Anwendung des § 10 Abs. 1 Nr. 2 Satz 1 Buchst. a EStG bei Beiträgen an berufsständische Versorgungseinrichtungen

Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder übersende ich die Liste der berufsständischen Versorgungseinrichtungen, die den gesetzlichen Rentenversicherungen vergleichbare Leistungen im Sinne des § 10 Abs. 1 Nr. 2 Satz 1 Buchst. a EStG erbringen. Der Vollständigkeit halber wird darauf hingewiesen, dass es für die Frage des Vorliegens von Beiträgen im Sinne des § 10 Abs. 1 Nr. 2 Satz 1 Buchst. a EStG nicht darauf ankommt, in welchem Land der Versicherungsnehmer seinen Wohnsitz hat.

BMF, Schreiben (koordinierter Ländererlass) IV C 3 – S-2221 / 07 / 10037 :005 vom 08.07.2014