Die wahrscheinlich umfangreichste Steuerberaterseite in Deutschland


Steuerlast in Deutschland

Wie viel Steuern muss ich zahlen?



„Mit der Steuer steuert der Staat seine Einnahmen, aber leider nicht seine Ausgaben.“ (Zitat: Erhard Blanck, Heilpraktiker, Schriftsteller und Maler)


Was versteht man unter Steuerlast?

Definition Steuerlast: Die Steuerlast gibt die Belastung an, die eine Person oder ein Unternehmen durch Steuern hat. Sie kann ausgedrückt werden als ein prozentualer Anteil des Einkommens oder des Vermögens, der für Steuern gezahlt werden muss. Die Steuerlast kann auch als der Betrag berechnet werden, den eine Person oder ein Unternehmen tatsächlich an Steuern zahlt.

Die Steuerlast kann von verschiedenen Faktoren beeinflusst werden, wie zum Beispiel:

  • Steuersätze: Höhere Steuersätze führen zu einer höheren Steuerlast.
  • Einkommen und Vermögen: Je höher das Einkommen oder Vermögen, desto höher ist in der Regel die Steuerlast.
  • Steuerabzüge und -vergünstigungen: Durch bestimmte Abzüge und Vergünstigungen kann die Steuerlast verringert werden.

Es ist wichtig zu beachten, dass die Steuerlast nicht nur auf die Einkommensteuer beschränkt ist, sondern auch auf andere Steuern wie Mehrwertsteuer, Gewerbesteuer und andere Abgaben. Siehe auch Steuerarten.


Wie Sie ihre Steuerlast dauerhaft senken können, erkläre ich Ihnen gerne in meiner online Steuerberatung


Die Berechnung der Steuerlast in Deutschland hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie zum Beispiel dem Einkommen, der Art des Einkommens, der Anzahl der Kinder und den Steuerabzügen. Die genaue Berechnung kann daher komplex sein und es empfiehlt sich, einen Steuerberater zu Rate zu ziehen.

Grundsätzlich kann man jedoch die Steuerlast mithilfe eines Brutto-Netto-Rechners grob berechnen. Dazu gibt man das Bruttoeinkommen ein und der Rechner ermittelt die zu zahlende Steuer sowie das Nettoeinkommen. Hier sind die Schritte:

Brutto Netto Rechner 2024

Geburtsjahr
Steuerklasse
Zahl der Kinderfreibeträge
Arbeitsstelle im Bundesland
Kirchensteuer %
rentenversicherungspflichtig
Elternteil o. unter 23 Jahre
Krankenversicherungsbeitragssatz %
Zusatzbeitrag zur KV   %
oder private Krankenversicherung
  Prämie (incl. PflegeV) Euro
  Arbeitgeberzuschuss
  monatlicher Basistarif der PKV Euro
Lohnzahlungszeitraum
Bruttolohn Euro
Einmal/sonstige Bezüge Euro
davon als Entschädigungszahlung Euro
schon abger. Einmalbezüge/Jahr   Euro
davon als Entschädigungszahlung Euro
Bezüge aus mehrjähriger Tätigkeit   Euro
davon als Entschädigungszahlung   Euro
(Jahres)Freibetrag aus Lohnsteuerkarte (ELSTAM Euro
(Jahres)Hinzurechnungsbetrag Euro
         

  1. Bestimmung des Bruttoeinkommens: Hierbei handelt es sich um das Gesamteinkommen aus allen Quellen (z.B. Lohn, Gehalt, Renten, Kapitalerträge, etc.) vor Abzug von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen.

  2. Ermittlung des zu versteuernden Einkommens: Hierbei werden alle abzugsfähigen Ausgaben wie beispielsweise Werbungskosten, Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen, etc. vom Bruttoeinkommen abgezogen.

  3. Ermittlung der Steuerlast: Hierzu wird das zu versteuernde Einkommen in die entsprechende Steuerklasse eingeteilt und der Steuersatz ermittelt. Dann wird die Einkommensteuer berechnet, indem der Steuersatz auf das zu versteuernde Einkommen angewendet wird.

  4. Ermittlung des Nettoeinkommens: Hierbei wird von der Bruttoeinnahme die Einkommensteuer, der Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls die Kirchensteuer abgezogen.

Es ist jedoch zu beachten, dass die genaue Berechnung der Steuerlast komplex sein kann, da es viele individuelle Faktoren gibt, die berücksichtigt werden müssen. Eine Beratung durch einen Steuerberater kann hierbei hilfreich sein.

Die Steuerlast von Unternehmen bzw. Selbstständigen können Sie schnell und einfach mit dem Rechner berechnen:

Steuerbelastungsvergleich

Gewerbesteuer-Hebesatz %

Anteil am Unternehmen %
  
  

Kirchensteuer

 KapitalgesellschaftEinzelunternehmer
Personengesellschaft
  operativer Gewinn Euro Euro
- Gehalt an Gesellschafter Euro Euro
- Zinsen an Gesellschafter Euro Euro

- sonst. Vergütungen an Gesellschafter Euro Euro
handelsrechtlicher Gewinn vor Steuern Euro Euro


Top Steuerlast


Wie hoch ist die Steuerlast in Deutschland?

Die Höhe der Steuerlast in Deutschland variiert je nach Einkommen und Vermögen der Person oder des Unternehmens. Die Steuerlast in Deutschland ist jedoch insgesamt als relativ hoch einzustufen.

Die Einkommensteuer in Deutschland hat mehrere progressive Steuersätze, die von 14% bis 42% reichen, und zusätzlich einen Solidaritätszuschlag von 5,5%. Es gibt auch eine Kirchensteuer, die je nach Bundesland zwischen 8 und 9% beträgt.

Die Mehrwertsteuer in Deutschland beträgt 19%, und es gibt auch andere Steuern wie die Gewerbesteuer und die Körperschaftsteuer, die je nach Bundesland und Unternehmensgröße variieren.

Es gibt auch einige Steuervergünstigungen und -abzüge die dazu beitragen können, die Steuerlast zu verringern. Dazu gehören zum Beispiel die Absetzbarkeit von Krankheitskosten, Spenden und Handwerkerleistungen.

Es ist wichtig zu beachten, dass die Steuerlast von Person zu Person und von Unternehmen zu Unternehmen variiert und es empfehlenswert ist, sich an einen Steuerberater zu wenden, um die genauen steuerlichen Verpflichtungen zu kennen.

Top Steuerlast


Wer trägt die Steuerlast?

Die Steuerlast wird in der Regel von denjenigen getragen, die Einkommen oder Vermögen haben, das besteuert wird. Im Falle von Einkommensteuer, werden die Steuern von den Personen oder Unternehmen, die Einkommen erzielen, getragen. Im Falle von Mehrwertsteuer, wird die Steuer von denjenigen getragen, die Waren oder Dienstleistungen kaufen.

Eine neue Studie zeigt, dass eine kleine Gruppe von Top-Verdienern den Großteil der Einkommensteuer schultert. Die Mittelschicht wird steuerlich zur Oberschicht umdefiniert. Wo Sie stehen, zeigt eine Infografik.



In einigen Fällen kann die Steuerlast jedoch auch von anderen Personen oder Gruppen getragen werden, wie zum Beispiel:

  • Kunden: Wenn die Steuerlast von einem Unternehmen auf die Kunden übertragen wird, indem der Preis für Waren oder Dienstleistungen erhöht wird.
  • Mitarbeiter: Wenn die Steuerlast von einem Unternehmen auf die Mitarbeiter übertragen wird, indem die Löhne oder die Sozialleistungen gekürzt werden.
  • Aktionäre: Wenn die Steuerlast von einem Unternehmen auf die Aktionäre übertragen wird, indem die Dividenden gekürzt werden.

Es ist wichtig zu beachten, dass die Steuerlast in vielen Ländern auf verschiedene Weise verteilt wird und es immer wieder politische Diskussionen darüber gibt, wie die Steuerlast am besten verteilt werden kann, um die Belastung für die Bürger und Unternehmen so gering

Top Steuerlast


Wie kann man die Steuerlast senken?

Es gibt mehrere Möglichkeiten, die Steuerlast zu senken. Hier sind einige Beispiele:

  • Steuervergünstigungen und -abzüge nutzen: Es gibt viele Steuervergünstigungen und -abzüge, die man in Anspruch nehmen kann, um die Steuerlast zu senken. Dazu gehören zum Beispiel die Absetzbarkeit von Krankheitskosten, Spenden und Handwerkerleistungen.

  • Sonderausgaben nutzen: Es gibt auch Sonderausgaben, die man in Anspruch nehmen kann, um die Steuerlast zu senken. Beispiele sind Beiträge zur Altersvorsorge oder zur Riester-Rente.

  • Investitionsabzugsbeträge nutzen: Unternehmen können Investitionsabzugsbeträge in Anspruch nehmen, um die Steuerlast zu senken.

  • Steuerplanung

Top Steuerlast


Hinweis: Wer den Staat finanziert..

Rechtsgrundlagen zum Thema: Steuerlast

ErbStH E.10.7

Weitere Informationen zu diesem Thema aus dem Steuer-Blog:


BFH Urteile zu diesem Thema und weiteres:


Alle Informationen und Angaben haben wir nach bestem Wissen zusammengestellt. Sie erfolgen jedoch ohne Gewähr auf Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität. Diese Informationen können daher eine individuelle Beratung im Einzelfall nicht ersetzen.


Die wahrscheinlich umfangreichste Steuerberaterseite in Deutschland


Steuerberater Berlin

Dipl.-Kfm. Michael Schröder, Steuerberater
Schmiljanstraße 7, 12161 Berlin
(Tempelhof-Schöneberg/ Friedenau)

Termine nach Vereinbarung.
Anfragen bitte nur per E-Mail:
Steuerberater@steuerschroeder.de

Ich bin für Sie da, wenn es um Ihre Steuern geht.


Steuer-Newsletter Steuer-Newsletter
Gratis Steuertipps direkt in Ihr Postfach






Steuerberatung online

Nutzen Sie jetzt meine online Steuerberatung:



Empfehlungen:





Steuerberatung und Steuererklärung vom Steuerberater in Berlin

Impressum, Haftungsausschluss & Datenschutz | © Dipl.-Kfm. Michael Schröder, Steuerberater Berlin