Selbstständige in der Rentenversicherung
Wer als Selbständiger pflichtversichert ist
Inhaltsverzeichnis:
Selbstständige in der Rentenversicherung
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- 4.1 Ausgangssituation
- 4.2 Das neue Anfrageverfahren
- 4.2.1 Meldungen
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- ⤺ Zurück zum Inhaltsverzeichnis Selbständige in der Rentenversicherung
4.2 Das neue Anfrageverfahren Durch das Vierte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt (umgangssprachlich als „Hartz IV\" bekannt) vom 24.12.2004 (BGBl. I S. 2954) wurde die Verfahrensweise, die zu einer leistungsrechtlichen Bindung der Bundesagentur für Arbeit führt, gänzlich neu gestaltet. Seit dem 1.1.2005 ist die Bundesagentur kraft Gesetzes an Statusentscheidungen der BfA (ab 1.10.2005: Deutsche Rentenversicherung Bund) im Rahmen eines Verfahrens nach § 7a SGB IV gebunden. Um für die von den gesetzgebenden Gremien als besonders problematisch erachteten Personengruppen eine Bindung der Bundesagentur für Arbeit sicherzustellen, wird für diese die Durchführung eines Statusfeststellungsverfahrens obligatorisch. Daher spricht man hier vom obligatorischen Statusfeststellungsverfahren im Gegensatz zum optionalen Statusfeststellungsverfahren nach § 7a Abs. 1 Satz 1 SGB IV. Erreicht wird dies dadurch, dass der Arbeitgeber verpflichtet wird, bei der Meldung gesondert zu kennzeichnen, dass der Beschäftigte diesen Personenkreisen angehört. Die Einzugsstellen, die diese Meldungen regelmäßig entgegennehmen, haben dann grundsätzlich ein Statusfeststellungsverfahren bei der Deutschen Rentenversicherung Bund einzuleiten. Die Spitzenorganisationen der Sozialversicherung haben zu dem ge samten Regelungskomplex zwischenzeitlich Verfahrensfestlegungen erarbeitet. Veröffentlicht sind diese aktuell im gemeinsamen Rund schreiben dieses Gremiums zur Statusfeststellung von Erwerbstätigen vom 13.4.2010.
Rechtsgrundlagen zum Thema: Rentenversicherung
EStGEStG § 3
EStG § 4d Zuwendungen an Unterstützungskassen
EStG § 8 Einnahmen
EStG § 10
EStG § 10a Zusätzliche Altersvorsorge
EStG § 20
EStG § 22 Arten der sonstigen Einkünfte
EStG § 22a Rentenbezugsmitteilungen an die zentrale Stelle
EStG § 38 Erhebung der Lohnsteuer
EStG § 39b Einbehaltung der Lohnsteuer
EStG § 40a Pauschalierung der Lohnsteuer für Teilzeitbeschäftigte und geringfügig Beschäftigte
EStG § 41b Abschluss des Lohnsteuerabzugs
EStG § 42f Lohnsteuer-Außenprüfung
EStG § 49 Beschränkt steuerpflichtige Einkünfte
EStG § 65 Andere Leistungen für Kinder
EStG § 81 Zentrale Stelle
EStG § 81a Zuständige Stelle
EStG § 86 Mindesteigenbeitrag
EStG § 90 Verfahren
EStG § 91 Datenerhebung und Datenabgleich
EStG § 93 Schädliche Verwendung
EStG § 99 Ermächtigung
EStR
EStR R 4b. Direktversicherung
EStR R 4d. Zuwendungen an Unterstützungskassen
EStR R 6a. (Rückstellungen für Pensionsverpflichtungen
EStR R 16. Veräußerung des gewerblichen Betriebs
EStR R 22.4 Besteuerung von Leibrenten i. S. d. § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb EStG
EStR R 32b. Progressionsvorbehalt
EStR R 33a.1 Aufwendungen für den Unterhalt und eine etwaige Berufsausbildung
EStR R 33b. Pauschbeträge für behinderte Menschen, Hinterbliebene und Pflegepersonen
GewStG
GewStG § 3 Befreiungen
KStG 5
AO
AO § 6 Behörden, Finanzbehörden
AO § 6 Behörden, Finanzbehörden
UStAE
UStAE 4.27.2. Gestellung von land- und forstwirtschaftlichen Arbeitskräften sowie Gestellung von Betriebshelfern
UStAE 4.27.2. Gestellung von land- und forstwirtschaftlichen Arbeitskräften sowie Gestellung von Betriebshelfern
UStR
UStR 121a. Gestellung von land- und forstwirtschaftlichen Arbeitskräften sowie Gestellung von Betriebshelfern und Haushaltshilfen
AEAO
AEAO Zu § 31 Mitteilung von Besteuerungsgrundlagen:
AEAO Zu § 31a Mitteilungen zur Bekämpfung der illegalen Beschäftigung und des Leistungsmissbrauchs:
ErbStR 3.5 3.6 5.1 17
ErbStDV muster-2
LStR
R 3.28 LStR Leistungen nach dem Altersteilzeitgesetz (AltTZG)
R 3.62 LStR Zukunftssicherungsleistungen
R 39b.8 LStR Permanenter Lohnsteuer-Jahresausgleich
R 40a.2 LStR Geringfügig entlohnte Beschäftigte
R 40b.1 LStR Pauschalierung der Lohnsteuer bei Beiträgen zu Direktversicherungen und Zuwendungen an Pensionskassen für Versorgungszusagen, die vor dem 1.1.2005 erteilt wurden
R 41a.1 LStR Lohnsteuer-Anmeldung
BewG 12
EStH 4.8 4d.4 6a.14 10.4 10.5 22.3 22.4 32.7 32.9 33.1.33.4 33a.1 33a.3 33b
LStH 3.11 3.62 8.1.1.4 19.1 19.3 39b.6 40.1
BGB 594c 1587