Einkommensteuererklärung


Sonderausgaben: Steuerberatungskosten

Zu den Steuerberatungskosten zählen: Steuerberatergebühren, Fahrtkosten zum Steuerberater, Beiträge zum Lohnsteuerhilfeverein, Steuerfachliteratur, Steuersoftware, usw.

Steuerberatungskosten sind ab dem Jahr 2006 nur noch als Werbungskosten zu berücksichtigen. Allerdings läuft eine Musterklage, so dass die Kosten in der Steuererklärung angegeben werden sollten.

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Sonderausgaben

 

Dipl.-Kfm. Michael Schröder, Steuerberater
Schmiljanstr. 7, 12161 Berlin
Öffnungszeiten Steuerbüro: Montag - Freitag 9.00 - 18.00 Uhr
Tel. 030/ 897 29 111
Fax: 030/ 897 29 112
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