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Inflationsrate in Deutschland berechnen

Wie hoch ist die Inflation in Deutschland (Statistisches Bundesamt)?



Inflation & Inflationsrate einfach erklärt

Bei einem länger anhaltenden Anstieg des Preisniveaus spricht man von Inflation, bei einem anhaltenden Rückgang von Deflation.

Jetzt zukünftigen Wert von Gehalt, Rente etc. abzüglich Inflation (Real- bzw. Barwert) online berechnen:

Inflationsrechner mit Inflationsfaktor

Betrag (heutiger Wert):

Restlaufzeit
Jahre:
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Inflationsrate: %
Wert (Heutiger Betrag)50000Euro
Restlaufzeit5Jahre
Inflationsrate0%
Zukünftiger Wert:4.648,05Euro
Kaufkraftverlust:351,95Euro
Inflationsfaktor:0,92961

Inflation

Definition Inflation: Inflation ist kein feststehender Begriff, er bezeichnet im allgemeinen Sprachgebrauch einen über mehrere Perioden anhaltenden Anstieg des Preisniveaus. Man spricht von „Inflation“, wenn die Preise für Waren und Dienstleistungen allgemein steigen und nicht nur die Preise einzelner Produkte. Ist dies der Fall, so kann man für einen Euro weniger kaufen oder anders ausgedrückt: Ein Euro ist dann weniger wert als zuvor.

Die Inflation kann unter anderem anhand des Verbraucherpreisindex für Deutschland gemessen werden, den das Statistische Bundesamt jeden Monat berechnet und veröffentlicht. Die prozentuale Veränderung des Verbraucherpreisindex gegenüber dem Vorjahreszeitraum wird oft als Inflationsrate bezeichnet. Sie ist ein Maßstab dafür, wie sich innerhalb eines Jahres die Preise für private Verbrauchsausgaben in Deutschland im Durchschnitt verändern. Synonym verwendet werden die Begriffe "Teuerung" beziehungsweise "Teuerungsrate".

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Schutz vor Inflation: Sachwerte

Bei einer Geldentwertung verlieren Spareinlagen und Bargeld an Wert. Man kann sich dann von dem gleichen Geld weniger kaufen als das vorher der Fall war. Zinsanlagen bieten derzeit keinen kompletten Schutz vor einer Geldentwertung. Der sogenannte Realzins, also das, was nach Abzug der Inflation übrig bleibt, ist nach wie vor negativ.

Bei Inflation ist es wichtig, auf inflationsgeschützte Sachwerte zu investieren. Solche Investments sollten eine Wertentwicklung haben, die unabhängig von der Inflation ist oder sich parallel zu den Preissteigerungen entwickelt. Sachwerte mit eigenem materiellen Wert sind hierbei erste Wahl. Mit Sachwerten lässt sich gegen Inflation gegensteuern. Dazu gehören beispielsweise Aktien, Gold oder Immobilien. Diese können dazu beitragen, das Geld vor Entwertung zu schützen.

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Zusammenhang Inflation & Zinsen

Die Inflation ist die allgemeine Teuerungsrate, das heißt, wie sehr sich die Preise für Waren und Dienstleistungen im Laufe der Zeit ändern. Die Zinsen sind die Preise, die für das Verleihen von Geld gezahlt werden.

Es gibt einen direkten Zusammenhang zwischen Inflation und Zinsen: Wenn die Inflation steigt, steigen auch die Zinsen. Das liegt daran, dass die Zentralbanken die Zinsen erhöhen, um die Inflation zu bekämpfen. Wenn die Zinsen steigen, wird es für Unternehmen und Verbraucher teurer, Kredite aufzunehmen. Das führt dazu, dass die Nachfrage nach Gütern und Dienstleistungen sinkt, was die Inflation wieder senkt.

Es gibt auch einen indirekten Zusammenhang zwischen Inflation und Zinsen: Wenn die Inflation steigt, wird das Geldvermögen der Verbraucher und Unternehmen entwertet. Das liegt daran, dass die Kaufkraft des Geldes sinkt. Als Folge davon sind die Verbraucher und Unternehmen weniger geneigt, Geld auszugeben und mehr dazu geneigt, es zu sparen. Das führt dazu, dass die Nachfrage nach Gütern und Dienstleistungen sinkt, was die Inflation wieder senkt.

Insgesamt ist der Zusammenhang zwischen Inflation und Zinsen komplex und hängt von einer Reihe von Faktoren ab. Allerdings ist es wichtig zu verstehen, dass die Zinsen ein wichtiges Instrument zur Bekämpfung der Inflation sind.

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Inflation und Steuern (Kalte Progression)

Eine anhaltend hohe Inflation belastet nicht nur Verbraucherinnen und Verbraucher, sondern führt über inflationsbedingte Lohnerhöhungen gleichzeitig zu steigenden Einkommensteuerbelastungen. Dieses Phänomen wird als kalte Progression bezeichnet.

Inflation und kalte Progression

Wie entsteht kalte Progression?

Der Einkommensteuertarif ist progressiv ausgestaltet. Das bedeutet: Mit steigendem Einkommen wächst die Steuerbelastung überproportional. Dadurch kann bereits eine Lohnerhöhung von 1 % zu einer Steuermehrbelastung von bis zu 1,8 % führen.

In Zeiten hoher Inflation dienen Lohnerhöhungen häufig lediglich dazu, den Kaufkraftverlust auszugleichen. Real steigt das Einkommen kaum – steuerlich jedoch sehr wohl. Genau hier entsteht die kalte Progression: Lohnerhöhungen werden voll besteuert, obwohl sie nur die Teuerungsrate ausgleichen.

Kalte Progression Rechner


Euro

Euro


%

Gegenmaßnahmen des Gesetzgebers – bisher nur bedingt wirksam

Effektiv wirksame Maßnahmen gegen die kalte Progression hat der Gesetzgeber bislang nur teilweise umgesetzt. Zwar wurde der Grundfreibetrag in den vergangenen Jahren regelmäßig erhöht (z. B. 2022: 9.984 €), doch orientiert er sich am Existenzminimumsbericht – und dieser berücksichtigt die kurzfristigen Preissteigerungen typischerweise zeitverzögert.

Gleichzeitig steigen die Sozialabgaben kontinuierlich an, was die Belastung zusätzlich verstärkt.

Inflation und Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG)

Das Einkommensteuerrecht basiert auf relativ stabilen Geldwertverhältnissen. Bei anhaltender Inflation verliert dieses System jedoch an Treffsicherheit:

  • Erträge aus Geldvermögen verlieren real an Wert und dienen teilweise lediglich dem Ausgleich der Geldentwertung.
  • Erträge aus Sachwerten (z. B. Immobilien) steigen hingegen real oder behalten ihren Wert – zusätzlich profitieren Sachwertbesitzer von Inflationsgewinnen.

Die Folge: Eine steuerliche Gleichbehandlung von Kapital- und Sachvermögen kann unter zunehmender Inflation zu einer Ungleichbehandlung zu Lasten der Geldvermögensbesitzer führen.

Kapitalzinsen, Inflation und Art. 14 GG (Eigentumsgarantie)

Die Besteuerung von Kapitalerträgen wird bei sehr hoher Inflation zunehmend problematisch:

Kapitalzinsen verlieren ihren Charakter als „echte“ Erträge, soweit sie die Inflationsrate nicht übersteigen. In vielen Fällen wird die Steuer faktisch aus dem Kapitalstamm gezahlt – ein Eingriff, der nach Auffassung vieler Fachleute gegen die Eigentumsgarantie des Art. 14 GG verstoßen kann.

Für viele Sparer – insbesondere bei klassischen Sparanlagen mit niedrigen Zinsen – liegt der reale Ertrag deutlich unter der Inflationsrate. Selbst bei Anlagen mit langfristiger Bindung müssen Steuern häufig aus der Substanz bezahlt werden.

Frühere steuerliche Entlastungen wie die Einführung des Sparerfreibetrags waren angesichts der Inflationsentwicklung nicht ausreichend. Weitere strukturelle Korrekturen wären notwendig, um eine echte Substanzbesteuerung zu verhindern.

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Inflationsausgleichsgesetz

Mit dem Inflationsausgleichsgesetz sollen die durch die kalte Progression ausgelösten schleichenden Steuererhöhungen gedämpft und Familien steuerlich entlastet werden.

Neue Einkommensteuertarife

Der Einkommensteuertarif (§ 32a EStG) wird angepasst: Der Grundfreibetrag steigt und die sogenannten Tarifeckwerte werden inflationsbedingt nach oben verschoben. Dies soll verhindern, dass reine Inflationsausgleiche zu höheren Steuerbelastungen führen.

Eckwerte Einkommensteuertarif 2023–2025

Jahr Grundfreibetrag (Ledige) Beginn Progressionszone / Eingangsbereich Beginn Spitzensteuersatz (42 %) Beginn Höchststeuersatz (45 %)
2023 10.908 € — (über Grundfreibetrag) 62.810 € 277.826 €
2024 11.784 € 66.760 € 277.826 €
2025 12.096 € 68.481 € 277.826 €

Der Eingangsbereich beginnt jeweils direkt oberhalb des Grundfreibetrags; der Eingangssteuersatz beträgt 14 % und steigt progressiv an.

Künftig soll der Betrag über eine automatische Kopplung an den Grundfreibetrag dynamisch angepasst werden.

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Was ist die aktuelle Inflationsrate? Verbraucherpreisindex für Deutschland

Der Verbraucherpreisindex (VPI) ist der zentrale Indikator zur Messung der Inflation und zeigt, wie sich die Lebenshaltungskosten im Zeitverlauf verändern. Als Basisjahr dient aktuell 2020 (Indexstand = 100).

Jeden Monat veröffentlicht das Statistische Bundesamt die neuesten Daten zum VPI. Wie der Index entsteht, wie er mit der Inflationsrate zusammenhängt und welche Rolle Warenkorb und Wägungsschema spielen, erklärt unser kurzes Video:


  • Interpretation:

    • Der VPI liegt im gesamten Jahr deutlich über dem Basisjahr 2020.
    • Der höchste Wert wurde im September und Oktober erreicht (117,8).
    • Die Preissteigerung flacht zum Jahresende leicht ab.
  • Bedeutung für Verbraucher und Politik:

    • Für Verbraucher bedeuten höhere Indexwerte gestiegene Kosten für Güter und Dienstleistungen.
    • Politik, Wirtschaftsforschung und EZB nutzen den VPI, um wirtschaftliche Entwicklungen einzuschätzen und geldpolitische Entscheidungen zu treffen.
  • Die Auswertung des Verbraucherpreisindex liefert wichtige Erkenntnisse zur Preisentwicklung, sollte jedoch immer im Zusammenspiel mit weiteren Wirtschaftsindikatoren betrachtet werden, um ein vollständiges Bild der ökonomischen Lage zu erhalten.

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    Wie berechnet man aus zwei Indexständen die prozentuale Veränderungsrate?

    Um die Veränderungsrate zwischen zwei Indexständen (z. B. beim Verbraucherpreisindex) zu berechnen, wird eine einfache prozentuale Vergleichsrechnung angewendet:

    Veränderung in % = (neuer Indexstand / alter Indexstand) × 100 − 100


    Diese Formel kann sowohl für Jahresdurchschnittswerte als auch für einzelne Monatswerte verwendet werden. In der amtlichen Verbraucherpreisstatistik werden üblicherweise Veränderungsraten gegenüber

    • dem Vormonat,
    • dem Vorjahresmonat sowie
    • dem Vorjahr

    ausgewiesen. Diese finden Sie – zusammen mit den jeweiligen Indexständen – im Tabellenteil der Themenseite „Verbraucherpreise“.


    Beispiel:
    Auf Basis 2010 = 100 lag der Verbraucherpreisindex im März 2008 bei 98,3 und im November 2013 bei 106,1.

    Veränderung in % = (106,1 / 98,3) × 100 − 100 = 7,9 %


    Möchten Sie die Veränderungsrate für einen individuellen Zeitraum berechnen? Nutzen Sie dafür einfach unseren Index-Rechner.

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    Inflation und Rechnungslegung / Rechnungswesen

    Inflation wirkt sich in zahlreichen IFRS-Standards auf Bewertung, Schätzung, Abzinsung, Cashflows und Trendannahmen aus. Die folgenden Auszüge zeigen zentrale Regelungen aus den International Accounting Standards (IAS) und IFRS, in denen Inflationsaspekte ausdrücklich berücksichtigt werden müssen.


    IAS 19.90 – Leistungen an Arbeitnehmer

    Nach IAS 19.90 (i.d.F. 13.03.2019) müssen Schätzungen zukünftiger Gehaltsentwicklungen u. a. folgende Faktoren berücksichtigen:

    • Inflation,
    • Betriebszugehörigkeit,
    • Beförderungen und Karriereentwicklungen.

    IAS 36.40 – Wertminderung von Vermögenswerten

    IAS 36.40 (i.d.F. 22.11.2016) verlangt, dass zukünftige Cashflows und der Abzinsungssatz aufeinander abgestimmt sind. Beide müssen die Wirkung allgemeiner Inflation konsistent widerspiegeln.

    Wenn der verwendete Abzinsungssatz bereits die allgemeine Preissteigerung beinhaltet, dürfen die Cashflows dies nicht zusätzlich tun (keine doppelte Berücksichtigung).


    IAS 19.96 – Medizinische Kosten

    Nach IAS 19.96 sind erwartete Kostentrends in der medizinischen Versorgung u. a. aufgrund von Inflation oder spezifischen Preissteigerungen zu berücksichtigen.


    IAS 19.78 – Konsistente Annahmen

    IAS 19.78 fordert, dass Annahmen zu Inflation, Lohn- und Gehaltssteigerungen, Diskontierungszinssätzen und anderen wirtschaftlichen Faktoren miteinander abgestimmt sein müssen.


    IAS 23.9 – Fremdkapitalkosten

    IAS 23.9 verweist auf die Anwendung von IAS 29, wenn ein Unternehmen in einem Umfeld hoher Inflation operiert und Fremdkapitalkosten aktiviert.


    IAS 16.62A – Sachanlagen

    Nach IAS 16.62A (i.d.F. 31.10.2017) kann die Preis- und Umsatzkomponente von Umsatzerlösen durch Inflation beeinflusst sein. Diese Effekte sind bei der Bewertung zu berücksichtigen.


    IAS 36.53 – Preissteigerungen in Cashflows

    IAS 36.53 verlangt, dass Cashflows künftige Preissteigerungen sowohl aus allgemeiner Inflation als auch aus branchenspezifischen Entwicklungen abbilden.


    IAS 19.29 – Leistungen für ausgeschiedene Arbeitnehmer

    IAS 19.29 stellt klar: Wenn ein Unternehmen in der Vergangenheit regelmäßig Leistungen für ehemalige Mitarbeiter an die Inflation angepasst hat, ist dies in zukünftigen Erfahrungsannahmen zu berücksichtigen – auch ohne rechtliche Verpflichtung.


    IAS 38.98A – Immaterielle Vermögenswerte

    IAS 38.98A weist darauf hin, dass Absatzvolumen und Preise – und damit der Wert immaterieller Vermögenswerte – durch Inflation beeinflusst werden können.


    IAS 19.88 – Indexierung von Leistungen

    IAS 19.88 verlangt die Berücksichtigung historischer Unternehmenspraxis, z. B. regelmäßige Anpassungen von Leistungen zum Ausgleich der Inflation.


    IAS 39.AG99F – Finanzinstrumente

    IAS 39.AG99F stellt klar, dass Inflation grundsätzlich nicht separat als eigener Risikofaktor behandelt wird, sondern nur im Rahmen anderer Standards (z. B. IAS 21) relevant wird.


    IAS 39.AG33 – Fremdwährung & Inflation

    Nach IAS 39.AG33 gelten für inflationsbedingte Effekte die Regeln des IAS 21 (Auswirkungen von Wechselkursänderungen).


    IFRS 9.B4.3.8 – Eingebettete Derivate

    Ein eingebettetes Derivat ist eng mit dem Basisvertrag verbunden, wenn es auf einen Inflationsindex (z. B. Verbraucherpreisindex) referenziert. Dies folgt aus den Verweisungen auf IAS 21.


    IAS 29.21 – Rechnungslegung in Hochinflationsländern

    IAS 29.21 erlaubt bzw. verlangt die Anpassung der Abschlüsse, um die Auswirkungen hoher Inflation auf monetäre und nicht-monetäre Größen korrekt abzubilden.


    IFRIC 7.3 – Anwendung von IAS 29

    IFRIC 7 erläutert die erstmalige Anwendung von IAS 29: Wenn der vorherige Berichtszeitraum nicht hochinflationär war, müssen alle Posten rückwirkend angepasst werden, sodass die Inflation ab Beginn des dargestellten Vergleichszeitraums berücksichtigt wird.


    IAS 29.27 – Auswirkungen auf monetäre Posten

    Nach IAS 29.27 führen Perioden der Inflation zu Gewinnen oder Verlusten je nach Nettoposition in monetären Posten (Forderungen/Verbindlichkeiten).

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    FAQ zur Inflation: Häufige Fragen und Antworten

    Was ist Inflation?

    Inflation beschreibt den Anstieg des allgemeinen Preisniveaus für Waren und Dienstleistungen. Dadurch sinkt die Kaufkraft des Geldes – man kann sich für einen Euro weniger leisten als zuvor.

    Wie wird Inflation gemessen?

    Die Inflation wird in Deutschland überwiegend anhand des Verbraucherpreisindex (VPI) gemessen. Er zeigt, wie sich die Preise eines repräsentativen „Warenkorbs“ gegenüber dem Basisjahr verändern.

    Was ist der Harmonisierte Verbraucherpreisindex (HVPI)?

    Der HVPI dient dem Vergleich der Inflationsraten innerhalb der EU. Er wird nach europaweit einheitlichen Regeln berechnet und ist Grundlage für die Entscheidungen der Europäischen Zentralbank (EZB).

    Was bedeutet Kerninflation?

    Die Kerninflation ist die Inflationsrate ohne Energie und Nahrungsmittel. Diese beiden Bereiche schwanken stark, daher zeigt die Kerninflation langfristige Trends stabiler an und ist ein wichtiger Indikator für die Geldpolitik.

    Warum steigen die Preise?

    Gründe für Inflation können sein:

    • steigende Energie- und Rohstoffpreise,
    • höhere Produktions- und Transportkosten,
    • starke Nachfrage nach Gütern und Dienstleistungen,
    • Lieferengpässe und gestörte Produktionsketten,
    • expansive Geld- und Fiskalpolitik.

    Wie wirkt sich Inflation auf meinen Geldbeutel aus?

    Eine hohe Inflation bedeutet, dass alltägliche Ausgaben wie Einkäufe, Miete oder Dienstleistungen teurer werden. Selbst bei Lohnerhöhungen steigt die Kaufkraft oft nicht im gleichen Maße – besonders, wenn die Inflation hoch ist.

    Wie beeinflusst Inflation meine Steuern?

    Durch die sogenannte kalte Progression können inflationsbedingte Lohnerhöhungen zu höheren Steuerbelastungen führen, obwohl die reale Kaufkraft kaum steigt. Maßnahmen wie das Inflationsausgleichsgesetz sollen diese Effekte abmildern.

    Was bedeutet Deflation?

    Deflation ist das Gegenteil von Inflation: Die Preise sinken. Das klingt positiv, kann aber wirtschaftlich gefährlich sein, da Unternehmen weniger Einnahmen erzielen, Investitionen sinken und Arbeitsplätze gefährdet werden.

    Wie reagiert die Europäische Zentralbank (EZB) auf Inflation?

    Die EZB bekämpft hohe Inflation in der Regel durch Erhöhung der Leitzinsen. Kredite verteuern sich, die Nachfrage sinkt – und damit auch der Preisdruck.

    Kann ich mich als Verbraucher gegen Inflation schützen?

    Ja, es gibt verschiedene Möglichkeiten:

    • regelmäßige Anpassung von Spar- und Anlageformen,
    • Investitionen in inflationsstabile Werte (z. B. Immobilien oder Sachwerte),
    • Nutzung steuerlicher Vorteile,
    • Vergleich und Optimierung laufender Verträge (Strom, Versicherungen etc.).

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    Aktuelles + weitere Infos

    Inflationsrate im November 2025 bei +2,3 %

    Statistisches Bundesamt, Pressemitteilung vom 12.12.2025

    Die Inflationsrate in Deutschland hat sich zum Jahresende weiter stabilisiert. Nach den endgültig bestätigten Zahlen des Statistischen Bundesamtes (Destatis) lag die Inflationsrate im November 2025 – gemessen am Verbraucherpreisindex (VPI) – bei +2,3 % gegenüber dem Vorjahresmonat. Damit blieb sie unverändert gegenüber Oktober 2025 und leicht unter dem Niveau vom September 2025 (+2,4 %).

    Gegenüber dem Vormonat Oktober 2025 sanken die Verbraucherpreise insgesamt um 0,2 %. Nach Einschätzung von Destatis wirkt insbesondere der anhaltende Preisauftrieb bei Dienstleistungen weiterhin inflationssteigernd, während Energie- und Nahrungsmittelpreise dämpfend auf die Gesamtinflation wirken.

    Verbraucherpreisindex und HVPI im Überblick

    Index Veränderung zum Vorjahresmonat Veränderung zum Vormonat
    Verbraucherpreisindex (VPI) +2,3 % -0,2 %
    Harmonisierter Verbraucherpreisindex (HVPI) +2,6 % -0,5 %

    Damit bestätigt sich das vorläufige Ergebnis für beide Indizes.

    Energiepreise: Kaum Veränderung gegenüber dem Vorjahr

    Die Preise für Energieprodukte lagen im November 2025 0,1 % unter dem Niveau des Vorjahresmonats. Der preisdämpfende Effekt der Energie fiel damit schwächer aus als noch im Oktober 2025 (-0,9 %).

    Innerhalb der Haushaltsenergie:

    • Verbilligt:
      • Strom: -1,5 %
      • Fernwärme: -0,7 %
    • Verteuert:
      • Leichtes Heizöl: +2,4 %
      • Erdgas: +0,5 %

    Die Kraftstoffpreise lagen insgesamt 1,6 % höher als im November 2024.

    Nahrungsmittelpreise: Unterdurchschnittlicher Anstieg

    Nahrungsmittel verteuerten sich im November 2025 binnen Jahresfrist um 1,2 % und damit erneut unterdurchschnittlich. Die niedrigste Teuerungsrate für Nahrungsmittel im laufenden Jahr war im Januar 2025 mit +0,8 % erreicht worden.

    • Besonders stark gestiegen:
      • Zucker, Marmelade, Honig und Süßwaren: +9,0 %
        • darunter Schokolade: +19,4 %
      • Fleisch und Fleischwaren: +4,2 %
        • darunter Rind- und Kalbfleisch: +13,8 %
    • Deutlich günstiger:
      • Speisefette und Speiseöle: -14,8 %
        • darunter Butter: -22,0 %
        • Olivenöl: -17,4 %
      • Frisches Gemüse: -4,2 %
        • darunter Kartoffeln: -13,3 %

    Kerninflation weiter erhöht

    Die Inflationsrate ohne Energie lag im November 2025 bei +2,5 %.

    Die Kerninflation (ohne Nahrungsmittel und Energie) belief sich auf +2,7 %, nach +2,8 % im Oktober 2025.

    Diese Kennzahlen zeigen, dass der Preisdruck in anderen Güter- und Dienstleistungsbereichen weiterhin über dem Gesamtindex liegt.

    Dienstleistungen bleiben Hauptpreistreiber

    Dienstleistungen verteuerten sich im November 2025 gegenüber dem Vorjahr um 3,5 % und wirkten damit weiterhin deutlich inflationssteigernd.

    • Überdurchschnittliche Preisanstiege gab es insbesondere bei:
      • Personenbeförderung im Schienenverkehr: +11,9 %
      • Kombinierte Personenbeförderung: +11,4 %
      • Dienstleistungen sozialer Einrichtungen: +7,6 %
      • Pauschalreisen: +7,1 %
      • Versicherungsdienstleistungen im Verkehr: +6,9 %
      • Stationäre Gesundheitsdienstleistungen: +6,5 %

    Auch Nettokaltmieten stiegen weiter moderat um 2,1 %. Rückläufig waren lediglich wenige Dienstleistungen, etwa Telekommunikationsdienstleistungen (-0,5 %).

    Warenpreise insgesamt moderat gestiegen

    Waren verteuerten sich im Jahresvergleich um 1,1 %. Dabei stiegen:

    • Verbrauchsgüter um 1,4 %
    • Gebrauchsgüter um 0,6 %

    Preisanstiege bei Waren:

    • Alkoholfreie Getränke: +6,4 %
      • darunter Kaffee und ähnliche Produkte: +21,1 %
    • Gebrauchte Pkw: +4,8 %
    • Tabakwaren: +3,9 %

    Preisrückgänge wurden hingegen u. a. bei Haushaltsgeräten sowie IT- und Kommunikationsgeräten (jeweils -2,7 %) festgestellt.

    Rückgang gegenüber dem Vormonat (Oktober 2025)

    Im Vergleich zum Oktober 2025 sanken die Preise insgesamt um 0,2 %. Maßgeblich hierfür waren saisonale Effekte, insbesondere:

    • Flugtickets: -14,2 %
    • Pauschalreisen: -11,5 %

    Nahrungsmittelpreise blieben im Monatsvergleich stabil, während sich Butter erneut verbilligte (-4,6 %). Energie verteuerte sich hingegen gegenüber dem Vormonat um 0,6 %, vor allem aufgrund steigender Preise für leichtes Heizöl (+6,8 %).

    Einordnung

    Die Inflationsentwicklung zum Jahresende 2025 zeigt ein insgesamt stabiles Bild. Während Energie- und Nahrungsmittelpreise die Teuerung weiterhin dämpfen, bleibt der Preisauftrieb im Dienstleistungssektor hoch. Die Kerninflation liegt damit nach wie vor über dem Gesamtindex – ein Indikator für strukturelle Preisanstiege, insbesondere im Bereich Arbeit und Mieten.

    Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis), Pressemitteilung vom 12.12.2025


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    Rechtsgrundlagen zum Thema: Inflation

    AEAO 
    AEAO Zu § 66 Wohlfahrtspflege:


    Weitere Informationen zu diesem Thema aus dem Steuer-Blog:


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