Einkommensteuererklärung
Werbungskosten: Fahrtkosten, Kosten für öffentliche Verkehrsmittel
Bei Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel können die tatsächlichen Aufwendungen die Entfernungspauschale bzw. den Höchstbetrag von 4 500 € übersteigen. Tragen Sie deshalb zusätzlich zu Ihren Eintragungen diese Aufwendungen ein. Das Finanzamt berücksichtigt dann den höheren Betrag.
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Dipl.-Kfm. Michael Schröder, Steuerberater
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