Aussetzung der Vollziehung: Was tun, wenn das Finanzamt von Ihrer Steuererklärung abweicht?

Es kommt vor, dass das Finanzamt nach der Abgabe Ihrer Steuererklärung eine andere Auffassung über Ihre Besteuerungsgrundlagen hat und dies zu einer Nachzahlung führt. Doch was tun, wenn Sie damit nicht einverstanden sind und möglicherweise eine niedrigere Steuerlast erwarten? In solchen Fällen können Sie nicht nur Einspruch einlegen, sondern auch die Aussetzung der Vollziehung beantragen.

Was bedeutet „Aussetzung der Vollziehung“?

Die Aussetzung der Vollziehung (AdV) bedeutet, dass Sie die festgesetzte Steuer oder einen Teil davon vorerst nicht zahlen müssen. Dies wird oft gewährt, wenn die Möglichkeit besteht, dass der Steuerbescheid nach einer Prüfung zu Ihren Gunsten geändert wird.

Voraussetzungen für die Aussetzung der Vollziehung

  1. Einspruch einlegen: Ein Antrag auf Aussetzung der Vollziehung kann nur in Verbindung mit einem Einspruch gegen den Steuerbescheid gestellt werden.
  2. Begründung vorlegen: Sie sollten klar darlegen und mit Unterlagen belegen, warum Sie der Meinung sind, dass der Steuerbescheid unrichtig ist.
  3. Prüfung durch das Finanzamt: Das Finanzamt prüft, ob die Möglichkeit besteht, dass der Steuerbescheid zu hoch angesetzt ist, und entscheidet dann über die Aussetzung.

Wie stellen Sie den Antrag?

Sie können den Antrag auf Aussetzung der Vollziehung entweder zusammen mit Ihrem Einspruch einreichen oder auch nachträglich. Wichtig ist, dass der Antrag schriftlich erfolgt und eine Begründung enthält, warum Sie der Auffassung sind, dass die Steuerfestsetzung zu hoch ist.

Beispiel:

  • Ihr Steuerbescheid verlangt eine Nachzahlung von 800 Euro.
  • Sie stellen fest, dass bestimmte Ausgaben nicht berücksichtigt wurden, und wenn diese anerkannt werden, müsste die Nachzahlung nur 300 Euro betragen.
  • Sie legen Einspruch ein und beantragen gleichzeitig die Aussetzung der Vollziehung für die strittigen 500 Euro.

Das Finanzamt prüft Ihren Einspruch und entscheidet, ob die 500 Euro vorerst nicht gezahlt werden müssen, bis der Einspruch abschließend bearbeitet ist. Die verbleibenden 300 Euro müssen Sie jedoch zunächst zahlen.

Was passiert nach dem Antrag?

Nach der Prüfung informiert das Finanzamt Sie schriftlich, ob die Aussetzung der Vollziehung gewährt wird und in welcher Höhe. Nur der Teil der Steuer, der möglicherweise zu hoch angesetzt ist, wird von der Vollziehung ausgenommen. Der restliche Betrag muss weiterhin gezahlt werden.

Was, wenn der Einspruch nicht erfolgreich ist?

Wenn das Finanzamt Ihrem Einspruch nicht oder nur teilweise zustimmt, kann es sein, dass Sie den bisher ausgesetzten Betrag oder einen Teil davon nachzahlen müssen. In diesem Fall kann das Finanzamt Aussetzungszinsen verlangen. Diese betragen 0,5% pro Monat auf den ausgesetzten Betrag und werden erhoben, wenn der Einspruch ganz oder teilweise erfolglos bleibt.

Fazit

  • Ein Antrag auf Aussetzung der Vollziehung muss in Verbindung mit einem Einspruch gestellt werden.
  • Das Finanzamt muss Ihrem Antrag schriftlich zustimmen. Ohne Zustimmung müssen Sie die Steuern dennoch zahlen.
  • Wenn Sie am Lastschriftverfahren teilnehmen, stellen Sie den Antrag rechtzeitig vor der Fälligkeit, um Überschneidungen zu vermeiden.
  • Aussetzungszinsen können anfallen, wenn der Einspruch nicht vollständig erfolgreich ist.

Die Aussetzung der Vollziehung kann Ihnen helfen, Steuern vorerst nicht zahlen zu müssen, wenn Sie mit dem Steuerbescheid nicht einverstanden sind. Allerdings ist es wichtig, dass Sie den Antrag korrekt und rechtzeitig stellen. Sollten Sie Unterstützung benötigen, stehe ich Ihnen als Steuerberater gerne zur Seite.

Ihr Steuerberater