Elternunterhalt Rechner 2026
Elternunterhalt berechnen: Wann Kinder für pflegebedürftige Eltern zahlen müssen, welche 100.000-Euro-Grenze gilt und wie hoch der Selbstbehalt 2026 ist.
Inhalt:
Elternunterhalt berechnen
Der Elternunterhalt hängt vom Einkommen, Vermögen und Selbstbehalt des Kindes ab. Mit dem Rechner können Sie überschlägig prüfen, ob Kinder Elternunterhalt zahlen müssen und welcher Betrag nach Abzug des Selbstbehalts in Betracht kommt.
Berechnen Sie den Elternunterhalt
Elternunterhalt: Grundlagen und Angehörigen-Entlastungsgesetz
Auf einen Blick
- Kinder werden vom Sozialamt regelmäßig erst herangezogen, wenn ihr jährliches Gesamteinkommen mehr als 100.000 Euro beträgt.
- Maßgeblich ist das Einkommen des einzelnen Kindes; Geschwister und Ehegatten werden für diese Grenze nicht zusammengerechnet.
- Der Selbstbehalt beim Elternunterhalt 2026 beträgt mindestens 2.650 Euro monatlich.
- Für den zusammenlebenden Ehegatten sind zusätzlich mindestens 2.120 Euro zu berücksichtigen.
Was regelt das Angehörigen-Entlastungsgesetz?
Das Angehörigen-Entlastungsgesetz gilt seit dem 01.01.2020. Es entlastet Kinder pflegebedürftiger Eltern, wenn Sozialhilfeleistungen – insbesondere Hilfe zur Pflege – gezahlt werden. Unterhaltsansprüche gegenüber Kindern werden in der Sozialhilfe grundsätzlich nicht berücksichtigt, solange das jährliche Gesamteinkommen des jeweiligen Kindes die Grenze von 100.000 Euro nicht übersteigt.
Was zählt zur 100.000-Euro-Grenze?
Die 100.000-Euro-Grenze bezieht sich auf das jährliche Gesamteinkommen im Sinne von § 16 SGB IV. Gemeint ist vereinfacht die Summe der Einkünfte im Sinne des Einkommensteuerrechts, nicht das zu versteuernde Einkommen.
- Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit
- Gewinne aus selbständiger oder gewerblicher Tätigkeit
- Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
- Kapitaleinkünfte
- sonstige steuerpflichtige Einkünfte
Wichtig: Das Sozialamt darf nicht ohne Anlass umfassend „ausforschen“. Es muss hinreichende Anhaltspunkte dafür geben, dass die 100.000-Euro-Grenze überschritten wird. Nach der BSG-Rechtsprechung ist zunächst nur eine Auskunft zum Einkommen zulässig; eine Vermögensauskunft kommt erst in einem zweiten Schritt in Betracht, wenn die Einkommensgrenze überschritten ist.
Was passiert bei Schenkungen?
Hat der pflegebedürftige Elternteil innerhalb der letzten zehn Jahre größere Vermögenswerte verschenkt, kann ein Rückforderungsanspruch nach § 528 BGB in Betracht kommen. Das Angehörigen-Entlastungsgesetz schützt solche Schenkungen nicht automatisch.
Wann kann die Unterhaltspflicht entfallen?
In Ausnahmefällen kann die Unterhaltspflicht nach § 1611 BGB beschränkt sein oder entfallen, etwa bei schweren Verfehlungen des Elternteils gegenüber dem Kind. Die Anforderungen sind hoch und müssen im Einzelfall belegt werden.
Selbstbehalt beim Elternunterhalt 2026
- Unterhaltspflichtiges Kind: mindestens 2.650 Euro monatlich, einschließlich 1.000 Euro Warmmiete.
- Zusammenlebender Ehegatte/Lebenspartner: zusätzlich mindestens 2.120 Euro monatlich, einschließlich 800 Euro Warmmiete.
- Anrechnungsfreier Anteil: Vom Einkommen oberhalb des Selbstbehalts verbleiben 70 % beim Unterhaltspflichtigen.
- Höhere Wohnkosten: Können im Einzelfall zu einem höheren Selbstbehalt führen, wenn sie angemessen und nachgewiesen sind.
BGH-Beschluss vom 23.10.2024, Az. XII ZB 6/24
Der Bundesgerichtshof hat klargestellt, dass die sozialhilferechtliche 100.000-Euro-Grenze nicht einfach auf die zivilrechtliche Unterhaltsberechnung übertragen werden darf. Für die Leistungsfähigkeit ist weiterhin eine unterhaltsrechtliche Berechnung vorzunehmen. Die Düsseldorfer Tabelle 2026 setzt diese Rechtsprechung mit konkreten Beträgen um.
BGB-Unterhaltspflicht: Rechtliche Grundlagen
Nach § 1601 BGB sind Verwandte in gerader Linie verpflichtet, einander Unterhalt zu gewähren. Kinder können daher grundsätzlich gegenüber ihren Eltern unterhaltspflichtig sein. Voraussetzung ist jedoch, dass der Elternteil bedürftig ist und das Kind leistungsfähig bleibt.
- § 1601 BGB: Unterhaltsverpflichtete
- § 1602 BGB: Bedürftigkeit
- § 1603 BGB: Leistungsfähigkeit
- § 1605 BGB: Auskunftspflicht
- § 1606 BGB: Rangverhältnisse mehrerer Pflichtiger
- § 1608 BGB: Haftung des Ehegatten oder Lebenspartners
- § 1611 BGB: Beschränkung oder Wegfall der Verpflichtung
Kann ich zu Unterhaltsleistungen herangezogen werden?
Sozialhilfe ist nachrangig. Der pflegebedürftige Elternteil muss zunächst eigenes Einkommen, eigenes Vermögen und Leistungen der Pflegeversicherung einsetzen. Reichen diese Mittel nicht aus, kann Hilfe zur Pflege nach dem SGB XII beantragt werden.
Mit der Gewährung von Sozialhilfe kann ein Unterhaltsanspruch gegen das Kind nach § 94 SGB XII auf den Sozialhilfeträger übergehen. Seit 2020 geschieht dies gegenüber Kindern jedoch regelmäßig nur, wenn das jährliche Gesamteinkommen des Kindes mehr als 100.000 Euro beträgt.
Was muss ich zahlen?
Wenn die Einkommensgrenze überschritten ist, prüft das Sozialamt die unterhaltsrechtliche Leistungsfähigkeit. Dabei werden insbesondere bereinigtes Nettoeinkommen, Selbstbehalt, Wohnkosten, Altersvorsorge, weitere Unterhaltspflichten und Vermögen berücksichtigt.
Bei mehreren Geschwistern haftet jedes Kind anteilig nach seiner Leistungsfähigkeit. Geschwister können sich intern anders einigen; gegenüber dem Sozialamt kommt es aber auf die rechtliche Leistungsfähigkeit an.
Stationäre Pflege: Wer trägt die Kosten?
Muss ein Elternteil in ein Pflegeheim, werden die Kosten zunächst aus eigenem Einkommen, Vermögen und Leistungen der Pflegeversicherung getragen. Reicht das nicht aus, kann Hilfe zur Pflege beantragt werden.
Wichtige Punkte im Pflegefall
- Pflegeversicherung: Leistungen der Pflegekasse sind vorrangig zu beantragen.
- Eigenanteil: Der verbleibende Eigenanteil variiert je nach Pflegegrad, Einrichtung und Bundesland.
- Hilfe zur Pflege: Greift, wenn Einkommen und verwertbares Vermögen des Elternteils nicht ausreichen.
- Elternunterhalt: Kinder unterhalb der 100.000-Euro-Grenze werden in der Regel nicht herangezogen.
- Immobilien: Angemessenes selbstgenutztes Wohneigentum kann Schonvermögen sein; andere Immobilien sind im Einzelfall zu prüfen.
Elternunterhalt und Steuerrecht 2026
Unterhaltsleistungen an gesetzlich unterhaltsberechtigte Eltern können nach § 33a Abs. 1 EStG als außergewöhnliche Belastungen abziehbar sein. Der Höchstbetrag entspricht dem Grundfreibetrag.
- VZ 2025: bis zu 12.096 Euro pro unterhaltener Person
- VZ 2026: bis zu 12.348 Euro pro unterhaltener Person
- Übernommene Basisbeiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung können den Höchstbetrag erhöhen.
- Eigene Einkünfte und Bezüge der unterstützten Person mindern den abziehbaren Betrag, soweit sie 624 Euro jährlich übersteigen.
Wichtige Neuerung ab 2025: Zahlung per Überweisung
Seit dem Veranlagungszeitraum 2025 werden Geldzuwendungen nur noch anerkannt, wenn sie durch Banküberweisung auf das Konto der unterstützten Person erfolgen. Barzahlungen sind steuerlich nicht mehr ausreichend.
Steuertipp: Berechnen Sie, wie viel Steuern Sie sparen, wenn Sie Unterhaltszahlungen in der Steuererklärung absetzen.
Pflegefreibetrag im Erbschaftsteuerrecht
Persönliche Pflegeleistungen können erbschaftsteuerlich relevant sein. Nach der BFH-Rechtsprechung schließt die gesetzliche Unterhaltspflicht eines Kindes den Pflegefreibetrag nach § 13 Abs. 1 Nr. 9 ErbStG nicht automatisch aus, weil die zivilrechtliche Unterhaltspflicht grundsätzlich auf Geldleistung gerichtet ist.
FAQ Elternunterhalt
Häufige Fragen zum Elternunterhalt: Wer muss zahlen, ab welchem Einkommen gilt die 100.000-Euro-Grenze, was gehört zum Schonvermögen und wie läuft das Verfahren mit dem Sozialamt ab?
Kinder können ihren Eltern gegenüber unterhaltspflichtig sein, wenn die Eltern bedürftig sind und ihren Lebensunterhalt nicht selbst decken können. Beim Sozialhilferegress gilt seit 2020 regelmäßig die 100.000-Euro-Grenze.
Die Grenze bezieht sich auf das jährliche Gesamteinkommen des einzelnen Kindes im Sinne von § 16 SGB IV. Das Einkommen von Geschwistern oder Ehegatten wird für diese Grenze nicht zusammengerechnet.
Der Selbstbehalt beträgt 2026 mindestens 2.650 Euro monatlich. Für den zusammenlebenden Ehegatten kommen mindestens 2.120 Euro hinzu. Oberhalb des Selbstbehalts bleiben 70 % anrechnungsfrei.
Typisch sind angemessenes selbstgenutztes Wohneigentum, angemessene Altersvorsorge und ein Notgroschen. Die genaue Höhe hängt von Lebensalter, Einkommen, Familienstand und Einzelfall ab.
Ja, Unterhaltsleistungen können nach § 33a Abs. 1 EStG als außergewöhnliche Belastungen abziehbar sein. Ab 2025 müssen Geldzuwendungen per Überweisung auf das Konto der unterstützten Person gezahlt werden.
Hinweis: Diese FAQ geben nur einen Überblick zum Elternunterhalt und ersetzen keine individuelle steuerliche oder rechtliche Beratung. Stand: Mai 2026.
Aktuelle Rechtsprechung zum Elternunterhalt
BSG vom 21.11.2024, Az. B 8 SO 5/23 R: Gestuftes Auskunftsverfahren
Das Bundessozialgericht hat klargestellt, dass Sozialhilfeträger bei hinreichenden Anhaltspunkten für ein Überschreiten der 100.000-Euro-Grenze zunächst Auskunft zum Einkommen verlangen dürfen. Eine umfassende Vermögensauskunft kommt erst in einem zweiten Schritt in Betracht, wenn die Einkommensgrenze tatsächlich überschritten ist.
BGH vom 23.10.2024, Az. XII ZB 6/24: Selbstbehalt beim Elternunterhalt
Der BGH hat entschieden, dass sich der Selbstbehalt beim Elternunterhalt auch nach Einführung des Angehörigen-Entlastungsgesetzes nicht unmittelbar aus der 100.000-Euro-Grenze ableitet. Maßgeblich bleibt die unterhaltsrechtliche Leistungsfähigkeitsprüfung.
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Dieser Beitrag stellt keine individuelle steuerliche oder rechtliche Beratung dar und ersetzt nicht das Gespräch mit einem Steuerberater oder Fachanwalt.
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