Bilanzierungspflicht

Die Pflicht zur Bilanzierung hängt von verschiedenen Faktoren ab, insbesondere von der Rechtsform und der Größe des Unternehmens.

Rechtsformen:

  • Kapitalgesellschaften (z. B. GmbH, AG): Sind immer bilanzierungspflichtig, unabhängig von ihrer Größe oder ihrem Umsatz .  
  • Personengesellschaften (z. B. OHG, KG): Sind in der Regel bilanzierungspflichtig, wenn sie bestimmte Größenmerkmale überschreiten .  
  • Einzelunternehmen: Sind in der Regel nicht bilanzierungspflichtig, können aber freiwillig bilanzieren .  

Größenmerkmale:

  • Umsatz: Überschreitet der Umsatz in zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren 600.000 Euro, besteht Bilanzierungspflicht .  
  • Gewinn: Übersteigt der Gewinn in zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren 60.000 Euro, besteht Bilanzierungspflicht .  

Ausnahmen:

Es gibt einige Ausnahmen von der Bilanzierungspflicht, z. B. für Kleinstunternehmen oder Freiberufler.

Einnahmenüberschussrechnung:

Unternehmen, die nicht bilanzierungspflichtig sind, können ihren Gewinn mithilfe einer Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) ermitteln . Hierbei werden lediglich die Einnahmen und Ausgaben des Geschäftsjahres gegenübergestellt.  

Inhalt der Bilanz:

Die Bilanz ist eine Gegenüberstellung von Vermögen (Aktiva) und Schulden (Passiva) eines Unternehmens zu einem bestimmten Stichtag . Sie gibt Aufschluss über die finanzielle Lage des Unternehmens.  

Prüfungspflicht:

Je nach Unternehmensgröße muss die Bilanz von einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geprüft werden .  

Software:

Es gibt spezielle Software, die bei der Erstellung der Bilanz helfen kann .