Selbstständige in der Rentenversicherung
Wer als Selbständiger pflichtversichert ist
Inhaltsverzeichnis:
Selbstständige in der Rentenversicherung
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- 2.6.2 Vergleichbare Form der Vorsorge
- 2.7 Selbständige Tätigkeit am 31.12.1998
- 2.7.1 Glaubhaftmachung der Unkenntnis der Versicherungspflicht
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- ⤺ Zurück zum Inhaltsverzeichnis Selbständige in der Rentenversicherung
2.7 Selbständige Tätigkeit am 31.12.1998 Unter bestimmten Voraussetzungen konnten sich Personen, die eine bereits am 31.12.1998 versicherungspflichtige selbständige Tätigkeit zu diesem Zeitpunkt ausgeübt hatten, auf Antrag von dieser Versicherungspflicht befreien lassen. Diese Befreiungsregelung ist durch Artikel 2 des 1. SGB IV-ÄndG (BGBl. IS. 467) mit Wirkung vom 7.4.2001 (Artikel 3 1. SGB IV-ÄndG) als Abs. 6 in § 231 SGB VI eingefügt worden. Die Befreiung war nach § 231 Abs. 6 Satz 2 SGB VI bis zum 30.9.2001 zu beantragen. Sie wirkt (rückwirkend) vom Eintritt der Versicherungspflicht an. Mit dieser Regelung sollte Personen, die am 31.12.1998 eine nach § 2 Satz 1 Nr. 1 bis 3 oder § 229a SGB VI versicherungspflichtige selbständige Tätigkeit ausgeübt haben (z.B. selbständigen Lehrern) und bis zum 31.12.1998 von der Versicherungspflicht keine Kenntnis hätten, eine dem § 231 Abs. 5 SGB VI (vgl. 2.6) nachgebildete zeitlich befristete Befreiungsmöglichkeit eröffnet werden. Voraussetzung war, dass die Betreffenden glaubhaft darlegen konnten, von ihrer Versicherungspflicht keine Kenntnis gehabt zu haben. Selbständige, die bereits früher - aus welchem Grund auch immer - Kenntnis von ihrer Rentenversicherungspflicht erlangt hatten, konnten nicht die Befreiungsmöglichkeit des § 231 Abs. 6 SGB VI in Anspruch nehmen. Personen, die ihre selbständige Tätigkeit im Dezember 1998 lediglich geringfügig ausgeübt oder einen versicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigt haben, konnten sich ebenfalls nicht befreien lassen.
Rechtsgrundlagen zum Thema: Rentenversicherung
EStGEStG § 3
EStG § 4d Zuwendungen an Unterstützungskassen
EStG § 8 Einnahmen
EStG § 10
EStG § 10a Zusätzliche Altersvorsorge
EStG § 20
EStG § 22 Arten der sonstigen Einkünfte
EStG § 22a Rentenbezugsmitteilungen an die zentrale Stelle
EStG § 38 Erhebung der Lohnsteuer
EStG § 39b Einbehaltung der Lohnsteuer
EStG § 40a Pauschalierung der Lohnsteuer für Teilzeitbeschäftigte und geringfügig Beschäftigte
EStG § 41b Abschluss des Lohnsteuerabzugs
EStG § 42f Lohnsteuer-Außenprüfung
EStG § 49 Beschränkt steuerpflichtige Einkünfte
EStG § 65 Andere Leistungen für Kinder
EStG § 81 Zentrale Stelle
EStG § 81a Zuständige Stelle
EStG § 86 Mindesteigenbeitrag
EStG § 90 Verfahren
EStG § 91 Datenerhebung und Datenabgleich
EStG § 93 Schädliche Verwendung
EStG § 99 Ermächtigung
EStR
EStR R 4b. Direktversicherung
EStR R 4d. Zuwendungen an Unterstützungskassen
EStR R 6a. (Rückstellungen für Pensionsverpflichtungen
EStR R 16. Veräußerung des gewerblichen Betriebs
EStR R 22.4 Besteuerung von Leibrenten i. S. d. § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb EStG
EStR R 32b. Progressionsvorbehalt
EStR R 33a.1 Aufwendungen für den Unterhalt und eine etwaige Berufsausbildung
EStR R 33b. Pauschbeträge für behinderte Menschen, Hinterbliebene und Pflegepersonen
GewStG
GewStG § 3 Befreiungen
KStG 5
AO
AO § 6 Behörden, Finanzbehörden
AO § 6 Behörden, Finanzbehörden
UStAE
UStAE 4.27.2. Gestellung von land- und forstwirtschaftlichen Arbeitskräften sowie Gestellung von Betriebshelfern
UStAE 4.27.2. Gestellung von land- und forstwirtschaftlichen Arbeitskräften sowie Gestellung von Betriebshelfern
UStR
UStR 121a. Gestellung von land- und forstwirtschaftlichen Arbeitskräften sowie Gestellung von Betriebshelfern und Haushaltshilfen
AEAO
AEAO Zu § 31 Mitteilung von Besteuerungsgrundlagen:
AEAO Zu § 31a Mitteilungen zur Bekämpfung der illegalen Beschäftigung und des Leistungsmissbrauchs:
ErbStR 3.5 3.6 5.1 17
ErbStDV muster-2
LStR
R 3.28 LStR Leistungen nach dem Altersteilzeitgesetz (AltTZG)
R 3.62 LStR Zukunftssicherungsleistungen
R 39b.8 LStR Permanenter Lohnsteuer-Jahresausgleich
R 40a.2 LStR Geringfügig entlohnte Beschäftigte
R 40b.1 LStR Pauschalierung der Lohnsteuer bei Beiträgen zu Direktversicherungen und Zuwendungen an Pensionskassen für Versorgungszusagen, die vor dem 1.1.2005 erteilt wurden
R 41a.1 LStR Lohnsteuer-Anmeldung
BewG 12
EStH 4.8 4d.4 6a.14 10.4 10.5 22.3 22.4 32.7 32.9 33.1.33.4 33a.1 33a.3 33b
LStH 3.11 3.62 8.1.1.4 19.1 19.3 39b.6 40.1
BGB 594c 1587