Finanzamt & Steuererklärung

Steuererklärung elektronisch mit ELSTER an Ihr Finanzamt übermitteln – einfach, sicher und mit weniger Papierkram.

Steuererklärung mit ELSTER

ELSTER – die elektronische Steuererklärung

Hier finden Sie alle wichtigen Informationen, die Sie für die Erstellung und Übermittlung Ihrer Steuererklärung per ELSTER an das Finanzamt benötigen. Die elektronische Steuererklärung mit ELSTER ist in der Regel einfacher, schneller und bequemer als die Papierform – und mit deutlich weniger Beleg- und Formularaufwand verbunden.


Die Abgabe einer Steuererklärung lohnt sich meistens: Erfahrungsgemäß erhalten viele Arbeitnehmer eine Rückerstattung – im Durchschnitt häufig über 1.000 €.

Mit unserem Rechner können Sie Ihre mögliche Steuererstattung schnell & einfach selbst berechnen:

Rechner Steuerertattung

Sind Sie verheiratet?
Steuerpflichtige(r)   Ehepartner(in)
Jahresbruttolohn
Fahrtkosten: Einfache Entfernung Wohnung - Arbeitsstätte
Häusliches Arbeitszimmer
Doppelte Haushaltsführung
sonstige Werbungskosten
(Fortbildung, Arbeitsmittel etc.)
Kinder
Kinderbetreuungskosten
Haushaltsnahe Dienstleistungen
Spenden
Außergewöhnliche Belastungen
Kirchensteuer
1) Notwendige Mehraufwendungen, die einem Arbeitnehmer wegen einer beruflich veranlassten doppelten Haushaltsführung entstehen.
2) Eine doppelte Haushaltsführung liegt nur vor, wenn der Arbeitnehmer außerhalb des Ortes seiner ersten Tätigkeitsstätte einen eigenen Hausstand unterhält und auch am Ort der ersten Tätigkeitsstätte wohnt.
3) Das Vorliegen eines eigenen Hausstandes setzt das Innehaben einer Wohnung sowie eine finanzielle Beteiligung an den Kosten der Lebensführung voraus.
4) Als Unterkunftskosten für eine doppelte Haushaltsführung können im Inland die tatsächlichen Aufwendungen für die Nutzung der Unterkunft angesetzt werden, höchstens 1.000 Euro im Monat.
5) Aufwendungen für die Wege vom Ort der ersten Tätigkeitsstätte zum Ort des eigenen Hausstandes und zurück (Familienheimfahrt) können jeweils nur für eine Familienheimfahrt wöchentlich abgezogen werden.
6) Zur Abgeltung der Aufwendungen für eine Familienheimfahrt ist eine Entfernungspauschale von 0,30 Euro für jeden vollen Kilometer der Entfernung zwischen dem Ort des eigenen Hausstandes und dem Ort der ersten Tätigkeitsstätte anzusetzen.
7) Nummer 4 Satz 3 bis 5 ist entsprechend anzuwenden.
8) Aufwendungen für Familienheimfahrten mit einem dem Steuerpflichtigen im Rahmen einer Einkunftsart überlassenen Kraftfahrzeug werden nicht berücksichtigt.



Hinweis zu ElsterFormular:
Steuererklärungen ab dem Jahr 2020 (abzugeben ab 2021) können nicht mehr mit ElsterFormular erstellt werden. Die Finanzverwaltung setzt inzwischen auf „Mein ELSTER“ (Browseranwendung). Wenn Sie eine komfortable Alternative suchen, können Sie gerne meine online Steuererklärung nutzen.


ELSTER – die elektronische Steuererklärung ist das offizielle Verfahren der Finanzverwaltung, mit dem Sie Ihre Steuererklärungen und Steueranmeldungen elektronisch über das Internet an Ihr Finanzamt übermitteln.

Wenn Sie Ihre Steuererklärung per ELSTER abgeben müssen oder möchten, nutzen Sie anstelle der Papierformulare entweder:

  • Mein ELSTER (das Online-Portal der Finanzverwaltung) oder
  • eine Steuersoftware mit ELSTER-Schnittstelle oder
  • unsere online Steuererklärung.

Ihr Finanzamt kann elektronische Erklärungen in der Regel schneller bearbeiten und verzichtet dabei häufig auf die Vorlage vieler Belege. Für die ELSTER-Steuererklärung genügt ein gängiges Einkommensteuerprogramm oder die Nutzung von Mein ELSTER.



Mein ELSTER ist ein personalisierter, barrierefreier und plattformunabhängiger Zugang zu den elektronischen Diensten der Steuerverwaltung. Sie benötigen lediglich eine einmalige, kostenlose Registrierung mit Ihrer Steuer-Identifikationsnummer unter www.elster.de. Danach erhalten Sie ein ELSTER-Zertifikat, mit dem Sie Ihre Steuererklärung ohne Unterschrift elektronisch an Ihr Finanzamt übermitteln können.

Vorteile der Steuererklärung mit ELSTER

  • Sichere Datenübertragung: Ihre Daten werden zum Schutz des Steuergeheimnisses verschlüsselt an die Steuerverwaltung übermittelt. Die ELSTER-Infrastruktur wird regelmäßig nach ISO 27001 zertifiziert.
  • Vorausgefüllte Steuererklärung: Viele beim Finanzamt gespeicherte Daten (z. B. Lohnsteuerbescheinigung, Krankenversicherung) können direkt übernommen werden – weniger Tipparbeit, weniger Übertragungsfehler.
  • Bescheinigungen im Abruf: Bescheinigungen (z. B. von Versicherungen) lassen sich elektronisch abrufen und direkt in die Erklärung übernehmen.
  • Plausibilitätsprüfung: Ihre Eingaben werden bereits vor dem Versand geprüft. So vermeiden Sie typische Eingabefehler und unnötige Rückfragen des Finanzamts.
  • Unverbindliche Steuerberechnung: Sie sehen vorab, mit welcher Erstattung oder Nachzahlung Sie ungefähr rechnen können.
  • Elektronische Bescheiddaten: Über die elektronische Bescheiddatenübermittlung können Sie Abweichungen zum Steuerbescheid direkt am Bildschirm erkennen.

Welche Steuererklärungen können Sie mit Mein ELSTER übermitteln?

Mit Mein ELSTER können Sie unter anderem folgende Steuererklärungen und Anlagen elektronisch abgeben:



Wichtiger Hinweis: Umsatzsteuer-Voranmeldungen und Lohnsteueranmeldungen müssen grundsätzlich elektronisch per ELSTER an das Finanzamt übermittelt werden.

Hierzu eignen sich z. B. unsere Buchhaltungssoftware oder der MS-Buchhalter zum Download – oder Sie testen kostenlos das online Buchhaltungsprogramm.


Weitere Informationen zu ELSTER finden Sie im Steuerlexikon.

Top Elster-Finanzamt


Rechtsgrundlagen zum Thema: Elster

AEAO 
Zu § 122a Bekanntgabe von Verwaltungsakten durch Bereitstellung zum Datenabruf:


Weitere Informationen zu diesem Thema aus dem Steuer-Blog:


BFH Urteile zu diesem Thema und weiteres:


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