Selbstständige in der Rentenversicherung
Wer als Selbständiger pflichtversichert ist
Inhaltsverzeichnis:
Selbstständige in der Rentenversicherung
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- 2.3.2.1 Die Rentenanpassungen seit dem 1.7.
- 2.3.2.2 Durchführung der Rentenanpassung
- 2.3.3 Sonderregelungfür die neuen Bundesländer
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- ⤺ Zurück zum Inhaltsverzeichnis Selbständige in der Rentenversicherung
2.3.2.2 Durchführung der Rentenanpassung Die Anpassung der Renten und der Versand der Anpassungsmitteilungen erfolgt grundsätzlich durch die Deutsche Post AG - Renten Service im Auftrag der Rentenversicherungsträger. Sofern nicht besondere Sachverhalte vorliegen, werden die Rentenempfänger vom Renten Service der Deutschen Post AG mit einer „Mitteilung über die Anpassung der Leistung aus der gesetzlichen Rentenversicherung\" (Rentenanpassungsmitteilung) über die Höhe neuen Monatsbeträge informiert. Die Rentenversicherungsträger habenüber die Aussetzung der Rentenanpassung 2004 keine Bescheide erteilt. Vom Renten Service sind eben so keine Anpassungsmitteilungen versandt worden. Ab der Rentenanpassung 2005 werden alle Mitteilungen an denselben Berechtigten vom Renten Service zusammengefasst. Voraussetzung hierfür ist, dass die persönlichen Daten und die Adressdaten überein stimmen. Wegen der Weitergeltung der aktuellen Rentenwerte zum 1.7.2006 wurden ausnahmsweise keine Anpassungsmitteilungen an die Rentenempfänger versandt. Für Renten wegen Todes, bei denen ausschließlich eine Versichertenrente aus der deutschen gesetzlichen Rentenversicherung als Einkommen anzurechnen ist, wurden die Neuberechnungen zum 1.7.2006 abweichend von dem üblichen Verfahren vom Rentenversicherungsträger übernommen. Ergeben sich aus sonstigen Gründen Änderungen im Auszahlungsbetrag der Renten, werden die Neuberechnungen, wie bisher auch, ebenfalls vom Rentenversicherungsträger vorgenommen.
Rechtsgrundlagen zum Thema: Rentenversicherung
EStGEStG § 3
EStG § 4d Zuwendungen an Unterstützungskassen
EStG § 8 Einnahmen
EStG § 10
EStG § 10a Zusätzliche Altersvorsorge
EStG § 20
EStG § 22 Arten der sonstigen Einkünfte
EStG § 22a Rentenbezugsmitteilungen an die zentrale Stelle
EStG § 38 Erhebung der Lohnsteuer
EStG § 39b Einbehaltung der Lohnsteuer
EStG § 40a Pauschalierung der Lohnsteuer für Teilzeitbeschäftigte und geringfügig Beschäftigte
EStG § 41b Abschluss des Lohnsteuerabzugs
EStG § 42f Lohnsteuer-Außenprüfung
EStG § 49 Beschränkt steuerpflichtige Einkünfte
EStG § 65 Andere Leistungen für Kinder
EStG § 81 Zentrale Stelle
EStG § 81a Zuständige Stelle
EStG § 86 Mindesteigenbeitrag
EStG § 90 Verfahren
EStG § 91 Datenerhebung und Datenabgleich
EStG § 93 Schädliche Verwendung
EStG § 99 Ermächtigung
EStR
EStR R 4b. Direktversicherung
EStR R 4d. Zuwendungen an Unterstützungskassen
EStR R 6a. (Rückstellungen für Pensionsverpflichtungen
EStR R 16. Veräußerung des gewerblichen Betriebs
EStR R 22.4 Besteuerung von Leibrenten i. S. d. § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb EStG
EStR R 32b. Progressionsvorbehalt
EStR R 33a.1 Aufwendungen für den Unterhalt und eine etwaige Berufsausbildung
EStR R 33b. Pauschbeträge für behinderte Menschen, Hinterbliebene und Pflegepersonen
GewStG
GewStG § 3 Befreiungen
KStG 5
AO
AO § 6 Behörden, Finanzbehörden
AO § 6 Behörden, Finanzbehörden
UStAE
UStAE 4.27.2. Gestellung von land- und forstwirtschaftlichen Arbeitskräften sowie Gestellung von Betriebshelfern
UStAE 4.27.2. Gestellung von land- und forstwirtschaftlichen Arbeitskräften sowie Gestellung von Betriebshelfern
UStR
UStR 121a. Gestellung von land- und forstwirtschaftlichen Arbeitskräften sowie Gestellung von Betriebshelfern und Haushaltshilfen
AEAO
AEAO Zu § 31 Mitteilung von Besteuerungsgrundlagen:
AEAO Zu § 31a Mitteilungen zur Bekämpfung der illegalen Beschäftigung und des Leistungsmissbrauchs:
ErbStR 3.5 3.6 5.1 17
ErbStDV muster-2
LStR
R 3.28 LStR Leistungen nach dem Altersteilzeitgesetz (AltTZG)
R 3.62 LStR Zukunftssicherungsleistungen
R 39b.8 LStR Permanenter Lohnsteuer-Jahresausgleich
R 40a.2 LStR Geringfügig entlohnte Beschäftigte
R 40b.1 LStR Pauschalierung der Lohnsteuer bei Beiträgen zu Direktversicherungen und Zuwendungen an Pensionskassen für Versorgungszusagen, die vor dem 1.1.2005 erteilt wurden
R 41a.1 LStR Lohnsteuer-Anmeldung
BewG 12
EStH 4.8 4d.4 6a.14 10.4 10.5 22.3 22.4 32.7 32.9 33.1.33.4 33a.1 33a.3 33b
LStH 3.11 3.62 8.1.1.4 19.1 19.3 39b.6 40.1
BGB 594c 1587