Selbstständige in der Rentenversicherung

Wer als Selbständiger pflichtversichert ist

Inhaltsverzeichnis:
Selbstständige in der Rentenversicherung


2.1 Gesetzgeberische Maßnahmen 2.1.1 Die Vermutungsregelung nach dem Gesetz zu Korrekturen in der Sozialversicherung und zur Sicherung der Arbeitnehmerrechte Da festzustellen war, dass die Scheinselbständigkeit in ihren verschiedenen Formen zunehmend missbraucht wurde, hatte der Gesetzgeber mit dem Gesetz zu Korrekturen in der Sozialversicherung und zur Sicherung der Arbeitnehmerrechte vom 19.12.1998 (BGBl. I S. 3843) ab 1.1.1999 u.a. Regelungen geschaffen, die die Erfassung scheinselbständiger Arbeitnehmer in der Sozialversicherung erleichtern sollten. Zu diesem Zweck wurde § 7 SGB IV um einen Abs. 4 erweitert, nach dem das Bestehen einer Beschäftigung gegen Arbeitsentgelt vermutet wurde, wenn mindestens zwei der darin aufgeführten vier Kriterien vor lagen. Dies galt ausdrücklich nicht für Handelsvertreter, die im Wesentlichen frei ihre Tätigkeit gestalten und über ihre Arbeitszeit bestimmen können. Da die Regelung als gesetzliche Vermutung ausgestaltet war, bestand folglich die Möglichkeit, diese zu widerlegen. In der öffentlichen Diskussion wurde die Regelung jedoch verallgemeinernd als pauschale Beweislastumkehr missverstanden. Es wurde darüber hinaus der Vorwurf erhoben, die Neuregelung schaffe einen neuen Beschäftigtenbegriff und wolle aus Selbständigen Arbeitnehmer machen. Die Sozialversicherungsträger vertraten hingegen die Ansicht, dass die Regelung keinen eigenständigen Beschäftigtenbegriff schafft, sondern allein dazu dient, diejenigen abhängig Beschäftigten besser zu erkennen, die nur zum Schein als Selbständige auftreten. Auch wurde die Regelung nicht als generelle Beweislastumkehr verstanden, da durch § 7 Abs. 4 SGB IV das im Sozialversicherungsrecht geltende Amtsermittlungsprinzip (vgl. § 20 SGB X) nicht aufgehoben oder verändert wurde. Raum für die Anwendung der Vermutungsregelung wurde nur gesehen, wenn der Sachverhalt insbesondere deshalb nicht vollständig aufgeklärt werden kann, weil die zu beurteilende Person ihre Mitwirkungspflichten nicht erfüllt. In der Folgezeit gelang es nicht, die Missverständnisse im öffentlichen Bewusstsein auszuräumen, weshalb der Gesetzgeber erneut initiativ wurde.



Rechtsgrundlagen zum Thema: Rentenversicherung

EStG 
EStG § 3

EStG § 4d Zuwendungen an Unterstützungskassen

EStG § 8 Einnahmen

EStG § 10

EStG § 10a Zusätzliche Altersvorsorge

EStG § 20

EStG § 22 Arten der sonstigen Einkünfte

EStG § 22a Rentenbezugsmitteilungen an die zentrale Stelle

EStG § 38 Erhebung der Lohnsteuer

EStG § 39b Einbehaltung der Lohnsteuer

EStG § 40a Pauschalierung der Lohnsteuer für Teilzeitbeschäftigte und geringfügig Beschäftigte

EStG § 41b Abschluss des Lohnsteuerabzugs

EStG § 42f Lohnsteuer-Außenprüfung

EStG § 49 Beschränkt steuerpflichtige Einkünfte

EStG § 65 Andere Leistungen für Kinder

EStG § 81 Zentrale Stelle

EStG § 81a Zuständige Stelle

EStG § 86 Mindesteigenbeitrag

EStG § 90 Verfahren

EStG § 91 Datenerhebung und Datenabgleich

EStG § 93 Schädliche Verwendung

EStG § 99 Ermächtigung

EStR 
EStR R 4b. Direktversicherung

EStR R 4d. Zuwendungen an Unterstützungskassen

EStR R 6a. (Rückstellungen für Pensionsverpflichtungen

EStR R 16. Veräußerung des gewerblichen Betriebs

EStR R 22.4 Besteuerung von Leibrenten i. S. d.
§ 22 Nr. 1 Satz 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb EStG
EStR R 32b. Progressionsvorbehalt

EStR R 33a.1 Aufwendungen für den Unterhalt und eine etwaige Berufsausbildung

EStR R 33b. Pauschbeträge für behinderte Menschen, Hinterbliebene und Pflegepersonen

GewStG 
GewStG § 3 Befreiungen

KStG 5
AO 
AO § 6 Behörden, Finanzbehörden

AO § 6 Behörden, Finanzbehörden

UStAE 
UStAE 4.27.2. Gestellung von land- und forstwirtschaftlichen Arbeitskräften sowie Gestellung von Betriebshelfern

UStAE 4.27.2. Gestellung von land- und forstwirtschaftlichen Arbeitskräften sowie Gestellung von Betriebshelfern

UStR 
UStR 121a. Gestellung von land- und forstwirtschaftlichen Arbeitskräften sowie Gestellung von Betriebshelfern und Haushaltshilfen

AEAO 
AEAO Zu § 31 Mitteilung von Besteuerungsgrundlagen:

AEAO Zu § 31a Mitteilungen zur Bekämpfung der illegalen Beschäftigung und des Leistungsmissbrauchs:

ErbStR 3.5 3.6 5.1 17
ErbStDV muster-2
LStR 
R 3.28 LStR Leistungen nach dem Altersteilzeitgesetz (AltTZG)

R 3.62 LStR Zukunftssicherungsleistungen

R 39b.8 LStR Permanenter Lohnsteuer-Jahresausgleich

R 40a.2 LStR Geringfügig entlohnte Beschäftigte

R 40b.1 LStR Pauschalierung der Lohnsteuer bei Beiträgen zu Direktversicherungen und Zuwendungen an Pensionskassen für Versorgungszusagen, die vor dem 1.1.2005 erteilt wurden

R 41a.1 LStR Lohnsteuer-Anmeldung

BewG 12
EStH 4.8 4d.4 6a.14 10.4 10.5 22.3 22.4 32.7 32.9 33.1.33.4 33a.1 33a.3 33b
LStH 3.11 3.62 8.1.1.4 19.1 19.3 39b.6 40.1
BGB 594c 1587

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BFH Urteile zu diesem Thema und weiteres:


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