Bayerisches Landesamt für Statistik, Pressemitteilung vom 10.09.2024
Das Bayerische Landesamt für Statistik berichtet, dass im Jahr 2023 insgesamt 3,56 Milliarden Euro an Erbschaft- und Schenkungsteuer in Bayern festgesetzt wurden. Dies markiert einen Anstieg von 6,3 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Die Anzahl der steuerpflichtigen Erwerbsfälle stieg dabei um 12,2 Prozent.
Die Einnahmen basieren auf einem unbeschränkt steuerpflichtigen Erwerb von 19,21 Milliarden Euro, eine Steigerung von 13,9 Prozent gegenüber 2022. Die Erbschaft- und Schenkungsteuer, eine Ländersteuer, fließt vollständig in die Kassen der Bundesländer.
Im Einzelnen wurden 27.111 Erwerbe von Todes wegen veranlagt, die 1,85 Milliarden Euro an Steuereinnahmen generierten, was 51,8 Prozent der gesamten Steuereinnahmen ausmacht. Zusätzlich wurden 13.279 steuerrelevante Schenkungen erfasst, die zu Steuereinnahmen von 1,72 Milliarden Euro führten.
Es ist erwähnenswert, dass sehr große Vermögensübertragungen selten waren. Nur 0,8 Prozent der Erwerbenden von Todes wegen und Beschenkten erhielten jeweils ein steuerpflichtiges Vermögen von fünf Millionen Euro oder mehr, die jedoch 46,5 Prozent des gesamten steuerpflichtigen Erwerbs ausmachten.
Diese Zahlen spiegeln die direkten Festsetzungen des Jahres 2023 wider, auch wenn der Steuerentstehungszeitpunkt des Erbschafts- oder Schenkungsfalls bereits in den Vorjahren liegen kann. Erwerbe unterhalb der gesetzlichen Freibeträge sind in der Statistik nicht erfasst.
Quelle: Bayerisches Landesamt für Statistik