Selbstständige in der Rentenversicherung
Wer als Selbständiger pflichtversichert ist
Inhaltsverzeichnis:
Selbstständige in der Rentenversicherung
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- 5.1 Stundung
- 5.2 Niederschlagung
- 5.3 Erlass
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- ⤺ Zurück zum Inhaltsverzeichnis Selbständige in der Rentenversicherung
5.2 Niederschlagung Bei der Niederschlagung handelt es sich um ein verwaltungsinternes Verfahren, in dessen Rahmen von der Verfolgung des Anspruchs vor übergehend oder dauerhaft abgesehen wird. Während der Niederschlagung sind keine weiteren Säumniszuschläge zu erheben. Zu einer Niederschlagung kommt es, wenn die Einziehung der Forderung wegen der wirtschaftlichen Verhältnisse des Versicherten nicht erfolgversprechend wäre oder wenn die Kosten der Einziehung außer Verhältnis zur Anspruchshöhe stehen. Als Gründe für eine befristete Niederschlagung kommen z.B. eine kürzlich fruchtlos verlaufene Vollstreckungsmaßnahme in Betracht, ein an stehendes oder eröffnetes Insolvenzverfahren oder eine aktuell vom Versicherten abgegebene eidesstattliche Versicherung. Eine unbefristete Niederschlagung ist zu prüfen, wenn sich die wirtschaftliche Situation des Versicherten z.B. wegen einer Erwerbsminderung dauerhaft verschlechtert.
Steuergesetze zum Thema: Rentenversicherung
EStG 3; 4d; 8; 10; 10a; 20; 22; 22a; 38; 39b; 40a; 41b; 42f; 49; 65; 81; 81a; 86; 90; 91; 93; 99;EStR 4b; 4d; 6a; 16; 22.4; 32b; 33a.1; 33b;
GewStG 3;
KStG 5;
AO 6; 6;
UStAE 4.27.2; 4.27.2;
UStR 121a;
AEAO 31; 31a;
ErbStR 3.5; 3.6; 5.1; 17;
ErbStDV muster-2;
LStR 3.28; 3.62; 39b.8; 40a.2; 40b.1; 41a.1;
BewG 12;
EStH 4.8; 4d.4; 6a.14; 10.4; 10.5; 22.3; 22.4; 32.7; 32.9; 33.1.33.4; 33a.1; 33a.3; 33b;
LStH 3.11; 3.62; 8.1.1.4; 19.1; 19.3; 39b.6; 40.1;
BGB 594c; 1587;