Einkommensteuer-Vorauszahlung: Tipps & Rechner 2025 und 2026
Einkommensteuer-Vorauszahlungen sind quartalsweise Abschlagszahlungen auf die voraussichtliche Jahressteuerschuld, die das Finanzamt per Vorauszahlungsbescheid festsetzt. Diese Zahlungen dienen dazu, eine hohe Einmalbelastung nach Abgabe der Steuererklärung zu vermeiden und die staatlichen Steuereinnahmen zu verstetigen.
Berechnung der Einkommensteuer-Vorauszahlungen
Die Höhe der Vorauszahlungen lässt sich präzise mit unserem Online-Rechner ermitteln, um böse Überraschungen beim Steuerbescheid zu vermeiden. Geben Sie Ihre voraussichtlichen Einkünfte für 2024 oder 2025 ein, um die Quartalsbeträge zu berechnen.
Einkommensteuer Vorauszahlung - Rechner
Vorauszahlungen werden nur festgesetzt, wenn sie im Kalenderjahr mindestens 400 € und pro Quartal mindestens 100 € betragen. Bei der Berechnung bleiben Sonderausgaben wie Spenden oder Schulgeld sowie die Kirchensteuer grundsätzlich außer Ansatz. Außergewöhnliche Belastungen werden nur berücksichtigt, wenn sie den Betrag von 600 € überschreiten.
Die Grundlage für die Festsetzung bildet gemäß § 37 EStG (Vorauszahlungen) in der Regel die Steuerfestsetzung des Vorjahres. Wenn Sie jedoch absehen können, dass Ihr Gewinn im aktuellen Jahr oder im Jahr 2025/2026 niedriger ausfällt, sollten Sie proaktiv eine Herabsetzung beantragen. Dies schont Ihre Liquidität, da Sie zu viel gezahlte Beträge oft erst Monate später über die Einkommensteuererklärung zurückerhalten würden.
Wer muss Vorauszahlungen leisten?
Vorauszahlungen betreffen primär Selbstständige, Freiberufler, Vermieter und Rentner, deren Einkünfte nicht dem Lohnsteuerabzug unterliegen. Auch Arbeitnehmer können betroffen sein, wenn sie Nebeneinkünfte über 410 € erzielen oder durch die Wahl der Steuerklassenkombination IV/IV mit Faktor oder III/V eine hohe Nachzahlung zu erwarten ist.
Wichtige Grenzwerte & Fakten:
- Mindestbetrag: Ab 400 € pro Jahr wird das Finanzamt aktiv.
- Basis: Letzter Steuerbescheid (z.B. Bescheid 2024 für Vorauszahlungen 2025/2026).
- Progressionsvorbehalt: Lohnersatzleistungen (z.B. Elterngeld) können Vorauszahlungen auslösen.
Fälligkeitstermine der Steuervorauszahlungen
Die Vorauszahlungen sind gesetzlich auf vier Termine im Jahr verteilt, um eine gleichmäßige Belastung zu gewährleisten. Achten Sie auf eine pünktliche Zahlung, um Säumniszuschläge zu vermeiden.
- 10. März
- 10. Juni
- 10. September
- 10. Dezember
Tipp: Nutzen Sie ein SEPA-Lastschriftmandat für das Finanzamt, damit Termine automatisch eingehalten werden.
Herabsetzung oder Erhöhung beantragen
Ein Antrag auf Anpassung der Vorauszahlungen kann jederzeit gestellt werden, wenn sich Ihre Einkommenssituation signifikant ändert. Dies ist bis zu 15 Monate nach Ablauf des jeweiligen Kalenderjahres möglich (§ 37 Abs. 3 EStG).
Gründe für eine Herabsetzung sind beispielsweise sinkende Umsätze, hohe Investitionen oder zusätzliche Werbungskosten. Eine Erhöhung kann sinnvoll sein, um Zinszahlungen nach § 233a AO zu vermeiden, falls Sie eine hohe Steuernachzahlung erwarten.
Muster-Antrag auf Anpassung der Vorauszahlungen
Nutzen Sie die folgende Vorlage für ein formloses Schreiben an Ihr Finanzamt. Sie können den Antrag auch elektronisch via ELSTER übermitteln.
Betreff: Antrag auf Anpassung der Einkommensteuer-Vorauszahlungen für [Jahr]
Steuernummer: [Ihre Steuernummer]
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit beantrage ich die Herabsetzung der Vorauszahlungen zur Einkommensteuer sowie zum Solidaritätszuschlag ab dem nächsten Fälligkeitstermin.
Aufgrund von [Grund: z.B. Umsatzrückgang / hohe Betriebsausgaben] wird das voraussichtliche zu versteuernde Einkommen für das laufende Kalenderjahr lediglich ca. [Betrag] € betragen. Eine detaillierte Prognoseberechnung ist diesem Schreiben beigefügt.
Mit freundlichen Grüßen
Besonderheiten: Solidaritätszuschlag & Ehegatten
Der Solidaritätszuschlag wird gemäß den aktuellen Freigrenzen für 2024 und 2025 nur noch bei hohen Einkommen festgesetzt. Sofern Einkommensteuer-Vorauszahlungen anfallen, wird der Soli mit 5,5 % der festgesetzten Steuer berechnet, sofern die Freigrenze überschritten wird.
Bei zusammenveranlagten Ehegatten gilt: Vorauszahlungen werden als Gesamtschuld festgesetzt. Im Falle einer Trennung sollte eine Aufteilung der Vorauszahlungen beantragt werden, um eine korrekte Anrechnung in der späteren Einzelveranlagung sicherzustellen.
Rechtsgrundlagen zum Thema: Steuervorauszahlung
EStREStR R 36. Anrechnung von Steuervorauszahlungen und von Steuerabzugsbeträgen
GewStR
GewStR R 19.2 Anpassung und erstmalige Festsetzung der Vorauszahlungen
AEAO
AEAO Zu § 218 Verwirklichung von Ansprüchen aus dem Steuerschuldverhältnis:
AEAO Zu § 233a Verzinsung von Steuernachforderungen und Steuererstattungen:
AEAO Zu § 234 Stundungszinsen:
AEAO Zu § 235 Verzinsung von hinterzogenen Steuern:
AEAO Zu § 251 Insolvenzverfahren:
EStH 11 36
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