Aktualisierung der Liste der berufsständischen Versorgungseinrichtungen
Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder übersendet das BMF die aktualisierte Liste der berufsständischen Versorgungseinrichtungen, die den gesetzlichen Rentenversicherungen vergleichbare Leistungen im Sinne des § 10 Abs. 1 Nr. 2 Satz 1 Buchst. a EStG erbringen.
Dieses Schreiben wird im Bundessteuerblatt veröffentlicht.
BMF-Schreiben
Quelle: BMF, Schreiben (koordinierter Ländererlass) IV C 3 – S-2221 / 19/ 1 0058 :001 vom 19.06.2020