BFH: Periodengerechte Verteilung von Leasingsonderzahlungen auf Veranlagungszeiträume

Entscheidung des BFH

Mit Urteil vom 21. November 2024 (Az. VI R 9/22) hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden, dass Leasingsonderzahlungen im Rahmen der Ermittlung der tatsächlichen Kosten für berufliche Fahrten gemäß § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4a Satz 1 Einkommensteuergesetz (EStG) periodengerecht auf die Laufzeit des Leasingvertrags zu verteilen sind.

Diese Entscheidung markiert eine Änderung der bisherigen Rechtsprechung und betrifft nicht nur Leasingsonderzahlungen, sondern auch andere Vorauszahlungen, die sich wirtschaftlich auf die Dauer des Leasingvertrags erstrecken.

Hintergrund des Falls

Der Kläger nutzte ein geleastes Fahrzeug beruflich und machte die tatsächlichen Kosten der beruflichen Fahrten geltend. Im Zusammenhang mit dem Leasingvertrag leistete er zu Beginn eine einmalige Leasingsonderzahlung.

Das Finanzamt ordnete die Leasingsonderzahlung vollständig dem Jahr der Zahlung zu. Der Kläger vertrat hingegen die Auffassung, dass die Sonderzahlung anteilig auf die gesamte Laufzeit des Leasingvertrags zu verteilen sei, da sie wirtschaftlich die Nutzung des Fahrzeugs über mehrere Jahre betrifft.

Das Finanzgericht gab der Klage statt. Das Finanzamt legte Revision ein, die der BFH nun zurückwies.

Entscheidung und Begründung des BFH

  1. Periodengerechte Zuordnung der Leasingsonderzahlung:
    • Leasingsonderzahlungen sind keine einmaligen Kosten, sondern betreffen die gesamte Dauer des Leasingvertrags.
    • Daher sind sie periodengerecht den einzelnen Veranlagungszeiträumen während der Laufzeit des Vertrags zuzuordnen.
  2. Einheitliche Behandlung von Vorauszahlungen:
    • Der BFH stellte klar, dass dies nicht nur für Leasingsonderzahlungen, sondern auch für andere Vorauszahlungen gilt, die wirtschaftlich mit der Leasinglaufzeit verknüpft sind.
  3. Änderung der bisherigen Rechtsprechung:
    • Der BFH weicht von seiner bisherigen Rechtsprechung ab, die eine sofortige Berücksichtigung der Leasingsonderzahlung im Jahr der Zahlung vorsah.
    • Diese Änderung ist darauf zurückzuführen, dass die Sonderzahlung die Kosten des Fahrzeugs wirtschaftlich über die gesamte Laufzeit beeinflusst.

Auswirkungen auf die Praxis

  1. Berechnung der tatsächlichen Fahrzeugkosten:
    • Steuerpflichtige, die die tatsächlichen Kosten für berufliche Fahrten geltend machen, müssen Leasingsonderzahlungen künftig auf die Laufzeit des Leasingvertrags verteilen.
    • Dadurch kann sich die steuerliche Auswirkung einer Sonderzahlung über mehrere Veranlagungszeiträume erstrecken.
  2. Klarheit für Vorauszahlungen:
    • Die Entscheidung schafft Klarheit, dass auch andere Vorauszahlungen, die mehrere Jahre betreffen, entsprechend verteilt werden müssen.
  3. Anpassung der Steuererklärungen:
    • Steuerpflichtige, die in der Vergangenheit Leasingsonderzahlungen vollständig im Jahr der Zahlung berücksichtigt haben, sollten ihre Steuerplanung an die neue Rechtsprechung anpassen.

Beispiel zur Anwendung

Ein Steuerpflichtiger schließt einen Leasingvertrag über drei Jahre ab und leistet zu Beginn eine Leasingsonderzahlung in Höhe von 6.000 Euro. Nach der neuen Rechtsprechung des BFH ist diese Zahlung wie folgt zu verteilen:

  • Pro Jahr der Leasinglaufzeit wird ein Betrag von 2.000 Euro als Teil der Fahrzeugkosten berücksichtigt.

Fazit

Die neue Rechtsprechung des BFH zur periodengerechten Verteilung von Leasingsonderzahlungen bringt mehr Transparenz und wirtschaftliche Nachvollziehbarkeit in die steuerliche Behandlung beruflich genutzter Fahrzeuge. Steuerpflichtige und Berater sollten die geänderten Grundsätze bei der Steuerplanung berücksichtigen, um eine korrekte und vorteilhafte Berechnung der Fahrzeugkosten sicherzustellen.

Quelle: Bundesfinanzhof, Urteil VI R 9/22 vom 21.11.2024