgerichts München vom ...


- unter Einschaltung der D. GmbH als Treuhänderin - eine Kommanditeinlage über 500.000 DM zuzüglich 5 v.H. Agio an dem Filmfonds V. Dritte KG. Die Fondsgesellschaft


BGH, Beschluss v. 29.01.2009 - III ZR 74/08


Rechtsprechung a) Der Umstand, dass das mit dem Eigenkapitalvertrieb befasste Unternehmen zugleich von der Fondsgesellschaft damit betraut ist, den ...


auf Vermittlung durch den Vermittler S. zwei Kommanditeinlagen über insgesamt 70.000 DM zuzüglich 5 v.H. Agio an dem Filmfonds V. Dritte KG. Die Fondsgesellschaft


BGH, Urteil v. 05.02.2009 - III ZR 164/08


Rechtsprechung Der Kläger verlangt von den Beklagten Schadensersatz im Zusammenhang mit seiner Beteiligung an einem Filmfonds. Im gegenwärtigen ...


Der Kläger verlangt von den Beklagten Schadensersatz im Zusammenhang mit seiner Beteiligung an einem Filmfonds . Im gegenwärtigen Verfahrensstadium


BGH, Urteil v. 01.03.2010 - II ZR 213/08


Rechtsprechung Leitsatz: a) Bei einem sog. Protokollurteil müssen alle mitwirkenden Richter entweder das Protokoll, das dann neben den Angaben gemäß ...


beteiligte sich gemäß Erklärung vom 4. Juni 2002 an dem Filmfonds A. P. M. GmbH & Co. 1.


BGH, Beschluss v. 30.07.2013 - X ARZ 320/13


Rechtsprechung Leitsatz:a) Wird die Klage zumindest gegen einen Beklagten auf eine der in § 32b Abs. 1 Nr. 1 ZPO aufgeführten Handlungen gestützt, so ...


haben, gemeinschaftlich auf Ersatz des Schadens in Anspruch nehmen, der ihr durch Beteiligung an einem Filmfonds entstanden ist.


BGH, Beschluss v. 19.09.2013 - III ZR 46/13


Rechtsprechung Der Senat beabsichtigt, die Revision des Klägers gegen das Urteil des 7. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 14. ...


die beklagte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft einen Schadensersatzanspruch im Zusammenhang mit der Beteiligung an einem Filmfonds geltend. Die Erblasserin zeichnete am


BGH, Beschluss v. 19.09.2013 - III ZR 283/12


Rechtsprechung Der Senat beabsichtigt, die Revision der Kläger gegen das Urteil des 7. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 15. ...


die beklagte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft einen Schadensersatzanspruch im Zusammenhang mit der Beteiligung an einem Filmfonds geltend. Der Kläger zu 1 zeichnete


BGH, Beschluss v. 15.10.2013 - XI ZB 2/13


Rechtsprechung Leitsatz:Der dem zweitinstanzlichen Prozessbevollmächtigten erteilte Auftrag, die Erfolgsaussichten einer gegnerischen ...


und zweiter Instanz im Wesentlichen erfolgreich auf Schadenersatz in Zusammenhang mit seiner Beteiligung an einem Filmfonds in Anspruch. Nach Zustellung des


BGH, Urteil v. 28.05.2013 - XI ZR 148/11


Rechtsprechung Tatbestand 1 Die Klägerin nimmt die beklagte Bank aus abgetretenem Recht auf ...


Provision auf die Anlageentscheidung des Zedenten ergebe sich auch aus der früheren Beteiligung des Zedenten an dem Filmfonds " Zweite A. GmbH & Co. KG"...hat das Berufungsgericht allerdings den Vortrag der Beklagten, der Zedent, der unstreitig bereits zuvor den Filmfonds A II gezeichnet hatte, sei bei A II


BGH, Urteil v. 15.03.2016 - XI ZR 122/14


Rechtsprechung Leitsatz:Zum Vorliegen der subjektiven Voraussetzungen des § 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB bei einem Schadensersatzanspruch, der darauf ...


Vorsorglich unterzeichnete der Kläger deshalb im Dezember 2002 seinen Beitritt zu dem von der Beklagten aufgelegten Filmfonds " Zweite A. GmbH & Co. KG"...ausgehend hat das Berufungsgericht geprüft, ob sich aus der Tatsache, dass der Zedent im Dezember 2002 auch noch den Filmfonds A. II vorsorglich gezeichnet hat, bei


BGH, Urteil v. 05.07.2016 - XI ZR 254/15


Rechtsprechung Finanzierte Fondsbeteiligung: Nebeneinander bestehende Ansprüche auf Schadensersatz wegen vorvertraglichen Aufklärungsverschuldens und ...


Der Kläger begehrt von den Beklagten die Rückabwicklung einer - teilweise finanzierten - Beteiligung an einem Filmfonds ....Klägers ergibt sich nicht, dass ein über die Kreditgeberrolle hinausgehendes Engagement der Beklagten zu 2) für den Filmfonds nach außen in Erscheinung getreten


BVerfG, Beschluss v. 18.03.2009 - 2 BvR 1036/08


Rechtsprechung Durchsuchung von Geschäftsräumen einer Rechtsanwaltssozietät in einem steuerstrafrechtlichen Ermittlungsverfahren auf der Grundlage ...


BGH, Urteil v. 08.10.2009 - III ZR 207/07


Rechtsprechung Zur Darlegungs- und Beweislast für einen gegen die Treuhandkommanditistin eines Filmfonds erhobenen Vorwurf, den Anleger bei Annahme ...


[1] Zur Darlegungs- und Beweislast für einen gegen die Treuhandkommanditistin eines Filmfonds erhobenen Vorwurf, den Anleger bei


BGH, Urteil v. 27.10.2009 - XI ZR 337/08


Rechtsprechung a) Auch eine optimistische Erwartung der Entwicklung einer Kapitalanlage darf einer Anlageempfehlung zugrunde gelegt werden, wenn die ...


kein strukturelles Risiko, das dem Anleger gegenüber gesondert aufklärungsbedürftig ist. Anders als dies bei einem Filmfonds sein könnte, bei dem der Misserfolg


BGH, Urteil v. 16.06.2011 - III ZR 200/09


Rechtsprechung Die Kläger erheben gegen die Beklagten Ansprüche auf Schadensersatz wegen unzutreffender Beratung im Zusammenhang mit der Zeichnung ...


sei vom Beklagten zu 1 ausgegangen, welcher den Zedenten angerufen und ihm erklärt habe, er werde jetzt auch Filmfonds vertreiben. Der Zedent möge sich das


BGH, Beschluss v. 23.09.2014 - II ZR 317/13


Rechtsprechung Die Parteien werden darauf hingewiesen, dass der Senat beabsichtigt, die Revision der Klägerin gegen das Urteil des 11. Zivilsenats ...


Logistik-Immobiliendienstleistungen (Prospekt S. 8, 13, 16 ff.). Bei Immobilienfonds steht, anders als etwa bei einem Filmfonds , bei dem ein Misserfolg der Produktion


BGH, Beschluss v. 23.09.2014 - II ZR 320/13


Rechtsprechung Die Parteien werden darauf hingewiesen, dass der Senat beabsichtigt, die Revision des Klägers gegen das Urteil des 11. Zivilsenats des ...


Logistik-Immobiliendienstleistungen (Prospekt S. 8, 13, 16 ff.). Bei Immobilienfonds steht, anders als etwa bei einem Filmfonds , bei dem ein Misserfolg der Produktion


BGH, Urteil v. 12.02.2009 - III ZR 119/08


Rechtsprechung Der Ehemann der Klägerin, der die geltend gemachten Ansprüche an diese abgetreten hat, erwarb unter Vermittlung eines Mitarbeiters ...


(III ZR 231/07 - WM 2008, 2355; III ZR 81/07, 82/07 und 290/07, jeweils [...]) zu dem - gleichartig konzipierten - Filmfonds C. III entschieden hat, war die...aufmerksam gemacht, in der O. auf die Frage, welche Provisionssätze für die Vermittlung von Eigenkapital für C. Filmfonds üblich seien, geantwortet hat, die IT


BGH, Urteil v. 06.11.2008 - III ZR 290/07


Rechtsprechung Der Kläger erwarb aufgrund der Vermittlung des Beklagten zu 1 durch auf Abschluss einer "Beitrittsvereinbarung" gerichtete Erklärung ...


vom 29. Mai 2008 (aaO S. 1131 ff Rn. 17-26) zu demselben Filmfonds entschieden hat, war die Beklagte nach


BGH, Urteil v. 06.11.2008 - III ZR 81/07


Rechtsprechung Der Kläger erwarb durch auf Abschluss einer "Beitrittsvereinbarung" gerichtete Erklärung vom 8. November 1999 eine Beteiligung an ...


vom 29. Mai 2008 (aaO S. 1131 ff Rn. 17-26) zu demselben Filmfonds entschieden hat, war die Beklagte nach


BGH, Urteil v. 06.11.2008 - III ZR 82/07


Rechtsprechung Der Kläger erwarb durch auf Abschluss einer "Beitrittsvereinbarung" gerichtete Erklärung vom 18. Dezember 1999 eine Beteiligung an ...


vom 29. Mai 2008 (aaO S. 1131 ff Rn. 17- 26) zu demselben Filmfonds entschieden hat, war die Beklagte nach


BGH, Urteil v. 27.10.2009 - XI ZR 338/08


Rechtsprechung Der Kläger nimmt die beklagte Bank auf Schadensersatz wegen fehlerhafter Anlageberatung in Anspruch. Der Kläger erwarb auf ...


kein strukturelles Risiko, das dem Anleger gegenüber gesondert aufklärungsbedürftig ist. Anders als dies bei einem Filmfonds sein könnte, bei dem der Misserfolg


BGH, Urteil v. 22.04.2010 - III ZR 318/08


Rechtsprechung Leitsatz: Zur Pflicht der Treuhandkommanditistin eines Filmfonds, den Anleger über die ihr bekannte wesentliche Einbindung eines ...


Leitsatz Leitsatz: Zur Pflicht der Treuhandkommanditistin eines Filmfonds , den Anleger über die ihr bekannte


BGH, Urteil v. 30.10.2012 - XI ZR 324/11


Rechtsprechung Leitsatz:a) Ob eine Forderung zum Zweck der Einziehung auf fremde Rechnung abgetreten wird, hängt davon ab, ob das wirtschaftliche ...


die Beklagte aus abgetretenem Recht auf Schadensersatz im Zusammenhang mit der Zeichnung einer Beteiligung an einem Filmfonds in Anspruch.


BGH, Urteil v. 28.05.2013 - XI ZR 199/11


Rechtsprechung Tatbestand 1 Die Klägerin nimmt die beklagte Bank aus abgetretenem Recht auf ...


hat das Berufungsgericht allerdings den Vortrag der Beklagten, der Zedent, der unstreitig bereits zuvor den Filmfonds " Zweite A. GmbH & Co. KG"


BGH, Urteil v. 22.10.2013 - XI ZR 42/12


Rechtsprechung Leitsatz:Die Rechtskraft einer Entscheidung über einen Schadensersatzanspruch gegen eine Bank wegen eines Fehlers bei der ...


alle Tatsachen im Zusammenhang mit der behaupteten fehlerhaften Aufklärung über konkrete Anlagerisiken des empfohlenen Filmfonds . Demgegenüber betreffe die vorliegende


BGH, Urteil v. 28.01.2014 - XI ZR 42/13


Rechtsprechung Tatbestand1 Der Kläger nimmt die beklagte Bank auf Rückabwicklung seiner Beteiligung an der V. 2 GmbH & Co. KG (im Folgenden: V 2) in ...


des Ersatzanspruchs scheidet eine "Herausgabe" steuerlicher Vorteile, die der Anleger aus seiner Beteiligung an einem Filmfonds erlangt hat, aus, wenn die


BGH, Urteil v. 17.07.2014 - III ZR 226/13


Rechtsprechung Tatbestand 1Der Kläger ist der Verwalter in dem im Laufe des Revisionsverfahrens ...


mit der Anlage Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erzielten. Vorliegend hat sich der Schuldner indes an einem Filmfonds und mithin an einer gewerblich tätigen


BGH, Urteil v. 17.07.2014 - III ZR 218/13


Rechtsprechung Leitsatz:a) Zur Aufnahme eines durch Insolvenz der Beklagten und Revisionsklägerin unterbrochenen Revisionsverfahrens durch den Kläger ...


mit der Anlage Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erzielten. Vorliegend hat sich der Schuldner indes an einem Filmfonds und mithin an einer gewerblich tätigen


BGH, Urteil v. 23.09.2014 - XI ZR 215/13


Rechtsprechung Tatbestand1Der Kläger nimmt die beklagte Bank auf Rückabwicklung seiner Beteiligung an der V. 2 GmbH & Co. KG (im Folgenden: V 2) in ...


des Ersatzanspruchs scheidet eine "Herausgabe" steuerlicher Vorteile, die der Anleger aus seiner Beteiligung an einem Filmfonds erlangt hat, aus, wenn die


BGH, Beschluss v. 23.09.2014 - II ZR 314/13


Rechtsprechung Die Parteien werden darauf hingewiesen, dass der Senat beabsichtigt, die Revision der Klägerin gegen das Urteil des 11. Zivilsenats ...


(Prospekt S. 10, 12, 18 ff.). Bei Immobilienfonds steht, anderes als etwa bei einem Filmfonds , bei dem ein Misserfolg der Produktion


BGH, Beschluss v. 23.09.2014 - II ZR 319/13


Rechtsprechung Die Parteien werden darauf hingewiesen, dass der Senat beabsichtigt, die Revision des Klägers gegen das Urteil des 11. Zivilsenats des ...


Logistik-Immobiliendienstleistungen (Prospekt S. 8, 13, 16 ff.). Bei Immobilienfonds steht, anders als etwa bei einem Filmfonds , bei dem ein Misserfolg der Produktion


BGH, Urteil v. 26.01.2017 - IX ZR 315/14


Rechtsprechung Insolvenztabelle: Aufnahme eines unterbrochenen Rechtsstreits nach Widerspruch; Gegenstand des Feststellungsprozesses; Feststellungs- ...


BFH, Urteil v. 01.07.2010 - IV R 100/06 -nv-


Rechtsprechung Begründung einer Mitunternehmerschaft durch den Abschluss eines atypisch stillen Gesellschaftsverhältnisses; Beteiligung an einer ...


II 1981, 424 entschiedenen Fall ging es um die Beurteilung der Beteiligung an einer reinen Abschreibungsgesellschaft (Filmfonds ), die nach der gewählten Gestaltung


BGH, Urteil v. 29.05.2008 - III ZR 59/07


Rechtsprechung a) Die Treuhandkommanditistin eines Filmfonds, über die sich die Anleger als künftige Treugeber beteiligen wollen, hat diese bei ...


[1] a) Die Treuhandkommanditistin eines Filmfonds , über die sich die Anleger als


BGH, Beschluss v. 29.07.2014 - II ZB 30/12


Rechtsprechung Kapitalanlegermusterverfahren zur Prospekthaftung bei treuhandvermittelter Beteiligung an einer Medienfondsgesellschaft: ...

BFH Anhängiges Verfahren IV R 23/18

EStG § 15 Abs 1 S 1 Nr 2

Rückabwicklung einer Kommanditbeteiligung wegen Prospekthaftung: Führt die Zug um Zug gegen Rückübertragung des Kommanditanteils an einem gewerblich tätigen geschlossenen Fonds (Filmfonds in der Rechtsform einer GmbH & Co. KG) erhaltene Schadensersatzleistung nebst Zinsen zu Sonderbetriebseinnahmen?

-- Zulassung durch FG --

Rechtsmittelführer: Verwaltung

Vorgehend: Finanzgericht Berlin-Brandenburg Urteil vom 05.06.2018 (5 K 5295/16)

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Chancen & Risiken

In kaum einem anderen Markt dieser Welt wird so gutverdient wie im Filmbusiness. Medienfonds haben durchschnittlich eine Ausschüttung von ca. 5 Prozent versprochen. Ob über die gesamte Laufzeit die Einlagen zurück gezahlt werden, hängt vom Erfolg des Medienfonds ab. Besonders aussichtsreich sind Fonds, die neben den Filmrechten auch noch Musik- und Merchandisingrechte vermarkten.


Nach der Abschaffung der umstrittenen Filmfonds durch den Fiskus stehen die Anleger vor einem Desaster: Nach hohen Verlusten mit geschlossenen Filmfonds fordern Fondsinitiatoren und Fiskus noch Geld nach. Mit dem Medienerlass sind die Bedingungen verschärft worden, die Herstellereigenschaft der Anleger nachzuweisen. Das wird besonders schwierig für Initiatoren, die kein filmisches Know-how haben. Sie sammeln Geld ein und geben es Dritten, die damit Filme produzieren und vermarkten („stupid german money“). Bei diesen Medienfonds haben die Anleger bisher noch keine Gewinne erzielt – und das werden auch nur sehr wenige schaffen. Auch die Garantien sind oft so teuer erkauft, dass es fraglich ist, ob noch Einnahmen über die Garantie hinaus erzielt werden. Für den wirtschaftlichen Erfolg eines Medienfonds muss ein Initiator Know-how und Erfahrung haben und die Projekte tatsächlich selbst herstellen und vermarkten. Dann kann auch der Anleger bei der Produktion mitbestimmen und die steuerliche Anerkennung nach dem Medienerlass ist gegeben. Außerdem hat der Fonds die Kontrolle über alle Einnahmen und Ausgaben, und es können keine Dritten mehr abkassieren.

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Wirtschaftlichkeitsprognose von Medienfonds

... Selbst wenn der Initiator des deutschen Medienfonds die lauterste Gesinnung hätte, dürfte er diese mitnichten bei seinen US-Partnern erwarten, sondern müsste mit allen Wassern gewaschen sein, um den Gefahren zu entrinnen, denen das Geld seiner Investoren jenseits des Grossen Teiches ausgesetzt ist: Budgetmanipulationen, überhöhte Marketingkosten, getrickste Verträge, bis zur schlichten Zahlungsverweigerung im „Vertrauen“ auf die Fallstricke, die das andere Rechtssystem dem unerfahrenen Partner aus Old Europe „bietet“.

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Filmfonds-Performanceanalyse

Der durchschnittliche Hauptproduktlebenszyklus eines Films (ca. 6 Jahre) zeigt, dass die Einspielergebnisse aus allen wesentlichen Verwertungsketten das eingesetzte Kapital zurückgespielt haben müssen, um für Anleger rentabel gewesen zu sein. Filmproduktion kann sich für Anleger rechnen, wenn Due Diligence, Produktion, Vertrieb und Inkasso der Filmprojekte von den besten, härtesten, absolut seriösen und erfahrenen Profis gesteuert und vom Fondsmanagement direkt kontrolliert wird. Filmgeschäft nach US-Regeln heißt: Wer das Vertragswerk, die Tricks bei den Verrechnungsmöglichkeiten, die „kreativen“ Produktionsbudgets und die Kanäle der Geldflüsse nicht fest in der Hand hat, läuft das Risiko, den investierten Anlagemillionen mit zäher Ausdauer hinterher klagen zu müssen (Problemfelder: Produktionskostenbudgets, Gewinnvorab, P&A-Verrechnung, Untervertriebe). Ohne effizientes Controlling durch die Schlüsselperson und kaufmännische Druckmittel auf die stets auf „stupid money“ ausgerichteten US-Partner, bedeuten Filminvestitionen ein hohes Verlustrisiko.

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Medienfonds im Pressespiegel

Goldgräberstimmung bei Filmfonds zieht "schwarze Schafe" an

...Fehlende Kenntnisse könnten zu bösen Überraschungen für Anleger führen ..."Es sind nun viele neue Anbieter auf dem Markt, die kein filmisches Know-how mitbringen" ..."Bei Abwicklung der Fonds in einigen Jahren dürften viele Anleger eine böse Überraschung erleben." ...Experten empfehlen vor allem, auf die Erfahrung des Initiators zu schauen. ...Einen Rückfluss von 140 bis 150 Prozent der eingesetzten Produktionskosten halten Experten bei einem Fonds mit unternehmerischer Beteiligung aber für realistisch. "Doch selbst dann stellt sich die Frage, wie viel beim Anleger übrig bleibt", so Loipfinger. Denn die Anbieter genehmigten sich häufig "sensationell überhöhte" Provisionen und Gebühren.


Offene Steuerfragen belasten Medienfonds

... Betriebsprüfung steht vielfach noch aus / Leasingähnliche Fonds gelten als problematisch. ... Bei den meisten der in Deutschland angebotenen Medienfonds ist der erhoffte Steuervorteil nicht sicher. ...Bei Medienfonds begeben sich die Anleger allemal in eine riskantere Branche als etwa Käufer von Immobilien oder Schiffsfonds. ...Das Risiko kann aber begrenzt werden, wenn Anleger nur in Fonds investieren, deren Management langjährige Erfahrung und Erfolge im Filmgeschäft vorzuweisen und verlässliche Partner hat.

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