Selbstständige in der Rentenversicherung

Wer als Selbständiger pflichtversichert ist

Inhaltsverzeichnis:
Selbstständige in der Rentenversicherung


3. Aktiengesellschaft (AG), Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit (VVaG), ausländische Kapitalgesellschaften Ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis zu einer AG ist nicht dadurch ausgeschlossen, dass ein Beschäftigter Aktien des Unternehmens besitzt; es sei denn, der Aktionär hält mindestens die Hälfte der Aktien. Er hat maßgeblichen Einfluss auf die Geschicke der AG und ist daher selbständig tätig i.S. der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung (Amtliche Nachrichten des Reichsversicherungamtes - RVA AN - 1932,430 und BSG-Urteil vom 2.3.2010 - B 12 AL 1/09 R - in: Breith. 2010,1090). Dies trifft auch auf (stellvertretende) Vorstandsmitglieder von AGen zu. Mitglieder des Vorstandes von AGen und deren Stellvertreter, die weniger als 50 % der Kapitalanteile besitzen, stehen nach ständiger Rechtsprechung des BSG grundsätzlich in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis zu diesem Unternehmen (vgl. BSG-Urteile vom 31.5.1989 - 4 RA 22/88 - in: BSGE 65, 113; SozR 2200 § 1248 Nr. 48; USK 8936; vom 19.6.2001 - B 12 KR 44/00 R - in: SozR 3-2400 §7 Nr. 18; USK 2001-28 und vom 27.2.2008 - B 12 KR 23/06 R - in: BSGE 100,62; USK 2008-28; Die Beiträge Beilage 2008,297). Für abhängig beschäftigte Vorstandsmitglieder von AGen existieren in der RV und Arbeitslosenversicherung spezielle gesetzliche Regelungen, während in der Kranken- und Pflegeversicherung die allgemeinen Vorschriften für abhängig Beschäftigte Anwendung finden.



Rechtsgrundlagen zum Thema: Rentenversicherung

EStG 
EStG § 3

EStG § 4d Zuwendungen an Unterstützungskassen

EStG § 8 Einnahmen

EStG § 10

EStG § 10a Zusätzliche Altersvorsorge

EStG § 20

EStG § 22 Arten der sonstigen Einkünfte

EStG § 22a Rentenbezugsmitteilungen an die zentrale Stelle

EStG § 38 Erhebung der Lohnsteuer

EStG § 39b Einbehaltung der Lohnsteuer

EStG § 40a Pauschalierung der Lohnsteuer für Teilzeitbeschäftigte und geringfügig Beschäftigte

EStG § 41b Abschluss des Lohnsteuerabzugs

EStG § 42f Lohnsteuer-Außenprüfung

EStG § 49 Beschränkt steuerpflichtige Einkünfte

EStG § 65 Andere Leistungen für Kinder

EStG § 81 Zentrale Stelle

EStG § 81a Zuständige Stelle

EStG § 86 Mindesteigenbeitrag

EStG § 90 Verfahren

EStG § 91 Datenerhebung und Datenabgleich

EStG § 93 Schädliche Verwendung

EStG § 99 Ermächtigung

EStR 
EStR R 4b. Direktversicherung

EStR R 4d. Zuwendungen an Unterstützungskassen

EStR R 6a. (Rückstellungen für Pensionsverpflichtungen

EStR R 16. Veräußerung des gewerblichen Betriebs

EStR R 22.4 Besteuerung von Leibrenten i. S. d.
§ 22 Nr. 1 Satz 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb EStG
EStR R 32b. Progressionsvorbehalt

EStR R 33a.1 Aufwendungen für den Unterhalt und eine etwaige Berufsausbildung

EStR R 33b. Pauschbeträge für behinderte Menschen, Hinterbliebene und Pflegepersonen

GewStG 
GewStG § 3 Befreiungen

KStG 5
AO 
AO § 6 Behörden, Finanzbehörden

AO § 6 Behörden, Finanzbehörden

UStAE 
UStAE 4.27.2. Gestellung von land- und forstwirtschaftlichen Arbeitskräften sowie Gestellung von Betriebshelfern

UStAE 4.27.2. Gestellung von land- und forstwirtschaftlichen Arbeitskräften sowie Gestellung von Betriebshelfern

UStR 
UStR 121a. Gestellung von land- und forstwirtschaftlichen Arbeitskräften sowie Gestellung von Betriebshelfern und Haushaltshilfen

AEAO 
AEAO Zu § 31 Mitteilung von Besteuerungsgrundlagen:

AEAO Zu § 31a Mitteilungen zur Bekämpfung der illegalen Beschäftigung und des Leistungsmissbrauchs:

ErbStR 3.5 3.6 5.1 17
ErbStDV muster-2
LStR 
R 3.28 LStR Leistungen nach dem Altersteilzeitgesetz (AltTZG)

R 3.62 LStR Zukunftssicherungsleistungen

R 39b.8 LStR Permanenter Lohnsteuer-Jahresausgleich

R 40a.2 LStR Geringfügig entlohnte Beschäftigte

R 40b.1 LStR Pauschalierung der Lohnsteuer bei Beiträgen zu Direktversicherungen und Zuwendungen an Pensionskassen für Versorgungszusagen, die vor dem 1.1.2005 erteilt wurden

R 41a.1 LStR Lohnsteuer-Anmeldung

BewG 12
EStH 4.8 4d.4 6a.14 10.4 10.5 22.3 22.4 32.7 32.9 33.1.33.4 33a.1 33a.3 33b
LStH 3.11 3.62 8.1.1.4 19.1 19.3 39b.6 40.1
BGB 594c 1587

Weitere Informationen zu diesem Thema aus dem Steuer-Blog:


BFH Urteile zu diesem Thema und weiteres:


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