Selbstständige in der Rentenversicherung
Wer als Selbständiger pflichtversichert ist
Inhaltsverzeichnis:
Selbstständige in der Rentenversicherung
4.2.1 Meldungen § 28a Abs. 3 Satz 1 SGB IV wurde durch Art. 4 des Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt ab 1.1.2005 um zwei Tatbestände ergänzt, die die vom Arbeitgeber abzugebenden Meldungen zu enthalten haben. Aufgrund der Strukturierung der Vorschrift betraf dies alle Meldungen, die bei einem der in den Abs. 1 und 2 genannten Ereignisse abzugeben sind. Der Arbeitgeber hatte danach zusätzlich an zugeben, ob der Beschäftigte zu ihm in einer Beziehung als Ehegatte, Lebenspartner, Verwandter oder Verschwägerter in gerader Linie bis zum zweiten Grad steht (Nr. 10 a.a.O.) oder (Nr. 11 a.a.O.) als GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer tätig ist. Noch vor dem Inkrafttreten der Regelung waren hierzu durch den Entwurf eines Gesetzes zur Vereinfachung der Verwaltungsverfahren im Sozialrecht (Verwaltungsvereinfachungsgesetz; vgl. BR-Drucks. 676/04) geplante weitere Änderungen bekannt. Nach diesem Entwurf waren die zusätzlichen Angaben nicht im Rahmen von § 28a Abs. 3 Satz 1SGB IV, sondern im Rahmen von Satz 2 Nr. 1 a.a.O., also allein bei einer Anmeldung des Beschäftigten, zu machen. Weiterhin sah der Gesetzentwurf vor, den Personenkreis der „mitarbeitenden Familienangehörigen\" auf Ehegatten und Lebenspartner zu beschränken. Nicht zuletzt aus Gründender Verwaltungsvereinfachung haben sich die Spitzenorganisationen der Sozialversicherung darauf verständigt, im Vorgriff auf die zu erwartende Gesetzesänderung bereits ab 1.1.2005 das Verfahren nach den im Verwaltungsvereinfachungsgesetz vorgesehenen Regelungen auszurichten. Tatsächlich in Kraft trat die Änderung durch das Verwaltungsvereinfachungsgesetz vom 21.3.2005 (BGBl. I S. 816) am 30.3.2005 (Art. 32 Abs. 1). Zur Umsetzung der Neuregelungen wurde der zu verwendende Meldedatensatz/Meldevordruck um die Abfrage nach einem „Statuskennzeichen\" erweitert. Zum 1.1.2008 wurde § 28a Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 Buchst, d SGB IV um die Personengruppe der Abkömmlinge erweitert (Artikel 1des Gesetzes zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze vom 19.12.2007 [BGBl. I S. 3024]). Seitdem ist auch die Anmeldung der Beschäftigung eines Abkömmlings mit einem Statuskennzeichen zu versehen.
Rechtsgrundlagen zum Thema: Rentenversicherung
EStGEStG § 3
EStG § 4d Zuwendungen an Unterstützungskassen
EStG § 8 Einnahmen
EStG § 10
EStG § 10a Zusätzliche Altersvorsorge
EStG § 20
EStG § 22 Arten der sonstigen Einkünfte
EStG § 22a Rentenbezugsmitteilungen an die zentrale Stelle
EStG § 38 Erhebung der Lohnsteuer
EStG § 39b Einbehaltung der Lohnsteuer
EStG § 40a Pauschalierung der Lohnsteuer für Teilzeitbeschäftigte und geringfügig Beschäftigte
EStG § 41b Abschluss des Lohnsteuerabzugs
EStG § 42f Lohnsteuer-Außenprüfung
EStG § 49 Beschränkt steuerpflichtige Einkünfte
EStG § 65 Andere Leistungen für Kinder
EStG § 81 Zentrale Stelle
EStG § 81a Zuständige Stelle
EStG § 86 Mindesteigenbeitrag
EStG § 90 Verfahren
EStG § 91 Datenerhebung und Datenabgleich
EStG § 93 Schädliche Verwendung
EStG § 99 Ermächtigung
EStR
EStR R 4b. Direktversicherung
EStR R 4d. Zuwendungen an Unterstützungskassen
EStR R 6a. (Rückstellungen für Pensionsverpflichtungen
EStR R 16. Veräußerung des gewerblichen Betriebs
EStR R 22.4 Besteuerung von Leibrenten i. S. d. § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb EStG
EStR R 32b. Progressionsvorbehalt
EStR R 33a.1 Aufwendungen für den Unterhalt und eine etwaige Berufsausbildung
EStR R 33b. Pauschbeträge für behinderte Menschen, Hinterbliebene und Pflegepersonen
GewStG
GewStG § 3 Befreiungen
KStG 5
AO
AO § 6 Behörden, Finanzbehörden
AO § 6 Behörden, Finanzbehörden
UStAE
UStAE 4.27.2. Gestellung von land- und forstwirtschaftlichen Arbeitskräften sowie Gestellung von Betriebshelfern
UStAE 4.27.2. Gestellung von land- und forstwirtschaftlichen Arbeitskräften sowie Gestellung von Betriebshelfern
UStR
UStR 121a. Gestellung von land- und forstwirtschaftlichen Arbeitskräften sowie Gestellung von Betriebshelfern und Haushaltshilfen
AEAO
AEAO Zu § 31 Mitteilung von Besteuerungsgrundlagen:
AEAO Zu § 31a Mitteilungen zur Bekämpfung der illegalen Beschäftigung und des Leistungsmissbrauchs:
ErbStR 3.5 3.6 5.1 17
ErbStDV muster-2
LStR
R 3.28 LStR Leistungen nach dem Altersteilzeitgesetz (AltTZG)
R 3.62 LStR Zukunftssicherungsleistungen
R 39b.8 LStR Permanenter Lohnsteuer-Jahresausgleich
R 40a.2 LStR Geringfügig entlohnte Beschäftigte
R 40b.1 LStR Pauschalierung der Lohnsteuer bei Beiträgen zu Direktversicherungen und Zuwendungen an Pensionskassen für Versorgungszusagen, die vor dem 1.1.2005 erteilt wurden
R 41a.1 LStR Lohnsteuer-Anmeldung
BewG 12
EStH 4.8 4d.4 6a.14 10.4 10.5 22.3 22.4 32.7 32.9 33.1.33.4 33a.1 33a.3 33b
LStH 3.11 3.62 8.1.1.4 19.1 19.3 39b.6 40.1
BGB 594c 1587