Selbstständige in der Rentenversicherung
Wer als Selbständiger pflichtversichert ist
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Selbstständige in der Rentenversicherung
4.4.2 Überschreite« der Hinzuverdienstgrenzen Überschreitet das Einkommen während des Bezugs einer Rente wegen voller Erwerbsminderung die Hinzuverdienstgrenze, so führt das unter bestimmten Umständen nicht sofort dazu, dass der Anspruch auf Zahlung der Rente gänzlich entfällt. Auch bei der Rente wegen voller Erwerbsminderung darf die Hinzuverdienstgrenze pro Kalenderjahr in zwei Kalendermonaten überschritten werden. Ebenso wie bei der Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung ist ein Überschreiten nur bis zum Doppelten der für einen Monat geltenden-Hinzuverdienstgrenze möglich. Es gelten im Übrigen die bei der Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung dargestellten Grundsätze(vgl. Ziff. 4.3.2).
Steuergesetze zum Thema: Rentenversicherung
EStG 3; 4d; 8; 10; 10a; 20; 22; 22a; 38; 39b; 40a; 41b; 42f; 49; 65; 81; 81a; 86; 90; 91; 93; 99;EStR 4b; 4d; 6a; 16; 22.4; 32b; 33a.1; 33b;
GewStG 3;
KStG 5;
AO 6; 6;
UStAE 4.27.2; 4.27.2;
UStR 121a;
AEAO 31; 31a;
ErbStR 3.5; 3.6; 5.1; 17;
ErbStDV muster-2;
LStR 3.28; 3.62; 39b.8; 40a.2; 40b.1; 41a.1;
BewG 12;
EStH 4.8; 4d.4; 6a.14; 10.4; 10.5; 22.3; 22.4; 32.7; 32.9; 33.1.33.4; 33a.1; 33a.3; 33b;
LStH 3.11; 3.62; 8.1.1.4; 19.1; 19.3; 39b.6; 40.1;
BGB 594c; 1587;