Durchschnittlicher Besteuerungsanteil seit 2015 um 13 Prozentpunkte gestiegen
Im Jahr 2023 erhielten rund 22,1 Millionen Personen in Deutschland Rentenleistungen aus gesetzlicher, privater oder betrieblicher Rente in Höhe von insgesamt 381 Milliarden Euro. Das Statistische Bundesamt (Destatis) berichtet, dass dies einem Anstieg von 0,6 % oder 121.000 Rentenempfängerinnen und -empfängern im Vergleich zum Vorjahr entspricht. Gleichzeitig stieg die Höhe der gezahlten Renten um 4,9 % oder 17,7 Milliarden Euro. Von den Rentenleistungen im Jahr 2023 waren 68 % einkommensteuerpflichtig, was etwa 260,5 Milliarden Euro ausmacht. Seit 2015 ist der durchschnittliche Besteuerungsanteil damit um 13 Prozentpunkte gestiegen.
Gründe für den Anstieg des Besteuerungsanteils
Der Anstieg des Besteuerungsanteils ist eine Folge des Alterseinkünftegesetzes von 2005, das die Besteuerung von Alterseinkünften neu regelt. Dieses Gesetz leitet einen Übergang von der vorgelagerten zur nachgelagerten Besteuerung der gesetzlichen Rente ein. Das bedeutet, dass die Rentenbeiträge in der Ansparphase schrittweise steuerfrei gestellt werden und die Rentenleistungen in der Auszahlungsphase steuerlich belastet werden. Mit dem Inkrafttreten des Wachstumschancengesetzes am 27. März 2024 wurde die ursprünglich bis 2040 vorgesehene Übergangsphase bis 2058 verlängert. Der steuerpflichtige Anteil der Renteneinkünfte richtet sich nach dem Jahr des Rentenbeginns: Je später der Rentenbeginn, desto höher ist der besteuerte Anteil der Renteneinkünfte. Außerdem tragen Rentenerhöhungen, die komplett steuerpflichtig sind, zum Anstieg des Besteuerungsanteils bei.
Einkommensteuerpflicht der Rentnerinnen und Rentner
Viele Rentnerinnen und Rentner liegen mit dem steuerpflichtigen Teil ihrer Renten nach relevanten Abzügen unterhalb des Grundfreibetrags, sodass ihre Renten steuerfrei bleiben, wenn keine weiteren Einkünfte vorliegen. Wie viele Rentnerinnen und Rentner für das Jahr 2023 Einkommensteuer zahlen müssen, ist aufgrund der langen Fristen zur Steuerveranlagung noch nicht bekannt. Die aktuellsten Informationen zur Rentenbesteuerung stammen aus dem Jahr 2020. Damals mussten rund 40 % oder 8,7 Millionen der insgesamt 21,8 Millionen Rentenempfängerinnen und -empfänger Einkommensteuer auf ihre Renteneinkünfte zahlen. Im Vergleich zu 2019 stieg der Anteil um 2,7 Prozentpunkte beziehungsweise 636.000 Personen.
Weitere Einkünfte der Rentnerinnen und Rentner
Bei 82 % der im Jahr 2020 steuerbelasteten Rentenempfängerinnen und -empfänger – hierzu zählen auch hinterbliebene Eheleute und Kinder – lagen neben Renten noch andere Einkünfte wie Versorgungsbezüge, Arbeitseinkommen oder Mieteinnahmen vor. Bei zusammenveranlagten Ehepaaren können auch die Einkünfte der Partnerin oder des Partners für die Besteuerung zusammengerechnet werden.
Fazit
Die kontinuierliche Erhöhung des Besteuerungsanteils der Renten ist eine direkte Folge gesetzlicher Neuregelungen und dem schrittweisen Übergang zur nachgelagerten Besteuerung. Für viele Rentnerinnen und Rentner bedeutet dies eine Anpassung ihrer steuerlichen Situation. Sollten Sie Fragen zur Rentenbesteuerung oder zu Ihrer individuellen steuerlichen Lage haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis)