Selbstständige in der Rentenversicherung

Wer als Selbständiger pflichtversichert ist


3.1.2 Durchschnittsentgelt Das Durchschnittsentgelt wird - wie auch der aktuelle Rentenwert (vgl. 2.2) - von der Bundesregierung durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates jährlich fortgeschrieben und kann der Anlage 1 zum SGB VI entnommen werden. Für das Kalenderjahr 2011 beträgt das vorläufige Durchschnittsentgelt 30268,- EUR. Auch wenn der Durchschnittsverdienst in den neuen Bundesländern geringer ist als in den alten Bundesländern, ist bei der Ermittlung von Entgeltpunkten (Ost) vom Durchschnittsentgelt „West\" auszugehen, da das in den neuen Bundesländern durch Pflichtbeiträge versicherte Ein kommen auf „Westniveau\" hochgeweitet zu berücksichtigen ist (vgl. 3.1.1).Aus der Zahlung eines Regelbeitrages in den neuen und den alten Bundesländern ergeben sich also in etwa gleich hohe Entgeltpunkte (Ost) bzw. Entgeltpunkte. Durchschnittsentgelte aller Versicherten aus der Anlage 1 zum SGB VI Jahr Durchschnitts entgelt bei Renten beginn ab vorläufiges Durchschnittsentgelt bei Renten beginn von - bis 2011 - - 30268 EUR 1.1.2011-31.12.2012 2010 - - 32003 EUR 1.1.2010-31.12.2011 2009 30 506 EUR 1.1.2011 30 879 EUR 1.1.2009-31.12.2010 2008 30625 EUR 1.1.2010 30084 EUR 1.1.2008-31.12.2009 2007 29951 EUR 1.1.2009 29488 EUR 1.1.2007-31.12.2008 2006 29494 EUR 1.1.2008 29 304 EUR 1.1.2006-31.12.2007 2005 29 202 EUR 1.1.2007 29569 EUR 1.1.2005-31.12.2006 2004 29060 EUR 1.1.2006 29428 EUR 1.1.2004-31.12.2005 2003 28938 EUR 1.1.2005 29 230 EUR 1.1.2003-31.12.2004 2002 28 626 EUR 1.1.2004 28518 EUR 1.1.2002-31.12.2003 2001 55216 DM 1.1.2003 54684 DM 1.1.2001-31.12.2002 2000 54256 DM 1.1.2002 54513 DM 1.1.2000-31.12.2001 1999 53507 DM 1.1.2001 53082 DM 1.1.1999-31.12.2000 1998 52925 DM 1.1.2000 53745DM 1.1.1998-31.12.1999 1997 52143 DM 1.1.1999 53806 DM 1.1.1997-31.12.1998 1996 51678 DM 1.1.1998 51108 DM 1.1.1996-31.12.1997 1995 50665 DM 1.1.1997 50972 DM 1.1.1995-31.12.1996 Jahr Durchschnittsentgelt bei Renten beginn ab vorläufiges Durchschnittsentgelt bei Renten beginn von - bis 1994 49142 DM 1.1.1996 51877 DM 1.1.1994-31.12.1995 1993 48178 DM 1.1.1995 49663 DM 1.1.1993-31.12.1994- 1992 46820 DM 1.1.1994 45889 DM 1.1.1992-31.12.1993



Rechtsgrundlagen zum Thema: Rentenversicherung

EStG 
EStG § 3

EStG § 4d Zuwendungen an Unterstützungskassen

EStG § 8 Einnahmen

EStG § 10

EStG § 10a Zusätzliche Altersvorsorge

EStG § 20

EStG § 22 Arten der sonstigen Einkünfte

EStG § 22a Rentenbezugsmitteilungen an die zentrale Stelle

EStG § 38 Erhebung der Lohnsteuer

EStG § 39b Einbehaltung der Lohnsteuer

EStG § 40a Pauschalierung der Lohnsteuer für Teilzeitbeschäftigte und geringfügig Beschäftigte

EStG § 41b Abschluss des Lohnsteuerabzugs

EStG § 42f Lohnsteuer-Außenprüfung

EStG § 49 Beschränkt steuerpflichtige Einkünfte

EStG § 65 Andere Leistungen für Kinder

EStG § 81 Zentrale Stelle

EStG § 81a Zuständige Stelle

EStG § 86 Mindesteigenbeitrag

EStG § 90 Verfahren

EStG § 91 Datenerhebung und Datenabgleich

EStG § 93 Schädliche Verwendung

EStG § 99 Ermächtigung

EStR 
EStR R 4b. Direktversicherung

EStR R 4d. Zuwendungen an Unterstützungskassen

EStR R 6a. (Rückstellungen für Pensionsverpflichtungen

EStR R 16. Veräußerung des gewerblichen Betriebs

EStR R 22.4 Besteuerung von Leibrenten i. S. d.
§ 22 Nr. 1 Satz 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb EStG
EStR R 32b. Progressionsvorbehalt

EStR R 33a.1 Aufwendungen für den Unterhalt und eine etwaige Berufsausbildung

EStR R 33b. Pauschbeträge für behinderte Menschen, Hinterbliebene und Pflegepersonen

GewStG 
GewStG § 3 Befreiungen

KStG 5
AO 
AO § 6 Behörden, Finanzbehörden

AO § 6 Behörden, Finanzbehörden

UStAE 
UStAE 4.27.2. Gestellung von land- und forstwirtschaftlichen Arbeitskräften sowie Gestellung von Betriebshelfern

UStAE 4.27.2. Gestellung von land- und forstwirtschaftlichen Arbeitskräften sowie Gestellung von Betriebshelfern

UStR 
UStR 121a. Gestellung von land- und forstwirtschaftlichen Arbeitskräften sowie Gestellung von Betriebshelfern und Haushaltshilfen

AEAO 
AEAO Zu § 31 Mitteilung von Besteuerungsgrundlagen:

AEAO Zu § 31a Mitteilungen zur Bekämpfung der illegalen Beschäftigung und des Leistungsmissbrauchs:

ErbStR 3.5 3.6 5.1 17
ErbStDV muster-2
LStR 
R 3.28 LStR Leistungen nach dem Altersteilzeitgesetz (AltTZG)

R 3.62 LStR Zukunftssicherungsleistungen

R 39b.8 LStR Permanenter Lohnsteuer-Jahresausgleich

R 40a.2 LStR Geringfügig entlohnte Beschäftigte

R 40b.1 LStR Pauschalierung der Lohnsteuer bei Beiträgen zu Direktversicherungen und Zuwendungen an Pensionskassen für Versorgungszusagen, die vor dem 1.1.2005 erteilt wurden

R 41a.1 LStR Lohnsteuer-Anmeldung

BewG 12
EStH 4.8 4d.4 6a.14 10.4 10.5 22.3 22.4 32.7 32.9 33.1.33.4 33a.1 33a.3 33b
LStH 3.11 3.62 8.1.1.4 19.1 19.3 39b.6 40.1
BGB 594c 1587

Weitere Informationen zu diesem Thema aus dem Steuer-Blog:


BFH Urteile zu diesem Thema und weiteres:


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