Selbstständige in der Rentenversicherung

Wer als Selbständiger pflichtversichert ist

Inhaltsverzeichnis:
Selbstständige in der Rentenversicherung


4.2.1 Meldungen § 28a Abs. 3 Satz 1 SGB IV wurde durch Art. 4 des Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt ab 1.1.2005 um zwei Tatbestände ergänzt, die die vom Arbeitgeber abzugebenden Meldungen zu enthalten haben. Aufgrund der Strukturierung der Vorschrift betraf dies alle Meldungen, die bei einem der in den Abs. 1 und 2 genannten Ereignisse abzugeben sind. Der Arbeitgeber hatte danach zusätzlich an zugeben, ob der Beschäftigte zu ihm in einer Beziehung als Ehegatte, Lebenspartner, Verwandter oder Verschwägerter in gerader Linie bis zum zweiten Grad steht (Nr. 10 a.a.O.) oder (Nr. 11 a.a.O.) als GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer tätig ist. Noch vor dem Inkrafttreten der Regelung waren hierzu durch den Entwurf eines Gesetzes zur Vereinfachung der Verwaltungsverfahren im Sozialrecht (Verwaltungsvereinfachungsgesetz; vgl. BR-Drucks. 676/04) geplante weitere Änderungen bekannt. Nach diesem Entwurf waren die zusätzlichen Angaben nicht im Rahmen von § 28a Abs. 3 Satz 1SGB IV, sondern im Rahmen von Satz 2 Nr. 1 a.a.O., also allein bei einer Anmeldung des Beschäftigten, zu machen. Weiterhin sah der Gesetzentwurf vor, den Personenkreis der „mitarbeitenden Familienangehörigen\" auf Ehegatten und Lebenspartner zu beschränken. Nicht zuletzt aus Gründender Verwaltungsvereinfachung haben sich die Spitzenorganisationen der Sozialversicherung darauf verständigt, im Vorgriff auf die zu erwartende Gesetzesänderung bereits ab 1.1.2005 das Verfahren nach den im Verwaltungsvereinfachungsgesetz vorgesehenen Regelungen auszurichten. Tatsächlich in Kraft trat die Änderung durch das Verwaltungsvereinfachungsgesetz vom 21.3.2005 (BGBl. I S. 816) am 30.3.2005 (Art. 32 Abs. 1). Zur Umsetzung der Neuregelungen wurde der zu verwendende Meldedatensatz/Meldevordruck um die Abfrage nach einem „Statuskennzeichen\" erweitert. Zum 1.1.2008 wurde § 28a Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 Buchst, d SGB IV um die Personengruppe der Abkömmlinge erweitert (Artikel 1des Gesetzes zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze vom 19.12.2007 [BGBl. I S. 3024]). Seitdem ist auch die Anmeldung der Beschäftigung eines Abkömmlings mit einem Statuskennzeichen zu versehen.



Rechtsgrundlagen zum Thema: Rentenversicherung

EStG 
EStG § 3

EStG § 4d Zuwendungen an Unterstützungskassen

EStG § 8 Einnahmen

EStG § 10

EStG § 10a Zusätzliche Altersvorsorge

EStG § 20

EStG § 22 Arten der sonstigen Einkünfte

EStG § 22a Rentenbezugsmitteilungen an die zentrale Stelle

EStG § 38 Erhebung der Lohnsteuer

EStG § 39b Einbehaltung der Lohnsteuer

EStG § 40a Pauschalierung der Lohnsteuer für Teilzeitbeschäftigte und geringfügig Beschäftigte

EStG § 41b Abschluss des Lohnsteuerabzugs

EStG § 42f Lohnsteuer-Außenprüfung

EStG § 49 Beschränkt steuerpflichtige Einkünfte

EStG § 65 Andere Leistungen für Kinder

EStG § 81 Zentrale Stelle

EStG § 81a Zuständige Stelle

EStG § 86 Mindesteigenbeitrag

EStG § 90 Verfahren

EStG § 91 Datenerhebung und Datenabgleich

EStG § 93 Schädliche Verwendung

EStG § 99 Ermächtigung

EStR 
EStR R 4b. Direktversicherung

EStR R 4d. Zuwendungen an Unterstützungskassen

EStR R 6a. (Rückstellungen für Pensionsverpflichtungen

EStR R 16. Veräußerung des gewerblichen Betriebs

EStR R 22.4 Besteuerung von Leibrenten i. S. d.
§ 22 Nr. 1 Satz 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb EStG
EStR R 32b. Progressionsvorbehalt

EStR R 33a.1 Aufwendungen für den Unterhalt und eine etwaige Berufsausbildung

EStR R 33b. Pauschbeträge für behinderte Menschen, Hinterbliebene und Pflegepersonen

GewStG 
GewStG § 3 Befreiungen

KStG 5
AO 
AO § 6 Behörden, Finanzbehörden

AO § 6 Behörden, Finanzbehörden

UStAE 
UStAE 4.27.2. Gestellung von land- und forstwirtschaftlichen Arbeitskräften sowie Gestellung von Betriebshelfern

UStAE 4.27.2. Gestellung von land- und forstwirtschaftlichen Arbeitskräften sowie Gestellung von Betriebshelfern

UStR 
UStR 121a. Gestellung von land- und forstwirtschaftlichen Arbeitskräften sowie Gestellung von Betriebshelfern und Haushaltshilfen

AEAO 
AEAO Zu § 31 Mitteilung von Besteuerungsgrundlagen:

AEAO Zu § 31a Mitteilungen zur Bekämpfung der illegalen Beschäftigung und des Leistungsmissbrauchs:

ErbStR 3.5 3.6 5.1 17
ErbStDV muster-2
LStR 
R 3.28 LStR Leistungen nach dem Altersteilzeitgesetz (AltTZG)

R 3.62 LStR Zukunftssicherungsleistungen

R 39b.8 LStR Permanenter Lohnsteuer-Jahresausgleich

R 40a.2 LStR Geringfügig entlohnte Beschäftigte

R 40b.1 LStR Pauschalierung der Lohnsteuer bei Beiträgen zu Direktversicherungen und Zuwendungen an Pensionskassen für Versorgungszusagen, die vor dem 1.1.2005 erteilt wurden

R 41a.1 LStR Lohnsteuer-Anmeldung

BewG 12
EStH 4.8 4d.4 6a.14 10.4 10.5 22.3 22.4 32.7 32.9 33.1.33.4 33a.1 33a.3 33b
LStH 3.11 3.62 8.1.1.4 19.1 19.3 39b.6 40.1
BGB 594c 1587

Weitere Informationen zu diesem Thema aus dem Steuer-Blog:


BFH Urteile zu diesem Thema und weiteres:


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