Selbstständige in der Rentenversicherung
Wer als Selbständiger pflichtversichert ist
Inhaltsverzeichnis:
Selbstständige in der Rentenversicherung
9.2.1 Pflichtbeitragszeiten Pflichtbeitragszeiten sind in erster Linie Zeiten einer rentenversicherungspflichtigen Beschäftigung gegen Arbeitsentgelt, zur Berufsausbildung oder Zeiten einer selbständigen Tätigkeit. Die Rentenversicherungspflicht kann kraft Gesetzes oder auf Antrag bestehen (§§ 1,2,3,4, 229,229a SGB VI). Pflichtbeiträge liegen aber z.B. auch vor für • Zeiten der Kindererziehung, • Zeiten der Leistung von Wehr- oder Zivildienst aufgrund gesetzlicher Pflicht, • Zeiten des Sozialleistungsbezugs (Krankengeld, Verletztengeld, Versorgungskrankengeld, Übergangsgeld, Unterhaltsgeld, Arbeitslosengeld);für bestimmte Personenkreise nur auf Antrag, • Zeiten der nicht erwerbsmäßigen Pflegetätigkeit, 487 Leistungen • Zeiten des Entwicklungshelferdienstes und der begrenzten Beschäftigung im Ausland- generell nur auf Antrag -, • Zeiten einer Nachversicherung (z.B. für ohne Versorgung ausgeschiedene Beamte; vgl. 9.2.1.7.). Da nicht alle Beiträge von den Versicherten in voller Höhe oder anteilig zu tragen sind, sondern für bestimmte Zeiten z.B. vom Bund gezahlt werden, kann es durchaus sein, dass Pflichtbeitragszeiten zur RV erworben werden, ohne dass dies dem Einzelnen bewusst ist. Im Kalenderjahr 2010 waren Beiträge zur RV nach einem Beitragssatz von 19,9% von einem Entgelt/Einkommen bis maximal zur maßgebenden Beitragsbemessungsgrenze zu erheben. Diese betrug für ein in den alten Bundesländern erzieltes Einkommen monatlich 5 500,-EUR brutto und für ein in den neuen Bundesländern erzieltes Einkommen monatlich 4650,- EUR brutto. Im Kalenderjahr 2011 beträgt der Beitragssatz 19,9%. Die Beitrags bemessungsgrenze bzw. Beitragsbemessungsgrenze (Ost) beträgt monatlich 5 500,- EUR bzw. 4 800,- EUR.
Rechtsgrundlagen zum Thema: Rentenversicherung
EStGEStG § 3
EStG § 4d Zuwendungen an Unterstützungskassen
EStG § 8 Einnahmen
EStG § 10
EStG § 10a Zusätzliche Altersvorsorge
EStG § 20
EStG § 22 Arten der sonstigen Einkünfte
EStG § 22a Rentenbezugsmitteilungen an die zentrale Stelle
EStG § 38 Erhebung der Lohnsteuer
EStG § 39b Einbehaltung der Lohnsteuer
EStG § 40a Pauschalierung der Lohnsteuer für Teilzeitbeschäftigte und geringfügig Beschäftigte
EStG § 41b Abschluss des Lohnsteuerabzugs
EStG § 42f Lohnsteuer-Außenprüfung
EStG § 49 Beschränkt steuerpflichtige Einkünfte
EStG § 65 Andere Leistungen für Kinder
EStG § 81 Zentrale Stelle
EStG § 81a Zuständige Stelle
EStG § 86 Mindesteigenbeitrag
EStG § 90 Verfahren
EStG § 91 Datenerhebung und Datenabgleich
EStG § 93 Schädliche Verwendung
EStG § 99 Ermächtigung
EStR
EStR R 4b. Direktversicherung
EStR R 4d. Zuwendungen an Unterstützungskassen
EStR R 6a. (Rückstellungen für Pensionsverpflichtungen
EStR R 16. Veräußerung des gewerblichen Betriebs
EStR R 22.4 Besteuerung von Leibrenten i. S. d. § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb EStG
EStR R 32b. Progressionsvorbehalt
EStR R 33a.1 Aufwendungen für den Unterhalt und eine etwaige Berufsausbildung
EStR R 33b. Pauschbeträge für behinderte Menschen, Hinterbliebene und Pflegepersonen
GewStG
GewStG § 3 Befreiungen
KStG 5
AO
AO § 6 Behörden, Finanzbehörden
AO § 6 Behörden, Finanzbehörden
UStAE
UStAE 4.27.2. Gestellung von land- und forstwirtschaftlichen Arbeitskräften sowie Gestellung von Betriebshelfern
UStAE 4.27.2. Gestellung von land- und forstwirtschaftlichen Arbeitskräften sowie Gestellung von Betriebshelfern
UStR
UStR 121a. Gestellung von land- und forstwirtschaftlichen Arbeitskräften sowie Gestellung von Betriebshelfern und Haushaltshilfen
AEAO
AEAO Zu § 31 Mitteilung von Besteuerungsgrundlagen:
AEAO Zu § 31a Mitteilungen zur Bekämpfung der illegalen Beschäftigung und des Leistungsmissbrauchs:
ErbStR 3.5 3.6 5.1 17
ErbStDV muster-2
LStR
R 3.28 LStR Leistungen nach dem Altersteilzeitgesetz (AltTZG)
R 3.62 LStR Zukunftssicherungsleistungen
R 39b.8 LStR Permanenter Lohnsteuer-Jahresausgleich
R 40a.2 LStR Geringfügig entlohnte Beschäftigte
R 40b.1 LStR Pauschalierung der Lohnsteuer bei Beiträgen zu Direktversicherungen und Zuwendungen an Pensionskassen für Versorgungszusagen, die vor dem 1.1.2005 erteilt wurden
R 41a.1 LStR Lohnsteuer-Anmeldung
BewG 12
EStH 4.8 4d.4 6a.14 10.4 10.5 22.3 22.4 32.7 32.9 33.1.33.4 33a.1 33a.3 33b
LStH 3.11 3.62 8.1.1.4 19.1 19.3 39b.6 40.1
BGB 594c 1587