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Kampf gegen Steuerhinterziehung: Kommission schlägt umfassenden automatischen Informationsaustausch in der EU vor

Die Kommission hat heute vorgeschlagen, zur verstärkten Bekämpfung von Steuerhinterziehung den automatischen Informationsaustausch zwischen den Steuerverwaltungen in der EU zu erweitern. Der Vorschlag sieht vor, Dividenden, Veräußerungsgewinne, alle anderen Arten von Finanzeinkünften und Kontoguthaben in die Liste der Einkunftsarten aufzunehmen, über die in der EU automatisch Informationen ausgetauscht werden (siehe MEMO/13/533). Damit soll die EU weltweit das umfassendste System für einen automatischen Informationsaustausch erhalten.

Algirdas Šemeta, für Steuern, Zoll, Statistik, Audit und Betrugsbekämpfung zuständiges Mitglied der Europäischen Kommission, erklärte: „Der heutige Vorschlag wird es den Mitgliedstaaten leichter machen, die ihnen geschuldeten Steuern zu berechnen und zu erheben, und den Bemühungen der EU, weltweit für ein verantwortungsvolleres staatliches Handeln im Steuerwesen einzutreten, Nachdruck verleihen. Der Vorschlag ist eine weitere Waffe in unserem Arsenal zur energischen Bekämpfung der Steuerhinterziehung.“

Ein automatischer Informationsaustausch innerhalb der EU ist bereits in zwei grundlegenden Rechtsakten vorgesehen:

Durch die EU-Richtlinie über die Besteuerung von Zinserträgen wird gewährleistet, dass die Mitgliedstaaten Daten über die Erträge gebietsfremder Personen erheben und diese Daten automatisch den Steuerbehörden der Länder zur Verfügung stellen, in denen die betreffenden Personen ansässig sind. Dieses System gilt seit 2005. Dem Rat liegt ein Vorschlag vor, die Richtlinie zu verstärken und ihren Anwendungsbereich zu erweitern. Auf der Tagung des Europäischen Rates vom Mai 2013 haben sich die Mitgliedstaaten verpflichtet, die überarbeitete Richtlinie noch vor Jahresende anzunehmen.

Die Richtlinie über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden sieht den automatischen Austausch von Informationen über andere Einkunftsarten ab 1. Januar 2015 vor. Sie betrifft Vergütungen aus unselbständiger Arbeit, Aufsichtsrats- oder Verwaltungsratsvergütungen, Lebensversicherungsprodukte, Ruhegehälter und Vermögenseinkünfte. Mit dem heutigen Vorschlag soll diese Richtlinie überarbeitet werden, damit der automatische Informationsaustausch ab demselben Datum auch für Dividenden, Veräußerungsgewinne, sonstige Finanzerträge und Kontoguthaben gilt.

Der heutige Vorschlag in Verbindung mit den genannten Bestimmungen über den automatischen Informationsaustausch bedeutet, dass die Mitgliedstaaten untereinander so viele Informationen austauschen, wie sie es mit den USA im Rahmen des Foreign Account Tax Compliance Act (FATCA) tun.

Hintergrund

Im Dezember 2012 stellte die Kommission einen Aktionsplan für eine wirksamere Reaktion der EU auf Steuerhinterziehung und Steuerumgehung vor (siehe IP/12/1325). Darin werden umfassende Maßnahmen vorgeschlagen, damit die Mitgliedstaaten ihre Steuerbemessungsgrundlagen besser schützen und die Milliarden an Euro zurückgewinnen können, die ihnen rechtmäßig zustehen. In dem Aktionsplan wird die Notwendigkeit betont, einen automatischen Informationsaustausch als europäischen und internationalen Standard für Transparenz und Informationsaustausch im Steuerwesen zu fördern.

Der Rat „Wirtschaft und Finanzen“ begrüßte auf seiner Tagung vom 14. Mai 2013 den Aktionsplan. Der Europäische Rat vom 22. Mai 2013 forderte, den automatischen Informationsaustausch auf Ebene der EU und weltweit auszudehnen, um Steuerbetrug, Steuerhinterziehung und aggressive Steuerplanung einzudämmen und begrüßte die Absicht der Kommission, einen diesbezüglichen Vorschlag vorzulegen.

Nützliche Links

Abruf des Vorschlags:

http://ec.europa.eu/taxation_customs/taxation/tax_cooperation/mutual_assistance/direct_tax_directive/index_de.htm

Der Aktionsplan und die Empfehlungen der Kommission können abgerufen werden unter:

http://ec.europa.eu/taxation_customs/common/publications/com_reports/taxation/index_de.htm

Website zu Steuerbetrug und Steuerhinterziehung:

http://ec.europa.eu/taxation_customs/taxation/tax_fraud_evasion/index_en.htm

Homepage von Algirdas Šemeta, für Steuern, Zoll, Statistik, Audit und Betrugsbekämpfung zuständiges Mitglied der Europäischen Kommission:

http://ec.europa.eu/commission_2010-2014/semeta/index_de.htm

Ehegattensplitting auch für Lebenspartnerschaften

Die Ungleichbehandlung von Verheirateten und Lebenspartnern beim steuerlichen Ehegattensplitting soll beendet werden. Damit soll das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Ehegattensplitting umgesetzt werden. Die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und FDP haben dazu den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Einkommensteuergesetzes in Umsetzung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 7. Mai 2013 (17/13870) zum allgemeinen Gleichheitssatz des Artikels 3 Absatz 1 des Grundgesetzes eingebracht. Damit sollen die einkommensteuerrechtlichen Vorschriften zu Ehegatten und Ehen nach Maßgabe des Gerichtsurteils auch auf Lebenspartner und Lebenspartnerschaften angewendet werden.

Zum vollständigen Text dieser Meldung

Quelle: Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 12.06.2013

Quelle: hib-Nr. 319

Ungleichbehandlung von Lebenspartnerschaften soll beendet werden

Berlin: (hib/HLE) Die bisherige Ungleichbehandlung von Ehen und eingetragenen Lebenspartnerschaften im Einkommensteuerrecht soll umfassend und rückwirkend beseitigt werden. Dieses Ziel verfolgt ein von der SPD-Fraktion eingebrachter Entwurf eines Gesetzes zur Gleichstellung der Lebenspartnerschaft mit der Ehe im Einkommensteuerrecht (17/13871). Damit soll das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 7. Mai 2013 umgesetzt werden, mit dem der Ausschluss eingetragener Lebenspartnerschaften vom Ehegattensplitting für verfassungswidrig erklärt und der Gesetzgeber verpflichtet wurde, die Rechtslage umgehend und rückwirkend ab der Einführung des Lebenspartnerschaftsgesetzes zum 1. August 2001 zu ändern. (BVerfG, 2 BvR 909/06). Der Entwurf steht am Freitag auf der Tagesordnung des Deutschen Bundestages.

 

Über die zwingenden Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts hinaus sollen aber nach dem Willen der SPD-Fraktion auf Antrag der Lebenspartner auch bestandskräftige Steuerfestsetzungen geändert werden. Dazu heißt es, das Gericht habe dem Gesetzgeber die Entscheidung überlassen, ob die begünstigenden Neuregelungen auch für bereits abgeschlossene Steuerfälle gelten sollen.

Die Gleichbehandlung der eingetragenen Lebenspartnerschaften will die SPD-Fraktion auch durch Änderungen der Nebengesetze zum Einkommensteuergesetz (Wohnungsbau-Prämiengesetz, Altersvorsorge-Zertifizierungsgesetz, Eigenheimzulagengesetz) herstellen.

 

elektronische Vorab-Fassung*
Deutscher Bundestag Drucksache 17/13871
17. Wahlperiode 11. 06. 2013
Gesetzentwurf
der Fraktion der SPD
Entwurf eines Gesetzes zur Gleichstellung der Lebenspartnerschaft mit der
Ehe im Einkommensteuerrecht
A. Problem
Mit Beschluss vom 7. Mai 2013 erklärte das Bundesverfassungsgericht den Ausschluss eingetragener Lebenspartnerschaften vom Ehegattensplitting für verfassungswidrig (BVerfG,
2 BvR 909/06). Es verpflichtete den Gesetzgeber, die Rechtslage umgehend und rückwirkend ab der Einführung des Lebenspartnerschaftsgesetzes zum 1. August 2001 zu ändern.
B. Lösung
Mit dem Gesetzentwurf soll die bisherige Ungleichbehandlung von Ehen und eingetragenen
Lebenspartnerschaften im Einkommensteuerrecht umfassend und rückwirkend beseitigt
werden. Über die zwingenden Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts hinaus sollen dabei
auf Antrag der Lebenspartner auch bestandkräftige Steuerfestsetzungen geändert werden.
C. Alternativen
Rückwirkende Anwendung der Regelungen des Einkommensteuergesetzes zu Ehen auf
eingetragene Lebenspartnerschaften lediglich in Fällen, in denen die Einkommensteuer noch
nicht bestandskräftig festgesetzt ist.
D. Haushaltsausgaben
Die vorgesehenen Maßnahmen führen zu künftigen Steuermindereinnahmen im zweistelligen Millionenbereich für Bund, Länder und Gemeinden. Hinzu kommen einmalige Mindereinnahmen für die rückwirkende Korrektur der Veranlagungszeiträume vor 2013.
E. Erfüllungsaufwand
Der Vollzugsaufwand der Verwaltung ist nach Darstellung der Länder mit den vorhandenen
Ressourcen zu bewältigen (vgl. Bundestagsdrucksache 17/12858).
* Wird nach Vorliegen der lektorierten Druckfassung durch diese ersetzt.elektronische Vorab-Fassung*
2
F. Weitere Kosten
Der Wirtschaft, einschließlich mittelständischen Unternehmen, entstehen keine direkten
sonstigen Kosten.
Auswirkungen auf Einzelpreise und das Preisniveau, insbesondere auf das Verbraucherpreisniveau, sind nicht zu erwarten.
* Wird nach Vorliegen der lektorierten Druckfassung durch diese ersetzt.elektronische Vorab-Fassung*
3
Entwurf eines Gesetzes zur Gleichstellung der Lebenspartnerschaft mit der Ehe im
Einkommensteuerrecht
Vom …
Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen:
I n h a l t s ü b e r s i c h t
Artikel 1 Änderung des Einkommensteuergesetzes
Artikel 2 Änderung des Wohnungsbau-Prämiengesetzes
Artikel 3 Änderung des Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetzes
Artikel 4 Änderung des Eigenheimzulagengesetzes
Artikel 5 Inkrafttreten
Artikel 1
Änderung des Einkommensteuergesetzes
Das Einkommensteuergesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 8. Oktober
2009 (BGBl. I S. 3366, 3862), das zuletzt durch Artikel … des Gesetzes vom … (BGBl. I
S. …) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
1. Dem § 2 wird folgender Absatz 8 angefügt:
„(8) Die Regelungen dieses Gesetzes zu Ehegatten und Ehen sind auch auf Lebenspartner und Lebenspartnerschaften anzuwenden.“
2. In § 52 wird nach Absatz 2 folgender Absatz 2a eingefügt:
„(2a) § 2 Absatz 8 in der Fassung des Artikels 1 des Gesetzes vom … (BGBl. I S. …
[einsetzen: Datum und Fundstelle des vorliegenden Änderungsgesetzes]) ist auf gemeinsamen Antrag der Lebenspartner auch in Fällen anzuwenden, in denen die Einkommensteuer bestandskräftig festgesetzt ist.“
Artikel 2
Änderung des Wohnungsbau-Prämiengesetzes
Dem § 1 des Wohnungsbau-Prämiengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom
30. Oktober 1997 (BGBl. I S. 2678), das zuletzt durch Artikel 7 des Gesetzes vom 5. April
2011 (BGBl. I S. 554) geändert worden ist, wird folgender Satz 3 angefügt:
„Die Regelungen dieses Gesetzes zu Ehegatten und Ehen sind auch auf Lebenspartner
und Lebenspartnerschaften anzuwenden.“
Artikel 3
Änderung des Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetzes
In § 1 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 des Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetzes
vom 26. Juni 2001 (BGBl. I S. 1310, 1322), das zuletzt durch Artikel 12 des Gesetzes vom
8. Dezember 2010 (BGBl. I S. 1768) geändert worden ist, werden nach dem Wort „Ehegatte“
ein Komma und die Wörter „der Lebenspartner“ eingefügt.
* Wird nach Vorliegen der lektorierten Druckfassung durch diese ersetzt.elektronische Vorab-Fassung*
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Artikel 4
Änderung des Eigenheimzulagengesetzes
Dem § 1 des Eigenheimzulagengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom
26. März 1997 (BGBl. I S. 734), das zuletzt durch Artikel 22 des Gesetzes vom
19. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2794) geändert worden ist, wird folgender Satz 2 angefügt:
„Die Regelungen dieses Gesetzes zu Ehegatten und Ehen sind auch auf Lebenspartner
und Lebenspartnerschaften anzuwenden.“
Artikel 5
Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
Berlin, den 11. Juni 2013
Dr. Frank-Walter Steinmeier und Fraktion
* Wird nach Vorliegen der lektorierten Druckfassung durch diese ersetzt.elektronische Vorab-Fassung*
5
Begründung
A. Allgemeiner Teil
Das am 1. August 2001 in Kraft getretene Lebenspartnerschaftsgesetz (LPartG, BGBl. I
S. 266) schuf für gleichgeschlechtliche Paare das neue familienrechtliche Institut der eingetragenen Lebenspartnerschaft. Parallel zum LPartG beschloss der Deutsche Bundestag am
10. November 2000 mit der Mehrheit von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN das Gesetz
zur Ergänzung des Lebenspartnerschaftsgesetzes und anderer Gesetze (LPartGErgG, vgl.
BT-Drs. 14/4545). Diesem Gesetz, das unter anderem die Gleichbehandlung von Ehen und
eingetragenen Lebenspartnerschaften im Steuerrecht vorsah, versagte der Bundesrat wegen
der Ablehnung unionsregierter Länder die notwendige Zustimmung (vgl. BR-Drs. 739/00 Beschluss). Somit werden eingetragene Lebenspartnerinnen und Lebenspartner bei der Einkommensteuer bisher nicht wie Ehegatten, sondern wie Ledige veranlagt.
Mit Beschluss vom 7. Mai 2013 erklärte das Bundesverfassungsgericht den Ausschluss eingetragener Lebenspartnerschaften vom Ehegattensplitting für verfassungswidrig (BVerfG,
2 BvR 909/06). Es verpflichtete den Gesetzgeber, Lebenspartnern umgehend und rückwirkend ab der Einführung des Lebenspartnerschaftsgesetzes zum 1. August 2001 die Zusammenveranlagung bei der Einkommensteuer und damit die Anwendung des Splittingverfahrens zu ermöglichen.
Mit diesem Gesetzentwurf wird die Gleichbehandlung der eingetragenen Lebenspartnerschaft mit der Ehe im Einkommensteuerrecht umfassend und rückwirkend hergestellt. Dies
gilt auch für die Nebengesetze zum Einkommensteuergesetz (WohnungsbauPrämiengesetz, Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz, Eigenheimzulagengesetz).
Das Bundesverfassungsgericht überließ dem Gesetzgeber die Entscheidung, ob die begünstigenden Neuregelungen auch für bereits abgeschlossene Steuerfälle gelten sollen. Der
Entwurf sieht vor, dass auf gemeinsamen Antrag der Lebenspartner auch bestandkräftige
Steuerfestsetzungen zu ändern sind.
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Die im Einkommensteuergesetz (EStG) enthaltenen Regelungen zur Besteuerung von Ehegatten, insbesondere die §§ 26 ff. EStG, werden auf Partner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft ausgedehnt.
Zu Nummer 2
Auf gemeinsamen Antrag der Lebenspartner soll dies auch in Fällen gelten, in denen die
Steuerfestsetzung bestandskräftig ist. Rückwirkend wird so die vom Deutschen Bundestag
im Jahr 2000 beschlossene Besteuerung der Lebenspartner weitgehend hergestellt.
Zu den Artikeln 2 bis 4
Die im Wohnungsbau-Prämiengesetz, im Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz und
im Eigenheimzulagengesetz enthaltenen Regelungen werden auf Partner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft ausgedehnt.
Zu Artikel 5
Die Vorschrift regelt das Inkrafttreten des Gesetzes.
* Wird nach Vorliegen der lektorierten Druckfassung durch diese ersetzt.

Finanzen/Gesetzentwurf – 12.06.2013

Werbungskostenhöchstbetrag für häusliches Arbeitszimmer – Verfassungsmäßigkeit

Werbungskostenhöchstbetrag für häusliches Arbeitszimmer – Verfassungsmäßigkeit – Lohnzahlung Dritter

BFH, Urteil VI R 58/11 vom 28.02.2013

Leitsatz

  1. Die Zuwendung eines Dritten kann ausnahmsweise Arbeitslohn sein, wenn sie als Entgelt für eine Leistung beurteilt werden kann, die der Arbeitnehmer im Rahmen seines Dienstverhältnisses für seinen Arbeitgeber erbringt, erbracht hat oder erbringen soll.
  2. § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b i. V. m. § 52 Abs. 12 Satz 9 EStG i. d. F. des JStG 2010 begegnet keinen verfassungsrechtlichen Bedenken, soweit danach Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer in den Fällen, in denen kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung stand, rückwirkend ab dem Veranlagungszeitraum 2007 auf einen Jahresbetrag von 1.250 Euro begrenzt wurden.

Volltext der Entscheidung

Werbungskostenabzug bei Ausbildung einer Flugbegleiterin zur Verkehrsflugzeugführerin

Berufsausbildung i. S. der §§ 9 Abs. 6, 12 Nr. 5 EStG

BFH, Urteil VI R 6/12 vom 28.02.2013

Leitsatz

Weder die erstmalige Berufsausbildung i. S. des § 12 Nr. 5 EStG noch die i. S. des § 9 Abs. 6 EStG setzen ein Berufsausbildungsverhältnis nach dem Berufsbildungsgesetz oder eine bestimmte Ausbildungsdauer voraus (Fortführung der Senatsrechtsprechung, Urteil vom 27. Oktober 2011 VI R 52/10, BFHE 235, 444, BStBl II 2012, 825).

Volltext der Entscheidung auf http://www.steuerschroeder.de/steuer/vi-r-6-12-berufsausbildung-is-der-parpar-9-abs-6-12-nr-5-estg-werbungskostenabzug-bei-ausbildung-einer-flugbegleiterin-zur-verkehrsflugzeugfuehrerin/

Werbungskostenabzug für mit Dienstwagen durchgeführte Familienheimfahrten

Korrespondierender Anwendungsbereich von § 9 EStG und § 8 Abs. 2 EStG

BFH, Urteil VI R 33/11 vom 28.02.2013

Leitsatz

  1. Aufwendungen für Familienheimfahrten des Arbeitnehmers mit einem vom Arbeitgeber überlassenen Dienstwagen berechtigen nach § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 Satz 6 EStG nicht zum Werbungskostenabzug.
  2. Trägt der Arbeitgeber durch Überlassung eines Dienstwagens im Ergebnis die Aufwendungen des Arbeitnehmers für dessen Familienheimfahrten, ist ein Werbungskostenabzug nicht geboten.

Volltext des BFH-Urteils auf http://www.steuerschroeder.de/steuer/vi-r-33-11-werbungskostenabzug-fuer-mit-dienstwagen-durchgefuehrte-familienheimfahrten-korrespondierender-anwendungsbereich-von-par-9-estg-und-par-8-abs-2-estg/

Verbraucherpreise Mai 2013: +1,5 % gegenüber Mai 2012

Deutliche Preiserhöhungen bei Nahrungsmitteln und Glücksspiel

Die Verbraucherpreise in Deutschland lagen im Mai 2013 um 1,5 % höher als im Mai 2012. Im März 2013 hatte die Inflationsrate – gemessen am Verbraucherpreisindex – bei +1,4 % und im April 2013 bei +1,2 % gelegen. Der Preisauftrieb hat sich damit im Mai 2013 wieder etwas verstärkt. Im Vergleich zum Vormonat April 2013 stieg der Verbraucherpreisindex im Mai 2013 um 0,4 %. Das Statistische Bundesamt bestätigt somit seine vorläufigen Gesamtergebnisse vom 29. Mai 2013.

Nahrungsmittel bestimmen zunehmend die Teuerungsrate: Bereits seit Januar 2012 lagen die monatlichen Teuerungsraten für Nahrungsmittel über der Gesamtteuerung. Die Preise für Nahrungsmittel insgesamt erhöhten sich im Mai 2013 binnen Jahresfrist deutlich um 5,4 %. Insbesondere Gemüse (+12,1 %) und Obst (+9,2 %) sowie Speisefette und Speiseöle (+9,7 %) waren erheblich teurer als ein Jahr zuvor. Für Fleisch und Fleischwaren (+5,6 %) sowie für Molkereiprodukte und Eier (+4,3 %) mussten die Verbraucher spürbar mehr als vor einem Jahr zahlen. Auch bei allen anderen Nahrungsmittelklassen gab es überdurchschnittliche Preissteigerungen (zum Beispiel Brot und Getreideerzeugnisse: +2,3 %).

Die Energiepreise stiegen im Mai 2013 um 1,6 % gegenüber Mai 2012. Während die Preise für die meisten Haushaltsenergieprodukte sich deutlich erhöhten (zum Beispiel Strom: +12,4 %), sanken die Preise für Mineralölprodukte um 4,3 % (davon Kraftstoffe: -3,7 %; leichtes Heizöl: -5,9 %).

Die Preise für Waren insgesamt erhöhten sich im Mai 2013 im Vergleich zu Mai 2012 um 1,9 %. Vor allem bedingt durch die Preisentwicklung bei Nahrungsmitteln stiegen hier am stärksten die Preise für Verbrauchsgüter (+2,5 %). Die Preise für Gebrauchsgüter mit mittlerer Lebensdauer lagen im Mai 2013 um 1,5 % über dem Vorjahresniveau (zum Beispiel Bekleidungsartikel: +1,0 %; Bücher: +3,3 %). Langlebige Gebrauchsgüter waren hingegen günstiger (-0,5 %; darunter Geräte der Unterhaltungselektronik: -6,1 %; Informationsverarbeitungsgeräte: -9,4 %).

Die Preise für Dienstleistungen insgesamt stiegen im Mai 2013 im Vergleich zum Vorjahresmonat um 1,4 %. Erwähnenswert ist hier der deutliche Preisanstieg bei Glücksspielen (+21,1 %), vor allem infolge der Preiserhöhung für die Spieleinsätze bei Lotto „6 aus 49“. Weitere Preiserhöhungen gab es zum Beispiel auch bei Sport- und Erholungsdienstleistungen (+4,2 %), Bahnfahrkarten (+3,0 %) und Nettokaltmieten (+1,3 %). Hingegen sanken die Preise für Telekommunikationsdienstleistungen (-1,5 %), Finanzdienstleistungen (-4,2 %) und ambulante Gesundheitsdienstleistungen (-12,2 %).

Veränderung im Mai 2013 gegenüber dem Vormonat April 2013
Der Preisanstieg im Mai 2013 gegenüber dem Vormonat April 2013 um 0,4 % war in erster Linie auf die deutlichen Preiserhöhungen bei Glücksspielen (+21,1 %), Pauschalreisen (+8,0 %) und Nahrungsmitteln (+1,0 %) zurückzuführen.

Bei den Nahrungsmitteln verteuerten sich binnen Monatsfrist vor allem Butter (+10,6 %) sowie viele Molkereiprodukte (zum Beispiel H-Milch: +4,2 %; Quark: +3,5 %; Sahne: +3,3 %). Deutliche Preiserhöhungen gab es im Mai 2013 auch bei etlichen Gemüsesorten (zum Beispiel Kopf- oder Eisbergsalat: +35,3 %; Gurken: +11,2 %; Kartoffeln: +10,4 %) und einigen Obstsorten (zum Beispiel Äpfel: +4,7 %).

Etwas günstiger waren hingegen im Mai 2013 unter anderem alkoholfreie Getränke (-0,5 %), hier gingen vor allem die Preise für Bohnenkaffee (-4,0 %) zurück.

Energie verbilligte sich im Mai 2013 gegenüber dem Vormonat um 0,4 %. Vor allem die Preise für leichtes Heizöl (-1,2 %) und Kraftstoffe (-0,9 %) waren rückläufig.

Der für europäische Zwecke berechnete Harmonisierte Verbraucherpreisindex (HVPI) für Deutschland lag im Mai 2013 um 1,6 % über dem Stand von Mai 2012 und damit weiterhin unterhalb der für die Geldpolitik wichtigen Zwei-Prozent-Marke. Im Vergleich zum Vormonat stieg der Index im Mai 2013 um 0,3 %. Das vorläufige Ergebnis für den HVPI vom 29. Mai 2013 im Vergleich zum Vorjahresmonat wurde damit um 0,1 Prozentpunkte leicht nach unten korrigiert, die Veränderungsrate zum Vormonat wurde bestätigt.

Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des Statistischen Bundesamts.

Quelle: Statistisches Bundesamt, Pressemitteilung vom 12.06.2013

BMF-Änderungsvorschlag zur EdWBeitrV – WPK mahnt klare und zumutbare Haftungsregelung für WP/vBP an

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat einen Referentenentwurf zur Fünften Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Beiträge zu der Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (EdWBeitrV-E) vorgelegt. Die WPK hat dazu in ihrer Stellungnahme vom 10. Juni 2013 eine klare und zumutbare Haftungsregelung für Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer angemahnt.

Der Referentenentwurf sieht in einer Ergänzung des derzeitigen § 2 Abs. 4 EdWBeitrV vor, dass Bestätigungen von Wirtschaftsprüfern und vereidigten Buchprüfern über die Richtigkeit der Angaben über die Beiträge von der Entschädigungseinrichtung nur noch anerkannt werden sollen, wenn der Berufsangehörige gegenüber der Einrichtung haftet und er die Haftung für einen fahrlässig verursachten Schaden nicht über die in § 54a WPO vorgegebenen Grenzen hinaus beschränkt hat.

Diese Regelung führt nach Auffassung der WPK zu erheblichen Rechtsunsicherheiten und dem Risiko, dass die Berufshaftpflichtversicherer bei etwaigen Haftungsfällen die Versicherungsleistung verweigern. Die WPK fordert daher eine klare Haftungsregelung, die mit einer gesetzlichen Haftungsbeschränkung wie bei gesetzlichen Jahresabschlussprüfungen verbunden sein muss.

Die Stellungnahme finden Sie auf der Homepage der WPK.

Quelle: WPK, Mitteilung vom 12.06.2013

Wiederbelebung der deutschen Konjunktur

Das Hamburgische WeltWirtschaftsInstitut (HWWI) hat seine Prognose der wirtschaftlichen Entwicklung in Deutschland aktualisiert. Unverändert wird für 2013 mit einem Wirtschaftswachstum von 0,5 % gerechnet und für 2014 mit einem von 1,5 bis 2 %. Verschiedene Indikatoren sprechen dafür, dass sich die deutsche Konjunktur nach dem Abschwung im vergangenen Jahr wieder stabilisiert hat. Mit dem Nachlassen der kontraktiven Wirkungen in der Eurozone wird sich die Auslandsnachfrage insgesamt wiederbeleben und die Unternehmen dürften dann auch ihre Investitionszurückhaltung aufgeben. Überdies stützen weiterhin der private Konsum und der Wohnungsbau die Binnennachfrage. Flammt die Krise im Euroraum nicht wieder auf, bestehen Chancen für eine Erholung der Konjunktur in der zweiten Jahreshälfte und einen weiteren Aufschwung im kommenden Jahr. Die Lage am Arbeitsmarkt hat sich zwar eingetrübt, bleibt aber weiterhin robust. Der Preisauftrieb hat sich deutlich verlangsamt und dürfte in diesem Jahr deutlich und im nächsten Jahr geringfügig unterhalb der 2-Prozent-Stabilitäts-Marke bleiben.

Nach dem spürbaren Rückgang des Bruttoinlandsprodukts gegen Ende vergangenen Jahres, hat sich die deutsche Wirtschaft in den ersten Monaten dieses Jahres trotz durch den strengen Winter verursachten Produktionsbehinderungen stabilisiert. Die anhaltende Rezession im Euroraum wirkte weiterhin dämpfend auf die deutsche Konjunktur. Die Ankündigung der EZB, im Notfall unbegrenzt Staatsanleihen aufzukaufen, hat bislang lediglich zu einer Beruhigung an den Finanzmärkten geführt. Insbesondere die Investitionstätigkeit der Unternehmen blieb im ersten Quartal 2013 schwach. Konjunkturstütze war der private Konsum. Die Unternehmen waren trotz der konjunkturellen Schwäche bestrebt, ihre Beschäftigung aufrecht zu erhalten. Mit der Beruhigung der Eurokrise sind auch vom Außenhandel wieder positivere Impulse zu erkennen. Die Weltkonjunktur nimmt inzwischen wieder an Fahrt auf, so dass auch aus der übrigen Welt stützende Signale für die deutsche Wirtschaft zu erwarten sind.

Trotz gewisser Beruhigungstendenzen im Euroraum ist die Krise noch nicht überwunden und die EZB hält sich die Möglichkeit offen, den Leitzins, der seit Anfang Mai auf einem neue Rekordtief von 0,5 % liegt, weiter zu senken. Bei weiterer Verschlechterung der Wirtschaftslage im Euroraum, zieht die EZB auch einen negativen Einlagezins in Betracht. In den USA signalisieren verbesserte Arbeitsmarktzahlen und ein steigender privater Konsum ein moderates Wachstum, das sich auch im Laufe des Jahres fortsetzen sollte. In China hat sich das Wachstum zuletzt etwas verlangsamt, gleichwohl gehen auch hiervon weiterhin positive Impulse für den deutschen Außenhandel aus.

Mit allmählicher Stabilisierung der wirtschaftlichen Entwicklung im Euroraum sollten sich ebenfalls die Absatzaussichten verbessern. Dann dürfte auch die Investitionszurückhaltung der Unternehmen nachlassen und die deutschen Exporte werden im Laufe des Jahres wieder zunehmen. Der Preisanstieg wird gering bleiben. Bei gleichzeitig stärker steigenden Löhnen dürften die realen verfügbaren Einkommen expandieren und den privaten Konsum ankurbeln. Nachdem der öffentliche Bau nach Auslaufen der Hilfsprogramme nach der Finanzkrise 2008/2009 im letzten Jahr noch stark zurückgegangen ist, wird er sich dieses Jahr wieder stabilisieren. Aufgrund der gestiegenen Nachfrage nach Immobilien ist zudem eine weitere Expansion der Wohnbautätigkeit zu erwarten, wenn auch mit geringerem Tempo.

Mit Nachlassen der kontraktiven Effekte aus der Eurozone werden insgesamt die positiven Impulse die Überhand gewinnen, so dass im Laufe des Jahres zwar nicht mit einem rasanten Aufschwung, aber mit einer Wiederbelebung der Konjunktur in Deutschland zu rechnen ist. Im Durchschnitt von 2013 ist für die deutsche Wirtschaft im Vergleich zum Vorjahr ein moderates Wachstum von 0,5 % zu erwarten. Dabei ist allerdings noch nicht absehbar, inwieweit das Wachstum durch die aktuelle Flut gedämpft wird. Nach einem leichten Anstieg der Arbeitslosenzahlen Anfang des Jahres dürfte sich im Laufe der zweiten Jahreshälfte die Lage auf dem Arbeitsmarkt stabilisieren. Der Preisanstieg dürfte mit 1 ½ % deutlich unter der 2-Prozent-Stabilitäts-Marke bleiben. Das wohl größte Risiko besteht zurzeit in einem Wiederaufflammen der europäischen Schuldenkrise. Unsicherheiten bestehen aber auch in der übrigen Welt, sollte sich zum Beispiel das Wachstum in China weiter verlangsamen.

Ist der moderate Anstieg der Weltkonjunktur von anhaltender Dauer und flackert die Eurokrise nicht wieder auf, ist 2014 mit einer weiteren Aufwärtsentwicklung zu rechnen; dann wäre ein Wirtschaftswachstum zwischen 1,5 % und 2 % möglich. Der Arbeitsmarkt sollte sich dann wieder verbessern, so dass hier ein Druck auf die Löhne entstehen wird. Bei dieser Entwicklung wäre mit einem leicht zunehmenden Preisauftrieb zu rechnen.

Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des HWWI.

Quelle: Hamburgisches WeltWirtschaftsInstitut gemeinnützige GmbH (HWWI), Pressemitteilung vom 11.06.2013

Die wirtschaftliche Lage in Deutschland im Juni 2013

  • Die witterungsbedingt noch verhaltene Erholung im ersten Quartal hat sich leicht verstärkt.
  • Die Erzeugung im Produzierenden Gewerbe expandierte im April erneut und ist ebenso wie die Nachfrage nach Industriegütern aufwärts gerichtet.
  • Die Perspektiven für den privaten Konsum sind auch nach dem kräftigen Zuwachs im ersten Quartal weiterhin freundlich.
  • Trotz nur leichter Frühjahrsbelebung bleibt der Arbeitsmarkt eine stabile Stütze für Einkommen und Binnenkonjunktur.

Im Frühjahr hat sich die wirtschaftliche Erholung, die im Verlauf des ersten Quartals begann, etwas verstärkt. Sie wurde anfangs noch durch den relativ langen und strengen Winter gedämpft. Das Bruttoinlandsprodukt erhöhte sich daher im ersten Quartal nur leicht um preis-, kalender- und saisonbereinigt 0,1 % gegenüber dem Vorquartal. Zu Beginn des Frühjahrs setzten dann die ersten Nachholeffekte vornehmlich bei der Bautätigkeit ein. Aber auch die Industrie fuhr ihre Produktion wieder etwas stärker hoch. Bei den Investitionen ist bislang allerdings noch Zurückhaltung zu beobachten. Trotz aktueller Schwankungen nahm die Nachfrage nach deutschen Industriegütern im In- und Ausland in der Tendenz weiter zu. Für das zweite Quartal zeichnet sich damit eine beschleunigte Ausweitung der Wirtschaftsleistung ab.

Die außenwirtschaftlichen Rahmenbedingungen verbessern sich mit etwas geringerem Tempo als bislang erwartet. In den USA hat das gesamtwirtschaftliche Wachstum seit Jahresbeginn zwar an Schwung gewonnen und auch in Japan setzt sich die von Geld- und Fiskalpolitik induzierte Erholung nach dem kräftigen Wachstum im ersten Quartal weiter fort. Im Euroraum sind Besserungstendenzen erkennbar, er befindet sich aber weiterhin in einer spürbaren Wachstumsschwäche. Die OECD und die EZB haben jüngst ihre Wachstumsprognose für das Währungsgebiet im laufenden Jahr abwärts auf -0,6 % korrigiert. Die Verunsicherung an den Finanzmärkten hat sich zwar merklich zurückgebildet, doch hat sich dies in der Realwirtschaft noch nicht sichtbar ausgewirkt. Für die Schwellenländer bleiben die konjunkturellen Perspektiven gemischt. Während sich für die asiatischen Länder weiter ein recht dynamisches Wachstum abzeichnet, ist für Lateinamerika mit gedämpfteren Zuwachsraten zu rechnen.

Die deutschen Ausfuhren haben sich angesichts des sich aufhellenden weltwirtschaftlichen Umfelds belebt. Die Warenausfuhren sind im April saisonbereinigt erneut angestiegen und drehten damit auch in der Trendbetrachtung wieder ins Plus. Während die Exporterwartungen der Unternehmen im Mai etwas nachgaben, waren andere Indikatoren wie Auslandsumsätze und -bestellungen in der Industrie aufwärts gerichtet. Die wettbewerbsfähige deutsche Exportwirtschaft scheint weiterhin gut positioniert, um wieder stärker von der sich abzeichnenden Erholung der Weltwirtschaft zu profitieren.

Die deutsche Industrieproduktion hat in den vergangenen drei Monaten zunehmend Fahrt aufgenommen. Im April erhöhte sie sich um weitere 1,5 %. Der jüngste Anstieg ging wie in den Vormonaten auf kräftige Produktionsausweitungen bei den Herstellern von Investitionsgütern zurück. Dagegen nahmen die Industrieaufträge im April um 2,3 % ab. Aufgrund der Zuwächse in den beiden Vormonaten blieben sie aber in der Tendenz aufwärts gerichtet. An dem positiven Trendverlauf haben In- und Auslandsnachfrage ungefähr gleichermaßen Anteil. Bei spürbar schwächeren Großaufträgen verzeichneten die Hersteller von Vorleistungs- und Investitionsgütern im April weniger Aufträge als im Vormonat. Die Stimmung unter den Unternehmen hat sich zuletzt wieder verbessert. Nach Einbußen im März und April hellten sich sowohl das ifo-Geschäftsklima als auch der Markit/BME-Einkaufsmanagerindex im Mai auf. Beiden Indikatoren zufolge bestehen noch ungenutzte Kapazitäten in der Industrie. Insgesamt zeigt sich das Bild einer allmählich in Gang kommenden konjunkturellen Erholung.

Die Erzeugung im Baugewerbe war erwartungsgemäß von kräftigen Nachholeffekten gekennzeichnet. Im Anschluss an die ungewöhnlich kalte Witterungsphase stieg die Bauproduktion im April um 6,7 % und glich die Verluste aus den Vormonaten wieder aus. Die Bestelltätigkeit im Bauhauptgewerbe nahm im März nach kräftigen Aufwüchsen im Januar und Februar zwar ab, blieb aber im ersten Quartal über dem durchschnittlichen Niveau des Vorjahres. Auch das Geschäftsklima im Bauhauptgewerbe trübte sich im Mai auf vergleichsweise hohem Niveau aufgrund zurückgehender Erwartungen etwas ein. Die Perspektiven für die Bauwirtschaft bleiben jedoch angesichts der günstigen Rahmenbedingungen und der noch zu erwartenden Nachholeffekte weiterhin freundlich.

Nach der Stagnation im zweiten Halbjahr 2012 nahmen die privaten Konsumausgaben im ersten Quartal 2013 wieder deutlich um 0,8 % gegenüber dem Vorquartal zu. Mit Beginn des zweiten Quartals gingen die Einzelhandelsumsätze im April zwar leicht zurück, gleichzeitig setzte sich die Belebung im Bereich der Neuzulassungen für private Pkw fort. Das Konsumklima verbesserte sich im Mai erneut und kletterte auf seinen höchsten Stand in fast sechs Jahren. Da die Rahmenbedingungen für den privaten Konsum, wie die positive Lage auf dem Arbeitsmarkt mit relativ hohen Einkommenssteigerungen bei gleichzeitig ruhiger Preisentwicklung, weiterhin freundlich bleiben, dürften die privaten Konsumausgaben im weiteren Jahresverlauf für eine solide Basis der Binnennachfrage sorgen.

Der Arbeitsmarkt zeigt sich weiterhin in guter Verfassung, obwohl die sonst übliche Frühjahrsbelebung bislang zurückhaltender einsetzte als üblich. Hierbei spielten sowohl konjunkturelle Einflüsse als auch Sondereffekte eine Rolle. Die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung wurde bis einschließlich März spürbar durch Witterungseinflüsse gedämpft. Dies schlug sich statistisch auch bei der Erwerbstätigkeit im April nieder, die praktisch unverändert blieb. Die Arbeitslosigkeit nahm im Mai saisonbereinigt zu, fiel gemäß den Ursprungszahlen aber wieder unter die Marke von drei Millionen. Die Frühindikatoren am Arbeitsmarkt blieben unauffällig. Die Perspektiven für den robusten deutschen Arbeitsmarkt bleiben angesichts der erwarteten konjunkturellen Belebung eher freundlich.

Um die positiven Erwartungen von Unternehmen und Verbrauchern weiter zu festigen, sollten die Wettbewerbsfähigkeit weiter gestärkt und bürokratische Hürden abgebaut werden. Diskussionen über eine Vermögensteuer, flächendeckende Mindestlöhne oder Mietpreisbremsen sind keine Beiträge zur Erhöhung der Investitionsbereitschaft.

Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des BMWi.

Quelle: BMWi, Pressemitteilung vom 11.06.2013