Die Pflicht zur Bilanzierung hängt von verschiedenen Faktoren ab, insbesondere von der Rechtsform und der Größe des Unternehmens.
Rechtsformen:
- Kapitalgesellschaften (z. B. GmbH, AG): Sind immer bilanzierungspflichtig, unabhängig von ihrer Größe oder ihrem Umsatz .
- Personengesellschaften (z. B. OHG, KG): Sind in der Regel bilanzierungspflichtig, wenn sie bestimmte Größenmerkmale überschreiten .
- Einzelunternehmen: Sind in der Regel nicht bilanzierungspflichtig, können aber freiwillig bilanzieren .
Größenmerkmale:
- Umsatz: Überschreitet der Umsatz in zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren 600.000 Euro, besteht Bilanzierungspflicht .
- Gewinn: Übersteigt der Gewinn in zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren 60.000 Euro, besteht Bilanzierungspflicht .
Ausnahmen:
Es gibt einige Ausnahmen von der Bilanzierungspflicht, z. B. für Kleinstunternehmen oder Freiberufler.
Einnahmenüberschussrechnung:
Unternehmen, die nicht bilanzierungspflichtig sind, können ihren Gewinn mithilfe einer Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) ermitteln . Hierbei werden lediglich die Einnahmen und Ausgaben des Geschäftsjahres gegenübergestellt.
Inhalt der Bilanz:
Die Bilanz ist eine Gegenüberstellung von Vermögen (Aktiva) und Schulden (Passiva) eines Unternehmens zu einem bestimmten Stichtag . Sie gibt Aufschluss über die finanzielle Lage des Unternehmens.
Prüfungspflicht:
Je nach Unternehmensgröße muss die Bilanz von einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geprüft werden .
Software:
Es gibt spezielle Software, die bei der Erstellung der Bilanz helfen kann .