Selbstständige in der Rentenversicherung
Wer als Selbständiger pflichtversichert ist
Inhaltsverzeichnis:
Selbstständige in der Rentenversicherung
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- 9.2.1 Eintragung in die Handwerksrolle
- 9.2.1.1 Eintragungsvoraussetzungen
- 9.2.1.1.1 Befähigungsnachweis
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- ⤺ Zurück zum Inhaltsverzeichnis Selbständige in der Rentenversicherung
9.2.1.1 Eintragungsvoraussetzungen
Die Eintragung eines Betriebs und dessen Inhaber in die Handwerksrolle setzt die Befähigung zum selbständigen Betrieb eines Handwerks als stehendes Gewerbe voraus (§ 1 und §§ 7 bis 9 HwO).
Aufgrund der Änderungen durch die große Handwerksnovelle ist für die vorgenannten Eintragungen nicht mehr erforderlich, dass der Betriebsinhaber die erforderliche Befähigung besitzt. Es genügt, wenn der Betriebsleiter die Voraussetzungen für die Eintragung in die Hand werksrolle mit dem zu betreibenden Handwerk oder einem mit diesem verwandten Handwerk erfüllt (§ 7 Abs. 1 HwO).
Hinweis:
Abweichend von den Eintragungsvoraussetzungen der HwO tritt
Versicherungspflicht nach § 2 Satz 1 Nr. 8 SGB VI nur dann ein,
wenn der in die Handwerksrolle eingetragene Gewerbetreibende in
seiner Person die für die Eintragung erforderlichen Voraussetzungen erfüllt.
Nach Anlage D, Abschn. I Nr. 1 zur HwO dürfen in der Handwerksrolle bei natürlichen Personen u.a. gespeichert werden:
a) Personalien einschließlich der Staatsangehörigkeit des Betriebsinhabers, im Falle des § 7 Abs. 1 Satz 1 HwO sind auch die Personalien einschließlich der Staatsangehörigkeit des Betriebsleiters sowie die für ihn in Betracht kommenden Angaben nach Buchstabe e einzutragen;
b) die Firma, wenn der selbständige Handwerker eine Firma führt, die sich auf den Handwerksbetrieb bezieht;
c) Anschrift der gewerblichen Niederlassung;
d) das zu betreibende Handwerk oder bei Ausübung mehrerer Hand werke diese Handwerke;
e) die Bezeichnung der Rechtsvorschriften, nach denen der selbständige Handwerker die Voraussetzungen für die Eintragung in die Handwerksrolle erfüllt und in dem zu betreibenden Handwerk zur Ausbildung von Lehrlingen befugt ist; hat der selbständige Handwerker die zur Ausübung des zu betreibenden Handwerks notwendigen Kenntnisse und Fertigkeiten durch eine Prüfung nachgewiesen, so sind auch Art, Ort und Zeitpunkt dieser Prüfung sowie die Stelle, vor der die Prüfung abgelegt wurde, einzutragen.
Rechtsgrundlagen zum Thema: Rentenversicherung
EStGEStG § 3
EStG § 4d Zuwendungen an Unterstützungskassen
EStG § 8 Einnahmen
EStG § 10
EStG § 10a Zusätzliche Altersvorsorge
EStG § 20
EStG § 22 Arten der sonstigen Einkünfte
EStG § 22a Rentenbezugsmitteilungen an die zentrale Stelle
EStG § 38 Erhebung der Lohnsteuer
EStG § 39b Einbehaltung der Lohnsteuer
EStG § 40a Pauschalierung der Lohnsteuer für Teilzeitbeschäftigte und geringfügig Beschäftigte
EStG § 41b Abschluss des Lohnsteuerabzugs
EStG § 42f Lohnsteuer-Außenprüfung
EStG § 49 Beschränkt steuerpflichtige Einkünfte
EStG § 65 Andere Leistungen für Kinder
EStG § 81 Zentrale Stelle
EStG § 81a Zuständige Stelle
EStG § 86 Mindesteigenbeitrag
EStG § 90 Verfahren
EStG § 91 Datenerhebung und Datenabgleich
EStG § 93 Schädliche Verwendung
EStG § 99 Ermächtigung
EStR
EStR R 4b. Direktversicherung
EStR R 4d. Zuwendungen an Unterstützungskassen
EStR R 6a. (Rückstellungen für Pensionsverpflichtungen
EStR R 16. Veräußerung des gewerblichen Betriebs
EStR R 22.4 Besteuerung von Leibrenten i. S. d. § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb EStG
EStR R 32b. Progressionsvorbehalt
EStR R 33a.1 Aufwendungen für den Unterhalt und eine etwaige Berufsausbildung
EStR R 33b. Pauschbeträge für behinderte Menschen, Hinterbliebene und Pflegepersonen
GewStG
GewStG § 3 Befreiungen
KStG 5
AO
AO § 6 Behörden, Finanzbehörden
AO § 6 Behörden, Finanzbehörden
UStAE
UStAE 4.27.2. Gestellung von land- und forstwirtschaftlichen Arbeitskräften sowie Gestellung von Betriebshelfern
UStAE 4.27.2. Gestellung von land- und forstwirtschaftlichen Arbeitskräften sowie Gestellung von Betriebshelfern
UStR
UStR 121a. Gestellung von land- und forstwirtschaftlichen Arbeitskräften sowie Gestellung von Betriebshelfern und Haushaltshilfen
AEAO
AEAO Zu § 31 Mitteilung von Besteuerungsgrundlagen:
AEAO Zu § 31a Mitteilungen zur Bekämpfung der illegalen Beschäftigung und des Leistungsmissbrauchs:
ErbStR 3.5 3.6 5.1 17
ErbStDV muster-2
LStR
R 3.28 LStR Leistungen nach dem Altersteilzeitgesetz (AltTZG)
R 3.62 LStR Zukunftssicherungsleistungen
R 39b.8 LStR Permanenter Lohnsteuer-Jahresausgleich
R 40a.2 LStR Geringfügig entlohnte Beschäftigte
R 40b.1 LStR Pauschalierung der Lohnsteuer bei Beiträgen zu Direktversicherungen und Zuwendungen an Pensionskassen für Versorgungszusagen, die vor dem 1.1.2005 erteilt wurden
R 41a.1 LStR Lohnsteuer-Anmeldung
BewG 12
EStH 4.8 4d.4 6a.14 10.4 10.5 22.3 22.4 32.7 32.9 33.1.33.4 33a.1 33a.3 33b
LStH 3.11 3.62 8.1.1.4 19.1 19.3 39b.6 40.1
BGB 594c 1587