Selbstständige in der Rentenversicherung

Wer als Selbständiger pflichtversichert ist

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Selbstständige in der Rentenversicherung


9.3.2.2 Anrechnungszeiten wegen Krankheit Zeiten der Krankheit zwischen dem 17. und 25. Lebensjahr von mindestens einem Kalendermonat sind ohne weitere Anrechnungsvoraussetzungen als Anrechnungszeiten zu berücksichtigen, wenn sie nicht mit anderen rentenrechtlichen Zeiten belegt sind (§ 58 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1a SGB VI). Entsprechende Anrechnungszeiten erfahren keine eigen ständige Bewertung als beitragsfreie Zeiten; sie verhindern aber, dass Lücken in der Versicherungsbiographie entstehen und vermeiden in soweit negative Auswirkungen bei der Bewertung evtl. vorhandener anderer beitragsfreier oder beitragsgeminderter Zeiten. Im Gegensatz zur „krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit\" des § 58 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB VI können Zeiten der Krankheit vor dem Eintritt in das Erwerbsleben vorliegen. Mit der Zielsetzung der Lückenschließung am Anfang des Versicherungslebens können Anrechnungszeiten wegen Krankheit längstens bis zum 25. Lebensjahr vorliegen.



Steuergesetze zum Thema: Rentenversicherung

EStG 3; 4d; 8; 10; 10a; 20; 22; 22a; 38; 39b; 40a; 41b; 42f; 49; 65; 81; 81a; 86; 90; 91; 93; 99;
EStR 4b; 4d; 6a; 16; 22.4; 32b; 33a.1; 33b;
GewStG 3;
KStG 5;
AO 6; 6;
UStAE 4.27.2; 4.27.2;
UStR 121a;
AEAO 31; 31a;
ErbStR 3.5; 3.6; 5.1; 17;
ErbStDV muster-2;
LStR 3.28; 3.62; 39b.8; 40a.2; 40b.1; 41a.1;
BewG 12;
EStH 4.8; 4d.4; 6a.14; 10.4; 10.5; 22.3; 22.4; 32.7; 32.9; 33.1.33.4; 33a.1; 33a.3; 33b;
LStH 3.11; 3.62; 8.1.1.4; 19.1; 19.3; 39b.6; 40.1;
BGB 594c; 1587;

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