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Finanzgericht Kosten: Höhe, Streitwert, Rechner und FAQ

Finanzgericht Kosten entstehen, wenn ein Steuerstreit nach erfolglosem Einspruch vor dem Finanzgericht weitergeführt wird. Anders als das Einspruchsverfahren beim Finanzamt ist das finanzgerichtliche Verfahren regelmäßig kostenpflichtig. Entscheidend sind vor allem der Streitwert, die Gerichtskosten nach dem GKG, mögliche Steuerberater- oder Rechtsanwaltskosten und der Ausgang des Verfahrens.

Mit dem folgenden Ratgeber und Rechner können Sie das Kostenrisiko einer Klage vor dem Finanzgericht besser einschätzen. Sie erfahren, wer die Kosten trägt, wie der Streitwert berechnet wird, wann Prozesskostenhilfe möglich ist und welche Kosten bei Klagerücknahme oder vorläufigem Rechtsschutz entstehen.

Stand: Juni 2026 · Aktualisiert mit der GKG-Gebührentabelle ab 01.06.2025 und dem Streitwertkatalog für die Finanzgerichtsbarkeit 2025.

Infografik Finanzgerichtskosten berechnen

Überblick: Welche Kosten entstehen beim Finanzgericht?

Ein Verfahren vor dem Finanzgericht kann mehrere Kostenarten auslösen. Die wichtigsten sind:

  • Gerichtskosten: Gebühren und Auslagen des Finanzgerichts, berechnet nach dem Gerichtskostengesetz.
  • Steuerberater- oder Rechtsanwaltskosten: Vergütung des Prozessbevollmächtigten nach RVG, StBVV oder Honorarvereinbarung.
  • Auslagen: zum Beispiel Dokumentenpauschalen, Reisekosten, Kopien, Sachverständige oder Gutachten.
  • Kosten des Vorverfahrens: Kosten des Einspruchsverfahrens können im Klageverfahren erstattungsfähig sein, wenn das Gericht die Zuziehung eines Bevollmächtigten für notwendig erklärt.

Grundsatz: Wer im Finanzgerichtsverfahren unterliegt, trägt regelmäßig die Kosten des Verfahrens. Bei teilweisem Obsiegen werden die Kosten anteilig verteilt.

Was ist anders als beim Einspruch?

Das außergerichtliche Einspruchsverfahren beim Finanzamt ist grundsätzlich gebührenfrei. Eine Klage vor dem Finanzgericht löst dagegen Gerichtskosten aus. Außerdem steigen regelmäßig die Anforderungen an Begründung, Beweise und Verfahrensstrategie.

Weitere Informationen zum vorangehenden Rechtsbehelf: Einspruch gegen Steuerbescheid.

Finanzgerichtskosten-Rechner

Mit dem Rechner können Sie die voraussichtlichen Kosten eines finanzgerichtlichen Verfahrens überschlägig berechnen. Maßgeblich sind insbesondere der Streitwert, der Gebührensatz des Verfahrens und mögliche Steuerberater- oder Rechtsanwaltskosten.

Finanzgericht Kostenrechner

Gegenstandswert (Streitwert)
Euro

Vorsteuerabzugsberechtigt ?

Klage Finanzgericht
Revision Bundesfinanzhof
Verfahrensgebühr (1,6/2,3)
Terminsgebühr (1,2/1,5)
Gerichtskosten (GK) (4,0/5,0)

Summe Kosten
Gewinnchance sollte mind. betragen:

Hinweis: Der Rechner ersetzt keine Einzelfallprüfung. Abweichungen können sich insbesondere bei Rücknahme, Erledigung, Teilunterliegen, Prozesskostenhilfe, mehreren Streitgegenständen oder vorläufigem Rechtsschutz ergeben.

Gerichtskosten: Gebühren und Auslagen

Die Gerichtskosten werden nach dem Gerichtskostengesetz (GKG) berechnet. Sie bestehen aus gerichtlichen Gebühren und Auslagen. Die Gebühren richten sich grundsätzlich nach dem Streitwert.

Typische Gebührensätze im Finanzgerichtsverfahren

Verfahren Typischer Gebührensatz Hinweis
Klageverfahren vor dem Finanzgericht häufig 4,0 Verfahrensgebühr nach dem Kostenverzeichnis zum GKG
Antrag auf Aussetzung der Vollziehung häufig 2,0 eigenständiges Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes
Klagerücknahme / vorzeitige Erledigung ermäßigte Gebühren möglich abhängig vom Zeitpunkt und Verfahrensstand

Kostenvorschuss

Bei einer Klage vor dem Finanzgericht wird regelmäßig ein Gerichtskostenvorschuss angefordert. Dieser wird später auf die endgültige Gerichtskostenschuld angerechnet.

Aktualisierung 2025: Bei einem finanzgerichtlichen Klageverfahren mit Mindeststreitwert von 1.500 € beträgt die einfache 1,0-Gebühr nach aktueller GKG-Tabelle 82,00 €. Bei einem 4,0-Gebührensatz ergibt sich daraus ein Vorschuss von regelmäßig 328,00 €.

Streitwert im finanzgerichtlichen Verfahren

Der Streitwert ist die zentrale Rechengröße für Gerichtskosten und Beraterkosten. Er entspricht grundsätzlich der wirtschaftlichen Bedeutung des Verfahrens für den Kläger.

Grundregel

Bei Steuerbescheiden ist der Streitwert regelmäßig die Differenz zwischen der festgesetzten Steuer und der Steuer, die sich bei Erfolg der Klage ergeben würde.

Beispiel: Das Finanzamt erkennt Werbungskosten nicht an. Dadurch fällt die Einkommensteuer 5.000 € höher aus. Der Streitwert beträgt regelmäßig 5.000 €, nicht der Betrag der Werbungskosten selbst.

Mindeststreitwert und Auffangstreitwert

  • Mindeststreitwert: In finanzgerichtlichen Verfahren beträgt der Mindeststreitwert regelmäßig 1.500 €.
  • Auffangstreitwert: Wenn sich der wirtschaftliche Wert nicht beziffern lässt, kann ein Auffangstreitwert von 5.000 € relevant sein.
  • Vorläufiger Rechtsschutz: Bei Aussetzung der Vollziehung wird häufig nur ein Bruchteil des Hauptsachestreitwerts angesetzt, oft 10 %.

Typische Streitwertansätze

Sachverhalt Typischer Streitwert
Einkommensteuerbescheid Differenz zwischen festgesetzter und angestrebter Steuer
Umsatzsteuer streitige Umsatzsteuer oder Vorsteuerdifferenz
Gewerbesteuermessbetrag wirtschaftliche Auswirkung auf die Gewerbesteuer
Verlustfeststellung regelmäßig steuerliche Auswirkung, hilfsweise typisierte Bewertung
Kindergeld streitiger Kindergeldbetrag
Verspätungszuschlag Höhe des angefochtenen Zuschlags
Zinsbescheid streitiger Zinsbetrag
Aussetzung der Vollziehung häufig 10 % des ausgesetzten Betrags
Untätigkeitsklage regelmäßig Bruchteil des Hauptsachewerts

Streitwertkatalog Finanzgericht

Der Streitwertkatalog für die Finanzgerichtsbarkeit ist eine wichtige Orientierungshilfe. Er ist nicht bindend, wird in der Praxis aber häufig herangezogen, um Streitwerte transparenter und einheitlicher zu bestimmen.

Aktuelle GKG-Gebührentabelle für Finanzgerichtskosten

Die folgende Tabelle zeigt ausgewählte Werte der aktuellen GKG-Tabelle. Angegeben ist jeweils die einfache 1,0-Gebühr. Im finanzgerichtlichen Klageverfahren wird diese Gebühr häufig mit 4,0 multipliziert.

Streitwert bis ... € 1,0-Gerichtsgebühr Beispiel 4,0-Gebühr
500 € 40,00 € 160,00 €
1.000 € 61,00 € 244,00 €
1.500 € 82,00 € 328,00 €
5.000 € 170,50 € 682,00 €
10.000 € 283,00 € 1.132,00 €
25.000 € 435,50 € 1.742,00 €
50.000 € 638,00 € 2.552,00 €
100.000 € 1.198,00 € 4.792,00 €
500.000 € 4.138,00 € 16.552,00 €

Wichtig: Ältere Tabellenwerte wie 38 €, 58 €, 78 €, 161 € oder 601 € sind für neue Verfahren regelmäßig nicht mehr aktuell. Prüfen Sie bei Altverfahren immer das anwendbare Übergangsrecht.

Steuerberater- und Rechtsanwaltskosten im Finanzgerichtsverfahren

Vor dem Finanzgericht besteht kein Vertretungszwang. Steuerpflichtige können sich also selbst vertreten. In der Praxis ist die Vertretung durch einen Steuerberater oder Rechtsanwalt häufig sinnvoll, weil es um Fristen, Anträge, Beweisfragen und komplexe steuerliche Rechtsfragen geht.

Welche Gebühren können entstehen?

Die Vergütung eines Rechtsanwalts richtet sich nach dem RVG. Für Steuerberater gelten im gerichtlichen Verfahren ebenfalls die entsprechenden Gebührenregelungen. Typische Gebühren sind:

Gebühr Typischer Satz Bedeutung
Verfahrensgebühr häufig 1,6 für die Prozessführung, Schriftsätze, Prüfung und Vorbereitung
Terminsgebühr häufig 1,2 für mündliche Verhandlung, Erörterungstermin oder vergleichbare Termine
Erledigungsgebühr abhängig vom Fall bei besonderer Mitwirkung an einer außergerichtlichen oder gerichtlichen Erledigung
Auslagenpauschale regelmäßig bis 20 € Post- und Telekommunikationspauschale
Umsatzsteuer 19 % sofern keine Vorsteuerabzugsberechtigung besteht, wirtschaftlich relevant

Zusätzliche Auslagen

  • Dokumentenpauschalen und Kopien,
  • Reisekosten zum Gerichtstermin,
  • Tage- und Abwesenheitsgeld,
  • Gutachter- und Sachverständigenkosten,
  • Übersetzungs- oder Dolmetscherkosten.

Ob diese Kosten erstattungsfähig sind, hängt davon ab, ob sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig waren und wie das Gericht die Kosten verteilt.

Kosten des Einspruchsverfahrens

Die Kosten des außergerichtlichen Einspruchsverfahrens trägt grundsätzlich jeder Beteiligte selbst. Kommt es anschließend zur Klage und gewinnen Sie ganz oder teilweise, können die Kosten des Vorverfahrens erstattungsfähig sein, wenn das Finanzgericht die Zuziehung eines Bevollmächtigten für notwendig erklärt.

Praxis-Tipp: Beantragen Sie im Klageverfahren ausdrücklich, dass die Zuziehung eines Bevollmächtigten im Vorverfahren für notwendig erklärt wird. Nur dann können Steuerberaterkosten des Einspruchsverfahrens später erstattungsfähig sein.

Kosten des Einspruchsverfahrens berechnen: Steuerberaterkosten für Einspruch berechnen.

Kostenerstattung und Kostenfestsetzung

Über die Kostentragung entscheidet das Finanzgericht im Urteil oder durch Beschluss. Wer vollständig gewinnt, erhält die notwendigen Kosten regelmäßig vom unterlegenen Beteiligten erstattet. Bei teilweisem Erfolg erfolgt eine Kostenquote.

Was ist erstattungsfähig?

  • Gerichtskosten, soweit sie nach der Kostenentscheidung zu erstatten sind,
  • notwendige Steuerberater- oder Rechtsanwaltskosten,
  • notwendige Auslagen wie Reisekosten,
  • gegebenenfalls Kosten des Einspruchsverfahrens, wenn die Zuziehung notwendig war.

Kostenfestsetzungsverfahren

Die zu erstattenden Aufwendungen werden auf Antrag durch den Urkundsbeamten des Finanzgerichts festgesetzt. Gegen die Kostenfestsetzung ist die Erinnerung an das Gericht möglich. Die Frist beträgt regelmäßig zwei Wochen.

Verzinsung des Erstattungsanspruchs

Erstattungsansprüche aus dem Kostenfestsetzungsverfahren können unter den gesetzlichen Voraussetzungen verzinst werden. Der Antrag sollte im Kostenfestsetzungsantrag nicht vergessen werden.

Entscheidungshilfe: Lohnt sich die Klage vor dem Finanzgericht?

Eine Klage sollte nicht nur rechtlich, sondern auch wirtschaftlich geprüft werden. Entscheidend ist das Verhältnis zwischen möglicher Steuerersparnis, Erfolgsaussichten und Kostenrisiko.

Eine Klage kann sinnvoll sein, wenn

  • die steuerliche Auswirkung deutlich höher ist als das Kostenrisiko,
  • die Rechtslage gute Erfolgsaussichten bietet,
  • das Finanzamt wesentliche Beweise oder Rechtsargumente übergangen hat,
  • eine höchstrichterlich ungeklärte Rechtsfrage betroffen ist,
  • Folgewirkungen für mehrere Jahre oder weitere Bescheide bestehen,
  • ein Musterverfahren oder eine Revision strategisch sinnvoll ist.

Eine Klage ist eher kritisch, wenn

  • die mögliche Steuerersparnis gering ist,
  • Belege oder Nachweise fehlen,
  • die Rechtslage bereits eindeutig gegen den Kläger entschieden ist,
  • das Verfahren nur aus Ärger über das Finanzamt geführt werden soll,
  • bei Unterliegen hohe Berater- und Gerichtskosten drohen.

Steuertipp: Vor Klageerhebung kann ein Kurzgutachten zu Erfolgsaussichten und Kostenrisiko sinnvoll sein. So lässt sich vermeiden, dass ein Verfahren wirtschaftlich mehr kostet, als es steuerlich bringen kann.

Erfolgsabhängige Vergütung im Finanzgerichtsverfahren

Eine erfolgsabhängige Vergütung ist bei Steuerberatern und Rechtsanwälten nur unter engen gesetzlichen Voraussetzungen zulässig. Sie ist kein Standardmodell für Finanzgerichtsverfahren.

Wann kann ein Erfolgshonorar in Betracht kommen?

Ein Erfolgshonorar kann nur im konkreten Einzelfall vereinbart werden, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Erforderlich ist insbesondere eine klare, transparente und schriftliche Vergütungsvereinbarung.

Praktische Alternativen

  • pauschales Kurzgutachten zu Erfolgsaussichten,
  • begrenzter Prüfauftrag,
  • Stufenmodell: erst Prüfung, dann Klageauftrag,
  • Honorarvereinbarung mit klar definiertem Leistungsumfang.

Prozesskostenhilfe beim Finanzgericht

Wer die Kosten des finanzgerichtlichen Verfahrens nicht tragen kann, kann Prozesskostenhilfe beantragen. Voraussetzung ist, dass die Klage hinreichende Aussicht auf Erfolg hat und nicht mutwillig erscheint.

Voraussetzungen

  • persönliche und wirtschaftliche Bedürftigkeit,
  • hinreichende Erfolgsaussicht der Klage,
  • keine mutwillige Prozessführung,
  • vollständige Erklärung über persönliche und wirtschaftliche Verhältnisse.

Praxis-Tipp: Ein isolierter Prozesskostenhilfeantrag kann das Kostenrisiko senken. Wird Prozesskostenhilfe abgelehnt, entstehen noch nicht automatisch die Gerichtskosten einer bereits erhobenen Klage. Fristen müssen aber sorgfältig überwacht werden.

Klagerücknahme und vorzeitige Erledigung

Wird eine Klage zurückgenommen oder erledigt sich das Verfahren vorzeitig, kann sich die Gerichtsgebühr reduzieren. Ob und in welchem Umfang eine Ermäßigung eintritt, hängt vom konkreten Verfahrensstand und dem Kostenverzeichnis ab.

Typische Fälle

  • Klagerücknahme nach Hinweis des Gerichts,
  • Änderungsbescheid des Finanzamts während des Verfahrens,
  • übereinstimmende Erledigungserklärung,
  • Teilabhilfe durch das Finanzamt,
  • tatsächliche Verständigung.

Vor einer Rücknahme sollte immer geprüft werden, wer die Kosten trägt und ob eine Erledigungserklärung günstiger ist.

Kosten bei Aussetzung der Vollziehung

Eine Klage stoppt die Zahlung der Steuer nicht automatisch. Wer die Vollziehung des Steuerbescheids während des Klageverfahrens aussetzen möchte, muss Aussetzung der Vollziehung beantragen.

Kostenrisiko beim AdV-Verfahren

  • Das AdV-Verfahren kann eigene Gerichtskosten auslösen.
  • Der Streitwert beträgt häufig nur einen Teil des Hauptsachewerts.
  • Bei Erfolglosigkeit können zusätzliche Beraterkosten entstehen.
  • Bei späterem Unterliegen können Aussetzungszinsen anfallen.

Wichtig: Ein Antrag beim Finanzgericht ist in der Regel erst zulässig, wenn das Finanzamt den AdV-Antrag zuvor ganz oder teilweise abgelehnt hat. Ausnahme: Es droht Vollstreckung.

Mehr dazu: Aussetzung der Vollziehung und Zinsrechner.

Checkliste: Kostenrisiko vor der Finanzgerichtsklage prüfen

  • Wie hoch ist die mögliche Steuerersparnis?
  • Wie hoch ist der voraussichtliche Streitwert?
  • Greift der Mindeststreitwert von 1.500 €?
  • Welche Gerichtskosten entstehen bei 4,0 Gebühren?
  • Welche Steuerberater- oder Rechtsanwaltskosten kommen hinzu?
  • Bestehen gute Erfolgsaussichten?
  • Sind Beweise und Unterlagen vollständig?
  • Droht ein zusätzliches AdV-Verfahren?
  • Ist Prozesskostenhilfe möglich?
  • Können Vorverfahrenskosten erstattet werden?
  • Ist eine Rücknahme oder Erledigung kostengünstiger?
  • Gibt es Folgewirkungen für weitere Jahre?

FAQ: Finanzgericht Kosten

Was kostet eine Klage vor dem Finanzgericht?

Die Kosten hängen vor allem vom Streitwert ab. Bei einem finanzgerichtlichen Klageverfahren fällt häufig eine 4,0-Gerichtsgebühr an. Hinzu kommen gegebenenfalls Steuerberater- oder Rechtsanwaltskosten.

Wie hoch ist der Mindestkostenvorschuss?

Bei einem Mindeststreitwert von 1.500 € beträgt die aktuelle 1,0-Gerichtsgebühr 82,00 €. Bei einer 4,0-Gebühr ergibt sich regelmäßig ein Vorschuss von 328,00 €.

Wer trägt die Kosten beim Finanzgericht?

Grundsätzlich trägt der Unterlegene die Kosten. Bei teilweisem Erfolg verteilt das Gericht die Kosten nach Quoten.

Bekomme ich meine Steuerberaterkosten erstattet, wenn ich gewinne?

Notwendige Steuerberater- oder Rechtsanwaltskosten können erstattungsfähig sein. Kosten des Einspruchsverfahrens werden aber nur erstattet, wenn das Gericht die Zuziehung eines Bevollmächtigten im Vorverfahren für notwendig erklärt.

Kann ich die Kosten des Finanzgerichtsverfahrens steuerlich absetzen?

Das kann möglich sein, wenn das Verfahren mit steuerpflichtigen Einnahmen zusammenhängt, etwa bei Betriebsausgaben oder Werbungskosten. Private Prozesskosten sind dagegen nur ausnahmsweise abziehbar.

Gibt es Prozesskostenhilfe beim Finanzgericht?

Ja. Prozesskostenhilfe kommt in Betracht, wenn Bedürftigkeit besteht, die Klage hinreichende Aussicht auf Erfolg hat und nicht mutwillig erscheint.

Was passiert bei Klagerücknahme?

Bei Klagerücknahme trägt der Kläger regelmäßig die Kosten. Die Gerichtsgebühr kann sich jedoch je nach Verfahrensstand ermäßigen.

Muss ich trotz Klage zahlen?

Ja. Die Klage hemmt die Vollziehung des Steuerbescheids nicht automatisch. Dafür ist ein Antrag auf Aussetzung der Vollziehung erforderlich.

Was kostet ein AdV-Verfahren?

Ein Verfahren auf Aussetzung der Vollziehung kann eigene Gerichtskosten und Beraterkosten auslösen. Der Streitwert beträgt häufig einen Bruchteil des Hauptsachewerts.

Brauche ich vor dem Finanzgericht einen Anwalt?

Nein. Vor dem Finanzgericht besteht kein Vertretungszwang. Wegen der steuerlichen und prozessualen Komplexität ist fachkundige Vertretung aber häufig empfehlenswert.

Downloads und weitere Informationen

Aktuelles

Stand: Juni 2026. Die Darstellung berücksichtigt die seit 01.06.2025 geltende GKG-Gebührentabelle, den Streitwertkatalog für die Finanzgerichtsbarkeit 2025 und die aktuellen Grundsätze zur Kostenerstattung im finanzgerichtlichen Verfahren.

Dieser Beitrag stellt keine individuelle steuerliche Beratung dar und ersetzt nicht das Gespräch mit einem Steuerberater.

Rechtsgrundlagen zum Thema: Gerichtskosten

AO 
AO § 89 Beratung, Auskunft

AO § 89 Beratung, Auskunft

UStAE 
UStAE 10.4. Durchlaufende Posten

UStAE 10.4. Durchlaufende Posten

UStR 
UStR 152. Durchlaufende Posten

AEAO 
AEAO Zu § 30 Steuergeheimnis:

AEAO Zu § 251 Insolvenzverfahren:

StBerG 
§ 9a StBerG Erfolgshonorar

§ 146 StBerG Gerichtskosten


Weitere Informationen zu diesem Thema aus dem Steuer-Blog:


BFH Urteile zu diesem Thema und weiteres:


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