Selbstständige in der Rentenversicherung

Wer als Selbständiger pflichtversichert ist

Inhaltsverzeichnis:
Selbstständige in der Rentenversicherung


3.1.1.3.1 Freie Mitarbeit, familienhafte Mithilfe,

Beschäftigungsverhältnis zwischen Familienangehörigen Liegt kein abhängiges Beschäftigungsverhältnis vor, weil

  • die im Zusammenhang mit der selbständigen Tätigkeit mitarbeiten den Personen an Weisungen des Selbständigen nichtgebunden sind, sondern ihre Arbeit ohne Bindung an Zeit, Dauer, Ort und Art der Ausführung frei gestalten können (z.B. freie Mitarbeiter, vgl. BSG Urteil vom 30.1.1997 - 12 RK 31/96 - [in: USK 9705]) oder
  • die Mitarbeit eines Familienangehörigen des Selbständigen (Ehefrau, Kind usw.) lediglich im Rahmen familienhafter Mithilfe erfolgt (vgl. BSG-Urteil vom 28.4.1977 - 12/3 RK 56/75 - [in: SozR 2400 § 2 Nr. 4]),

so unterliegt der Selbständige der Versicherungspflicht.

Ein die Versicherungspflicht des Selbständigen ausschließendes abhängiges Beschäftigungsverhältnis kann jedoch auch zwischen Familien angehörigen bestehen, wenn

  • der Familienangehörige in den Betrieb des Arbeitgebers wie eine fremde Arbeitskraft eingegliedert ist und die Beschäftigung tatsächlich ausgeübt wird;
  • der Familienangehörige dem Weisungsrecht des Arbeitgebers - wenn auch in abgeschwächter Form- unterliegt;
  • ein der Arbeitsleistung angemessenes Arbeitsentgelt vereinbart ist und auch regelmäßig gewährt wird;
  • der Familienangehörige anstelle einer fremden Arbeitskraft beschäftigt wird;
  • von dem Arbeitsentgelt regelmäßig Lohnsteuer entrichtet wird und
  • das Arbeitsentgelt als Betriebsausgabe gebucht wird.

Andere Formen der Mitarbeit von Familienangehörigen, wie die Mitarbeit in Gleichstellung mit dem Betriebsinhaber und die Mitarbeit auf gesellschaftsrechtlicher Grundlage, begründen - wie die familienhafte Mithilfe - kein abhängiges Beschäftigungsverhältnis bzw. schließen es aus.

Weiterhin kann bei Ehegatten auch der eheliche Güterstand Einfluss auf die versicherungsrechtliche Beurteilung des Mitarbeitsverhältnisses haben (vgl. zu mitarbeitenden Familienangehörigen auch VI, 5.27).





Rechtsgrundlagen zum Thema: Rentenversicherung

EStG 
EStG § 3

EStG § 4d Zuwendungen an Unterstützungskassen

EStG § 8 Einnahmen

EStG § 10

EStG § 10a Zusätzliche Altersvorsorge

EStG § 20

EStG § 22 Arten der sonstigen Einkünfte

EStG § 22a Rentenbezugsmitteilungen an die zentrale Stelle

EStG § 38 Erhebung der Lohnsteuer

EStG § 39b Einbehaltung der Lohnsteuer

EStG § 40a Pauschalierung der Lohnsteuer für Teilzeitbeschäftigte und geringfügig Beschäftigte

EStG § 41b Abschluss des Lohnsteuerabzugs

EStG § 42f Lohnsteuer-Außenprüfung

EStG § 49 Beschränkt steuerpflichtige Einkünfte

EStG § 65 Andere Leistungen für Kinder

EStG § 81 Zentrale Stelle

EStG § 81a Zuständige Stelle

EStG § 86 Mindesteigenbeitrag

EStG § 90 Verfahren

EStG § 91 Datenerhebung und Datenabgleich

EStG § 93 Schädliche Verwendung

EStG § 99 Ermächtigung

EStR 
EStR R 4b. Direktversicherung

EStR R 4d. Zuwendungen an Unterstützungskassen

EStR R 6a. (Rückstellungen für Pensionsverpflichtungen

EStR R 16. Veräußerung des gewerblichen Betriebs

EStR R 22.4 Besteuerung von Leibrenten i. S. d.
§ 22 Nr. 1 Satz 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb EStG
EStR R 32b. Progressionsvorbehalt

EStR R 33a.1 Aufwendungen für den Unterhalt und eine etwaige Berufsausbildung

EStR R 33b. Pauschbeträge für behinderte Menschen, Hinterbliebene und Pflegepersonen

GewStG 
GewStG § 3 Befreiungen

KStG 5
AO 
AO § 6 Behörden, Finanzbehörden

AO § 6 Behörden, Finanzbehörden

UStAE 
UStAE 4.27.2. Gestellung von land- und forstwirtschaftlichen Arbeitskräften sowie Gestellung von Betriebshelfern

UStAE 4.27.2. Gestellung von land- und forstwirtschaftlichen Arbeitskräften sowie Gestellung von Betriebshelfern

UStR 
UStR 121a. Gestellung von land- und forstwirtschaftlichen Arbeitskräften sowie Gestellung von Betriebshelfern und Haushaltshilfen

AEAO 
AEAO Zu § 31 Mitteilung von Besteuerungsgrundlagen:

AEAO Zu § 31a Mitteilungen zur Bekämpfung der illegalen Beschäftigung und des Leistungsmissbrauchs:

ErbStR 3.5 3.6 5.1 17
ErbStDV muster-2
LStR 
R 3.28 LStR Leistungen nach dem Altersteilzeitgesetz (AltTZG)

R 3.62 LStR Zukunftssicherungsleistungen

R 39b.8 LStR Permanenter Lohnsteuer-Jahresausgleich

R 40a.2 LStR Geringfügig entlohnte Beschäftigte

R 40b.1 LStR Pauschalierung der Lohnsteuer bei Beiträgen zu Direktversicherungen und Zuwendungen an Pensionskassen für Versorgungszusagen, die vor dem 1.1.2005 erteilt wurden

R 41a.1 LStR Lohnsteuer-Anmeldung

BewG 12
EStH 4.8 4d.4 6a.14 10.4 10.5 22.3 22.4 32.7 32.9 33.1.33.4 33a.1 33a.3 33b
LStH 3.11 3.62 8.1.1.4 19.1 19.3 39b.6 40.1
BGB 594c 1587

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BFH Urteile zu diesem Thema und weiteres:


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