
Beitragssätze in der gesetzlichen + privaten Krankenkasse
Beitragssätze der gesetzlichen und privaten Krankenkassen im Vergleich.
Inhalt:
GKV Beiträge & Zusatzbeiträge
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Krankenkassenbeiträge
Stand: 21.12.2020
Hinweis für Selbstständige: Die Bundesregierung setzt sich nach eigenen Angaben dafür ein, dass Gründer und Selbständige eine verlässliche soziale Absicherung bei finanzierbaren Abgaben und Beiträgen bekommen. Mit dem GKV-Versichertenentlastungsgesetz von 2018 seien Selbständige bereits erheblich entlastet worden. Für hauptberuflich Selbständige wurde die Mindestbeitragsbemessungsgrundlage mehr als halbiert: von rund 2.284 Euro auf 1.015 Euro. Gleichzeitig sei auch die Mindestbeitragsbemessungsgrundlage für Existenzgründer und Härtefälle deutlich abgesenkt worden: von rund 1.523 Euro auf 1.015 Euro.
Beitrags- und Zusatzbeiträge Krankenkassen 2020
Beitrag & Zusatzbeitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung Übersicht: Liste der Krankenkassen mit Zusatzbeitrag, alphabetisch geordnet.
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Krankenversicherung Rechner
Steuerfalle zurückerstattete Krankenkassenbeiträge
Aufgrund des zunehmenden Wettbewerbs zwischen den Krankenkassen verbreitet sich das Angebot von sog. Gesundheitsprämien immer mehr. Gemeint sind damit Rückerstattungen von Krankenkassenbeiträgen, wenn der Versicherungsnehmer im abgelaufenen Kalenderjahr keine Leistungen der Krankenversicherung in Anspruch genommen hat. Häufig führt dies bei den Versicherten dazu, dass geringe Krankheitskosten selber bezahlt werden, damit so die übersteigende Beitragsrückerstattung eingestrichen werden kann. Leider wird dabei die steuerliche Auswirkung übersehen.
Diese beginnt schon damit, dass Krankheitskosten nicht mehr als außergewöhnliche Belastung steuermindernd abgezogen werden können, wenn freiwillig auf die Erstattung der Krankheitskosten durch die Versicherung verzichtet wird. Noch schwerwiegender ist jedoch, dass die Beitragsrückerstattung den Sonderausgabenabzug mindert und so unter dem Strich steuererhöhend wirkt. Im schlimmsten Fall kann sich dann der Vorteil der Beitragsrückerstattung in einen Nachteil wandeln, wie folgendes Beispiel zeigt:
Ein Steuerpflichtiger hat Krankheitskosten von 100 EUR. Wenn er diese selber zahlt, winkt ihm eine Beitragsrückerstattung von 150 EUR. Vermeintlich ein Vorteil von 50 EUR. Da die Beitragsrückerstattung jedoch steuererhöhend wirkt, muss die darauf entfallende Steuer noch gegengerechnet werden. Schon bei einem persönlichen Grenzsteuersatz von 30 % und einer Kirchensteuerzugehörigkeit (9 % Kirchensteuer) führen die 150 EUR Beitragsrückerstattung zu einer Steuerbelastung von 51,53 EUR. Der vermeintliche Gewinn von 50 EUR wandelt sich also in einem handfesten Verlust. Auch wenn der Verlust im Beispiel gering ist, sind in der Praxis empfindlichere Fälle denkbar.
Mein Service für Sie
Damit Sie nicht in diese Steuerfalle tappen, stelle ich Ihnen als besonderen Service ein übersichtliches Berechnungsschema zur Verfügung, mit dem Sie die steuerliche Auswirkung der Beitragsrückerstattung errechnen und den günstigsten Weg bestimmen können. Zusätzlich/Alternativ biete ich/bieten wir Ihnen die Möglichkeit, die steuerliche Auswirkung der Beitragsrückerstattung für Sie zu errechnen, damit Sie den günstigsten Weg einschlagen können. In einem Gespräch sollten wir die Details besprechen. Ich freue mich uns auf das Beratungsgespräch!
Berechnungsbogen der steuerlichen Auswirkung von Beitragsrückerstattungen
Hinweis: Nur die Daten der gefetteten Felder (1), (2) und (8) müssen von Ihnen vorgegeben werden. Die restlichen Felder ergeben sich rechnerisch.
(1) | Summe der möglichen Beitragsrückerstattung | EUR |
(2) | eigener Grenzsteuersatz | % |
(3) | anfallende Steuer: (1) x (2) | EUR |
(4) | davon 5,5 % Solidaritätszuschlag: (3) x 5,5 % | EUR |
(5) | ggf. Kirchensteuer: (3) x je Bundesland 8 % oder 9 % | EUR |
(6) | Summe Steuerbelastung: (3) + (4) + (5) | EUR |
(7) | tatsächlicher Vorteil Beitragsrückerstattung: (1) - (6) | EUR |
(8) | abzüglich selbstgetragene Krankheitskosten | EUR |
Ergebnis (7) - (8) | EUR |
Ergebnis positiv = Vorteil Beitragsrückerstattung
Ergebnis negativ = Vorteil Krankheitskostenerstattung
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Ihre persönliche Checkliste Steuererklärung.
Rechtsgrundlagen zum Thema: Beitragssatz
EStG 39b; 42b;LStR 39b.8;