Anhebung der Freigrenze für Geschenke auf 50 Euro zum 1. Januar 2024

Am 12. Juli 2024 hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) ein neues Schreiben veröffentlicht, das eine bedeutende Änderung des Umsatzsteuer-Anwendungserlasses (UStAE) ankündigt. Durch das Gesetz zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen und Innovation sowie Steuervereinfachung und Steuerfairness (Wachstumschancengesetz) vom 27. März 2024 wurde die Freigrenze für Geschenke von 35 Euro auf 50 Euro angehoben. Diese Änderung tritt am 1. Januar 2024 in Kraft.

Hintergrund der Änderung

Mit dem Wachstumschancengesetz (BGBl. I Nr. 108) soll die deutsche Wirtschaft gestärkt und die Steuerlandschaft vereinfacht werden. Die Anhebung der Freigrenze für den Betriebsausgabenabzug von Geschenken nach § 4 Absatz 5 Satz 1 Nummer 1 Satz 2 EStG ist Teil dieser Bemühungen. Durch die Erhöhung der Freigrenze auf 50 Euro wird es Unternehmen erleichtert, steuerliche Vorteile für kleine Aufmerksamkeiten an Geschäftspartner und Kunden in Anspruch zu nehmen.

Änderungen im Umsatzsteuer-Anwendungserlass

Der Umsatzsteuer-Anwendungserlass (UStAE) vom 1. Oktober 2010, zuletzt geändert durch das BMF-Schreiben vom 12. Juni 2024, wird entsprechend angepasst. Die wesentlichen Änderungen sind:

  1. Abschnitt 3.3:
    • In Absatz 11 Satz 2 und Absatz 12 Satz 1 wird die Freigrenze von 35 Euro auf 50 Euro erhöht.
  2. Abschnitt 15.6:
    • Absatz 4:
      • In Satz 1 und Satz 4 wird die Freigrenze auf 50 Euro angehoben.
    • Absatz 5:
      • In Satz 2 wird die Freigrenze auf 50 Euro erhöht.
      • Beispiel in Satz 3: Das Weinpräsent im Dezember wird nun für 50 Euro zuzüglich 9,50 Euro Umsatzsteuer angegeben.
  3. Abschnitt 15.12 Abs. 3 Beispiel 1:
    • Auch hier wird die Freigrenze auf 50 Euro angepasst.

Anwendungsregelung und Schlussbestimmungen

Die Grundsätze dieses Schreibens gelten für alle Umsätze ab dem 1. Januar 2024. Die Änderungen werden im Bundessteuerblatt Teil I veröffentlicht.

Diese Anhebung der Freigrenze stellt eine wichtige Erleichterung für Unternehmen dar und spiegelt die Bemühungen wider, die Steuerlast zu verringern und den administrativen Aufwand zu reduzieren. Unternehmen sollten sich auf diese Änderungen vorbereiten und ihre internen Prozesse entsprechend anpassen.

Quelle: Bundesministerium der Finanzen


Diese Anpassung im Umsatzsteuer-Anwendungserlass bietet Unternehmen eine größere Flexibilität bei der Gestaltung von Geschenken an Geschäftspartner und Kunden. Indem die Freigrenze auf 50 Euro erhöht wird, können Unternehmen künftig auch höherwertige Präsente steuerlich geltend machen, was sowohl die Beziehungen zu Geschäftspartnern stärkt als auch steuerliche Vorteile mit sich bringt.

Hinweis:

Dieser Blogbeitrag dient lediglich der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Steuerberatung. Im Einzelfall sollten Sie sich immer an einen Steuerberater wenden.