Beitragssätze in der gesetzlichen + privaten Krankenkasse
Beitragssätze der gesetzlichen und privaten Krankenkassen im Vergleich.
Inhalt:
GKV Beiträge & Zusatzbeiträge
Der Beitragssatz zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ist bundesweit gesetzlich festgelegt und beträgt auch im Jahr 2025 unverändert 14,6 % des Bruttoeinkommens. Arbeitnehmer und Arbeitgeber tragen diesen Beitrag jeweils zur Hälfte.
Zusätzlich zum festen Beitragssatz erheben die Krankenkassen einen individuellen Zusatzbeitrag, der allein vom Mitglied zu tragen ist. Der durchschnittliche Zusatzbeitrag in der GKV beträgt im Jahr 2025: 2,5 %.
Wie hoch der tatsächliche Beitrag ist, hängt von der Krankenkasse ab: Jede Kasse legt ihren Zusatzbeitrag selbst fest. Dieser kann sich jährlich ändern und variiert je nach Finanzlage der Kasse und regionalen Strukturen.
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Krankenkassenbeiträge
Stand: 26.11.2025
Der insgesamt zu zahlende Krankenversicherungsbeitrag setzt sich somit zusammen aus:
- Allgemeiner Beitragssatz: 14,6 % (hälftig AG/AN)
- Individueller Zusatzbeitrag: je nach Krankenkasse (Durchschnitt 2025: 2,5 %)
- Gesamtbeitrag für Arbeitnehmer: 7,3 % + individueller Zusatzbeitrag
- Gesamtbeitrag für Arbeitgeber: 7,3 %
Um die für sich günstigste Krankenkasse zu finden, empfiehlt sich ein Vergleich der Zusatzbeiträge und Leistungen. Das ist möglich über:
- offizielle Vergleichsportale der GKV,
- unabhängige Vergleichsdienstleister,
- die Websites der einzelnen Krankenkassen.
Tipp: Neben dem Zusatzbeitrag sollten auch Satzungsleistungen (z. B. Osteopathie, Gesundheitskurse, Bonusprogramme) in den Vergleich einbezogen werden, denn diese können zwischen den Krankenkassen stark variieren.
Hinweis für Selbstständige: Die Bundesregierung setzt sich nach eigenen Angaben dafür ein, dass Gründerinnen, Gründer und Selbstständige eine verlässliche soziale Absicherung bei finanzierbaren Abgaben und Beiträgen erhalten. Mit dem GKV-Versichertenentlastungsgesetz von 2018 wurden Selbstständige bereits erheblich entlastet: Für hauptberuflich Selbstständige wurde die Mindestbeitragsbemessungsgrundlage mehr als halbiert – von rund 2.284 Euro auf 1.015 Euro. Auch für Existenzgründer und Härtefälle wurde die Mindestbeitragsbemessungsgrundlage deutlich abgesenkt – von rund 1.523 Euro auf 1.015 Euro. Aktuell (2025) liegt die maßgebliche Mindestbemessungsgrundlage für die freiwillige gesetzliche Krankenversicherung deutlich unter der allgemeinen Bezugsgröße und sollte bei der Beitragsplanung unbedingt berücksichtigt werden.
Tipp: Beiträge eines Kindes für dessen eigene Basis-Kranken- und Pflegeversicherung können im Rahmen des Sonderausgabenabzugs als Beiträge der Person berücksichtigt werden, die die Beiträge wirtschaftlich trägt und für dieses Kind Kindergeld erhält. Voraussetzung ist u. a. die Angabe der steuerlichen Identifikationsnummer des Kindes. Rechtsgrundlage ist § 10 Abs. 1 Nr. 3 Satz 2 EStG.
Beitrags- und Zusatzbeiträge Krankenkassen 2025
Daten und Fakten AOK PLUS – Beiträge, Grenzwerte und Umlagen
Die AOK PLUS hat für das Jahr 2025 aktuelle Beiträge und Grenzwerte veröffentlicht. Nachfolgend finden Sie einen kompakten Überblick über die wichtigsten Zahlen zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung sowie zu den Umlageverfahren.
Krankenversicherung – Beitragssätze und Beitragstragung
| Beitragssatz | Gesamt | Arbeitgeberanteil | Arbeitnehmeranteil |
|---|---|---|---|
| Allgemeiner Beitragssatz | 14,60 % | 7,30 % | 7,30 % |
| Ermäßigter Beitragssatz | 14,00 % | 7,00 % | 7,00 % |
| Versorgungsbezugsempfänger | 14,60 % | - | 14,60 % |
| Zusatzbeitragssatz der AOK PLUS | 3,10 % | 1,55 % | 1,55 % |
| Durchschnittlicher Zusatzbeitragssatz (GKV) | 2,50 % | - | - |
Rentenversicherung – Beitragssätze
| Rentenversicherung | Gesamt | Arbeitgeberanteil | Arbeitnehmeranteil |
|---|---|---|---|
| Allgemeine Rentenversicherung | 18,60 % | 9,30 % | 9,30 % |
| Knappschaftliche Rentenversicherung | 24,70 % | 15,40 % | 9,30 % |
Arbeitslosenversicherung
| Arbeitslosenversicherung | Gesamt | Arbeitgeberanteil | Arbeitnehmeranteil |
|---|---|---|---|
| Beitragssatz | 2,60 % | 1,30 % | 1,30 % |
Pflegeversicherung
| Pflegeversicherung | Gesamt | Arbeitgeberanteil | Arbeitnehmeranteil |
|---|---|---|---|
| Mit Kind (außer Sachsen) | 3,60 % | 1,80 % | 1,80 % |
| Ohne Kind (außer Sachsen) | 4,20 % | 1,80 % | 2,40 % |
| Mit Kind (Sachsen) | 3,60 % | 1,30 % | 2,30 % |
| Ohne Kind (Sachsen) | 4,20 % | 1,30 % | 2,90 % |
Umlageverfahren nach dem AAG
| Umlageverfahren | Umlagesatz | Erstattungsanspruch |
|---|---|---|
| Umlage 1 (Krankheit, Tarif 65) | 2,95 % | 65 % |
| Umlage 1 (Krankheit, Tarif 50) | 2,15 % | 50 % |
| Umlage 2 (Mutterschutz) | 0,44 % | 100 % |
| Insolvenzgeldumlage | 0,15 % | - |
Beitragsbemessungsgrenzen (BBG) 2025
| Versicherungszweig | Monatlich | Jährlich |
|---|---|---|
| Kranken- und Pflegeversicherung | 5.512,50 € | 66.150 € |
| Renten- und Arbeitslosenversicherung (allgemein) | 8.050 € | 96.600 € |
| Knappschaftliche Rentenversicherung | 9.900 € | 118.800 € |
Minijobs und Midijobs (Übergangsbereich)
-
Geringfügigkeitsgrenze (Minijob): 556 € monatlich
-
Übergangsbereich (Midijob): regelmäßiges monatliches Arbeitsentgelt von 556,01 € bis 2.000 €
-
Pauschale Arbeitgeberbeiträge im Minijob:
Krankenversicherung: 13,00 % (5 % bei privatem Haushalt)
Rentenversicherung: 15,00 % (5 % bei privatem Haushalt)
Pauschsteuer: 2 %
Krankenkassen und Zusatzbeiträge 2025 – Aktuelle Übersicht
Beitrag & Zusatzbeitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung – Übersicht: Liste der Krankenkassen mit Zusatzbeitrag, alphabetisch geordnet.
Das Jahr 2025 bringt teils spürbare Unterschiede bei den Zusatzbeiträgen der gesetzlichen Krankenkassen. In der folgenden Tabelle finden Sie eine Auswahl von Krankenkassen mit ihrem Zusatzbeitrag und regionaler Öffnung. Ein Vergleich kann helfen, die für Sie passende Krankenkasse zu finden.
| Krankenkasse | Homepage | Zusatzbeitrag | Geöffnet in |
|---|---|---|---|
| AOK Niedersachsen | www.aok.de/niedersachsen | 2,70 % | Niedersachsen |
| AOK Hessen | www.aok.de/hessen | 2,49 % | Hessen |
| AOK Baden-Württemberg | www.aok.de/badenwuerttemberg | 2,60 % | Baden-Württemberg |
| AOK Bayern | www.aok.de/bayern | 2,69 % | Bayern |
| AOK Bremen/Bremerhaven | www.aok.de/bremen | 2,49 % | Bremen |
| AOK Nordost | www.aok.de/nordost | 3,50 % | Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern |
| AOK NordWest | www.aok.de/nordwest | 2,79 % | NRW, Schleswig-Holstein |
| AOK PLUS | www.aok.de/aokplus | 3,10 % | Sachsen, Thüringen |
| AOK Rheinland/Hamburg | www.aok.de/rheinlandhamburg | 2,99 % | Hamburg, NRW |
| AOK Rheinland-Pfalz/Saarland | www.aok.de/rheinland-pfalz-saarland | 2,47 % | Rheinland-Pfalz, Saarland |
| AOK Sachsen-Anhalt | www.aok.de/sachsen-anhalt | 2,50 % | Sachsen-Anhalt |
| Audi BKK | www.audibkk.de | 2,40 % | Bundesweit |
| BAHN-BKK | www.bahn-bkk.de | 3,40 % | Bundesweit |
| BARMER | www.barmer.de | 3,29 % | Bundesweit |
| BERGISCHE KRANKENKASSE | www.bergische-krankenkasse.de | 2,95 % | Hamburg, Hessen, NRW |
| Bertelsmann BKK | www.bertelsmann-bkk.de | 3,20 % | BW, Bayern, Berlin, Hamburg, Hessen, MV, NI, NRW, Sachsen, Thüringen |
| BKK der G.M. Pfaff AG | www.bkk-pfaff.de | 2,78 % | Rheinland-Pfalz |
| BKK EWE | www.bkk-ewe.de | 1,98 % | Betriebsbezogen |
| BKK Miele | www.bkk-miele.de | 2,80 % | Betriebsbezogen |
Ergebnis
Die Zusatzbeiträge unterscheiden sich je nach Krankenkasse und Region zum Teil deutlich. Ein genauer Vergleich lohnt sich, um finanzielle Vorteile zu nutzen. Insbesondere bundesweit geöffnete Krankenkassen wie etwa die Audi BKK oder die BARMER können für viele Versicherte attraktive Optionen darstellen. Achten Sie dabei nicht nur auf die Beitragshöhe, sondern auch auf Zusatzleistungen, Bonusprogramme und Servicequalität der jeweiligen Kasse.
PKV-Beiträge vergleichen & sparen
Die Höhe der Beiträge zur privaten Krankenversicherung (PKV) wird nicht – wie in der GKV – prozentual vom Einkommen bestimmt, sondern individuell kalkuliert. Wichtige Faktoren sind insbesondere:
- Eintrittsalter bei Vertragsbeginn
- Gesundheitszustand (Risikozuschläge, ggf. Leistungsausschlüsse)
- Beruf und berufliches Risiko
- gewählter Tarif und Leistungsumfang (z. B. Klinikstandard, Zahnersatz, Heilpraktiker)
- Höhe des Selbstbehalts / Eigenbeteiligung
Grundsätzlich gilt: Je umfangreicher die Leistungen und je niedriger der Selbstbehalt, desto höher fallen die PKV-Beiträge aus. Durch einen gut gewählten Selbstbehalt, Tarifoptimierung oder den Verzicht auf bestimmte Komfortleistungen können die monatlichen Prämien deutlich reduziert werden.
Im Vergleich zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sind die Beiträge zur PKV oft höher – dafür bietet die PKV in der Regel individuell zugeschnittene Tarife, bessere Wahlmöglichkeiten (z. B. bei Ärzten und Krankenhäusern) und teilweise kürzere Wartezeiten. Gerade für Gutverdienende, Beamte und dauerhaft Selbstständige kann sich ein PKV-Vergleich lohnen.
Mit dem folgenden Rechner können Sie die Beiträge der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung überschlägig berechnen und vergleichen:
Krankenversicherung Rechner
Wichtig: Der Rechner liefert nur eine erste Orientierung. Für eine verbindliche Beitragsberechnung und die passende Tarifwahl sollten Sie sich ein individuelles Angebot einholen – idealerweise über mehrere Versicherer hinweg, z. B. über einen unabhängigen Versicherungsmakler oder spezialisierte Vergleichsportale.
Steuerfalle zurückerstattete Krankenkassenbeiträge
Aufgrund des zunehmenden Wettbewerbs zwischen den Krankenkassen werden sogenannte Gesundheitsprämien bzw. Beitragsrückerstattungen immer häufiger angeboten. Versicherte erhalten dabei eine Rückzahlung von Krankenkassenbeiträgen, wenn sie im abgelaufenen Kalenderjahr keine Leistungen in Anspruch genommen haben.
Viele Versicherte zahlen daher kleinere Krankheitskosten lieber selbst, um die Beitragsrückerstattung zu erhalten. Dabei wird jedoch häufig die steuerliche Auswirkung übersehen.
Steuerliche Nachteile auf einen Blick
- Keine außergewöhnlichen Belastungen: Krankheitskosten können steuerlich nicht mehr geltend gemacht werden, wenn freiwillig auf die Erstattung durch die Krankenkasse verzichtet wurde.
- Minderung des Sonderausgabenabzugs: Die Beitragsrückerstattung reduziert den steuerlich wirksamen Abzug der Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge.
- Steuererhöhung durch Rückerstattung: Je höher der persönliche Grenzsteuersatz, desto stärker fällt der negative Effekt aus.
Im ungünstigsten Fall wird aus einem vermeintlichen finanziellen Vorteil ein handfester steuerlicher Nachteil – wie das folgende Beispiel zeigt:
Ein Steuerpflichtiger erhält eine Beitragsrückerstattung von 150 €. Er zahlt dafür Krankheitskosten in Höhe von 100 € selbst. Bei einem Grenzsteuersatz von 30 % und 9 % Kirchensteuer entsteht auf die 150 € eine Steuerbelastung von insgesamt 51,53 €. Der vermeintliche Vorteil (50 €) verwandelt sich dadurch in einen Verlust.
Mein Service für Sie
Damit Sie nicht in diese Steuerfalle geraten, stelle ich Ihnen ein übersichtliches Berechnungsschema zur Verfügung. Auf Wunsch berechnen wir für Sie auch individuell die steuerliche Auswirkung Ihrer Beitragsrückerstattung und beraten Sie zum finanziell günstigsten Weg.
Berechnungsbogen zur steuerlichen Auswirkung der Beitragsrückerstattung
Hinweis: Lediglich die Felder (1), (2) und (8) müssen von Ihnen ausgefüllt werden.
| (1) | Summe der möglichen Beitragsrückerstattung | EUR |
| (2) | Eigener Grenzsteuersatz | % |
| (3) | Anfallende Steuer: (1) × (2) | EUR |
| (4) | Solidaritätszuschlag (5,5 % von (3)) | EUR |
| (5) | Kirchensteuer (8 % / 9 % von (3)) | EUR |
| (6) | Gesamte Steuerbelastung: (3) + (4) + (5) | EUR |
| (7) | Tatsächlicher Vorteil der Rückerstattung: (1) − (6) | EUR |
| (8) | Abzüglich selbst getragene Krankheitskosten | EUR |
| Endergebnis: (7) − (8) | EUR |
Ergebnis positiv: Beitragsrückerstattung lohnt sich
Ergebnis negativ: Einreichen der Krankheitskosten ist steuerlich vorteilhafter
Mehr Infos:
- Krankenversicherung als Vorsorgeaufwendungen von der Steuer absetzen ...
- Krankenversicherungsbeiträge im Steuerlexikon ...
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Rechtsgrundlagen zum Thema: Beitragssatz
EStGEStG § 39b Einbehaltung der Lohnsteuer
EStG § 42b Lohnsteuer-Jahresausgleich durch den Arbeitgeber
LStR
R 39b.8 LStR Permanenter Lohnsteuer-Jahresausgleich
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