Rechtsstand: 30. Juni 2026
Verdeckte Gewinnausschüttung (vGA): Definition, Beispiele und Steuerfolgen
Was ist eine verdeckte Gewinnausschüttung? Dieser Ratgeber erklärt Voraussetzungen, typische vGA-Fälle, steuerliche Folgen bei GmbH und Gesellschafter, Korrektur außerhalb der Steuerbilanz sowie Praxisbeispiele zu Geschäftsführergehalt, Tantieme und Pensionszusagen.
Eine verdeckte Gewinnausschüttung (vGA) entsteht, wenn eine Kapitalgesellschaft einem Gesellschafter oder einer nahestehenden Person einen Vorteil gewährt, den ein ordentlicher und gewissenhafter Geschäftsleiter einem fremden Dritten nicht eingeräumt hätte. Die Folge: Der Aufwand wird steuerlich nicht anerkannt und das Einkommen der Gesellschaft wird korrigiert.
Was ist eine verdeckte Gewinnausschüttung?
Eine verdeckte Gewinnausschüttung ist keine offene Dividende. Sie wird nicht durch einen ordentlichen Gewinnverteilungsbeschluss ausgewiesen, sondern „versteckt“ sich in einem Vertrag, Aufwand, Bilanzposten oder Vermögensvorteil zugunsten eines Gesellschafters oder einer nahestehenden Person.
Typisch ist: Die GmbH behandelt eine Zahlung oder einen Vorteil zunächst als Betriebsausgabe oder als bilanzwirksamen Vorgang. Steuerlich wird später festgestellt, dass der Vorteil nicht betrieblich, sondern gesellschaftsrechtlich veranlasst war.
Voraussetzungen einer vGA
Für eine verdeckte Gewinnausschüttung müssen typischerweise mehrere Merkmale zusammenkommen:
- Vermögensminderung oder verhinderte Vermögensmehrung bei der Kapitalgesellschaft,
- Auswirkung auf das Einkommen der Gesellschaft,
- Veranlassung durch das Gesellschaftsverhältnis,
- Vorteil beim Gesellschafter oder einer nahestehenden Person,
- kein ordnungsgemäßer Gewinnverteilungsbeschluss wie bei einer offenen Dividende.
Typische Fälle einer vGA
Ein Gesellschafter-Geschäftsführer erhält eine Vergütung, die im Fremdvergleich unangemessen hoch ist. Der überhöhte Teil kann vGA sein.
Gewinntantiemen, Nur-Tantiemen, Umsatztantiemen oder unklare Tantiemevereinbarungen können vGA auslösen.
Pensionszusagen ohne Erdienbarkeit, ohne Probezeit, mit Überversorgung oder ohne Fremdvergleich sind besonders prüfungsrelevant.
Zinslose oder zu niedrig verzinste Darlehen an Gesellschafter sowie überhöhte Zinsen zugunsten des Gesellschafters sind kritisch.
Die GmbH kauft Wirtschaftsgüter vom Gesellschafter zu einem Preis über dem Marktwert.
Firmenwagen, Immobilien, Personal oder Betriebsmittel werden privat genutzt, ohne dass ein fremdübliches Entgelt vereinbart wird.
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Steuerliche Folgen bei GmbH und Gesellschafter
| Ebene | Folge | Praxisrelevanz |
|---|---|---|
| Kapitalgesellschaft | Die vGA mindert das Einkommen nicht; regelmäßig außerbilanzielle Hinzurechnung. | Mehr Körperschaftsteuer, Solidaritätszuschlag und Gewerbesteuer möglich. |
| Gesellschafter | Erfassung nach den für ihn geltenden steuerlichen Grundsätzen, häufig als Kapitalertrag. | Abgeltungsteuer, Teileinkünfteverfahren oder Betriebsvermögensbezug prüfen. |
| Kapitalertragsteuer | Einbehaltung und Anmeldung können nachzuholen sein. | Haftungsrisiken für die GmbH und Geschäftsleitung möglich. |
| Korrekturvorschriften | § 32a KStG kann eine korrespondierende Korrektur ermöglichen. | Wichtig bei abweichender Behandlung auf Gesellschafts- und Gesellschafterebene. |
Korrektur innerhalb oder außerhalb der Steuerbilanz
Die steuerliche Korrektur einer vGA erfolgt grundsätzlich außerhalb der Steuerbilanz. Das bedeutet: Der handels- oder steuerbilanzielle Ansatz eines Wirtschaftsguts, einer Verbindlichkeit oder Rückstellung bleibt grundsätzlich bestehen. Die nicht betrieblich veranlasste Gewinnminderung wird bei der Einkommensermittlung außerbilanziell hinzugerechnet.
vGA bei Rückstellungen und Verbindlichkeiten
Führt eine Vereinbarung mit dem Gesellschafter zu einer Verbindlichkeit oder Rückstellung und ist diese Vereinbarung ganz oder teilweise gesellschaftlich veranlasst, bleibt der Passivposten in der Steuerbilanz grundsätzlich bestehen. Die vGA wird außerhalb der Steuerbilanz korrigiert.
Für die weitere steuerliche Behandlung ist eine Nebenrechnung sinnvoll. Sie zeigt, welcher Teil des Passivpostens auf die vGA entfällt und in welchem Umfang bereits eine Hinzurechnung erfolgt ist.
| Nebenrechnung | Bedeutung |
|---|---|
| Teilbetrag I | Der Teil des Passivpostens, der auf die verdeckte Gewinnausschüttung entfällt. |
| Teilbetrag II | Der Teil von Teilbetrag I, der bereits im Rahmen der Einkommensermittlung hinzugerechnet wurde. |
vGA bei Aktivposten und überhöhten Kaufpreisen
Eine vGA kann auch auf der Aktivseite entstehen. Beispiel: Die GmbH kauft eine Maschine vom Gesellschafter für 120.000 €, obwohl der fremdübliche Wert nur 100.000 € beträgt. Der Mehrpreis von 20.000 € ist durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst.
Die Maschine ist steuerlich grundsätzlich mit den fremdüblichen Anschaffungskosten anzusetzen. Der überhöhte Betrag ist als gesellschaftlich veranlasster Vorteil zu behandeln.
vGA bei Pensionszusagen
Pensionszusagen an Gesellschafter-Geschäftsführer sind ein häufiger Streitpunkt in Betriebsprüfungen. Eine vGA kann insbesondere vorliegen bei:
- fehlender Erdienbarkeit,
- fehlender oder zu kurzer Probezeit,
- Überversorgung,
- nicht fremdüblicher Invaliditäts- oder Hinterbliebenenversorgung,
- nicht eindeutigen Zusagebedingungen,
- nachträglichen Erhöhungen ohne fremdüblichen Grund,
- unzureichender tatsächlicher Durchführung.
Wird eine Pensionsrückstellung teilweise als vGA beurteilt, ist die Steuerbilanz nicht automatisch zu korrigieren. Vielmehr ist die vGA in der Einkommensermittlung zu berücksichtigen und über die Laufzeit sachgerecht fortzuschreiben.
Praxisbeispiele
Beispiel 1: Überhöhtes laufendes Geschäftsführergehalt
Die GmbH zahlt ihrem Gesellschafter-Geschäftsführer monatlich 9.000 €. Fremdüblich wären nach Vergleich nur 6.000 €. Der monatliche Mehrbetrag von 3.000 € ist gesellschaftlich veranlasst.
Der Betrag von 36.000 € ist dem Einkommen der GmbH außerbilanziell hinzuzurechnen. Beim Gesellschafter ist zu prüfen, in welchem Umfang Arbeitslohn und Kapitalertrag vorliegen.
Beispiel 2: Tantiemerückstellung mit vGA-Anteil
Die GmbH bildet für eine Tantieme eine Rückstellung von 70.000 €. Davon sind 20.000 € unangemessen und durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst.
Die Rückstellung bleibt bilanziell bestehen. Der vGA-Anteil ist in einer Nebenrechnung fortzuführen, damit spätere Auszahlung, Auflösung oder Verzicht zutreffend behandelt werden.
Beispiel 3: Verzicht auf einen Tantiemeanspruch
Verzichtet ein Gesellschafter-Geschäftsführer aus gesellschaftlichen Gründen auf eine werthaltige Tantiemeforderung, kann dies steuerlich wie ein Zufluss mit anschließender Einlage behandelt werden. Ist der Anspruch nicht voll werthaltig, ist nur der werthaltige Teil maßgeblich.
Beispiel 4: Überhöhter Kaufpreis für Wirtschaftsgut
Kauft die GmbH ein Wirtschaftsgut vom Gesellschafter zu einem überhöhten Preis, ist der Mehrbetrag regelmäßig vGA-gefährdet. Entscheidend ist der fremdübliche Wert im Zeitpunkt des Erwerbs.
Checkliste zur vGA-Vermeidung
- Liegt eine schriftliche Vereinbarung vor?
- Wurde die Vereinbarung im Voraus getroffen?
- Ist die Vereinbarung klar, eindeutig und tatsächlich durchführbar?
- Würde ein fremder Dritter die gleiche Leistung erhalten?
- Ist die Vergütung oder Gegenleistung der Höhe nach angemessen?
- Gibt es interne oder externe Vergleichswerte?
- Wird die Vereinbarung tatsächlich wie schriftlich vereinbart durchgeführt?
- Sind Fälligkeit, Auszahlung, Verrechnung und Buchung nachvollziehbar dokumentiert?
- Wurden nahestehende Personen einbezogen?
- Wurde die Kapitalertragsteuer geprüft?
- Wurde eine Nebenrechnung für Rückstellungen oder Verbindlichkeiten angelegt?
- Wurde § 32a KStG bei abweichender Behandlung geprüft?
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FAQ: Verdeckte Gewinnausschüttung
Was ist eine verdeckte Gewinnausschüttung einfach erklärt?
Eine vGA liegt vor, wenn eine GmbH ihrem Gesellschafter einen Vorteil gewährt, den ein fremder Dritter nicht erhalten hätte, und dadurch der Gewinn der GmbH gemindert wird.
Was ist der Unterschied zwischen offener und verdeckter Gewinnausschüttung?
Eine offene Gewinnausschüttung beruht auf einem Gewinnverteilungsbeschluss. Eine verdeckte Gewinnausschüttung erscheint dagegen zunächst als Aufwand, Vertrag oder Vermögensvorgang und wird erst steuerlich als Ausschüttung behandelt.
Welche Verträge sind besonders vGA-gefährdet?
Besonders prüfungsrelevant sind Geschäftsführeranstellungsverträge, Tantiemevereinbarungen, Darlehen, Pensionszusagen, Miet- und Pachtverträge, Kaufverträge und private Nutzungsvereinbarungen.
Wie wird eine vGA bei der GmbH korrigiert?
Der vGA-Betrag wird dem Einkommen der GmbH regelmäßig außerbilanziell hinzugerechnet. Die Steuerbilanz selbst bleibt bei vielen Fällen unverändert.
Wie wird eine vGA beim Gesellschafter besteuert?
Beim Gesellschafter ist die vGA grundsätzlich nach den für ihn geltenden Regeln zu erfassen, häufig als Einkünfte aus Kapitalvermögen. Bei betrieblich gehaltenen Beteiligungen können andere Regeln greifen.
Kann eine vGA nachträglich korrigiert werden?
Eine Korrektur kann insbesondere über allgemeine Änderungsvorschriften der Abgabenordnung oder § 32a KStG in Betracht kommen. Ob dies möglich ist, hängt vom konkreten Verfahrensstand ab.
Wie vermeidet man eine vGA?
Durch klare Verträge im Voraus, Fremdvergleich, tatsächliche Durchführung, angemessene Konditionen, Dokumentation und regelmäßige Überprüfung aller Vereinbarungen mit Gesellschaftern.
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Passende weiterführende Themen
- Geschäftsführergehalt berechnen und steuerlich optimieren
- Tantieme: Berechnung, Höhe und Versteuerung
- vGA bei Gewinntantiemen
- Angemessenheit der Gesamtbezüge eines Gesellschafter-Geschäftsführers
Quellen und Rechtsstand
- § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG, verdeckte Gewinnausschüttungen mindern das Einkommen nicht, Rechtsstand: 30.06.2026.
- § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG, verdeckte Gewinnausschüttungen als sonstige Bezüge aus Anteilen, Rechtsstand: 30.06.2026.
- § 32a KStG, Erlass, Aufhebung oder Änderung von Steuerbescheiden bei verdeckter Gewinnausschüttung oder verdeckter Einlage, Rechtsstand: 30.06.2026.
- BMF-Schreiben vom 28.05.2002, IV A 2 – S 2742 – 32/02, BStBl I 2002, 603, Korrektur einer verdeckten Gewinnausschüttung innerhalb oder außerhalb der Steuerbilanz.
- KStH 2022, Anlage 17 I, Korrektur einer verdeckten Gewinnausschüttung innerhalb oder außerhalb der Steuerbilanz.
- KStH 2022, Anlage 17 II, BMF-Schreiben vom 14.10.2002, IV A 2 – S 2742 – 62/02, BStBl I 2002, 972, Angemessenheit der Gesamtbezüge des Gesellschafter-Geschäftsführers.
- BFH, Urteil vom 29.06.1994, I R 137/93, BStBl II 2002, 366, außerbilanzielle Gewinnkorrektur bei vGA.
- BFH, Beschluss vom 09.06.1997, GrS 1/94, BStBl II 1998, 307, Forderungsverzicht des Gesellschafters und Einlage.