Finanzamt & Steuererklärung

Steuersoftware für die Ihre Steuererklärung per ELSTER vom Finanzamt zum kostenlosen Download

Steuererklärung mit ELSTER

ELSTER – die elektronische Steuererklärung

Wir bieten Ihnen Informationen, die Sie für die Erstellung und Übermittlung Ihrer online Steuererklärung per Elster an das Finanzamt benötigen. Die Steuererklärung mit Elster an das Finanzamt ist einfacher, schneller, bequemer und mit weniger Papierkram verbunden. Sie finden hier außerdem das kostenlose Elster-Programm zum Download.


Steuererklärungen ab dem Jahr 2020 (abzugeben im Jahr 2021) können nicht mehr in ElsterFormular erstellt werden. Sie können gerne meine online Steuererklärung nutzen.


ELSTER – die elektronische Steuererklärung ist ein Verfahren, mit dem Sie unter anderem Ihre Steuererklärung elektronisch über das Internet an Ihr Finanzamt übermitteln können.Wenn Sie Ihre Steuererklärung per ELSTER an das Finanzamt abgeben müssen oder wollen, dann benutzen Sie an statt der herkömmlichen Steuerformulare die online Steuererklärung. Das Finanzamt bearbeitet dann Ihre Steuererklärung schneller und verzichtet auf die üblichen Belege. Für die ELSTER-Steuererklärung benötigen Sie entweder ein herkömmliches Einkommensteuerprogramm oder Sie benutzen das Steuerprogramm der Finanzverwaltung ELSTER Steuererklärung online.



Mein ELSTER ist ein personalisierter, barrierefreier und plattformunabhängiger Zugang zu den elektronischen Diensten der Steuerverwaltung. Hierfür ist nur eine einmalige und kostenlose Registrierung mit Ihrer persönlichen Identifikationsnummer erforderlich www.Elster.de. Sie erhalten ein ELSTER-Zertifikat, mit dem Sie Ihre Steuererklärung ohne Unterschrift elektronisch versenden können.

Die Abgabe einer Steuererklärung lohnt sich: i.d.R. werden durchschnittlich mehr als 1.000 Euro Steuern erstattet!

Sie können Ihre Steuererstattung schnell & einfach selbst berechnen:

Rechner Steuerertattung

Sind Sie verheiratet?
Steuerpflichtige(r)   Ehepartner(in)
Jahresbruttolohn
Fahrtkosten: Einfache Entfernung Wohnung - Arbeitsstätte
Häusliches Arbeitszimmer
Doppelte Haushaltsführung
sonstige Werbungskosten
(Fortbildung, Arbeitsmittel etc.)
Kinder
Kinderbetreuungskosten
Haushaltsnahe Dienstleistungen
Spenden
Außergewöhnliche Belastungen
Kirchensteuer
1) Notwendige Mehraufwendungen, die einem Arbeitnehmer wegen einer beruflich veranlassten doppelten Haushaltsführung entstehen.
2) Eine doppelte Haushaltsführung liegt nur vor, wenn der Arbeitnehmer außerhalb des Ortes seiner ersten Tätigkeitsstätte einen eigenen Hausstand unterhält und auch am Ort der ersten Tätigkeitsstätte wohnt.
3) Das Vorliegen eines eigenen Hausstandes setzt das Innehaben einer Wohnung sowie eine finanzielle Beteiligung an den Kosten der Lebensführung voraus.
4) Als Unterkunftskosten für eine doppelte Haushaltsführung können im Inland die tatsächlichen Aufwendungen für die Nutzung der Unterkunft angesetzt werden, höchstens 1.000 Euro im Monat.
5) Aufwendungen für die Wege vom Ort der ersten Tätigkeitsstätte zum Ort des eigenen Hausstandes und zurück (Familienheimfahrt) können jeweils nur für eine Familienheimfahrt wöchentlich abgezogen werden.
6) Zur Abgeltung der Aufwendungen für eine Familienheimfahrt ist eine Entfernungspauschale von 0,30 Euro für jeden vollen Kilometer der Entfernung zwischen dem Ort des eigenen Hausstandes und dem Ort der ersten Tätigkeitsstätte anzusetzen.
7) Nummer 4 Satz 3 bis 5 ist entsprechend anzuwenden.
8) Aufwendungen für Familienheimfahrten mit einem dem Steuerpflichtigen im Rahmen einer Einkunftsart überlassenen Kraftfahrzeug werden nicht berücksichtigt.



Vorteile der Steuererklärungen mit ELSTER:

  • Ihre Daten übertragen Sie zum Schutz des Steuergeheimnisses verschlüsselt an die Steuerverwaltung. Die Sicherheit der ELSTER-Infrastruktur wird regelmäßig zertifiziert (ISO 27001-Zertifikat).
  • Durch die Nutzung der vorausgefüllten Steuererklärung können Sie die dem Finanzamt vorliegenden Daten gleich in Ihre Steuererklärung übernehmen.
  • Durch den Abruf von Bescheinigungen können Sie die dem Finanzamt vorliegenden Daten gleich in Ihre Steuererklärung übernehmen.
  • Ihre Eingaben werden bereits vor der Übermittlung auf Plausibilität geprüft. Hierdurch vermeiden Sie Nachfragen Ihres Finanzamts aufgrund fehlender Angaben.
  • Durch die unverbindliche Steuerberechnung wissen Sie vorab, mit welchem steuerlichen Ergebnis Sie rechnen können.
  • Im Gegensatz zum Steuerbescheid in Papierform sehen Sie mit dem Serviceangebot der elektronischen Bescheiddatenübermittlung eventuelle Abweichungen von Ihrer Erklärung direkt auf Ihrem Bildschirm.

Mit Mein ELSTER können Sie unter anderem folgende Steuererklärungen und Anlagen übermitteln:



Hinweis: Umsatzsatzsteuer-Voranmeldungen (ebenso wie Lohnsteueranmeldungen) dürfen nur online per Elster an das Finanzamt übermittelt werden. Hier finden Sie die Buchhaltungssoftware MS-Buchhalter zum Download oder testen Sie kostenlos ein online Buchhaltungsprogramm.


Weitere Informationen zu ELSTER finden Sie im Steuerlexikon

Top Elster-Finanzamt


Rechtsgrundlagen zum Thema: Elster

AEAO 
Zu § 122a Bekanntgabe von Verwaltungsakten durch Bereitstellung zum Datenabruf:


Weitere Informationen zu diesem Thema aus dem Steuer-Blog:


BFH Urteile zu diesem Thema und weiteres:


Haftungsausschluss: Die auf dieser Webseite bereitgestellten Informationen und Inhalte wurden mit großer Sorgfalt erstellt. Dennoch können wir keine Gewähr für die Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität übernehmen. Diese Informationen dienen ausschließlich der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine individuelle steuerliche Beratung. Für eine persönliche Beratung und maßgeschneiderte Lösungen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.




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