Selbstständige in der Rentenversicherung
Wer als Selbständiger pflichtversichert ist
Inhaltsverzeichnis:
Selbstständige in der Rentenversicherung
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- 2. Scheinselbständigkeit
- 2.1.1 Die Vermutungsregelung nach dem Gesetz zu Korrekturen in der Sozialversicherung und zur Sicherung der Arbeitnehmerrechte
- 2.1.2 Die Vermutungsregelung nach dem Gesetz zur Förderung der Selbständigkeit
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- ⤺ Zurück zum Inhaltsverzeichnis Selbständige in der Rentenversicherung
2.1 Gesetzgeberische Maßnahmen 2.1.1 Die Vermutungsregelung nach dem Gesetz zu Korrekturen in der Sozialversicherung und zur Sicherung der Arbeitnehmerrechte Da festzustellen war, dass die Scheinselbständigkeit in ihren verschiedenen Formen zunehmend missbraucht wurde, hatte der Gesetzgeber mit dem Gesetz zu Korrekturen in der Sozialversicherung und zur Sicherung der Arbeitnehmerrechte vom 19.12.1998 (BGBl. I S. 3843) ab 1.1.1999 u.a. Regelungen geschaffen, die die Erfassung scheinselbständiger Arbeitnehmer in der Sozialversicherung erleichtern sollten. Zu diesem Zweck wurde § 7 SGB IV um einen Abs. 4 erweitert, nach dem das Bestehen einer Beschäftigung gegen Arbeitsentgelt vermutet wurde, wenn mindestens zwei der darin aufgeführten vier Kriterien vor lagen. Dies galt ausdrücklich nicht für Handelsvertreter, die im Wesentlichen frei ihre Tätigkeit gestalten und über ihre Arbeitszeit bestimmen können. Da die Regelung als gesetzliche Vermutung ausgestaltet war, bestand folglich die Möglichkeit, diese zu widerlegen. In der öffentlichen Diskussion wurde die Regelung jedoch verallgemeinernd als pauschale Beweislastumkehr missverstanden. Es wurde darüber hinaus der Vorwurf erhoben, die Neuregelung schaffe einen neuen Beschäftigtenbegriff und wolle aus Selbständigen Arbeitnehmer machen. Die Sozialversicherungsträger vertraten hingegen die Ansicht, dass die Regelung keinen eigenständigen Beschäftigtenbegriff schafft, sondern allein dazu dient, diejenigen abhängig Beschäftigten besser zu erkennen, die nur zum Schein als Selbständige auftreten. Auch wurde die Regelung nicht als generelle Beweislastumkehr verstanden, da durch § 7 Abs. 4 SGB IV das im Sozialversicherungsrecht geltende Amtsermittlungsprinzip (vgl. § 20 SGB X) nicht aufgehoben oder verändert wurde. Raum für die Anwendung der Vermutungsregelung wurde nur gesehen, wenn der Sachverhalt insbesondere deshalb nicht vollständig aufgeklärt werden kann, weil die zu beurteilende Person ihre Mitwirkungspflichten nicht erfüllt. In der Folgezeit gelang es nicht, die Missverständnisse im öffentlichen Bewusstsein auszuräumen, weshalb der Gesetzgeber erneut initiativ wurde.
Rechtsgrundlagen zum Thema: Rentenversicherung
EStGEStG § 3
EStG § 4d Zuwendungen an Unterstützungskassen
EStG § 8 Einnahmen
EStG § 10
EStG § 10a Zusätzliche Altersvorsorge
EStG § 20
EStG § 22 Arten der sonstigen Einkünfte
EStG § 22a Rentenbezugsmitteilungen an die zentrale Stelle
EStG § 38 Erhebung der Lohnsteuer
EStG § 39b Einbehaltung der Lohnsteuer
EStG § 40a Pauschalierung der Lohnsteuer für Teilzeitbeschäftigte und geringfügig Beschäftigte
EStG § 41b Abschluss des Lohnsteuerabzugs
EStG § 42f Lohnsteuer-Außenprüfung
EStG § 49 Beschränkt steuerpflichtige Einkünfte
EStG § 65 Andere Leistungen für Kinder
EStG § 81 Zentrale Stelle
EStG § 81a Zuständige Stelle
EStG § 86 Mindesteigenbeitrag
EStG § 90 Verfahren
EStG § 91 Datenerhebung und Datenabgleich
EStG § 93 Schädliche Verwendung
EStG § 99 Ermächtigung
EStR
EStR R 4b. Direktversicherung
EStR R 4d. Zuwendungen an Unterstützungskassen
EStR R 6a. (Rückstellungen für Pensionsverpflichtungen
EStR R 16. Veräußerung des gewerblichen Betriebs
EStR R 22.4 Besteuerung von Leibrenten i. S. d. § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb EStG
EStR R 32b. Progressionsvorbehalt
EStR R 33a.1 Aufwendungen für den Unterhalt und eine etwaige Berufsausbildung
EStR R 33b. Pauschbeträge für behinderte Menschen, Hinterbliebene und Pflegepersonen
GewStG
GewStG § 3 Befreiungen
KStG 5
AO
AO § 6 Behörden, Finanzbehörden
AO § 6 Behörden, Finanzbehörden
UStAE
UStAE 4.27.2. Gestellung von land- und forstwirtschaftlichen Arbeitskräften sowie Gestellung von Betriebshelfern
UStAE 4.27.2. Gestellung von land- und forstwirtschaftlichen Arbeitskräften sowie Gestellung von Betriebshelfern
UStR
UStR 121a. Gestellung von land- und forstwirtschaftlichen Arbeitskräften sowie Gestellung von Betriebshelfern und Haushaltshilfen
AEAO
AEAO Zu § 31 Mitteilung von Besteuerungsgrundlagen:
AEAO Zu § 31a Mitteilungen zur Bekämpfung der illegalen Beschäftigung und des Leistungsmissbrauchs:
ErbStR 3.5 3.6 5.1 17
ErbStDV muster-2
LStR
R 3.28 LStR Leistungen nach dem Altersteilzeitgesetz (AltTZG)
R 3.62 LStR Zukunftssicherungsleistungen
R 39b.8 LStR Permanenter Lohnsteuer-Jahresausgleich
R 40a.2 LStR Geringfügig entlohnte Beschäftigte
R 40b.1 LStR Pauschalierung der Lohnsteuer bei Beiträgen zu Direktversicherungen und Zuwendungen an Pensionskassen für Versorgungszusagen, die vor dem 1.1.2005 erteilt wurden
R 41a.1 LStR Lohnsteuer-Anmeldung
BewG 12
EStH 4.8 4d.4 6a.14 10.4 10.5 22.3 22.4 32.7 32.9 33.1.33.4 33a.1 33a.3 33b
LStH 3.11 3.62 8.1.1.4 19.1 19.3 39b.6 40.1
BGB 594c 1587