Selbstständige in der Rentenversicherung

Wer als Selbständiger pflichtversichert ist

Inhaltsverzeichnis:
Selbstständige in der Rentenversicherung


9.2 Gewerbebetrieb

Gewerbebetrieb i.S. der Handwerksordnung (HwO) i.d.F. von Art. 1 des Dritten Gesetzes zur Änderung der Handwerksordnung und anderer handwerksrechtlicher Vorschriften vom 24.12.2003 (BGBl. I S. 2934) ist nach § 1 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 HwO der selbständige Betrieb eines zulassungspflichtigen Handwerks als stehendes Gewerbe, wenn dieses handwerksmäßig betrieben wird und ein Gewerbe vollständig umfasst, das in der Anlage A zur HwO, aufgeführt ist, oder Tätigkeiten ausgeübt werden, die für dieses Gewerbe wesentlich sind (wesentliche Tätigkeiten).

Die Aktualisierung der Anlage A zur HwO obliegt dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie, das ermächtigt ist, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates die Anlage A dadurch zu ändern, dass es darin aufgeführte Gewerbe streicht, ganz oder teilweise zusammenfasst oder trennt oder Bezeichnungen für sie festsetzt, soweit es die technische und wirtschaftliche Entwicklung erfordert (§ 1 Abs.3 HwO).

So wurde beispielsweise in der Vergangenheit mit dem Zweiten Gesetz zur Änderung der Handwerksordnung und anderer handwerksrechtlicher Vorschriften vom 31.3.1998 (BGBl. I S. 596) mit Wirkung vom 1.4.1998 das Gerüstbauergewerbe in die Anlage A zur HwO aufgenommen, so dass auch für Gerüstbauer von diesem Zeitpunkt an unter den sonstigen Voraussetzungen Versicherungspflicht gem. § 2 Satz 1 Nr. 8 SGB VI in Betracht kam.

Aktuell sind in der Anlage A zur HwO folgende Handwerke aufgeführt:

Nr.Nr.
1 Maurer und Betonbauer
3 Zimmerer
5 Straßenbauer
7 Brunnenbauer
9 Stuckateure
11 Gerüstbauer
13 Metallbauer
15 Karosserie- und Fahrzeugbauer
17 Zweiradmechaniker
19 Informationstechniker
21 Landmaschinenmechaniker
23 Klempner
25 Elektrotechniker
27 Tischler
29 Seiler
31 Konditoren
33 Augenoptiker
35 Orthopädietechniker
37 Zahntechniker
39 Glaser
41 Vulkaniseure und Reifenmechaniker
2 Ofen- und Luftheizungsbauer
4 Dachdecker
6 Wärme-, Kälte- und Schallschutzisolierer
8 Steinmetzen und Steinbildhauer
10 Maler und Lackierer
12 Schornsteinfeger
14 Chirurgiemechaniker
16 Feinwerkmechaniker
18 Kälteanlagenbauer
20 Kraftfahrzeugtechniker
22 Büchsenmacher
24 Installateur und Heizungsbauer
26 Elektromaschinenbauer
28 Boots- und Schiffbauer
30 Bäcker
32 Fleischer
34 Hörgeräteakustiker
36 Orthopädieschuhmacher
38 Friseure
40 Glasbläser und Glasapparatebauer




Rechtsgrundlagen zum Thema: Rentenversicherung

EStG 
EStG § 3

EStG § 4d Zuwendungen an Unterstützungskassen

EStG § 8 Einnahmen

EStG § 10

EStG § 10a Zusätzliche Altersvorsorge

EStG § 20

EStG § 22 Arten der sonstigen Einkünfte

EStG § 22a Rentenbezugsmitteilungen an die zentrale Stelle

EStG § 38 Erhebung der Lohnsteuer

EStG § 39b Einbehaltung der Lohnsteuer

EStG § 40a Pauschalierung der Lohnsteuer für Teilzeitbeschäftigte und geringfügig Beschäftigte

EStG § 41b Abschluss des Lohnsteuerabzugs

EStG § 42f Lohnsteuer-Außenprüfung

EStG § 49 Beschränkt steuerpflichtige Einkünfte

EStG § 65 Andere Leistungen für Kinder

EStG § 81 Zentrale Stelle

EStG § 81a Zuständige Stelle

EStG § 86 Mindesteigenbeitrag

EStG § 90 Verfahren

EStG § 91 Datenerhebung und Datenabgleich

EStG § 93 Schädliche Verwendung

EStG § 99 Ermächtigung

EStR 
EStR R 4b. Direktversicherung

EStR R 4d. Zuwendungen an Unterstützungskassen

EStR R 6a. (Rückstellungen für Pensionsverpflichtungen

EStR R 16. Veräußerung des gewerblichen Betriebs

EStR R 22.4 Besteuerung von Leibrenten i. S. d.
§ 22 Nr. 1 Satz 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb EStG
EStR R 32b. Progressionsvorbehalt

EStR R 33a.1 Aufwendungen für den Unterhalt und eine etwaige Berufsausbildung

EStR R 33b. Pauschbeträge für behinderte Menschen, Hinterbliebene und Pflegepersonen

GewStG 
GewStG § 3 Befreiungen

KStG 5
AO 
AO § 6 Behörden, Finanzbehörden

AO § 6 Behörden, Finanzbehörden

UStAE 
UStAE 4.27.2. Gestellung von land- und forstwirtschaftlichen Arbeitskräften sowie Gestellung von Betriebshelfern

UStAE 4.27.2. Gestellung von land- und forstwirtschaftlichen Arbeitskräften sowie Gestellung von Betriebshelfern

UStR 
UStR 121a. Gestellung von land- und forstwirtschaftlichen Arbeitskräften sowie Gestellung von Betriebshelfern und Haushaltshilfen

AEAO 
AEAO Zu § 31 Mitteilung von Besteuerungsgrundlagen:

AEAO Zu § 31a Mitteilungen zur Bekämpfung der illegalen Beschäftigung und des Leistungsmissbrauchs:

ErbStR 3.5 3.6 5.1 17
ErbStDV muster-2
LStR 
R 3.28 LStR Leistungen nach dem Altersteilzeitgesetz (AltTZG)

R 3.62 LStR Zukunftssicherungsleistungen

R 39b.8 LStR Permanenter Lohnsteuer-Jahresausgleich

R 40a.2 LStR Geringfügig entlohnte Beschäftigte

R 40b.1 LStR Pauschalierung der Lohnsteuer bei Beiträgen zu Direktversicherungen und Zuwendungen an Pensionskassen für Versorgungszusagen, die vor dem 1.1.2005 erteilt wurden

R 41a.1 LStR Lohnsteuer-Anmeldung

BewG 12
EStH 4.8 4d.4 6a.14 10.4 10.5 22.3 22.4 32.7 32.9 33.1.33.4 33a.1 33a.3 33b
LStH 3.11 3.62 8.1.1.4 19.1 19.3 39b.6 40.1
BGB 594c 1587

Weitere Informationen zu diesem Thema aus dem Steuer-Blog:


BFH Urteile zu diesem Thema und weiteres:



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