Selbstständige in der Rentenversicherung
Wer als Selbständiger pflichtversichert ist
Inhaltsverzeichnis:
Selbstständige in der Rentenversicherung
9.2 Gewerbebetrieb
Gewerbebetrieb i.S. der Handwerksordnung (HwO) i.d.F. von Art. 1 des Dritten Gesetzes zur Änderung der Handwerksordnung und anderer handwerksrechtlicher Vorschriften vom 24.12.2003 (BGBl. I S. 2934) ist nach § 1 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 HwO der selbständige Betrieb eines zulassungspflichtigen Handwerks als stehendes Gewerbe, wenn dieses handwerksmäßig betrieben wird und ein Gewerbe vollständig umfasst, das in der Anlage A zur HwO, aufgeführt ist, oder Tätigkeiten ausgeübt werden, die für dieses Gewerbe wesentlich sind (wesentliche Tätigkeiten).
Die Aktualisierung der Anlage A zur HwO obliegt dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie, das ermächtigt ist, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates die Anlage A dadurch zu ändern, dass es darin aufgeführte Gewerbe streicht, ganz oder teilweise zusammenfasst oder trennt oder Bezeichnungen für sie festsetzt, soweit es die technische und wirtschaftliche Entwicklung erfordert (§ 1 Abs.3 HwO).
So wurde beispielsweise in der Vergangenheit mit dem Zweiten Gesetz zur Änderung der Handwerksordnung und anderer handwerksrechtlicher Vorschriften vom 31.3.1998 (BGBl. I S. 596) mit Wirkung vom 1.4.1998 das Gerüstbauergewerbe in die Anlage A zur HwO aufgenommen, so dass auch für Gerüstbauer von diesem Zeitpunkt an unter den sonstigen Voraussetzungen Versicherungspflicht gem. § 2 Satz 1 Nr. 8 SGB VI in Betracht kam.
Aktuell sind in der Anlage A zur HwO folgende Handwerke aufgeführt:
Nr. | Nr. |
---|---|
1 Maurer und Betonbauer 3 Zimmerer 5 Straßenbauer 7 Brunnenbauer 9 Stuckateure 11 Gerüstbauer 13 Metallbauer 15 Karosserie- und Fahrzeugbauer 17 Zweiradmechaniker 19 Informationstechniker 21 Landmaschinenmechaniker 23 Klempner 25 Elektrotechniker 27 Tischler 29 Seiler 31 Konditoren 33 Augenoptiker 35 Orthopädietechniker 37 Zahntechniker 39 Glaser 41 Vulkaniseure und Reifenmechaniker |
2 Ofen- und Luftheizungsbauer 4 Dachdecker 6 Wärme-, Kälte- und Schallschutzisolierer 8 Steinmetzen und Steinbildhauer 10 Maler und Lackierer 12 Schornsteinfeger 14 Chirurgiemechaniker 16 Feinwerkmechaniker 18 Kälteanlagenbauer 20 Kraftfahrzeugtechniker 22 Büchsenmacher 24 Installateur und Heizungsbauer 26 Elektromaschinenbauer 28 Boots- und Schiffbauer 30 Bäcker 32 Fleischer 34 Hörgeräteakustiker 36 Orthopädieschuhmacher 38 Friseure 40 Glasbläser und Glasapparatebauer |
Rechtsgrundlagen zum Thema: Rentenversicherung
EStGEStG § 3
EStG § 4d Zuwendungen an Unterstützungskassen
EStG § 8 Einnahmen
EStG § 10
EStG § 10a Zusätzliche Altersvorsorge
EStG § 20
EStG § 22 Arten der sonstigen Einkünfte
EStG § 22a Rentenbezugsmitteilungen an die zentrale Stelle
EStG § 38 Erhebung der Lohnsteuer
EStG § 39b Einbehaltung der Lohnsteuer
EStG § 40a Pauschalierung der Lohnsteuer für Teilzeitbeschäftigte und geringfügig Beschäftigte
EStG § 41b Abschluss des Lohnsteuerabzugs
EStG § 42f Lohnsteuer-Außenprüfung
EStG § 49 Beschränkt steuerpflichtige Einkünfte
EStG § 65 Andere Leistungen für Kinder
EStG § 81 Zentrale Stelle
EStG § 81a Zuständige Stelle
EStG § 86 Mindesteigenbeitrag
EStG § 90 Verfahren
EStG § 91 Datenerhebung und Datenabgleich
EStG § 93 Schädliche Verwendung
EStG § 99 Ermächtigung
EStR
EStR R 4b. Direktversicherung
EStR R 4d. Zuwendungen an Unterstützungskassen
EStR R 6a. (Rückstellungen für Pensionsverpflichtungen
EStR R 16. Veräußerung des gewerblichen Betriebs
EStR R 22.4 Besteuerung von Leibrenten i. S. d. § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb EStG
EStR R 32b. Progressionsvorbehalt
EStR R 33a.1 Aufwendungen für den Unterhalt und eine etwaige Berufsausbildung
EStR R 33b. Pauschbeträge für behinderte Menschen, Hinterbliebene und Pflegepersonen
GewStG
GewStG § 3 Befreiungen
KStG 5
AO
AO § 6 Behörden, Finanzbehörden
AO § 6 Behörden, Finanzbehörden
UStAE
UStAE 4.27.2. Gestellung von land- und forstwirtschaftlichen Arbeitskräften sowie Gestellung von Betriebshelfern
UStAE 4.27.2. Gestellung von land- und forstwirtschaftlichen Arbeitskräften sowie Gestellung von Betriebshelfern
UStR
UStR 121a. Gestellung von land- und forstwirtschaftlichen Arbeitskräften sowie Gestellung von Betriebshelfern und Haushaltshilfen
AEAO
AEAO Zu § 31 Mitteilung von Besteuerungsgrundlagen:
AEAO Zu § 31a Mitteilungen zur Bekämpfung der illegalen Beschäftigung und des Leistungsmissbrauchs:
ErbStR 3.5 3.6 5.1 17
ErbStDV muster-2
LStR
R 3.28 LStR Leistungen nach dem Altersteilzeitgesetz (AltTZG)
R 3.62 LStR Zukunftssicherungsleistungen
R 39b.8 LStR Permanenter Lohnsteuer-Jahresausgleich
R 40a.2 LStR Geringfügig entlohnte Beschäftigte
R 40b.1 LStR Pauschalierung der Lohnsteuer bei Beiträgen zu Direktversicherungen und Zuwendungen an Pensionskassen für Versorgungszusagen, die vor dem 1.1.2005 erteilt wurden
R 41a.1 LStR Lohnsteuer-Anmeldung
BewG 12
EStH 4.8 4d.4 6a.14 10.4 10.5 22.3 22.4 32.7 32.9 33.1.33.4 33a.1 33a.3 33b
LStH 3.11 3.62 8.1.1.4 19.1 19.3 39b.6 40.1
BGB 594c 1587