Selbstständige in der Rentenversicherung

Wer als Selbständiger pflichtversichert ist

Inhaltsverzeichnis:
Selbstständige in der Rentenversicherung


2.1.3 Die Vermutungsregelung nach dem Zweiten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt Nach Auffassung der Bundesregierung war die stagnierende Entwicklung beim Abbau der Arbeitslosigkeit in erster Linie auf weltwirtschaftliche Zusammenhänge zurückzuführen, weshalb die bereits verbesserten Rahmenbedingungen für mehr Wachstum und Beschäftigung nicht zu einer entsprechenden Verringerung der Zahl der Arbeitslosen führte. Um hier dennoch Lösungsansätze zu finden, setzte die Bundesregierung eine Kommission „Moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt\" ein, die unter dem Namen „Hartz-Kommission\" bekannt wurde. Diese legte im Sommer 2002 ihren Bericht vor, der verdeutlichte, dass zur Herstellung einer neuen Ordnung auf dem Arbeitsmarkt ein umfassender Ansatz, der zahlreiche Handlungsfelder einschließt, erforderlich war. Umgesetzt wurden die in 13 Schwerpunkten (sog. Modulen) zusammengefassten Ergebnisseder Kommission dann in insgesamt vier Gesetzen für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt. Der Hartz-Bericht sah u.a. vor, Arbeitslosen den Weg in die Selbständigkeit durchfinanzielle Unterstützung zu erleichtern. Das Konzept der „Ich-AG\" zielte dabei auf die Reduzierung der Schwarzarbeit Arbeitsloser. Der Begriff „Ich-AG\" findet sich im Gesetz jedoch nicht wieder. Die Umsetzung erfolgte im SGB III unter dem Begriff „Existenzgründungszuschuss\" (§ 421 1SGB III). Ergänzend hierzu sah der Entwurf des Zweiten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt (BT-Drucks. 15/26) vor, § 7 SGB IV um einen Absatz 5 zu ergänzen, der eine Vermutungsregelung dahin gehend enthielt, dass für Personen, die für eine selbständige Tätigkeit einen Existenzgründungszuschuss beantragen, widerlegbar vermutet wird, dass sie in dieser Tätigkeit als Selbständige tätig sind. Für die Dauer des Bezugs dieses Zuschusses sollten diese Personen (unwiderlegbar) als selbständig Tätige gelten. Diese Regelung trat dann auch mit dem Zweiten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt vom 23.12.2002 (BGBl.I S. 4621)am 1.1.2003 in Kraft, allerdings als Neufassung des Absatz 4. Eine Regelung, nach der bei Vorliegen bestimmter Katalogkriterien das Vorliegen eines Beschäftigungsverhältnisses vermutet wird, existiert danach seit dem 1.1.2003 nicht mehr. Hinweis: § 7 Abs. 4 SGB IV wurde zum 1.7.2009 insgesamt aufgehoben, nachdem auch der Existenzgründungszuschuss nicht mehr zum aktuellen Leistungskatalog des SGB III gehört.



Rechtsgrundlagen zum Thema: Rentenversicherung

EStG 
EStG § 3

EStG § 4d Zuwendungen an Unterstützungskassen

EStG § 8 Einnahmen

EStG § 10

EStG § 10a Zusätzliche Altersvorsorge

EStG § 20

EStG § 22 Arten der sonstigen Einkünfte

EStG § 22a Rentenbezugsmitteilungen an die zentrale Stelle

EStG § 38 Erhebung der Lohnsteuer

EStG § 39b Einbehaltung der Lohnsteuer

EStG § 40a Pauschalierung der Lohnsteuer für Teilzeitbeschäftigte und geringfügig Beschäftigte

EStG § 41b Abschluss des Lohnsteuerabzugs

EStG § 42f Lohnsteuer-Außenprüfung

EStG § 49 Beschränkt steuerpflichtige Einkünfte

EStG § 65 Andere Leistungen für Kinder

EStG § 81 Zentrale Stelle

EStG § 81a Zuständige Stelle

EStG § 86 Mindesteigenbeitrag

EStG § 90 Verfahren

EStG § 91 Datenerhebung und Datenabgleich

EStG § 93 Schädliche Verwendung

EStG § 99 Ermächtigung

EStR 
EStR R 4b. Direktversicherung

EStR R 4d. Zuwendungen an Unterstützungskassen

EStR R 6a. (Rückstellungen für Pensionsverpflichtungen

EStR R 16. Veräußerung des gewerblichen Betriebs

EStR R 22.4 Besteuerung von Leibrenten i. S. d.
§ 22 Nr. 1 Satz 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb EStG
EStR R 32b. Progressionsvorbehalt

EStR R 33a.1 Aufwendungen für den Unterhalt und eine etwaige Berufsausbildung

EStR R 33b. Pauschbeträge für behinderte Menschen, Hinterbliebene und Pflegepersonen

GewStG 
GewStG § 3 Befreiungen

KStG 5
AO 
AO § 6 Behörden, Finanzbehörden

AO § 6 Behörden, Finanzbehörden

UStAE 
UStAE 4.27.2. Gestellung von land- und forstwirtschaftlichen Arbeitskräften sowie Gestellung von Betriebshelfern

UStAE 4.27.2. Gestellung von land- und forstwirtschaftlichen Arbeitskräften sowie Gestellung von Betriebshelfern

UStR 
UStR 121a. Gestellung von land- und forstwirtschaftlichen Arbeitskräften sowie Gestellung von Betriebshelfern und Haushaltshilfen

AEAO 
AEAO Zu § 31 Mitteilung von Besteuerungsgrundlagen:

AEAO Zu § 31a Mitteilungen zur Bekämpfung der illegalen Beschäftigung und des Leistungsmissbrauchs:

ErbStR 3.5 3.6 5.1 17
ErbStDV muster-2
LStR 
R 3.28 LStR Leistungen nach dem Altersteilzeitgesetz (AltTZG)

R 3.62 LStR Zukunftssicherungsleistungen

R 39b.8 LStR Permanenter Lohnsteuer-Jahresausgleich

R 40a.2 LStR Geringfügig entlohnte Beschäftigte

R 40b.1 LStR Pauschalierung der Lohnsteuer bei Beiträgen zu Direktversicherungen und Zuwendungen an Pensionskassen für Versorgungszusagen, die vor dem 1.1.2005 erteilt wurden

R 41a.1 LStR Lohnsteuer-Anmeldung

BewG 12
EStH 4.8 4d.4 6a.14 10.4 10.5 22.3 22.4 32.7 32.9 33.1.33.4 33a.1 33a.3 33b
LStH 3.11 3.62 8.1.1.4 19.1 19.3 39b.6 40.1
BGB 594c 1587

Weitere Informationen zu diesem Thema aus dem Steuer-Blog:


BFH Urteile zu diesem Thema und weiteres:


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