Selbstständige in der Rentenversicherung
Wer als Selbständiger pflichtversichert ist
Inhaltsverzeichnis:
Selbstständige in der Rentenversicherung
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- 15.6.3 Freibetrag
- 15.6.4 Nicht anzurechnendes Einkommen
- 15.7 Reihenfolgeder Anwendung von Berechnungsvorschriften
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- ⤺ Zurück zum Inhaltsverzeichnis Selbständige in der Rentenversicherung
15.6.4 Nicht anzurechnendes Einkommen Verschiedene Einkommensarten sind von der Anrechnung nach § 97 SGBVI ausgenommen. Hierzugehören u.a. steuerfreie Leistungen nach § 3 EStG, wie zum Beispiel Renten nach dem Lastenausgleichsgesetz, die Grund- und Ausgleichsrente nach dem BVG, der Ausgleich nach § 48 BeamtVG oder nach § 38 SVG. Darüber hinaus sind Leistungen gesetzlich von der Anrechnung ausgeschlossen, weil sie dem Berechtigten wegen Bedürftigkeit gezahlt wird (nachrangige, bedarfsorientierte Leistungen) oder aber weil sie Entschädigungscharakter haben. Hierzu zählen insbesondere folgende Einkommensarten, die von der Anrechnung ausgeschlossen sind: • Dienstbeschädigungsausgleich • Blindengeld • Erziehungsgeld nach dem BErzGG • Kindergeld nach dem BKGG • Mutterschaftsgeld • Kriegsopferfürsorge • Leistungen der Sozialhilfe nach dem SGB XII • Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung • Wohngeld • Leistungen nach dem BAföG • Unterhaltsleistungen • Leistungen für Kindererziehung nach §§ 294,294a SGB VI • Leistungen während der Ableistung des gesetzlichen Zivildienstes • Berufsausbildungsbeihilfe nach § 59 SGB III • Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben nach §§ 97 ff SGB III • Leistungen der Jugendämter nach dem SGB VIII (Erziehungshilfe, Jugendhilfe) • Leistungen nach § 1 Wehrsoldgesetz • das Übergangsgeld nach§ 47 BeamtVG • Pflegegeld für selbst beschaffte Pflegehilfen nach § 37 SGB XI • Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II • Befristeter Zuschlag nach Bezug von Arbeitslosengeld (§ 24 SGB II) • Sozialgeld (§ 28 SGB II) • Krankenhaustagegeld.
Rechtsgrundlagen zum Thema: Rentenversicherung
EStGEStG § 3
EStG § 4d Zuwendungen an Unterstützungskassen
EStG § 8 Einnahmen
EStG § 10
EStG § 10a Zusätzliche Altersvorsorge
EStG § 20
EStG § 22 Arten der sonstigen Einkünfte
EStG § 22a Rentenbezugsmitteilungen an die zentrale Stelle
EStG § 38 Erhebung der Lohnsteuer
EStG § 39b Einbehaltung der Lohnsteuer
EStG § 40a Pauschalierung der Lohnsteuer für Teilzeitbeschäftigte und geringfügig Beschäftigte
EStG § 41b Abschluss des Lohnsteuerabzugs
EStG § 42f Lohnsteuer-Außenprüfung
EStG § 49 Beschränkt steuerpflichtige Einkünfte
EStG § 65 Andere Leistungen für Kinder
EStG § 81 Zentrale Stelle
EStG § 81a Zuständige Stelle
EStG § 86 Mindesteigenbeitrag
EStG § 90 Verfahren
EStG § 91 Datenerhebung und Datenabgleich
EStG § 93 Schädliche Verwendung
EStG § 99 Ermächtigung
EStR
EStR R 4b. Direktversicherung
EStR R 4d. Zuwendungen an Unterstützungskassen
EStR R 6a. (Rückstellungen für Pensionsverpflichtungen
EStR R 16. Veräußerung des gewerblichen Betriebs
EStR R 22.4 Besteuerung von Leibrenten i. S. d. § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb EStG
EStR R 32b. Progressionsvorbehalt
EStR R 33a.1 Aufwendungen für den Unterhalt und eine etwaige Berufsausbildung
EStR R 33b. Pauschbeträge für behinderte Menschen, Hinterbliebene und Pflegepersonen
GewStG
GewStG § 3 Befreiungen
KStG 5
AO
AO § 6 Behörden, Finanzbehörden
AO § 6 Behörden, Finanzbehörden
UStAE
UStAE 4.27.2. Gestellung von land- und forstwirtschaftlichen Arbeitskräften sowie Gestellung von Betriebshelfern
UStAE 4.27.2. Gestellung von land- und forstwirtschaftlichen Arbeitskräften sowie Gestellung von Betriebshelfern
UStR
UStR 121a. Gestellung von land- und forstwirtschaftlichen Arbeitskräften sowie Gestellung von Betriebshelfern und Haushaltshilfen
AEAO
AEAO Zu § 31 Mitteilung von Besteuerungsgrundlagen:
AEAO Zu § 31a Mitteilungen zur Bekämpfung der illegalen Beschäftigung und des Leistungsmissbrauchs:
ErbStR 3.5 3.6 5.1 17
ErbStDV muster-2
LStR
R 3.28 LStR Leistungen nach dem Altersteilzeitgesetz (AltTZG)
R 3.62 LStR Zukunftssicherungsleistungen
R 39b.8 LStR Permanenter Lohnsteuer-Jahresausgleich
R 40a.2 LStR Geringfügig entlohnte Beschäftigte
R 40b.1 LStR Pauschalierung der Lohnsteuer bei Beiträgen zu Direktversicherungen und Zuwendungen an Pensionskassen für Versorgungszusagen, die vor dem 1.1.2005 erteilt wurden
R 41a.1 LStR Lohnsteuer-Anmeldung
BewG 12
EStH 4.8 4d.4 6a.14 10.4 10.5 22.3 22.4 32.7 32.9 33.1.33.4 33a.1 33a.3 33b
LStH 3.11 3.62 8.1.1.4 19.1 19.3 39b.6 40.1
BGB 594c 1587