Stand: 27.06.2026

Betriebsprüfungsordnung BpO 2000: Ablauf, Rechte & Pflichten bei der Betriebsprüfung

Die Betriebsprüfungsordnung, kurz BpO 2000, regelt wichtige organisatorische Fragen der steuerlichen Außenprüfung. Unternehmer, Freiberufler und Gesellschaften sollten wissen, was bei einer Prüfungsanordnung passiert, welche Unterlagen vorzulegen sind, welche Mitwirkungspflichten bestehen und welche Rechte sie während der Betriebsprüfung haben.

Aktueller Hinweis: Die BpO 2000 ist weiterhin relevant. Das Bundesfinanzministerium hat jedoch einen Entwurf für eine neue Außenprüfungsordnung, kurz ApO, veröffentlicht. Diese Neufassung ist derzeit in Schwebe und sollte bei aktuellen Betriebsprüfungen beobachtet werden.

Infografik: Ablauf einer Betriebsprüfung nach BpO und AO

Ablauf einer Betriebsprüfung Die Infografik zeigt den typischen Ablauf einer steuerlichen Betriebsprüfung von der Prüfungsanordnung bis zum Prüfungsbericht. Betriebsprüfung: Ablauf auf einen Blick Von der Prüfungsanordnung bis zum Prüfungsbericht 1 Anordnung Finanzamt teilt Steuerarten, Prüfungszeitraum und Beginn der Prüfung mit. 2 Vorbereitung Unterlagen, Datenzugriff, Ansprechpartner und Prüfungsstrategie klären. 3 Prüfung Bücher, Belege, Daten, Verträge und Sachverhalte werden geprüft. 4 Erörterung Feststellungen, offene Punkte und mögliche Steuerfolgen werden besprochen. 5 Abschluss Schlussbesprechung, Bericht und ggf. geänderte Steuerbescheide. Praxistipp: Früh organisieren, Fristen kontrollieren und jede Feststellung schriftlich nachvollziehen.
Infografik: Typischer Ablauf einer steuerlichen Betriebsprüfung.

Was regelt die Betriebsprüfungsordnung?

Die Betriebsprüfungsordnung ist eine allgemeine Verwaltungsvorschrift für steuerliche Außenprüfungen. Sie richtet sich in erster Linie an die Finanzverwaltung, ist aber auch für Unternehmen wichtig, weil sie den Ablauf der Prüfung, die Organisation der Betriebsprüfungsstellen und wesentliche Verfahrensfragen beschreibt.

Im Mittelpunkt stehen:

  • Anwendungsbereich der Außenprüfung,
  • Aufgaben der Betriebsprüfungsstellen,
  • Einordnung in Größenklassen,
  • Prüfungsanordnung und Prüfungsbeginn,
  • Ort, Umfang und Grundsätze der Prüfung,
  • Mitwirkungspflichten des Steuerpflichtigen,
  • Kontrollmitteilungen,
  • Verfahren bei Verdacht einer Steuerstraftat,
  • Schlussbesprechung,
  • Prüfungsbericht und Auswertung der Feststellungen.

Einfach erklärt:

Die BpO ist der organisatorische Leitfaden der Finanzverwaltung für Betriebsprüfungen. Die rechtlichen Grundlagen der Außenprüfung stehen vor allem in der Abgabenordnung.


Was steht in der Prüfungsanordnung?

Die Prüfungsanordnung ist der Startpunkt der Außenprüfung. Sie muss erkennen lassen, welche Steuerarten, Zeiträume und Sachverhalte geprüft werden sollen.

Typische Inhalte sind:

  • Rechtsgrundlage der Außenprüfung,
  • zu prüfende Steuerarten, zum Beispiel Umsatzsteuer, Einkommensteuer, Körperschaftsteuer oder Gewerbesteuer,
  • Prüfungszeitraum,
  • Name des Prüfers oder der Prüferin,
  • voraussichtlicher Prüfungsbeginn,
  • Ort der Prüfung,
  • Hinweise auf Rechte und Mitwirkungspflichten,
  • gegebenenfalls erste Unterlagenanforderung.
Praxistipp: Prüfen Sie sofort nach Zugang der Prüfungsanordnung, ob Steuerarten, Prüfungsjahre und Bekanntgabe formal korrekt sind. Informieren Sie Ihren Steuerberater unverzüglich.

Wie bereiten Sie sich auf die Betriebsprüfung vor?

Gute Vorbereitung entscheidet oft darüber, ob eine Betriebsprüfung zügig und sachlich verläuft. Unternehmen sollten die Prüfung nicht erst am ersten Prüfungstag organisieren.

Wichtige Vorbereitungsschritte

  • Prüfungsanordnung fachlich und formal prüfen,
  • zuständigen Ansprechpartner im Unternehmen festlegen,
  • Steuerberater oder Rechtsbeistand einbinden,
  • Buchhaltung, Jahresabschlüsse und Steuererklärungen bereitstellen,
  • Verträge, Rechnungen, Kassenunterlagen und Verrechnungspreisdokumentation prüfen,
  • digitale Datenexporte vorbereiten,
  • offene Risiken vorab identifizieren,
  • Kommunikationsregeln mit Prüfern festlegen.

Besonders wichtig sind Kassenführung, Gesellschafter-Geschäftsführer-Vergütungen, Fahrtenbücher, Umsatzsteuer, Verrechnungspreise, Bewirtung, Reisekosten, Warenbestand und private Nutzungsanteile.


Welche Mitwirkungspflichten bestehen?

Während der Außenprüfung muss der Steuerpflichtige mitwirken. Dazu gehört insbesondere, Auskünfte zu erteilen, Unterlagen vorzulegen und den Datenzugriff zu ermöglichen.

Die Mitwirkungspflichten bedeuten aber nicht, dass jede Anfrage ungeprüft beantwortet werden sollte. Gerade bei komplexen Sachverhalten ist eine koordinierte Antwort über die Geschäftsleitung und den steuerlichen Berater sinnvoll.

Typische Mitwirkungspflichten

  • Benennung von Auskunftspersonen,
  • Vorlage von Büchern, Aufzeichnungen und Belegen,
  • Bereitstellung digitaler Daten,
  • Erläuterung von Buchungen und Sachverhalten,
  • Zugang zu prüfungsrelevanten Unterlagen,
  • Mitwirkung bei tatsächlichen Feststellungen.
Wichtig: Aussagen gegenüber der Betriebsprüfung können später erhebliche Bedeutung haben. Klären Sie intern, wer sprechen darf und welche Unterlagen erst nach fachlicher Prüfung herausgegeben werden.

Was gilt bei digitaler Betriebsprüfung?

Betriebsprüfungen sind heute regelmäßig digitale Prüfungen. Werden Buchführung oder aufbewahrungspflichtige Unterlagen mit einem Datenverarbeitungssystem erstellt, kann das Finanzamt maschinell auswertbare Daten verlangen.

Unternehmen sollten deshalb sicherstellen, dass steuerlich relevante Daten vollständig, unveränderbar, nachvollziehbar und exportierbar gespeichert werden.

Digitale Prüffelder

  • Finanzbuchhaltung,
  • Kassen- und Warenwirtschaftssysteme,
  • Rechnungsprogramme,
  • Lohnbuchhaltung,
  • DATEV- und ERP-Exporte,
  • Verfahrensdokumentation,
  • Archivsysteme und E-Mail-Belege.

Mehr dazu: Elektronische Betriebsprüfung .


Was ist ein qualifiziertes Mitwirkungsverlangen?

Durch die Modernisierung der Außenprüfung hat das Finanzamt zusätzliche Möglichkeiten erhalten, die Mitwirkung des Steuerpflichtigen zu beschleunigen. Besonders wichtig ist das qualifizierte Mitwirkungsverlangen nach § 200a AO.

Kommt der Steuerpflichtige einem solchen Verlangen nicht oder nicht ausreichend nach, kann ein Mitwirkungsverzögerungsgeld festgesetzt werden.

Praxisrisiko: Ein qualifiziertes Mitwirkungsverlangen ist kein normales Erinnerungsschreiben. Reagieren Sie sofort, prüfen Sie die Frist und stimmen Sie die Antwort mit Ihrem steuerlichen Berater ab.

Was sollten Sie tun?

  • Frist sofort notieren,
  • Anforderung auf Bestimmtheit und Umfang prüfen,
  • fehlende Unterlagen dokumentieren,
  • ggf. Fristverlängerung beantragen,
  • Antwort schriftlich und nachvollziehbar einreichen,
  • bei Streit über Umfang oder Rechtmäßigkeit Rechtsbehelf prüfen.

Wie läuft die Außenprüfung praktisch ab?

Der praktische Ablauf hängt von der Größe des Unternehmens, der Branche, der Datenlage und den Prüffeldern ab. Typischerweise verläuft eine Betriebsprüfung in mehreren Phasen.

Phase Inhalt Praxis-Tipp
1. Prüfungsanordnung Finanzamt kündigt Prüfung an und bestimmt Umfang. Formalien und Prüfungszeitraum prüfen.
2. Vorbereitung Unterlagen, Daten und Ansprechpartner werden organisiert. Risiken vorab mit Steuerberater besprechen.
3. Prüfungshandlungen Prüfer analysiert Buchführung, Belege, Verträge und Daten. Antworten bündeln und dokumentieren.
4. Zwischenbesprechungen Feststellungen und offene Punkte werden erörtert. Frühzeitig Gegenargumente und Nachweise liefern.
5. Schlussbesprechung Wesentliche Ergebnisse werden abschließend besprochen. Keine ungeprüften Zugeständnisse machen.
6. Prüfungsbericht Feststellungen werden schriftlich oder elektronisch dokumentiert. Bericht vor Bescheidänderung sorgfältig prüfen.

Was passiert in der Schlussbesprechung?

In der Schlussbesprechung werden die wesentlichen Prüfungsfeststellungen, strittige Rechtsfragen und mögliche Änderungen der Besteuerungsgrundlagen besprochen.

Ziel ist es, offene Punkte vor dem Prüfungsbericht zu klären. Die Schlussbesprechung ist deshalb ein wichtiger Zeitpunkt für Argumente, Nachweise und Verständigungen.

Vor der Schlussbesprechung sollten Sie klären:

  • Welche Feststellungen sind unstreitig?
  • Welche Punkte sind rechtlich oder tatsächlich streitig?
  • Welche Unterlagen fehlen noch?
  • Welche steuerlichen Mehrbelastungen drohen?
  • Kommt eine tatsächliche Verständigung in Betracht?
  • Sind steuerstrafrechtliche Risiken berührt?

Was steht im Prüfungsbericht?

Der Prüfungsbericht dokumentiert die Ergebnisse der Außenprüfung. Er enthält die für die Besteuerung erheblichen Feststellungen in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht. Führt die Prüfung zu keiner Änderung, genügt eine Mitteilung über die ergebnislose Prüfung.

Unternehmen sollten den Prüfungsbericht genau prüfen, bevor geänderte Steuerbescheide bestandskräftig werden.

Besonders prüfen:

  • Ist der Sachverhalt vollständig und richtig dargestellt?
  • Sind Rechtsauffassungen nachvollziehbar begründet?
  • Wurden Einwendungen des Steuerpflichtigen aufgenommen?
  • Sind Berechnungen und Zinsen korrekt?
  • Drohen Folgewirkungen für andere Jahre oder Steuerarten?
  • Ist ein Einspruch gegen Änderungsbescheide erforderlich?

Welche Bedeutung haben Größenklassen bei der Betriebsprüfung?

Nach § 3 BpO werden Betriebe in Größenklassen eingeordnet:

  • Großbetriebe,
  • Mittelbetriebe,
  • Kleinbetriebe,
  • Kleinstbetriebe.

Die Größenklasse beeinflusst unter anderem, wie häufig und in welchem Umfang ein Betrieb geprüft wird. Für Großbetriebe sind Anschlussprüfungen besonders praxisrelevant.

Aktuell: Das BMF hat neue Abgrenzungsmerkmale für die Einordnung in Größenklassen zum 01.01.2027 veröffentlicht. Unternehmen sollten prüfen, ob sie künftig in eine andere Größenklasse fallen.

Was gilt bei Konzernen und verbundenen Unternehmen?

Die BpO enthält besondere Vorschriften für Konzernprüfungen und Prüfungen zusammenhängender Unternehmen. Ziel ist eine einheitliche Prüfung unter abgestimmten Gesichtspunkten.

Eine einheitliche Prüfung kann insbesondere relevant sein bei:

  • Konzernen,
  • verbundenen Unternehmen,
  • Unternehmen mit ausländischer Muttergesellschaft,
  • internationalen Verrechnungspreisen,
  • wirtschaftlich oder familiär verbundenen Unternehmen,
  • gemeinsamer betrieblicher Tätigkeit.

Gerade bei international verbundenen Unternehmen sollten Verrechnungspreisdokumentation, Intercompany-Verträge, Leistungsbeziehungen und Funktionsverlagerungen vor Prüfungsbeginn geprüft werden.


Welche Rechte haben Steuerpflichtige in der Betriebsprüfung?

Steuerpflichtige haben nicht nur Pflichten, sondern auch wichtige Rechte. Die Außenprüfung muss verhältnismäßig sein und soll sich auf das Wesentliche konzentrieren.

Wichtige Rechte

  • Prüfungsanordnung mit Rechtsbehelfsbelehrung,
  • angemessene Vorbereitungszeit,
  • Antrag auf Verlegung des Prüfungsbeginns bei wichtigen Gründen,
  • Benennung von Auskunftspersonen,
  • Unterrichtung über wesentliche Feststellungen,
  • Teilnahme an der Schlussbesprechung,
  • Prüfung des Prüfungsberichts,
  • Einspruch gegen geänderte Steuerbescheide,
  • Belehrung bei Verdacht einer Steuerstraftat oder Steuerordnungswidrigkeit.
Wichtig: Wenn während der Prüfung der Verdacht einer Steuerstraftat entsteht, ändern sich die Spielregeln. Ab diesem Zeitpunkt sollte unverzüglich steuerstrafrechtlicher Rat eingeholt werden.

Checkliste: Betriebsprüfung vorbereiten

  • Prüfungsanordnung an Steuerberater weiterleiten.
  • Steuerarten und Prüfungsjahre kontrollieren.
  • Fristen und Prüfungsbeginn notieren.
  • Unterlagenanforderung prüfen.
  • Digitale Datenexporte vorbereiten.
  • Verfahrensdokumentation, Kasse und Belegablage prüfen.
  • Hauptansprechpartner im Unternehmen bestimmen.
  • Kommunikation mit Prüfern intern regeln.
  • Offene steuerliche Risiken vorab analysieren.
  • Zwischenbesprechungen aktiv nutzen.
  • Schlussbesprechung sorgfältig vorbereiten.
  • Prüfungsbericht und Änderungsbescheide prüfen.

BpO 2000: Volltext, PDF und Archiv

Der nachfolgende Bereich dient als Archiv- und Volltextbereich zur Betriebsprüfungsordnung. Aus SEO- und Nutzerperspektive sollte der eigentliche Ratgeber oben stehen; der ausführliche Normtext kann darunter als Nachschlagebereich geführt werden.

Allgemeine Verwaltungsvorschrift für die Betriebsprüfung - Betriebsprüfungsordnung - BpO 2000
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Tipp: Volltextsuche in der Betriebsprüfungsordnung

Gliederung der BpO 2000 anzeigen

I. Allgemeine Vorschriften

  • § 1 Anwendungsbereich der Betriebsprüfungsordnung
  • § 2 Aufgaben der Betriebsprüfungsstellen
  • § 3 Größenklassen

II. Durchführung der Außenprüfung

  • § 4 Umfang der Außenprüfung
  • § 4a Zeitnahe Betriebsprüfung
  • § 5 Anordnung der Außenprüfung
  • § 6 Ort der Außenprüfung
  • § 7 Prüfungsgrundsätze
  • § 8 Mitwirkungspflichten
  • § 9 Kontrollmitteilungen
  • § 10 Verdacht einer Steuerstraftat oder Steuerordnungswidrigkeit
  • § 11 Schlussbesprechung
  • § 12 Prüfungsbericht und Auswertung der Prüfungsfeststellungen

III. Konzernprüfung und verbundene Unternehmen

  • § 13 Konzernprüfung
  • § 14 Leitung der Konzernprüfung
  • § 15 Einleitung der Konzernprüfung
  • § 16 Richtlinien zur Durchführung der Konzernprüfung
  • § 17 Abstimmung und Freigabe der Konzernprüfungsberichte
  • § 18 Außenprüfung bei sonstigen zusammenhängenden Unternehmen
  • § 19 Außenprüfung bei international verbundenen Unternehmen

IV. Mitwirkung des Bundes an Außenprüfungen

  • § 20 Art der Mitwirkung
  • § 21 Auswahl der Betriebe und Unterrichtung über die vorgesehene Mitwirkung
  • § 22 Mitwirkung durch Prüfungstätigkeit
  • § 24 Verfahren bei Meinungsverschiedenheiten

V. Betriebsprüfer und Prüferbesprechungen

  • § 25 Verwendung von Beamten als Betriebsprüfer
  • § 26 Verwendung von Verwaltungsangestellten als Betriebsprüfer
  • § 27 Einsatz als Betriebsprüfer und Sachgebietsleiter
  • § 28 Betriebsprüfungshelfer
  • § 29 Prüferausweis
  • § 30 Prüferbesprechungen
  • § 31 Fach- und Branchenprüferbesprechungen

VI. bis IX. Verwaltung, Statistik und Inkrafttreten

  • § 32 Betriebskartei
  • § 33 Konzernverzeichnis
  • § 34 Prüfungsgeschäftspläne
  • § 35 Jahresstatistik
  • § 36 Betriebsprüfungsarchiv
  • § 37 Kennzahlen
  • § 38 Hauptorte
  • § 39 Inkrafttreten

FAQ: Häufige Fragen zur Betriebsprüfungsordnung

Was ist die Betriebsprüfungsordnung?

Die Betriebsprüfungsordnung ist eine Verwaltungsvorschrift für steuerliche Außenprüfungen. Sie regelt organisatorische und verfahrensbezogene Fragen der Betriebsprüfung.

Gilt die BpO 2000 noch?

Ja, die BpO 2000 ist weiterhin veröffentlicht und relevant. Es gibt jedoch einen Entwurf für eine neue Außenprüfungsordnung, die die BpO künftig ersetzen soll.

Was ist eine Prüfungsanordnung?

Die Prüfungsanordnung ist die formelle Mitteilung des Finanzamts über die Außenprüfung. Sie legt unter anderem Steuerarten, Prüfungszeitraum und Prüfungsumfang fest.

Kann ich den Prüfungsbeginn verschieben?

Ja, bei wichtigen Gründen kann eine Verlegung beantragt werden, zum Beispiel bei Krankheit, erheblichen Betriebsstörungen oder fehlender Verfügbarkeit wichtiger Auskunftspersonen.

Welche Unterlagen muss ich bei der Betriebsprüfung vorlegen?

Vorzulegen sind insbesondere Bücher, Aufzeichnungen, Belege, Verträge, Geschäftspapiere und digitale Daten, soweit sie für die Prüfung relevant sind.

Was ist ein qualifiziertes Mitwirkungsverlangen?

Ein qualifiziertes Mitwirkungsverlangen ist eine formelle Aufforderung zur Mitwirkung im Rahmen der Außenprüfung. Bei verspäteter oder unzureichender Erfüllung kann ein Mitwirkungsverzögerungsgeld drohen.

Was passiert bei Verdacht einer Steuerstraftat?

Ergeben sich während der Prüfung Anhaltspunkte für eine Steuerstraftat oder Steuerordnungswidrigkeit, muss das Verfahren entsprechend umgestellt und der Steuerpflichtige belehrt werden.

Was ist der Prüfungsbericht?

Der Prüfungsbericht enthält die steuerlich erheblichen Feststellungen der Außenprüfung. Auf seiner Grundlage können geänderte Steuerbescheide ergehen.


Unterstützung bei Betriebsprüfung anfragen

Eine Betriebsprüfung kann erhebliche steuerliche und strafrechtliche Risiken auslösen. Entscheidend sind gute Vorbereitung, klare Kommunikation und eine fachkundige Begleitung.

Unser Tipp: Lassen Sie die Prüfungsanordnung, Unterlagenanforderungen und strittige Feststellungen frühzeitig prüfen.

Hilfe bei Betriebsprüfung anfragen



Weitere Infos und Aktuelles

Die Außenprüfung wird durch gesetzliche Änderungen zunehmend digitaler und stärker auf Beschleunigung ausgerichtet. Unternehmen sollten deshalb nicht nur die BpO, sondern auch die aktuellen Vorschriften der Abgabenordnung beachten.


Disclaimer: Dieser Beitrag stellt keine individuelle steuerliche Beratung dar und ersetzt nicht das Gespräch mit einem Steuerberater.

Weitere Informationen zu diesem Thema aus dem Steuer-Blog:


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