Selbstständige in der Rentenversicherung
Wer als Selbständiger pflichtversichert ist
Inhaltsverzeichnis:
Selbstständige in der Rentenversicherung
- ..
- 1.1.1.4 Sonderregelungen
- 1.1.2 Versicherungsfreie kurzfristige selbständige Tätigkeiten
- 1.1.3 Zusammenrechnung mehrerer selbständiger Tätigkeiten
- ..
- ⤺ Zurück zum Inhaltsverzeichnis Selbständige in der Rentenversicherung
1.1.2 Versicherungsfreie kurzfristige selbständige Tätigkeiten
Eine kurzfristige selbständige Tätigkeit liegt vor, wenn sie innerhalb eines Kalenderjahres seit ihrem Beginn auf längstens
- zwei Monate oder
- 50 Tätigkeitstage
nach ihrer Eigenart begrenzt zu sein pflegt oder im Voraus vertraglich begrenzt ist, es sei denn, dass die Tätigkeit berufsmäßig ausgeübt wird und ihr Arbeitseinkommen 400,- EUR im Monat übersteigt (§ 8 Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. Abs. 3 Satz 1 SGB IV). Eine kurzfristige selbständige Tätigkeit ist versicherungsfrei (§ 5 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 SGB VI).
Eine zeitliche Beschränkung der Tätigkeit nach ihrer Eigenart ist gegeben, wenn sie sich aus der Art, dem Wesen oder dem Umfang der zu verrichtenden Tätigkeit ergibt. Ein regelmäßiges oder auf Dauer angelegtes Auftragsverhältnis steht der Feststellung einer kurzfristigen selbständigen Tätigkeit entgegen.
Eine kurzfristige Tätigkeit liegt ebenfalls nicht vor, wenn die selbständige Tätigkeit berufsmäßig ausgeübt wird und das Arbeitseinkommen aus dieser Tätigkeit im Durchschnitt monatlich 400,- EUR übersteigt. Berufsmäßig wird eine selbständige Tätigkeit immer dann ausgeübt, wenn sie für die in Betracht kommende Person nicht von untergeordneter wirtschaftlicher Bedeutung ist (vgl. dazu BSG-Urteil vom 28.10.1960 - 3RK31/56 – in SozR Nr. 1 zu § 166 RVO). Davon ist auszugehen, wenn die Person mitdieser Tätigkeit ihren Lebensunterhalt überwiegend oder doch in solchem Umfang bestreitet, dass ihre wirtschaftliche Stellung zu einem erheblichen Teil darauf beruht.
Rechtsgrundlagen zum Thema: Rentenversicherung
EStGEStG § 3
EStG § 4d Zuwendungen an Unterstützungskassen
EStG § 8 Einnahmen
EStG § 10
EStG § 10a Zusätzliche Altersvorsorge
EStG § 20
EStG § 22 Arten der sonstigen Einkünfte
EStG § 22a Rentenbezugsmitteilungen an die zentrale Stelle
EStG § 38 Erhebung der Lohnsteuer
EStG § 39b Einbehaltung der Lohnsteuer
EStG § 40a Pauschalierung der Lohnsteuer für Teilzeitbeschäftigte und geringfügig Beschäftigte
EStG § 41b Abschluss des Lohnsteuerabzugs
EStG § 42f Lohnsteuer-Außenprüfung
EStG § 49 Beschränkt steuerpflichtige Einkünfte
EStG § 65 Andere Leistungen für Kinder
EStG § 81 Zentrale Stelle
EStG § 81a Zuständige Stelle
EStG § 86 Mindesteigenbeitrag
EStG § 90 Verfahren
EStG § 91 Datenerhebung und Datenabgleich
EStG § 93 Schädliche Verwendung
EStG § 99 Ermächtigung
EStR
EStR R 4b. Direktversicherung
EStR R 4d. Zuwendungen an Unterstützungskassen
EStR R 6a. (Rückstellungen für Pensionsverpflichtungen
EStR R 16. Veräußerung des gewerblichen Betriebs
EStR R 22.4 Besteuerung von Leibrenten i. S. d. § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb EStG
EStR R 32b. Progressionsvorbehalt
EStR R 33a.1 Aufwendungen für den Unterhalt und eine etwaige Berufsausbildung
EStR R 33b. Pauschbeträge für behinderte Menschen, Hinterbliebene und Pflegepersonen
GewStG
GewStG § 3 Befreiungen
KStG 5
AO
AO § 6 Behörden, Finanzbehörden
AO § 6 Behörden, Finanzbehörden
UStAE
UStAE 4.27.2. Gestellung von land- und forstwirtschaftlichen Arbeitskräften sowie Gestellung von Betriebshelfern
UStAE 4.27.2. Gestellung von land- und forstwirtschaftlichen Arbeitskräften sowie Gestellung von Betriebshelfern
UStR
UStR 121a. Gestellung von land- und forstwirtschaftlichen Arbeitskräften sowie Gestellung von Betriebshelfern und Haushaltshilfen
AEAO
AEAO Zu § 31 Mitteilung von Besteuerungsgrundlagen:
AEAO Zu § 31a Mitteilungen zur Bekämpfung der illegalen Beschäftigung und des Leistungsmissbrauchs:
ErbStR 3.5 3.6 5.1 17
ErbStDV muster-2
LStR
R 3.28 LStR Leistungen nach dem Altersteilzeitgesetz (AltTZG)
R 3.62 LStR Zukunftssicherungsleistungen
R 39b.8 LStR Permanenter Lohnsteuer-Jahresausgleich
R 40a.2 LStR Geringfügig entlohnte Beschäftigte
R 40b.1 LStR Pauschalierung der Lohnsteuer bei Beiträgen zu Direktversicherungen und Zuwendungen an Pensionskassen für Versorgungszusagen, die vor dem 1.1.2005 erteilt wurden
R 41a.1 LStR Lohnsteuer-Anmeldung
BewG 12
EStH 4.8 4d.4 6a.14 10.4 10.5 22.3 22.4 32.7 32.9 33.1.33.4 33a.1 33a.3 33b
LStH 3.11 3.62 8.1.1.4 19.1 19.3 39b.6 40.1
BGB 594c 1587