Selbstständige in der Rentenversicherung
Wer als Selbständiger pflichtversichert ist
Inhaltsverzeichnis:
Selbstständige in der Rentenversicherung
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- 9.6 Zuständiger Rentenversicherungsträger
- 10. Selbständige mit einem Auftraggeber
- 10.1 Personenkreis
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- ⤺ Zurück zum Inhaltsverzeichnis Selbständige in der Rentenversicherung
10. Selbständige mit einem Auftraggeber
Mit dem Gesetz zu Korrekturen in der Sozialversicherung und zur Sicherung der Arbeitnehmerrechte vom 19.12.1998 (BGBl. I S. 3843) ist § 2 SGB VI mit Wirkung vom 1.1.1999 um eine Nr. 9 ergänzt worden. Diese Regelung wurde durch das Gesetz zur Förderung der Selbständigkeit vom 20.12.1999 (BGBl. 2000 I S. 2) rückwirkend zum 1.1.1999 neugefasst. Durch das Haushaltsbegleitgesetz vom 29.6.2006 (BGBl. 2006 I S. 1402) erfolgte eine gesetzliche Klarstellung für den Personenkreis der mitarbeitenden Gesellschafter.
Ferner ist die Entgeltgrenze von 400,- EUR in § 2 Satz 1 Nr. 9 Buchstabe a SGB VI mit Wirkung ab1.5.2007 durch das Gesetz zur Anpassung der Regelaltersgrenze an die demografische Entwicklung und zur Stärkung der Finanzierungsgrundlagen der gesetzlichen Rentenversicherung vom 20.4.2007 (BGBl. I S. 554) entfallen. Damit wurde die Regelung hinsichtlich der Beschäftigung versicherungspflichtiger Mitarbeiter sprachlich an die der Tatbestände in § 2 Satz 1 Nr. 1, 2 und 7 SGB VI angepasst.
Durch die Einführung der Rentenversicherungspflicht für Selbständige mit einem Auftraggeber hat der Gesetzgeber - im Gegensatz zu der durch die Zugehörigkeit zu bestimmten Berufsgruppen gekennzeichneten Versicherungspflicht in § 2 Satz 1 Nr. 1 bis 8 SGB VI - den Eintritt der Versicherungspflicht an das Vorhandensein bestimmter Tätigkeitsmerkmale geknüpft. Bei. selbständig Tätigen, deren Tätigkeit diese Merkmale erfüllt, wird aufgrund der gebotenen typisierenden Betrachtungsweise eine ebenso große soziale Schutzbedürftigkeit angenommen wie bei den übrigen nach § 2 Satz Nr. 1 bis 8 SGB VI versicherungspflichtigen Selbständigen. Damit wird der Kreis der kraft Gesetzes rentenversicherungspflichtigen Selbständigen um eine nicht unerhebliche Zahl von Personen erweitert.
Rechtsgrundlagen zum Thema: Rentenversicherung
EStGEStG § 3
EStG § 4d Zuwendungen an Unterstützungskassen
EStG § 8 Einnahmen
EStG § 10
EStG § 10a Zusätzliche Altersvorsorge
EStG § 20
EStG § 22 Arten der sonstigen Einkünfte
EStG § 22a Rentenbezugsmitteilungen an die zentrale Stelle
EStG § 38 Erhebung der Lohnsteuer
EStG § 39b Einbehaltung der Lohnsteuer
EStG § 40a Pauschalierung der Lohnsteuer für Teilzeitbeschäftigte und geringfügig Beschäftigte
EStG § 41b Abschluss des Lohnsteuerabzugs
EStG § 42f Lohnsteuer-Außenprüfung
EStG § 49 Beschränkt steuerpflichtige Einkünfte
EStG § 65 Andere Leistungen für Kinder
EStG § 81 Zentrale Stelle
EStG § 81a Zuständige Stelle
EStG § 86 Mindesteigenbeitrag
EStG § 90 Verfahren
EStG § 91 Datenerhebung und Datenabgleich
EStG § 93 Schädliche Verwendung
EStG § 99 Ermächtigung
EStR
EStR R 4b. Direktversicherung
EStR R 4d. Zuwendungen an Unterstützungskassen
EStR R 6a. (Rückstellungen für Pensionsverpflichtungen
EStR R 16. Veräußerung des gewerblichen Betriebs
EStR R 22.4 Besteuerung von Leibrenten i. S. d. § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb EStG
EStR R 32b. Progressionsvorbehalt
EStR R 33a.1 Aufwendungen für den Unterhalt und eine etwaige Berufsausbildung
EStR R 33b. Pauschbeträge für behinderte Menschen, Hinterbliebene und Pflegepersonen
GewStG
GewStG § 3 Befreiungen
KStG 5
AO
AO § 6 Behörden, Finanzbehörden
AO § 6 Behörden, Finanzbehörden
UStAE
UStAE 4.27.2. Gestellung von land- und forstwirtschaftlichen Arbeitskräften sowie Gestellung von Betriebshelfern
UStAE 4.27.2. Gestellung von land- und forstwirtschaftlichen Arbeitskräften sowie Gestellung von Betriebshelfern
UStR
UStR 121a. Gestellung von land- und forstwirtschaftlichen Arbeitskräften sowie Gestellung von Betriebshelfern und Haushaltshilfen
AEAO
AEAO Zu § 31 Mitteilung von Besteuerungsgrundlagen:
AEAO Zu § 31a Mitteilungen zur Bekämpfung der illegalen Beschäftigung und des Leistungsmissbrauchs:
ErbStR 3.5 3.6 5.1 17
ErbStDV muster-2
LStR
R 3.28 LStR Leistungen nach dem Altersteilzeitgesetz (AltTZG)
R 3.62 LStR Zukunftssicherungsleistungen
R 39b.8 LStR Permanenter Lohnsteuer-Jahresausgleich
R 40a.2 LStR Geringfügig entlohnte Beschäftigte
R 40b.1 LStR Pauschalierung der Lohnsteuer bei Beiträgen zu Direktversicherungen und Zuwendungen an Pensionskassen für Versorgungszusagen, die vor dem 1.1.2005 erteilt wurden
R 41a.1 LStR Lohnsteuer-Anmeldung
BewG 12
EStH 4.8 4d.4 6a.14 10.4 10.5 22.3 22.4 32.7 32.9 33.1.33.4 33a.1 33a.3 33b
LStH 3.11 3.62 8.1.1.4 19.1 19.3 39b.6 40.1
BGB 594c 1587