Stand: 27.06.2026

Düsseldorfer Tabelle 2026: Unterhalt berechnen, Zahlbeträge & Selbstbehalt

Düsseldorfer Tabelle 2026: Kindesunterhalt berechnen

Die Düsseldorfer Tabelle 2026 ist die wichtigste Orientierungshilfe zur Berechnung des Kindesunterhalts. Sie zeigt den monatlichen Bedarf nach Einkommen des barunterhaltspflichtigen Elternteils und Alter des Kindes. Mit unserem Unterhaltsrechner zur Düsseldorfer Tabelle können Sie den Unterhalt schnell überschlägig berechnen.

Kurz gesagt: Die Düsseldorfer Tabelle ist kein Gesetz, wird aber von allen Oberlandesgerichten als anerkannte Leitlinie für den Kindesunterhalt verwendet. Der Zahlbetrag ist nicht automatisch der Tabellenbetrag – er ergibt sich erst nach Anrechnung des Kindergeldes.

Infografik: Kindesunterhalt nach Düsseldorfer Tabelle berechnen

Düsseldorfer Tabelle 2026: Unterhalt berechnen Die Infografik zeigt die fünf Schritte zur Berechnung des Kindesunterhalts: Einkommen bereinigen, Altersstufe wählen, Tabellenbetrag ablesen, Kindergeld anrechnen und Selbstbehalt prüfen. Düsseldorfer Tabelle 2026: So wird Unterhalt berechnet Tabellenbetrag ≠ Zahlbetrag: Kindergeld, Selbstbehalt und Einzelfall prüfen 1 Einkommen Bereinigtes Nettoeinkommen ermitteln und richtige Einkommensgruppe wählen. 2 Alter Altersstufe bestimmen: 0–5, 6–11, 12–17 oder ab 18 Jahren. 3 Tabelle Tabellenbetrag aus der Düsseldorfer Tabelle 2026 ablesen. 4 Kindergeld Bei Minderjährigen meist hälftig, bei Volljährigen vollständig anrechnen. 5 Selbstbehalt Prüfen, ob nach Zahlung der notwendige Eigenbedarf gewahrt bleibt. Praxistipp: Der Rechner liefert eine Orientierung – Unterhaltstitel und Sonderfälle gesondert prüfen.
Infografik: Die wichtigsten Schritte zur Berechnung des Kindesunterhalts nach der Düsseldorfer Tabelle.

Unterhaltsrechner Düsseldorfer Tabelle

Mit dem Unterhaltsrechner zur Düsseldorfer Tabelle können Sie eine erste Orientierung zum möglichen Kindesunterhalt erhalten. Entscheidend sind insbesondere das bereinigte Nettoeinkommen, das Alter des Kindes, das Kindergeld, weitere Unterhaltspflichten und der Selbstbehalt.

Hinweis: Der Rechner ersetzt keine individuelle familienrechtliche Beratung. Unterhaltstitel, Mehrbedarf, Sonderbedarf, Wechselmodell, Mangelfall oder mehrere Unterhaltsberechtigte können die Berechnung verändern.

Düsseldorfer Tabelle Rechner

Berechnung für das Jahr

Nettoeinkommen des Unterhaltspflichtigen Euro / Monat
Nettoeinkommen des Unterhaltsempfängers
(z.B. getrennt lebende Mutter)
Euro / Monat

Alter 1. KindAltersstufen in Jahren
Alter 2. Kind
Alter 3. Kind
Alter 4. Kind

Düsseldorfer Tabelle 2026: Kurzüberblick

Die Düsseldorfer Tabelle weist monatliche Unterhaltsrichtsätze aus. Sie wird von den Oberlandesgerichten und der Unterhaltskommission des Deutschen Familiengerichtstages abgestimmt und dient bundesweit als Orientierung für den Kindesunterhalt.

Wert 2026 Betrag / Bedeutung
Mindestunterhalt 0–5 Jahre 486 € monatlicher Bedarf in der 1. Einkommensgruppe
Mindestunterhalt 6–11 Jahre 558 € monatlicher Bedarf in der 1. Einkommensgruppe
Mindestunterhalt 12–17 Jahre 653 € monatlicher Bedarf in der 1. Einkommensgruppe
Volljährige Kinder im Haushalt eines Elternteils 698 € Bedarf in der 1. Einkommensgruppe
Studierende mit eigenem Haushalt 990 € monatlicher Bedarf, einschließlich 440 € Warmmiete
Kindergeld 2026 259 € monatlich je Kind
Notwendiger Selbstbehalt gegenüber minderjährigen Kindern 1.200 € nicht erwerbstätig / 1.450 € erwerbstätig

Düsseldorfer Tabelle 2026

Die Tabelle zeigt den monatlichen Unterhaltsbedarf. Sie ist auf den Regelfall von zwei Unterhaltsberechtigten zugeschnitten. Bei mehr oder weniger Unterhaltsberechtigten kann eine Einstufung in eine niedrigere oder höhere Einkommensgruppe angemessen sein.

Gruppe Bereinigtes Nettoeinkommen 0–5 Jahre 6–11 Jahre 12–17 Jahre ab 18 Jahre % Bedarfskontrollbetrag
1bis 2.100 €486 €558 €653 €698 €1001.200 / 1.450 €
22.101–2.500 €511 €586 €686 €733 €1051.750 €
32.501–2.900 €535 €614 €719 €768 €1101.850 €
42.901–3.300 €559 €642 €751 €803 €1151.950 €
53.301–3.700 €584 €670 €784 €838 €1202.050 €
63.701–4.100 €623 €715 €836 €894 €1282.150 €
74.101–4.500 €661 €759 €889 €950 €1362.250 €
84.501–4.900 €700 €804 €941 €1.006 €1442.350 €
94.901–5.300 €739 €849 €993 €1.061 €1522.450 €
105.301–5.700 €778 €893 €1.045 €1.117 €1602.550 €
115.701–6.400 €817 €938 €1.098 €1.173 €1682.850 €
126.401–7.200 €856 €983 €1.150 €1.229 €1763.250 €
137.201–8.200 €895 €1.027 €1.202 €1.285 €1843.750 €
148.201–9.700 €934 €1.072 €1.254 €1.341 €1924.350 €
159.701–11.200 €972 €1.116 €1.306 €1.396 €2005.050 €
Wichtig: Die Tabellenbeträge sind Bedarfssätze. Der tatsächlich zu zahlende Betrag kann niedriger sein, weil Kindergeld, Einkommen des Kindes, mehrere Unterhaltsberechtigte oder ein Mangelfall zu berücksichtigen sind.

Tabellenbetrag, Kindergeld und Zahlbetrag: Wo liegt der Unterschied?

Der Tabellenbetrag ist der monatliche Bedarf des Kindes nach der Düsseldorfer Tabelle. Der Zahlbetrag ist der Betrag, den der barunterhaltspflichtige Elternteil nach Anrechnung des Kindergeldes tatsächlich zahlt.

2026 beträgt das Kindergeld 259 € je Kind. Bei minderjährigen Kindern wird es regelmäßig zur Hälfte angerechnet, also mit 129,50 €. Bei volljährigen Kindern wird das Kindergeld grundsätzlich vollständig angerechnet.

Kind / Altersstufe Tabellenbetrag 1. Gruppe Kindergeldanrechnung Orientierender Zahlbetrag
0–5 Jahre 486 € 129,50 € 356,50 €
6–11 Jahre 558 € 129,50 € 428,50 €
12–17 Jahre 653 € 129,50 € 523,50 €
ab 18 Jahre 698 € 259 € 439 €

Selbstbehalt 2026: Was muss dem Unterhaltspflichtigen bleiben?

Der Selbstbehalt ist der Betrag, der dem Unterhaltspflichtigen für den eigenen Lebensbedarf verbleiben soll. Er schützt davor, dass Unterhaltspflichtige durch Unterhaltszahlungen selbst bedürftig werden.

Unterhaltsfall Selbstbehalt 2026
Gegenüber minderjährigen Kindern, nicht erwerbstätig 1.200 € monatlich
Gegenüber minderjährigen Kindern, erwerbstätig 1.450 € monatlich
Angemessener Eigenbedarf gegenüber anderen volljährigen Kindern mindestens 1.750 € monatlich
Gegenüber getrennt lebendem oder geschiedenem Ehegatten, erwerbstätig 1.600 € monatlich
Gegenüber getrennt lebendem oder geschiedenem Ehegatten, nicht erwerbstätig 1.475 € monatlich
Elternunterhalt / Enkelunterhalt mindestens 2.650 € monatlich, Ehegatte mindestens 2.120 €

Übersteigen die tatsächlichen Wohnkosten die in der Tabelle enthaltenen Warmmieten und sind diese nicht unangemessen, kann eine Erhöhung des Selbstbehalts in Betracht kommen.


Unterhalt für volljährige Kinder und Studierende

Bei volljährigen Kindern, die noch im Haushalt eines Elternteils leben, richtet sich der Bedarf nach der vierten Altersstufe der Düsseldorfer Tabelle. In der ersten Einkommensgruppe beträgt der Bedarf 2026 698 €.

Für ein studierendes Kind, das nicht bei seinen Eltern oder einem Elternteil wohnt, beträgt der angemessene Gesamtbedarf regelmäßig 990 € monatlich. Darin sind bis zu 440 € Warmmiete enthalten. Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung sowie Studiengebühren können zusätzlich zu berücksichtigen sein.


Mangelfall: Was passiert, wenn das Einkommen nicht ausreicht?

Ein Mangelfall liegt vor, wenn das Einkommen des Unterhaltspflichtigen nicht ausreicht, um den eigenen Selbstbehalt und den Bedarf aller gleichrangigen Unterhaltsberechtigten vollständig zu decken.

Dann wird die nach Abzug des Selbstbehalts verbleibende Verteilungsmasse auf die gleichrangigen Unterhaltsberechtigten im Verhältnis ihrer Einsatzbeträge verteilt. In der Praxis ist diese Berechnung fehleranfällig und sollte sorgfältig geprüft werden.

Praxis-Tipp: Bei Mangelfällen, mehreren Kindern, neuen Familienverhältnissen oder wechselnden Einkommen sollte die Berechnung nicht allein anhand der Tabelle vorgenommen werden.

Unterhalt steuerlich geltend machen

Unterhaltszahlungen können je nach Fall auch steuerlich relevant sein. Zu unterscheiden sind insbesondere:

  • Kindesunterhalt: regelmäßig steuerlich nicht zusätzlich abziehbar, wenn Kindergeld oder Kinderfreibeträge berücksichtigt werden.
  • Unterhalt an Ex-Ehegatten: möglicherweise als Sonderausgaben im Rahmen des Realsplittings, wenn die Voraussetzungen vorliegen.
  • Unterhalt an bedürftige Angehörige: ggf. als außergewöhnliche Belastung nach § 33a EStG abziehbar.
  • Scheidungskosten: nur noch in engen Ausnahmefällen abziehbar.

Passend dazu: Scheidungskosten berechnen, Ehegattenunterhalt berechnen und Elternunterhalt berechnen.


Leitlinien zur Düsseldorfer Tabelle

Die unterhaltsrechtlichen Leitlinien ergänzen die Düsseldorfer Tabelle. Sie helfen insbesondere bei der Ermittlung des unterhaltsrelevanten Einkommens, bei berufsbedingten Aufwendungen, Schulden, Wohnvorteilen, Selbstbehalt und Sonderfällen.


Gesetzliche Grundlagen im BGB

Die Düsseldorfer Tabelle ist eine Leitlinie. Die gesetzlichen Grundlagen stehen insbesondere im Bürgerlichen Gesetzbuch. Besonders wichtig sind:

Top Düsseldorfer Tabelle


Downloads: Düsseldorfer Tabellen




Ältere Düsseldorfer Tabellen anzeigen

FAQ zur Düsseldorfer Tabelle 2026

Was ist die Düsseldorfer Tabelle?

Die Düsseldorfer Tabelle ist eine Leitlinie zur Berechnung des Kindesunterhalts. Sie zeigt Bedarfssätze nach Einkommen des barunterhaltspflichtigen Elternteils und Alter des Kindes.

Gilt die Düsseldorfer Tabelle wie ein Gesetz?

Nein. Die Düsseldorfer Tabelle hat keine Gesetzeskraft. Sie wird aber von Gerichten und in der Beratungspraxis als anerkannte Orientierungshilfe verwendet.

Wie hoch ist der Mindestunterhalt 2026?

Der Mindestunterhalt beträgt 2026 monatlich 486 € für Kinder von 0 bis 5 Jahren, 558 € für Kinder von 6 bis 11 Jahren und 653 € für Kinder von 12 bis 17 Jahren.

Wie wird das Kindergeld beim Unterhalt angerechnet?

Bei minderjährigen Kindern wird das Kindergeld regelmäßig zur Hälfte auf den Tabellenunterhalt angerechnet. Bei volljährigen Kindern wird es grundsätzlich vollständig angerechnet.

Was ist der Unterschied zwischen Tabellenbetrag und Zahlbetrag?

Der Tabellenbetrag ist der Bedarf nach Düsseldorfer Tabelle. Der Zahlbetrag ist der Betrag, der nach Anrechnung des Kindergeldes und weiterer Umstände tatsächlich zu zahlen ist.

Was bedeutet Selbstbehalt?

Der Selbstbehalt ist der Betrag, der dem Unterhaltspflichtigen für den eigenen Lebensunterhalt verbleiben soll. Gegenüber minderjährigen Kindern beträgt er 2026 grundsätzlich 1.200 € bei Nichterwerbstätigkeit und 1.450 € bei Erwerbstätigkeit.

Was gilt für Studierende mit eigenem Haushalt?

Der Bedarf eines studierenden Kindes, das nicht bei den Eltern wohnt, beträgt 2026 regelmäßig 990 € monatlich. Darin sind bis zu 440 € Warmmiete enthalten.

Wann sollte der Unterhalt neu berechnet werden?

Eine Neuberechnung ist sinnvoll bei Änderung der Düsseldorfer Tabelle, Einkommensänderungen, Altersstufenwechsel des Kindes, geänderten Betreuungsverhältnissen, neuen Unterhaltspflichten oder bei Volljährigkeit des Kindes.


Aktuelles und weitere Infos

Neue Düsseldorfer Tabelle ab 01.01.2026

Zum 01.01.2026 wurden die Bedarfssätze für minderjährige und volljährige Kinder erhöht. Die Tabellenstruktur mit 15 Einkommensgruppen bleibt unverändert. Ergänzt wurden außerdem Regelungen zum angemessenen Selbstbehalt beim Elternunterhalt und Enkelunterhalt.

Gemeinsame unterhaltsrechtliche Leitlinien in NRW

Die Familiensenate der Oberlandesgerichte Düsseldorf, Hamm und Köln verwenden gemeinsame unterhaltsrechtliche Leitlinien. Diese ergänzen die Düsseldorfer Tabelle und sollen eine einheitlichere Anwendung des Unterhaltsrechts fördern.



Disclaimer: Dieser Beitrag stellt keine individuelle steuerliche Beratung dar und ersetzt nicht das Gespräch mit einem Steuerberater. Unterhaltsrechtliche Fragen sollten zusätzlich durch eine familienrechtlich qualifizierte Beratung geprüft werden.

Weitere Informationen zu diesem Thema aus dem Steuer-Blog:


BFH Urteile zu diesem Thema und weiteres:


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