Selbstständige in der Rentenversicherung
Wer als Selbständiger pflichtversichert ist
Inhaltsverzeichnis:
Selbstständige in der Rentenversicherung
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- 2.9 Englische Limited
- 3. Aktiengesellschaft (AG), Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit (VVaG), ausländische Kapitalgesellschaften
- 3.1 Rentenversicherung
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- ⤺ Zurück zum Inhaltsverzeichnis Selbständige in der Rentenversicherung
3. Aktiengesellschaft (AG), Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit (VVaG), ausländische Kapitalgesellschaften Ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis zu einer AG ist nicht dadurch ausgeschlossen, dass ein Beschäftigter Aktien des Unternehmens besitzt; es sei denn, der Aktionär hält mindestens die Hälfte der Aktien. Er hat maßgeblichen Einfluss auf die Geschicke der AG und ist daher selbständig tätig i.S. der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung (Amtliche Nachrichten des Reichsversicherungamtes - RVA AN - 1932,430 und BSG-Urteil vom 2.3.2010 - B 12 AL 1/09 R - in: Breith. 2010,1090). Dies trifft auch auf (stellvertretende) Vorstandsmitglieder von AGen zu. Mitglieder des Vorstandes von AGen und deren Stellvertreter, die weniger als 50 % der Kapitalanteile besitzen, stehen nach ständiger Rechtsprechung des BSG grundsätzlich in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis zu diesem Unternehmen (vgl. BSG-Urteile vom 31.5.1989 - 4 RA 22/88 - in: BSGE 65, 113; SozR 2200 § 1248 Nr. 48; USK 8936; vom 19.6.2001 - B 12 KR 44/00 R - in: SozR 3-2400 §7 Nr. 18; USK 2001-28 und vom 27.2.2008 - B 12 KR 23/06 R - in: BSGE 100,62; USK 2008-28; Die Beiträge Beilage 2008,297). Für abhängig beschäftigte Vorstandsmitglieder von AGen existieren in der RV und Arbeitslosenversicherung spezielle gesetzliche Regelungen, während in der Kranken- und Pflegeversicherung die allgemeinen Vorschriften für abhängig Beschäftigte Anwendung finden.
Rechtsgrundlagen zum Thema: Rentenversicherung
EStGEStG § 3
EStG § 4d Zuwendungen an Unterstützungskassen
EStG § 8 Einnahmen
EStG § 10
EStG § 10a Zusätzliche Altersvorsorge
EStG § 20
EStG § 22 Arten der sonstigen Einkünfte
EStG § 22a Rentenbezugsmitteilungen an die zentrale Stelle
EStG § 38 Erhebung der Lohnsteuer
EStG § 39b Einbehaltung der Lohnsteuer
EStG § 40a Pauschalierung der Lohnsteuer für Teilzeitbeschäftigte und geringfügig Beschäftigte
EStG § 41b Abschluss des Lohnsteuerabzugs
EStG § 42f Lohnsteuer-Außenprüfung
EStG § 49 Beschränkt steuerpflichtige Einkünfte
EStG § 65 Andere Leistungen für Kinder
EStG § 81 Zentrale Stelle
EStG § 81a Zuständige Stelle
EStG § 86 Mindesteigenbeitrag
EStG § 90 Verfahren
EStG § 91 Datenerhebung und Datenabgleich
EStG § 93 Schädliche Verwendung
EStG § 99 Ermächtigung
EStR
EStR R 4b. Direktversicherung
EStR R 4d. Zuwendungen an Unterstützungskassen
EStR R 6a. (Rückstellungen für Pensionsverpflichtungen
EStR R 16. Veräußerung des gewerblichen Betriebs
EStR R 22.4 Besteuerung von Leibrenten i. S. d. § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb EStG
EStR R 32b. Progressionsvorbehalt
EStR R 33a.1 Aufwendungen für den Unterhalt und eine etwaige Berufsausbildung
EStR R 33b. Pauschbeträge für behinderte Menschen, Hinterbliebene und Pflegepersonen
GewStG
GewStG § 3 Befreiungen
KStG 5
AO
AO § 6 Behörden, Finanzbehörden
AO § 6 Behörden, Finanzbehörden
UStAE
UStAE 4.27.2. Gestellung von land- und forstwirtschaftlichen Arbeitskräften sowie Gestellung von Betriebshelfern
UStAE 4.27.2. Gestellung von land- und forstwirtschaftlichen Arbeitskräften sowie Gestellung von Betriebshelfern
UStR
UStR 121a. Gestellung von land- und forstwirtschaftlichen Arbeitskräften sowie Gestellung von Betriebshelfern und Haushaltshilfen
AEAO
AEAO Zu § 31 Mitteilung von Besteuerungsgrundlagen:
AEAO Zu § 31a Mitteilungen zur Bekämpfung der illegalen Beschäftigung und des Leistungsmissbrauchs:
ErbStR 3.5 3.6 5.1 17
ErbStDV muster-2
LStR
R 3.28 LStR Leistungen nach dem Altersteilzeitgesetz (AltTZG)
R 3.62 LStR Zukunftssicherungsleistungen
R 39b.8 LStR Permanenter Lohnsteuer-Jahresausgleich
R 40a.2 LStR Geringfügig entlohnte Beschäftigte
R 40b.1 LStR Pauschalierung der Lohnsteuer bei Beiträgen zu Direktversicherungen und Zuwendungen an Pensionskassen für Versorgungszusagen, die vor dem 1.1.2005 erteilt wurden
R 41a.1 LStR Lohnsteuer-Anmeldung
BewG 12
EStH 4.8 4d.4 6a.14 10.4 10.5 22.3 22.4 32.7 32.9 33.1.33.4 33a.1 33a.3 33b
LStH 3.11 3.62 8.1.1.4 19.1 19.3 39b.6 40.1
BGB 594c 1587