Selbstständige in der Rentenversicherung
Wer als Selbständiger pflichtversichert ist
Inhaltsverzeichnis:
Selbstständige in der Rentenversicherung
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- 1.1 Versicherungsfreiheit bei Ausübung einer geringfügigen selbständigen Tätigkeit
- 1.1.1 Versicherungsfreie geringfügig vergütete selbständige Tätigkeiten
- 1.1.1.1 Ermittlung des Arbeitseinkommens
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- ⤺ Zurück zum Inhaltsverzeichnis Selbständige in der Rentenversicherung
1.1.1 Versicherungsfreie geringfügig vergütete selbständige Tätigkeiten
Eine geringfügig vergütete selbständige Tätigkeit liegt vor, wenn das Arbeitseinkommen aus dieser Tätigkeit regelmäßig im Monat 400,- EUR nicht übersteigt (§ 8 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. Abs. 3 Satz 1 SGB IV). Sie ist versicherungsfrei (§ 5 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 SGB VI).
Der wöchentliche Umfang der selbständigen Tätigkeit ist vom 1.4.2003 an nicht mehr zu prüfen (vgl. aber Sonderregelungen in 1.1.1.4). Bis zum 31.3.2003 lag eine geringfügig vergütete selbständige Tätigkeit nur vor, sofern neben der Arbeitseinkommensgrenze auch die Zeitgrenze eingehalten wurde. Dazu musste die Tätigkeit regelmäßig weniger als 15 Stunden in der Woche ausgeübt werden (§ 8 Abs. 1 Nr. 1 i.d.F. bis zum 31.3.2003 i.V.m. Abs. 3 Satz 1 SGB IV).
Hinweis:
Durch den Wegfall der Zeitgrenze sind Selbständige, die einen Verlust
oder nur geringfügige Einkünfte erwirtschaften, stets versicherungsfrei, weil sie eine geringfügig vergütete selbständige Tätigkeit aus
üben. Sie haben damit keine Möglichkeit Pflichtbeiträge aufgrund ihrer selbständigen Tätigkeit zu zahlen.
Rechtsgrundlagen zum Thema: Rentenversicherung
EStGEStG § 3
EStG § 4d Zuwendungen an Unterstützungskassen
EStG § 8 Einnahmen
EStG § 10
EStG § 10a Zusätzliche Altersvorsorge
EStG § 20
EStG § 22 Arten der sonstigen Einkünfte
EStG § 22a Rentenbezugsmitteilungen an die zentrale Stelle
EStG § 38 Erhebung der Lohnsteuer
EStG § 39b Einbehaltung der Lohnsteuer
EStG § 40a Pauschalierung der Lohnsteuer für Teilzeitbeschäftigte und geringfügig Beschäftigte
EStG § 41b Abschluss des Lohnsteuerabzugs
EStG § 42f Lohnsteuer-Außenprüfung
EStG § 49 Beschränkt steuerpflichtige Einkünfte
EStG § 65 Andere Leistungen für Kinder
EStG § 81 Zentrale Stelle
EStG § 81a Zuständige Stelle
EStG § 86 Mindesteigenbeitrag
EStG § 90 Verfahren
EStG § 91 Datenerhebung und Datenabgleich
EStG § 93 Schädliche Verwendung
EStG § 99 Ermächtigung
EStR
EStR R 4b. Direktversicherung
EStR R 4d. Zuwendungen an Unterstützungskassen
EStR R 6a. (Rückstellungen für Pensionsverpflichtungen
EStR R 16. Veräußerung des gewerblichen Betriebs
EStR R 22.4 Besteuerung von Leibrenten i. S. d. § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb EStG
EStR R 32b. Progressionsvorbehalt
EStR R 33a.1 Aufwendungen für den Unterhalt und eine etwaige Berufsausbildung
EStR R 33b. Pauschbeträge für behinderte Menschen, Hinterbliebene und Pflegepersonen
GewStG
GewStG § 3 Befreiungen
KStG 5
AO
AO § 6 Behörden, Finanzbehörden
AO § 6 Behörden, Finanzbehörden
UStAE
UStAE 4.27.2. Gestellung von land- und forstwirtschaftlichen Arbeitskräften sowie Gestellung von Betriebshelfern
UStAE 4.27.2. Gestellung von land- und forstwirtschaftlichen Arbeitskräften sowie Gestellung von Betriebshelfern
UStR
UStR 121a. Gestellung von land- und forstwirtschaftlichen Arbeitskräften sowie Gestellung von Betriebshelfern und Haushaltshilfen
AEAO
AEAO Zu § 31 Mitteilung von Besteuerungsgrundlagen:
AEAO Zu § 31a Mitteilungen zur Bekämpfung der illegalen Beschäftigung und des Leistungsmissbrauchs:
ErbStR 3.5 3.6 5.1 17
ErbStDV muster-2
LStR
R 3.28 LStR Leistungen nach dem Altersteilzeitgesetz (AltTZG)
R 3.62 LStR Zukunftssicherungsleistungen
R 39b.8 LStR Permanenter Lohnsteuer-Jahresausgleich
R 40a.2 LStR Geringfügig entlohnte Beschäftigte
R 40b.1 LStR Pauschalierung der Lohnsteuer bei Beiträgen zu Direktversicherungen und Zuwendungen an Pensionskassen für Versorgungszusagen, die vor dem 1.1.2005 erteilt wurden
R 41a.1 LStR Lohnsteuer-Anmeldung
BewG 12
EStH 4.8 4d.4 6a.14 10.4 10.5 22.3 22.4 32.7 32.9 33.1.33.4 33a.1 33a.3 33b
LStH 3.11 3.62 8.1.1.4 19.1 19.3 39b.6 40.1
BGB 594c 1587