Der Steuer-Tipp für Ruheständler: Rentner sollten fachlichen Rat anfordern!

📈 Warum immer mehr Rentner eine Steuererklärung abgeben müssen

Seit der Reform im Jahr 2005 unterliegen Altersrenten nach und nach vollständig der Einkommensteuerpflicht. Die Übergangsphase endet im Jahr 2058 – bis dahin steigt der Besteuerungsanteil der Renten mit jedem neuen Renteneintrittsjahr. Die Folge: Immer mehr Rentner sind verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben.

Dabei wird der Begriff „Rente“ im Alltag häufig missverstanden. Nicht jede Zahlung im Ruhestand ist steuerlich gleich zu behandeln.


🧾 Welche Renten gibt es – und wie werden sie besteuert?

Der steuerliche Umgang mit Renten hängt von zwei Faktoren ab:

  1. Art der Rente
    Beispiele:
    • Unfallrente (i. d. R. steuerfrei)
    • Altersrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung (teilweise steuerpflichtig, Besteuerungsanteil abhängig vom Rentenbeginn)
    • Beamtenpension oder Betriebsrente (meist voll steuerpflichtig)
    • Private Rentenversicherung (Ertragsanteilsbesteuerung)
  2. Art der Finanzierung
    • Aus privaten Mitteln
    • Teilweise mit Arbeitgeberzuschuss
    • Vollständig arbeitgeberfinanziert

➡️ Eine falsche Einordnung kann dauerhaft zu einer fehlerhaften Besteuerung führen – denn einmal falsch erklärt, wird der Fehler in den Folgejahren in der Regel automatisch fortgeschrieben.


📅 Der kritische Moment: Der Renteneintritt

Gerade im Jahr des Rentenbeginns werden häufig Fehler gemacht, z. B.:

  • Falsche Behandlung von Abfindungen oder Einmalzahlungen
  • Verkauf oder Auszahlung von Lebensversicherungen
  • Nichtnutzung von Freibeträgen wie dem Versorgungsfreibetrag oder Altersentlastungsbetrag

Diese Faktoren beeinflussen die Steuerlast teilweise dauerhaft – ein erfahrener Steuerberater kann hier bares Geld sparen.


📢 „Rentner zahlen keine Steuern“? Ein Irrtum!

Das Finanzamt weiß durch die Rentenbezugsmitteilungen (seit 2005) genau, wer welche Rente erhält – verschweigen hilft nicht. Selbst eine Nichtveranlagungsbescheinigung (NV-Bescheinigung) schützt nicht vor der Pflicht zur Steuererklärung, wenn sie auf unvollständigen Daten beruht.


💡 Steuersparpotenzial auch für Rentner

Viele Rentner können mit einer geschickten Steuererklärung Steuern sparen oder Rückzahlungen erhalten, z. B. durch:

Steuermindernde Aufwendungen:

BereichBeispiele
Krankheit & PflegeArzt- und Medikamentenkosten, Zahnersatz, Hilfsmittel
Haushalt & WohnenHaushaltsnahe Dienstleistungen, Handwerkerleistungen, Hausmeisterkosten aus Betriebskostenabrechnungen
Spenden & BeiträgeGemeinnützige Spenden, Kirchensteuer
KapitalerträgeGünstigerprüfung bei Zinsen/Dividenden, Anrechnung der Abgeltungsteuer

Zusätzliche Vorteile bei Behinderung oder Pflegegrad, z. B. Pauschbeträge, außergewöhnliche Belastungen oder Freibeträge.


Unser Fazit: Lassen Sie sich beraten – es lohnt sich!

Die steuerliche Lage von Rentnern ist komplexer als viele denken. Häufige Fehler entstehen durch Unwissenheit, insbesondere bei der erstmaligen Besteuerung. Wer hier rechtzeitig fachlichen Rat einholt, kann nicht nur Nachzahlungen vermeiden, sondern oft auch Steuervorteile nutzen.

📞 Sprechen Sie mit uns – wir prüfen, ob Sie steuerpflichtig sind, und unterstützen Sie bei der Erstellung Ihrer Steuererklärung.