BMF, Schreiben IV D 4 – S 3104/19/10001 :010 vom 09.12.2024
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat in einem aktuellen Schreiben die neuen Vervielfältiger zur Berechnung des Kapitalwerts lebenslänglicher Nutzungen oder Leistungen bekanntgegeben. Diese Werte gelten für Bewertungsstichtage ab dem 1. Januar 2025 und wurden auf Grundlage der am 21. August 2024 veröffentlichten Sterbetafel 2021/2023 des Statistischen Bundesamtes ermittelt.
Hintergrund
Gemäß § 14 Absatz 1 Satz 4 des Bewertungsgesetzes (BewG) wird der Kapitalwert von lebenslänglichen Nutzungen und Leistungen mit Hilfe eines festgelegten Vervielfältigers berechnet. Diese Vervielfältiger basieren auf den statistischen Daten zur durchschnittlichen Lebenserwartung und müssen daher regelmäßig aktualisiert werden.
Anwendung der neuen Vervielfältiger
Die neuen Werte sind für alle Bewertungsstichtage ab dem 1. Januar 2025 verbindlich. Sie sind in der Anlage des BMF-Schreibens aufgeführt und dienen insbesondere der steuerlichen Bewertung von Renten, dauernden Lasten sowie anderen wiederkehrenden Leistungen, die lebenslänglich gewährt werden.
Veröffentlichung der Sterbetafel 2021/2023
Die Grundlage für die Berechnung der Vervielfältiger bildet die Sterbetafel 2021/2023 des Statistischen Bundesamtes. Diese stellt aktualisierte Daten zur Lebenserwartung bereit, die die demografischen Entwicklungen der letzten Jahre berücksichtigen.
Weiterführende Informationen
Das vollständige Schreiben sowie die Anlage mit den Vervielfältigern sind auf der Homepage des BMF abrufbar.
Quelle: Bundesministerium der Finanzen, Schreiben IV D 4 – S 3104/19/10001 :010 vom 09.12.2024