Beitragssatz Krankenkasse

Beitragssätze in der gesetzlichen + privaten Krankenkasse

Beitragssätze der gesetzlichen und privaten Krankenkassen im Vergleich.



GKV Beiträge & Zusatzbeiträge‎

Der Beitragssatz zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ist bundesweit gesetzlich festgelegt und beträgt auch im Jahr 2025 unverändert 14,6 % des Bruttoeinkommens. Arbeitnehmer und Arbeitgeber tragen diesen Beitrag jeweils zur Hälfte.

Zusätzlich zum festen Beitragssatz erheben die Krankenkassen einen individuellen Zusatzbeitrag, der allein vom Mitglied zu tragen ist. Der durchschnittliche Zusatzbeitrag in der GKV beträgt im Jahr 2025: 2,5 %.

Wie hoch der tatsächliche Beitrag ist, hängt von der Krankenkasse ab: Jede Kasse legt ihren Zusatzbeitrag selbst fest. Dieser kann sich jährlich ändern und variiert je nach Finanzlage der Kasse und regionalen Strukturen.

Jetzt kostenlos den Beitragssatz der Krankenkasse ermitteln:

Krankenkassenbeiträge

Stand: 26.11.2025  

Kassenart


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Krankenkasse:

Der insgesamt zu zahlende Krankenversicherungsbeitrag setzt sich somit zusammen aus:

  • Allgemeiner Beitragssatz: 14,6 % (hälftig AG/AN)
  • Individueller Zusatzbeitrag: je nach Krankenkasse (Durchschnitt 2025: 2,5 %)
  • Gesamtbeitrag für Arbeitnehmer: 7,3 % + individueller Zusatzbeitrag
  • Gesamtbeitrag für Arbeitgeber: 7,3 %

Um die für sich günstigste Krankenkasse zu finden, empfiehlt sich ein Vergleich der Zusatzbeiträge und Leistungen. Das ist möglich über:

  • offizielle Vergleichsportale der GKV,
  • unabhängige Vergleichsdienstleister,
  • die Websites der einzelnen Krankenkassen.

Tipp: Neben dem Zusatzbeitrag sollten auch Satzungsleistungen (z. B. Osteopathie, Gesundheitskurse, Bonusprogramme) in den Vergleich einbezogen werden, denn diese können zwischen den Krankenkassen stark variieren.


Hinweis für Selbstständige: Die Bundesregierung setzt sich nach eigenen Angaben dafür ein, dass Gründerinnen, Gründer und Selbstständige eine verlässliche soziale Absicherung bei finanzierbaren Abgaben und Beiträgen erhalten. Mit dem GKV-Versichertenentlastungsgesetz von 2018 wurden Selbstständige bereits erheblich entlastet: Für hauptberuflich Selbstständige wurde die Mindestbeitragsbemessungsgrundlage mehr als halbiert – von rund 2.284 Euro auf 1.015 Euro. Auch für Existenzgründer und Härtefälle wurde die Mindestbeitragsbemessungsgrundlage deutlich abgesenkt – von rund 1.523 Euro auf 1.015 Euro. Aktuell (2025) liegt die maßgebliche Mindestbemessungsgrundlage für die freiwillige gesetzliche Krankenversicherung deutlich unter der allgemeinen Bezugsgröße und sollte bei der Beitragsplanung unbedingt berücksichtigt werden.

Tipp: Beiträge eines Kindes für dessen eigene Basis-Kranken- und Pflegeversicherung können im Rahmen des Sonderausgabenabzugs als Beiträge der Person berücksichtigt werden, die die Beiträge wirtschaftlich trägt und für dieses Kind Kindergeld erhält. Voraussetzung ist u. a. die Angabe der steuerlichen Identifikationsnummer des Kindes. Rechtsgrundlage ist § 10 Abs. 1 Nr. 3 Satz 2 EStG.


Beitrags- und Zusatzbeiträge Krankenkassen 2025

Daten und Fakten AOK PLUS – Beiträge, Grenzwerte und Umlagen

Die AOK PLUS hat für das Jahr 2025 aktuelle Beiträge und Grenzwerte veröffentlicht. Nachfolgend finden Sie einen kompakten Überblick über die wichtigsten Zahlen zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung sowie zu den Umlageverfahren.

Krankenversicherung – Beitragssätze und Beitragstragung

Beitragssatz Gesamt Arbeitgeberanteil Arbeitnehmeranteil
Allgemeiner Beitragssatz 14,60 % 7,30 % 7,30 %
Ermäßigter Beitragssatz 14,00 % 7,00 % 7,00 %
Versorgungsbezugsempfänger 14,60 % - 14,60 %
Zusatzbeitragssatz der AOK PLUS 3,10 % 1,55 % 1,55 %
Durchschnittlicher Zusatzbeitragssatz (GKV) 2,50 % - -

Rentenversicherung – Beitragssätze

Rentenversicherung Gesamt Arbeitgeberanteil Arbeitnehmeranteil
Allgemeine Rentenversicherung 18,60 % 9,30 % 9,30 %
Knappschaftliche Rentenversicherung 24,70 % 15,40 % 9,30 %

Arbeitslosenversicherung

Arbeitslosenversicherung Gesamt Arbeitgeberanteil Arbeitnehmeranteil
Beitragssatz 2,60 % 1,30 % 1,30 %

Pflegeversicherung

Pflegeversicherung Gesamt Arbeitgeberanteil Arbeitnehmeranteil
Mit Kind (außer Sachsen) 3,60 % 1,80 % 1,80 %
Ohne Kind (außer Sachsen) 4,20 % 1,80 % 2,40 %
Mit Kind (Sachsen) 3,60 % 1,30 % 2,30 %
Ohne Kind (Sachsen) 4,20 % 1,30 % 2,90 %

Umlageverfahren nach dem AAG

Umlageverfahren Umlagesatz Erstattungsanspruch
Umlage 1 (Krankheit, Tarif 65) 2,95 % 65 %
Umlage 1 (Krankheit, Tarif 50) 2,15 % 50 %
Umlage 2 (Mutterschutz) 0,44 % 100 %
Insolvenzgeldumlage 0,15 % -

Beitragsbemessungsgrenzen (BBG) 2025

Versicherungszweig Monatlich Jährlich
Kranken- und Pflegeversicherung 5.512,50 € 66.150 €
Renten- und Arbeitslosenversicherung (allgemein) 8.050 € 96.600 €
Knappschaftliche Rentenversicherung 9.900 € 118.800 €

Minijobs und Midijobs (Übergangsbereich)

  • Geringfügigkeitsgrenze (Minijob): 556 € monatlich

  • Übergangsbereich (Midijob): regelmäßiges monatliches Arbeitsentgelt von 556,01 € bis 2.000 €

  • Pauschale Arbeitgeberbeiträge im Minijob:

    • Krankenversicherung: 13,00 % (5 % bei privatem Haushalt)

    • Rentenversicherung: 15,00 % (5 % bei privatem Haushalt)

    • Pauschsteuer: 2 %


Krankenkassen und Zusatzbeiträge 2025 – Aktuelle Übersicht

Beitrag & Zusatzbeitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung – Übersicht: Liste der Krankenkassen mit Zusatzbeitrag, alphabetisch geordnet.

Das Jahr 2025 bringt teils spürbare Unterschiede bei den Zusatzbeiträgen der gesetzlichen Krankenkassen. In der folgenden Tabelle finden Sie eine Auswahl von Krankenkassen mit ihrem Zusatzbeitrag und regionaler Öffnung. Ein Vergleich kann helfen, die für Sie passende Krankenkasse zu finden.

Krankenkasse Homepage Zusatzbeitrag Geöffnet in
AOK Niedersachsen www.aok.de/niedersachsen 2,70 % Niedersachsen
AOK Hessen www.aok.de/hessen 2,49 % Hessen
AOK Baden-Württemberg www.aok.de/badenwuerttemberg 2,60 % Baden-Württemberg
AOK Bayern www.aok.de/bayern 2,69 % Bayern
AOK Bremen/Bremerhaven www.aok.de/bremen 2,49 % Bremen
AOK Nordost www.aok.de/nordost 3,50 % Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern
AOK NordWest www.aok.de/nordwest 2,79 % NRW, Schleswig-Holstein
AOK PLUS www.aok.de/aokplus 3,10 % Sachsen, Thüringen
AOK Rheinland/Hamburg www.aok.de/rheinlandhamburg 2,99 % Hamburg, NRW
AOK Rheinland-Pfalz/Saarland www.aok.de/rheinland-pfalz-saarland 2,47 % Rheinland-Pfalz, Saarland
AOK Sachsen-Anhalt www.aok.de/sachsen-anhalt 2,50 % Sachsen-Anhalt
Audi BKK www.audibkk.de 2,40 % Bundesweit
BAHN-BKK www.bahn-bkk.de 3,40 % Bundesweit
BARMER www.barmer.de 3,29 % Bundesweit
BERGISCHE KRANKENKASSE www.bergische-krankenkasse.de 2,95 % Hamburg, Hessen, NRW
Bertelsmann BKK www.bertelsmann-bkk.de 3,20 % BW, Bayern, Berlin, Hamburg, Hessen, MV, NI, NRW, Sachsen, Thüringen
BKK der G.M. Pfaff AG www.bkk-pfaff.de 2,78 % Rheinland-Pfalz
BKK EWE www.bkk-ewe.de 1,98 % Betriebsbezogen
BKK Miele www.bkk-miele.de 2,80 % Betriebsbezogen

Ergebnis

Die Zusatzbeiträge unterscheiden sich je nach Krankenkasse und Region zum Teil deutlich. Ein genauer Vergleich lohnt sich, um finanzielle Vorteile zu nutzen. Insbesondere bundesweit geöffnete Krankenkassen wie etwa die Audi BKK oder die BARMER können für viele Versicherte attraktive Optionen darstellen. Achten Sie dabei nicht nur auf die Beitragshöhe, sondern auch auf Zusatzleistungen, Bonusprogramme und Servicequalität der jeweiligen Kasse.


PKV-Beiträge vergleichen & sparen‎

Die Höhe der Beiträge zur privaten Krankenversicherung (PKV) wird nicht – wie in der GKV – prozentual vom Einkommen bestimmt, sondern individuell kalkuliert. Wichtige Faktoren sind insbesondere:

  • Eintrittsalter bei Vertragsbeginn
  • Gesundheitszustand (Risikozuschläge, ggf. Leistungsausschlüsse)
  • Beruf und berufliches Risiko
  • gewählter Tarif und Leistungsumfang (z. B. Klinikstandard, Zahnersatz, Heilpraktiker)
  • Höhe des Selbstbehalts / Eigenbeteiligung

Grundsätzlich gilt: Je umfangreicher die Leistungen und je niedriger der Selbstbehalt, desto höher fallen die PKV-Beiträge aus. Durch einen gut gewählten Selbstbehalt, Tarifoptimierung oder den Verzicht auf bestimmte Komfortleistungen können die monatlichen Prämien deutlich reduziert werden.

Im Vergleich zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sind die Beiträge zur PKV oft höher – dafür bietet die PKV in der Regel individuell zugeschnittene Tarife, bessere Wahlmöglichkeiten (z. B. bei Ärzten und Krankenhäusern) und teilweise kürzere Wartezeiten. Gerade für Gutverdienende, Beamte und dauerhaft Selbstständige kann sich ein PKV-Vergleich lohnen.

Mit dem folgenden Rechner können Sie die Beiträge der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung überschlägig berechnen und vergleichen:

Krankenversicherung Rechner

Alter Jahre

Geschlechtm  w  

Statusangestellt  selbststaendig  

TarifGrund  Komfort  Premium  

Wichtig: Der Rechner liefert nur eine erste Orientierung. Für eine verbindliche Beitragsberechnung und die passende Tarifwahl sollten Sie sich ein individuelles Angebot einholen – idealerweise über mehrere Versicherer hinweg, z. B. über einen unabhängigen Versicherungsmakler oder spezialisierte Vergleichsportale.


Steuerfalle zurückerstattete Krankenkassenbeiträge

Aufgrund des zunehmenden Wettbewerbs zwischen den Krankenkassen werden sogenannte Gesundheitsprämien bzw. Beitragsrückerstattungen immer häufiger angeboten. Versicherte erhalten dabei eine Rückzahlung von Krankenkassenbeiträgen, wenn sie im abgelaufenen Kalenderjahr keine Leistungen in Anspruch genommen haben.

Viele Versicherte zahlen daher kleinere Krankheitskosten lieber selbst, um die Beitragsrückerstattung zu erhalten. Dabei wird jedoch häufig die steuerliche Auswirkung übersehen.


Steuerliche Nachteile auf einen Blick

  • Keine außergewöhnlichen Belastungen: Krankheitskosten können steuerlich nicht mehr geltend gemacht werden, wenn freiwillig auf die Erstattung durch die Krankenkasse verzichtet wurde.
  • Minderung des Sonderausgabenabzugs: Die Beitragsrückerstattung reduziert den steuerlich wirksamen Abzug der Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge.
  • Steuererhöhung durch Rückerstattung: Je höher der persönliche Grenzsteuersatz, desto stärker fällt der negative Effekt aus.

Im ungünstigsten Fall wird aus einem vermeintlichen finanziellen Vorteil ein handfester steuerlicher Nachteil – wie das folgende Beispiel zeigt:


Ein Steuerpflichtiger erhält eine Beitragsrückerstattung von 150 €. Er zahlt dafür Krankheitskosten in Höhe von 100 € selbst. Bei einem Grenzsteuersatz von 30 % und 9 % Kirchensteuer entsteht auf die 150 € eine Steuerbelastung von insgesamt 51,53 €. Der vermeintliche Vorteil (50 €) verwandelt sich dadurch in einen Verlust.


Mein Service für Sie

Damit Sie nicht in diese Steuerfalle geraten, stelle ich Ihnen ein übersichtliches Berechnungsschema zur Verfügung. Auf Wunsch berechnen wir für Sie auch individuell die steuerliche Auswirkung Ihrer Beitragsrückerstattung und beraten Sie zum finanziell günstigsten Weg.


Berechnungsbogen zur steuerlichen Auswirkung der Beitragsrückerstattung

Hinweis: Lediglich die Felder (1), (2) und (8) müssen von Ihnen ausgefüllt werden.

(1) Summe der möglichen Beitragsrückerstattung EUR
(2) Eigener Grenzsteuersatz %
(3) Anfallende Steuer: (1) × (2) EUR
(4) Solidaritätszuschlag (5,5 % von (3)) EUR
(5) Kirchensteuer (8 % / 9 % von (3)) EUR
(6) Gesamte Steuerbelastung: (3) + (4) + (5) EUR
(7) Tatsächlicher Vorteil der Rückerstattung: (1) − (6) EUR
(8) Abzüglich selbst getragene Krankheitskosten EUR
Endergebnis: (7) − (8) EUR

Ergebnis positiv: Beitragsrückerstattung lohnt sich

Ergebnis negativ: Einreichen der Krankheitskosten ist steuerlich vorteilhafter


Mehr Infos:


Jetzt kostenlos Beitragsbemessungsgrenze und Beitrag in der der gesetzlichen Sozialversicherung ermitteln.


Noch mehr hilfreiche Steuerrechner


Rechtsgrundlagen zum Thema: Beitragssatz

EStG 
EStG § 39b Einbehaltung der Lohnsteuer

EStG § 42b Lohnsteuer-Jahresausgleich durch den Arbeitgeber

LStR 
R 39b.8 LStR Permanenter Lohnsteuer-Jahresausgleich


Weitere Informationen zu diesem Thema aus dem Steuer-Blog:


Haftungsausschluss: Die auf dieser Webseite bereitgestellten Informationen und Inhalte wurden mit großer Sorgfalt erstellt. Dennoch können wir keine Gewähr für die Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität übernehmen. Diese Informationen dienen ausschließlich der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine individuelle steuerliche Beratung. Für eine persönliche Beratung und maßgeschneiderte Lösungen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.




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